Es geschieht schneller als man denkt: Beim Gassygehen verstaucht sich der Vierbeiner die Pfote, die Katze frisst plötzlich nicht mehr und der Wellensittich sitzt nur noch lustlos in der Ecke. In solchen und ähnlichen Situationen muss sofort der Gang zum Tierarzt angetreten werden, damit es „Fiffi“ und Co. endlich wieder besser geht. Doch die Rechnungen, die hierbei anfallen, können schnell sehr hoch ausfallen, sodass oftmals die Frage aufkommt, ob zur Bezahlung der Dispo herangezogen werden kann?
Inhalt
Gebührenverordnung
Die Gebührenverordnung für Tierärzte gibt einen gewissen Richtungsrahmen vor.
Tierärzte müssen sich zwar bei der Berechnung ihrer Leistungen nach der Gebührenverordnung für Tierärzte richten, allerdings gibt diese keine Festpreise, sondern lediglich einen Gebührenrahmen vor, der vom einfachen bis hin zum dreifachen Satz reicht.
So kann es beispielsweise sein, dass bei einer kleineren Dorfpraxis weniger bezahlt wird als bei einer spezialisierten Klinik. Dazu kommt, dass beispielsweise der anfallende Zeitaufwand, diverse medizinische Gründe sowie besondere Umstände, wie etwa der Notdienst, eine höhere Abrechnung, bis zum dritten Satz, rechtfertigen.
Tierarztrechnung
Eine Tierarztbehandlung kann schnell Kosten in großer Höhe verursachen.
Je nachdem, welche Behandlungen notwendig sind, kommen auf den Tierhalten Kosten in unterschiedlicher Höhe zu.
So schlägt beispielsweise eine allgemeine Untersuchung beim Hund, inklusive Krallenschneiden, nicht sosehr zu Buche, wie etwa eine Ultraschalluntersuchung oder Röntgen. Sollte gar eine Operation notwendig sein, dann wird das eigene Konto oftmals sogar über die Maßen belastet.
Hierbei darf zudem nicht vergessen werden, dass zumeist Nachbehandlungen und diverse Medikamente notwendig sind, die den Geldbeutel zusätzlich belasten. Das geliebte Haustier soll zwar natürlich die notwendige Behandlung bekommen aber dennoch müssen die verschiedenen Kosten aufgebracht werden, was nicht immer einfach ist.
Wie bezahlen?
Tierärzte verlangen üblicherweise Barzahlung nach der Behandlung. Ratenzahlung ist hier eher die Ausnahme.
Üblicherweise verlangen Tierärzte und Tierkliniken direkt nach einer Behandlung die sofortige Barzahlung. Neben Bargeld kann hier heutzutage gemeinhin auch direkt mit der Bankkarte oder der Kreditkarte bezahlt werden. Schecks akzeptiert dagegen nicht unbedingt jede Praxis.
Oftmals ist es lediglich für Stammkunden und in Ausnahmefällen möglich, eine hohe Rechnung in Form von Raten zu begleichen. Verlassen sollte man sich darauf jedoch nicht.
Es ist jedoch nicht immer machbar, die notwendige Behandlung sofort zu bezahlen. Besonders tragisch ist es jedoch, wenn das Tier diese sofort benötigt und beispielsweise nicht erst darauf gespart werden kann. So kann es, zu einem ungünstigen, finanziellen Zeitpunkt, durchaus geschehen, dass sich auf dem Girokonto nicht die benötigte Summe befindet und das man nicht an die zumeist festgelegten Ersparnisse herankommt. Dementsprechend stellt sich hier schnell die Frage, ob zur Tilgung der Tierarztrechnung nicht vielleicht der Dispo herangezogen werden kann?
Dispo
Bei einem Dispositionskredit handelt es sich um einen bestimmten Verfügungsrahmen, den die Bank auf dem Girokonto einrichtet.
Im Gegensatz zu anderen Kreditarten übergeben beziehungsweise überweisen die Banken dem Darlehensnehmer keinen bestimmten Betrag auf sein Konto. Im Gegenteil: Es wird, üblicherweise beim Girokonto, beziehungsweise dem Konto, auf das regelmäßig das Gehalt eingezahlt wird, von den Kreditinstituten ein bestimmter Rahmen zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass das Konto bis zu dieser überzogen werden kann. Dementsprechend befindet sich das Konto dann im Sollbereich, also im Minus.
