Im Kreditgeschäft ist es gang und gäbe, die verschiedensten Sicherheiten zu nutzen. Hier wird vor allem in dingliche und persönliche Sicherheiten unterschieden. Allerdings ist nicht jedem bekannt, wie diese sich voneinander unterscheiden beziehungsweise um was es sich hierbei genau handelt.
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Dingliche Sicherheiten
Dingliche Sicherheiten sind Sachwerte, wie beispielsweise Immobilien oder Ähnliches.
Unter den sogenannten dinglichen Sicherheiten werden die verschiedensten Sachbürgschaften sowie ebenfalls deren Verwertungsrechte, die bei Vertragsabschluss gelten, beschrieben.
Einfach ausgedrückt, bedeutet dass, dass jemand, der sein Geld verleiht, diese auch wieder zurück bekommen möchte und zwar üblicherweise inklusive Zinsen. Während es bei Familienmitgliedern oder guten Freunden oftmals schlichtweg ausreicht, die Rückzahlung zu versprechen, verlangen Banken hier deutlich mehr. Aufgrund dessen existierten dingliche Sicherheiten.
Unter dinglichen Sicherheiten versteht man im Allgemeinen sachbezogene Sicherheiten. Diese stellt der angehende Kreditnehmer der Bank in Form von Sachwerten zur Verfügung. Hinter dem Begriff Sachwerte verbergen sich zum Beispiel Immobilien, verschiedene, bewegliche, wirtschaftliche Güter, wie etwa PKWs und Maschinen sowie ebenfalls Forderungen, beispielsweise an Kunden. Zu den diversen dinglichen Sicherheiten zählen zum Beispiel Grundschuld, Sicherungsübereignung und Eigentumsvorbehalt.
Auf dingliche Sicherheiten besitzen die Banken ein gewisses Zugriffsrecht. Sollte es sich, wider Erwarten, so verhalten, dass der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, die monatlich anfallenden Darlehensraten zu begleichen, dann besitzt das Kreditinstitut das Recht, die jeweils verpfändete Sache zu verkaufen. Allerdings muss hier vorab eine Mahnung sowie die Setzung einer bestimmten Frist erfolgen.
Dementsprechend ist hier der Name „Programm“: Eine dingliche Sicherheit basiert somit immer auf einem „Ding“ beziehungsweise einer Sache, bei der es möglich ist, sie zu veräußern. Dabei gilt es zu beachten, dass der jeweilige Wert der Sache, die der Bank als Sicherheit vorgelegt wird, oftmals einen nicht zu verachtenden Einfluss auf den Zinssatz des Darlehens ausübt. So kann es mithilfe von einer dementsprechenden, dinglichen Sicherheit durchaus möglich sein, einen günstigeren Zinssatz zu erhalten.
Dingliche Sicherheiten – Wofür?
Bei dinglichen Sicherheiten handelt es sich, wortwörtlich, um ein „Ding“, etwa um eine Immobilie oder ein Auto.
Zu dinglichen Sicherheiten wird üblicherweise bei Darlehen gegriffen, bei denen es um eine höhere Darlehenssumme geht. Für die erfolgreiche Kreditvergabe bei einem Dispositionskredit oder einem klassischen Ratenkredit sind dingliche Sicherheiten üblicherweise nicht vonnöten.
Dagegen kommen diese zum Beispiel im Rahmen von Immobilien- und Autofinanzierungen vor. Hierbei handelt es sich dann etwa um Sicherungsübereignungen oder auch um Hypotheken.
Im Bankalltag bedeutet dass, dass der Darlehensnehmer bei der Aufnahme eines Autokredits den Fahrzeugbrief an die jeweilige, kreditgebende Bank aushändigen muss. Somit handelt es sich bei dem Kreditnehmer zunächst „nur“ um den Besitzer des Wagens, während die Bank der Eigentümer bleibt. Sollte der Fall eintreten, dass der Darlehensnehmer nicht mehr in der Lage ist, seine Kreditraten jeden Monat pünktlich zu begleichen, dann besitzt das Kreditinstitut das Recht, auf den Wagen zuzugreifen, beziehungsweise diesen zu verkaufen. Von dem Erlös wird dann die restliche Darlehensschuld getilgt.
