Im Rahmen einer Autofinanzierung müssen angehende Fahrzeugbesitzer nicht zwangsläufig auf einen Autokredit zurück greifen. So ist es hier zum Beispiel möglich, sich ebenfalls für eine Drei-Wege-Finanzierung zu entscheiden. An deren Ende hat der Kreditnehmer die Wahl zwischen drei unterschiedlichen Optionen, darunter auch den Kauf eines Wagens. Allerdings muss der Darlehensnehmer hier noch die Restsumme beziehungsweise den Kaufpreis aufbringen, damit das Fahrzeug sein Eigentum wird.
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Drei-Wege-Finanzierung
Hier bleibt es dem Kreditnehmer überlassen, für welchen der drei möglichen „Wege“ er sich entscheidet.
Wie die Bezeichnung bereits andeutet, handelt es sich bei der Drei-Wege-Finanzierung um eine ganz besondere Kreditart: sie bietet dem Darlehensnehmer die Option, sich am Ende der Laufzeit für eine von drei unterschiedlichen Optionen zu entscheiden.
Zu Beginn ist jedoch zunächst einmal eine Anzahlung fällig. Anschließend werden jeden Monat relativ niedrige Raten beglichen, deren Höhe beständig gleich bleibt. Der Grund, warum die Ratenhöhe recht niedrig gehalten ist, ist der, dass hier entweder überhaupt keine oder lediglich eine geringe Tilgung enthalten ist. Somit werden bei der Drei-Wege-Finanzierung monatlich nur Zinsen bezahlt.
Ist das Ende der Darlehenslaufzeit erreicht, hat der Kreditnehmer die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten:
- Einmalzahlung einer üblicherweise recht hohen Schlussrate
- Finanzierung der Schlussrate
- Rückgabe des Wagens
Bei zuletzt genanntem gibt der Kreditnehmer am Ende der Drei-Wege-Finanzierung das betreffende Fahrzeug ganz einfach wieder an den Händler zurück. Wichtig hierbei ist jedoch, dass sich der Wagen in dem Zustand befindet, der vorab im Vertrag festgehalten wurde. Ist das nicht der Fall, muss der Darlehensnehmer mit einer Nachzahlung rechnen. Eine Schlussrate oder anderweitige Zahlung ist hier nicht fällig.
Ganz anders verhält es sich dagegen bei den beiden anderen Optionen, denn hier ist durchaus die Restsumme beziehungsweise Schlussrate zu begleichen.
Finanzierung der Schlussrate
Die Schlussrate der Drei-Wege-Finanzierung lässt sich auf unterschiedliche Weise finanzieren.
Bei der zweiten Wahlmöglichkeit, der Finanzierung der Schlussrate, wird sofort nach Darlehensende eine Anschlussfinanzierung genutzt. So nimmt der Kreditnehmer hier einen klassischen Ratenkredit auf, dessen Abzahlung in Form von ebenfalls monatlich gleichbleibenden Raten erfolgt. Sobald die letzte Rate beglichen wurde, geht dann auch das Fahrzeug in das Eigentum des Kreditnehmers über. So ist es auch hier nicht notwendig, eine Schlussrate in Form einer Einmalzahlung zu tätigen.
Die erste Option sieht dagegen genau das vor: Ist die ursprüngliche Darlehenslaufzeit beendet, kommt es zur Zahlung einer recht hohen Schlussrate. Diese ist in einem einzigen Betrag zu bezahlen, sodass dann auch der Kreditnehmer sofort zum Eigentümer des Wagens wird.
Darlehensnehmer, die den betreffenden Wagen behalten möchten, stehen somit generell vor zwei Möglichkeiten: Der Zahlung der hohen Schlussrate oder die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits, der jedoch weiterhin abbezahlt werden muss. Allerdings existiert ebenfalls die Option, dass ein Darlehensnehmer zwar das Fahrzeug erstehen aber einerseits weder einen Ratenkredit aufnehmen möchte, noch andererseits in der Lage ist, die Schlussrate in einem Betrag zu begleichen. Selbst in einer solchen Situation ist es nicht zwangsläufig notwendig, auf den Kauf des Wagens zu verzichten.
