Der Einzug in die erste eigene Wohnung ist sicherlich ein Meilenstein für jeden Menschen. So kann hier endlich allein gelebt sowie getan und gelassen werden, was man selbst möchte. Doch vor dem Einzug gilt es, die Wohnung einzurichten. Allerdings werden für eine solche Erstausstattung in der Regel die verschiedensten Dinge benötigt, die den eigenen Geldbeutel stark belasten. Ein Darlehen kann hier jedoch ein sinnvoller Ausweg sein.
Inhalt
Anfallende Kosten
Je nach Größe der Wohnung und gegebenenfalls vorhandenen Möbeln, muss hier mit unterschiedlich hohen Kosten, von mehreren hundert bis hin zu tausende Euro gerechnet werden.
Die eigenen vier Wände möchten gut ausgestattet sein. Das fängt zum Beispiel bei einem Bett und einem Kleiderschrank an, geht über eine Waschmaschine bis hin zum Teppich für das Wohnzimmer. Ist keine Küche vorhanden, muss auch diese noch erstanden werden.
Zwar geben in der Regel die Eltern die verschiedensten Sachen für die eigene Wohnung mit und/oder helfen auch mit etwas Geld aus aber das reicht in der Regel schlichtweg nicht aus. Je nach Größe der Wohnung, vorhandenen oder benötigten Möbeln, kommen hier schnell mehrere Hundert oder auch einige Tausend Euro zusammen.
Für die erste eigene Wohnung müssen es im Regelfall zwar beispielsweise nicht gerade kostenintensive Designermöbel sein aber eine gewisse Grundausstattung ist nun einmal vonnöten. So zählt zum Beispiel ein Kühlschrank sowie ein Herd und eine Couch.
Demgegenüber steht jedoch zumeist die Tatsache, dass junge Menschen, wenn sie in ihre erste Wohnung einziehen, oftmals noch über kein oder zu wenig Erspartes verfügen. Dazu kommt, dass der erste Wohnsitz beispielsweise nicht nur aus reinem Wunsch, sondern aus purer Notwendigkeit benötigt wird: Das ist etwa dann der Fall, wenn aufgrund von Ausbildungs- oder Studienzwecken von zu Hause ausgezogen und in eine andere Stadt gezogen werden muss.
Hier ist es dann durchaus eine gute Option, einen Kredit aufzunehmen, um die eigenen vier Wände auszustatten.
Kredit
Bei einem solchen Vorhaben bietet sich die Inanspruchnahme eines Ratenkredits auf ideale Weise an. Ist es dem Kreditnehmer nicht möglich, den diversen Voraussetzungen zu entsprechen, bietet sich ein Bürge oder zweiter Darlehensnehmer an.
Zur Ausstattung des Eigenheims ist ein Ratenkredit eine sehr gute Wahl. Da ein solches Darlehen nicht zweckgebunden ist, kann die Darlehenssumme ganz nach eigenem Belieben verwendet werden. Somit ist es zum Beispiel vollkommen irrelevant, ob ein neues Bett oder auch ein neues Wandbild erstanden wird. Durch die Zweckungebundenheit profitiert der Kreditnehmer somit von einer sehr hohen Flexibilität und kann sich genau die Dinge anschaffen, die benötigt werden.
Allerdings müssen auch bei einem Darlehen zur Finanzierung der Ausstattung der ersten eigenen Wohnung die verschiedenen Voraussetzungen der Kreditinstitute erfüllt werden. So ist zum Beispiel ein sicheres, regelmäßiges Einkommen unabdingbar. Ebenso ist eine gute Bonität und eine positive Schufa-Auskunft notwendig. Des Weiteren verlangen die meisten Banken zusätzlich ein deutsches Girokonto sowie einen deutschen Wohnsitz.
Die diversen Voraussetzungen können jedoch gerade für jungen Menschen eine große Hürde darstellen. Dies betrifft zumeist vor allem das sichere, regelmäßige Einkommen. Doch auch, wenn man sich noch in der Ausbildung befindet und die Probezeit bereits hinter sich gelassen hat, ist man im Besitz eines festen Gehalts, dass in regelmäßigen Abständen auf das eigene Girokonto überwiesen wird.