Bei einer Immobilienfinanzierung sieht die Sachlage dagegen etwas anders aus: Hier wird in der Regel ein sogenannter Grunddschuldkredit, bei einer Bank oder aber auch bei einer Bausparkasse aufgenommen. Bei einem solchen Kredit erfolgt, wie die Bezeichnung bereits andeutet, die Absicherung über eine Grundschuld oder Hypothek. Handelt es sich um mehrere Gläubiger, so ist es mögliche, diese ihrem „Rang“ nach unterschiedlich im Grundbuch einzutragen. Der „Rang“ entscheidet über die jeweiligen Verwertungsrechte sowie üblicherweise auch über den Zins, mit dem das Darlehen vergeben wird.
Kommt es, wider Erwarten, zu einer Zwangsversteigerung, dann wird zunächst die Interessen des Gläubigers, der den ersten Rang inne hat, befriedigt. Anschließend berücksichtigt man den zweiten Gläubiger und so weiter. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass, umso mehr sogenannte nachrangige Grundschulden vorhanden sind, desto höher fällt das Risiko aus, dass diese bei einer Zwangsversteigerung nicht mehr alle Gläubiger befriedigt werden können. Hier reicht somit das Geld, das durch eine solche Versteigerung eingebracht wird, nicht aus, um sämtliche Gläubiger ausreichend zu bedienen. Die Absicherung dieses Risikos erfolgt über einen höheren Zinssatz.
Unkomplizierter und somit einfach ist dagegen die Abtretung von Forderungen, die beispielsweise aus einem Sparbrief oder einer Lebensversicherung stammen. Der Hintergrund hierfür ist, dass es sich hierbei um dingliche Sicherheiten handelt, die einen garantierten Wert aufweisen und somit leichter zu verwerten sind.
Ist dagegen eine Verpfändung von Fondsanteilen oder auch Aktien notwendig, dann muss die Bank hier mit einigen Wertschwankungen gerechnet werden. Das übliche Vorgehen hierbei ist, dass in der Regel ein sogenannter Sicherheitsabschlag durchgeführt wird. Zudem erfolgt normalerweise keine Beleihung in der Höhe des derzeitigen Kurses.
Persönliche Sicherheiten
Im Gegensatz zu dinglichen Sicherheiten, handelt es sich hierbei nicht um ein „Ding“, sondern tatsächlich um eine Person.
Persönliche Sicherheiten differenzieren sich deutlich von den dinglichen Sicherheiten. Das kommt daher, dass hier eine Person, also ein Dritter für die aufgenommene Kreditsumme haftet. Sollte es dazu kommen, dass der eigentliche Kreditnehmer seine monatlichen Darlehensraten, aus welchem Grund auch immer, nicht mehr begleicht, dann ist es der Bank erlaubt, direkt an die betreffende Person heranzutreten.
Allerdings muss die jeweilige Person bei der Kreditvergabe ihrerseits die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel eine gute Schufa-Auskunft und Bonität sowie ebenfalls ein sicheres, regelmäßiges Einkommen. Aber auch ein deutscher Wohnsitz sowie ein deutsches Girokonto wird hier gemeinhin verlangt.
Persönliche Sicherheiten gibt es in den unterschiedlichsten Arten. Dazu gehört unter anderem der Schuldbeitritt sowie die Garantie. Eine der bekanntesten und zugleich am häufigsten verwendete Form der persönliche Sicherheit ist die Bürgschaft.
Als Bürge eintreten können im Grunde alle Personen, die bereits die Volljährigkeit erreicht haben. Allerdings muss die betreffende Person, wie bereits oben erwähnt, die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllen.
Als Bürge bieten sich zum Beispiel die Eltern, Großeltern oder auch Geschwister an. Es müssen jedoch nicht zwangsläufig Verwandte sein, so können etwa auch Bekannte oder Freunde bürgen.
Bevor eine Bürgschaft aufgenommen wird, sollte man sich dies jedoch gut überlegen. Denn eine Bürgschaft, oder auch ein anderes Verhältnis, bei dem es sich um das „liebe Geld“ dreht, kann sich durchaus negativ auf die familiären beziehungsweise freundschaftlichen Verbindungen auswirken. So ist es hier bereits des Öfteren zu Streitigkeiten oder gar zu kompletten Zerwürfnissen gekommen.
Es kann jedoch durchaus der Fall sein, dass eine erfolgreiche Kreditvergabe lediglich mithilfe eines Bürgen möglich ist. Wird das Geld dringend benötigt, ist es somit kaum möglich, auf einen Bürgen zu verzichten. In einer solchen Situation ist es am besten, wenn gut überlegt wird, welche Person man um eine Bürgschaft bittet, damit es zu keinen familiären beziehungsweise freundschaftlichen Spannungen kommt.