Eine der wichtigsten Konditionen, die ein Verbraucher vor der Aufnahme eines Kredites mit der Bank vereinbaren muss, ist die monatliche Tilgungsrate. Laut Definition ist unter der Tilgung die regelmäßige Abzahlung oder Rückzahlung einer langfristigen Schuld in Form von Teilbeträgen zu verstehen. Bei der Rückzahlung eines Darlehens setzt sich diese monatliche Zahlung aus dem Teilbetrag des Kredites, der Rate und den fälligen Darlehenszinsen zusammen. Die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate beeinflusst andere Variablen des Darlehens entscheidend: Je höher die Monatsrate, desto schneller hat der Schuldner die komplette Geldsumme an die Bank zurückgezahlt. Damit sinken auch die Gesamtkosten, die der Kunde an die Bank zahlen muss, denn in der Regel verlangen Banken bei kurzen Laufzeiten auch niedrigere Darlehenszinsen.
Da die Tilgungsrate zu einer der elementaren Darlehenskonditionen gehört, wird sie unter anderem zusammen mit der Höhe des Kredites, der Laufzeit und den fälligen Zinsen schriftlich im Kreditvertrag festgehalten. Hier fixiert die Bank auch den monatlichen Zeitpunkt, an dem der Kunde den Teilbetrag an die Bank überweisen muss. Je nach Bank wird die Tilgungsrate zum 15. oder 30. Tag eines Monats fällig. Einige Banken ermöglichen ihren Kunden auch individuelle Zahlungstermine für die Tilgungsrate an.
Da es von großer Bedeutung ist, dass der Schuldner jeden Monat mühelos in der Lage ist, die monatliche Tilgungsrate an die Bank zu überweisen, muss der Schuldner die Höhe der Rate nicht selbst festlegen. Anhand wichtiger Daten aus der Schufa-Akte und persönlicher Unterlagen des Verbrauchers verschafft sich die Bank einen Überblick über den finanziellen Spielraum ihres Kunden. Durch die Gegenüberstellung von regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben erstellt das Geldhaus einen Haushaltsplan für den Verbraucher und ermittelt so die maximale, monatliche Tilgungsrate, die der Schuldner bezahlen kann. Die monatliche Rückzahlungsrate sollte jedoch niemals zu hoch bemessen sein: Sollte der Schuldner mehrfach nicht in der Lage sein, die Tilgungsrate an die Bank zu zahlen, drohen viele Geldinstitute mit Sondergebühren oder gar Zwangsvollstreckungen.
Obgleich die Höhe der Tilgungsrate im Kreditvertrag schriftlich festgehalten wird, ist es bei den meisten Banken kein Problem, die Rückzahlungsrate auch nachträglich abzuändern. Je nachdem, wie sich die finanzielle Situation des Verbrauchers während der Darlehensrückzahlung verändert, kann die Tilgungsrate angehoben oder abgesenkt werden. Sollte der Schuldner eine Abänderung der Tilgungsrate wünschen, muss er dies der Bank schriftlich mitteilen. Stimmt die Bank einer Umänderung zu, wird der Schuldner einen neuen Darlehensvertrag unterschreiben müssen, da sich mit der veränderten Tilgung auch die Laufzeit und der Zinssatz verändern.