Sollte auf dem Girokonto kein Eigenkapital in ausreichender Höhe vorhanden sein, ist es zum Beispiel immer noch machbar, auf vorhandene Wertanlagen zurück zu greifen. Allerdings müssen diese auch zu dem jeweiligen Kaufdatum des Wagens zugreifbar sein. Steht etwa ein Bausparvertrag zur Auszahlung bereit, dann bieten sich die jeweiligen Gelder hierfür an. Oder es wird der benötigte Betrag beispielsweise von einem Tagesgeldkonto auf das Girokonto überwiesen.
Ist jedoch kein Eigenkapital vorhanden oder ist es noch nicht möglich, darauf zuzugreifen, beziehungsweise möchte man diese Gelder schlichtweg nicht zur Finanzierung des Wagens verwenden, wird es in der Regel schwierig.
Wer die Aufnahme eines weiteren Kredits, sei es vom Händler oder auch von der Bank, dennoch nicht wünscht, dem bietet sich jedoch noch eine weitere Option an: Das Ausleihen des gewünschten Betrags von einem Familienmitglied, gutem Bekannten oder Freund.
Ein solcher Kredit von Privat bietet üblicherweise den Vorteil, dass hier in den meisten Fällen kaum oder sogar überhaupt keine Zinsen zu bezahlen sind. Außerdem erfolgt beispielsweise auch keine Schufa-Abfrage, da das Ausleihen der betreffenden Summe rein auf Vertrauensbasis gründet. Des Weiteren können Dinge, wie etwa Laufzeit und Ratenhöhe frei vom Kreditgeber und -nehmer ausgewählt werden. Dementsprechend profitiert man hier von mehr als nur dem Vorteil, dass es auf diese Weise möglich ist, den gewünschten Wagen durch die Einmalzahlung der Restsumme zu erstehen.
Allerdings ist es auch bei einem Kredit von Privat ratsam, die vereinbarten Details schriftlich festzuhalten. Sollte es wider Erwarten einmal zu Streitigkeiten, Missverständnissen und Ähnlichem kommen, ist es somit für jede Partei gleichermaßen machbar, sich auf den Vertrag zu berufen.
Bevor jedoch ein Darlehen von Privat aufgenommen wird, empfiehlt es sich, gut zu überlegen, welche Person man um einen solchen Kredit bittet. So sollte die private Darlehensvergabe für beide Parteien auf einem angenehmen Gefühl beruhen und beispielsweise nicht etwa ein „Abhängigkeitsgefühl“ oder Ähnliches hervorrufen. Außerdem besteht bei Geldangelegenheiten immer auch die Gefahr, dass dies zur Grundlage von Streitigkeiten wird. So kann unter Umständen, auch wenn es zunächst nicht gewünscht ist, die Aufnahme eines klassischen Ratendarlehens dennoch eine gute Lösung sein.
Fazit
Kreditnehmer, die sich bei der Drei-Wege-Finanzierung für die Option der Einmalzahlung einer hohen Schlussrate entscheiden, haben hier die Wahl zwischen unterschiedlichen Möglichkeiten.
Der einfachste und unkomplizierteste Weg ist die Einmalzahlung mit vorhandenem Eigenkapital. Damit ist die Schuld beglichen und das Fahrzeug geht in das Eigentum des Kreditnehmers über.
Wer die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits scheut, kann jedoch beispielsweise auch auf Wertanlagen zurückgreifen, die zugriffbereit sind. So ist es beispielsweise machbar, das Sparbuch oder Tagesgeldkonto hierfür zu „plündern“.
Als weitere Alternative bietet es sich an, die benötigte Restsumme für den Kauf des Wagens auszuleihen. Ob von einem Verwandten, Bekannten oder Freund, bleibt natürlich jedem selbst überlassen. Vorteilhaft sind die hier in der Regel üblichen, sehr günstigen Konditionen. Jedoch ist es auch hier ratsam, das Ausleihen des Geldes, inklusive sämtlicher Konditionen, schriftlich festzuhalten. Auf diese Weise ist es bereits im Vorfeld möglich, etwaige Streitereien zu vermeiden oder, sollte es dennoch dazu kommen, sich auf die Vertragsvereinbarungen zu berufen.
Allerdings ist die Aufnahme eines Kredits von Privat gut zu überlegen, denn Geldangelegenheit führen häufig zu Streitigkeiten, wodurch unter Umständen auch ein Bruch des familiären beziehungsweise freundschaftlichen Verhältnisses möglich ist. Eventuell ist hier dann vielleicht doch die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits die bessere und friedlichere Lösung.