Sollte sich der Geldeingang jedoch als zu niedrig herausstellen oder findet dieser nicht regelmäßig statt, beziehungsweise existieren noch weitere Probleme damit, die diversen Voraussetzungen zu erfüllen, dann ist es in der Regel recht schwer, einen solchen Kredit dennoch von der Bank genehmigt zu bekommen.
Allerdings muss dennoch nicht in einer leeren Wohnung gelebt werden, denn mithilfe von einem Bürgen oder zweitem Kreditnehmer ist es durchaus machbar, dennoch zu einem solchen Darlehen zu gelangen. Wichtig hierbei ist jedoch, dass der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer dann seinerseits die verschiedenen, vorgegebenen Voraussetzungen der Banken erfüllt. Ist das der Fall, ist eine erfolgreiche Kreditvergabe normalerweise kein Problem mehr.
Bürgen beziehungsweise als zweiter Kreditnehmer in den Vertrag mitaufgenommen werden, können zum Beispiel die Eltern, Großeltern, weitere Verwandte oder sogar Freunde. Allerdings sollte die jeweilige Person sich absolut im Klaren darüber sein, dass sie für die Erfüllung der Vertragspflicht beziehungsweise der Bezahlung der monatlichen Raten verantwortlich ist, wenn der eigentliche Darlehensnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist. Aufgrund dessen ist es unbedingt empfehlenswert, sich vorab eingehend zu überlegen, ob man wirklich als Bürge/zweiter Kreditnehmer in den Vertrag mit aufgenommen werden möchte.
Nachdem der Kreditantrag von der Bank genehmigt wurde, erfolgt die Auszahlung des gewünschten Betrages zumeist sehr schnell: Innerhalb weniger Werktage verfügt der Darlehensnehmer in der Regel bereits über das Geld. Die Kreditinstitute überweisen die betreffende Summe generell auf das im Vertrag angegebene Konto.
Vergleichen
Angehende Kreditnehmer sollten keinesfalls sofort das erstbeste Kreditangebot annehmen. Wesentlich besser ist es, die diversen Darlehensofferten gut miteinander zu vergleichen, um so zu sparen und von diversen Sonderleistungen zu profitieren.
Es zahlt sich jedoch auch bei einem Kredit zur Erstausstattung der eigenen Wohnung oftmals aus, wenn die verschiedenen Darlehensangebote der diversen Banken gut miteinander verglichen werden. Dabei sollte man sich jedoch keinesfalls täuschen lassen, denn bereits eine Differenz von wenigen Prozentpunkten kann unter Umständen, je nach Darlehenssumme, einen gewaltigen Unterschied, von etwa mehreren Hundert Euro ausmachen.
Dazu kommt, dass einige Banken die unterschiedlichsten Sonderleistungen offerieren. So ist es etwa mithilfe einer kostenfreien Sondertilgung möglich, bares Geld zu sparen: Mit einer solchen Zahlung ist es nämlich nicht nur möglich, die Darlehenssumme zu verringern, sondern damit gehen dann auch niedrigere Zinszahlungen einher. Wurde diese Option nicht vertraglich festgehalten, muss eine Vorfälligkeitsentschädigung beglichen werden. Hierbei handelt es sich um eine Gebühr, die die Banken aufgrund der entgangenen Zinserträge durch die vorzeitige Teilzahlung erheben. Eine solche Zahlung ist etwa dann möglich, wenn vom Arbeitgeber beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld ausbezahlt wurde.
Ebenso kann die Aussetzung einer Monatsrate im Notfall von den Banken als Sonderleistung angeboten werden. Muss beispielsweise plötzlich das Auto in die Werkstatt, kann man hiervon Gebrauch machen. So ist es möglich, den Wagen reparieren zu lassen und dennoch gerät die Rückzahlung des Darlehens nicht in Gefahr.
Doch auch ein variabler Tilgungssatz ist eine sehr nützliche Option. Muss beispielsweise plötzlich mit einem niedrigeren Gehalt ausgekommen werden, ist es hiermit machbar, die Tilgung herabzusetzen. Erhält man dagegen eine Gehaltserhöhung oder kommt in das zweite beziehungsweise dritte Ausbildungsjahr, sodass im Monat ein größerer Betrag zur Verfügung steht, dann ist möglich, eine höhere Tilgung zu begleichen und somit den Kredit schneller zurückzubezahlen.