Vorteilhaft beim Dispo ist, dass nicht zwangsläufig die komplette Summe, die von der Bank freigegeben wurde, genutzt werden muss. Dazu kommt, dass die Kreditinstitute lediglich auf den Betrag Zinsen berechnen, den der Darlehensnehmer abgehoben hat. Des Weiteren erfolgt beim Dispo die Rückzahlung, sofern mit der Bank nichts anderes vereinbart wurde, flexibel. Das heißt, der Kreditnehmer kann ganz einfach immer wieder regelmäßige oder unregelmäßige Beträge auf dem Konto belassen, bis es wieder ausgeglichen, und sich somit im Haben-Bereich befindet. Natürlich kann auf Wunsch aber auch die komplette, genutzte Summe beglichen werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein einmal eingerichteter Dispo üblicherweise bestehen bleibt und somit immer wieder nutzbar ist.
Die Höhe des Dispo richtet sich nach dem Nettogehalt. Üblicherweise vergeben die Banken einen Dispositionskredit in Höhe von bis zu drei Nettomonatsgehältern. Ist ein höherer Betrag notwendig, muss eine andere Kreditart, in diesem Fall handelt es sich um gemeinhin um einen klassischen Ratenkredit, bei der Bank beantragt werden. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Dispo-Zinsen üblicherweise sehr hoch ausfallen; höher als bei anderen Kreditformen.
Dispo nutzen?
Als schnelle Notfallhilfe ist die Nutzung des Dispos sicherlich empfehlenswert. Ist noch einige Zeit bis zur notwendigen Behandlung vorhanden, ist es jedoch eher ratsam, einen klassischen Ratenkredit zu beantragen.
Wenn der Tierarztbesuch schnell gehen muss, und auf die notwendige Behandlung nicht erst gespart werden kann, ist der Dispositionskredit in vielen Fällen eine schnelle, unkomplizierte Hilfe: Obwohl die notwendige Summe sich derzeit nicht auf dem Girokonto befindet, kann so die Behandlung bezahlt und dem Tier geholfen werden.
Im Idealfall wird der Betrag anschließend so schnell wie möglich wieder beglichen, damit sich das Konto lediglich für eine kurze Zeit im Minus befindet und nicht unnötig hohe Zinsen anfallen.
Ist jedoch keine sofortige Behandlung notwendig, sondern kann diese noch einige Zeit verschoben werden, dann empfiehlt sich die Beantragung eines klassischen Ratenkredits. Zwar ist der Kreditnehmer hier an monatlich feststehende Raten gebunden, dafür müssen jedoch weniger Zinsen bezahlt werden. Dazu kommt, dass bei einem klassischen Ratenkredit im Allgemeinen auch höhere Darlehenssumme möglich sind als beim Dispositionskredit.
Wie auch bei diesem handelt es sich bei einem klassischen Ratenkredit um ein zweckungebundenes Darlehen. Das bedeutet, dass die Kreditsumme frei nach Wunsch verwendet werden kann. Die Bank fordert in Bezug auf den Verwendungszweck noch nicht einmal Nachweise vom Kreditnehmer. So profitiert man auch hier von einer gewissen Flexibilität: Vielleicht wird neben der Tierarztrechnung noch benötigtes Zubehör für den Vierbeiner oder sogar etwas ganz anderes erstanden?
Die beantrage Darlehenssumme überweist die Bank auf das vom Darlehensnehmer im Kreditvertrag angegebene Konto. Sofern der Dispo hier nicht bereits anderweitig genutzt wurde, befindet sich das Konto somit weiterhin im Haben, sprich im Plus.
Dem Tierarzt muss natürlich nicht darüber Bescheid gegeben werden, dass man zur Begleichung der Rechnung einen Kredit aufgenommen hat. Es wird ganz einfach bar oder per Karte bezahlt. Wichtig ist lediglich, dass abgewartet wird, bis die Bank den Darlehensantrag bearbeitet und die betreffende Kreditsumme ausbezahlt hat. Dementsprechend ist es unbedingt ratsam, vorab auf dem Konto nachzusehen und sich zu vergewissern, dass die Summe bereits gebucht wurde.