Dem effektiven Jahreszinssatz kommt im Rahmen eines Kreditangebots eine gewichtige Bedeutung zu. Warum das so ist und was angehende Darlehensnehmer hier beachten sollten, wird hier geklärt.
Inhalt
- 1 Effektiver Jahreszinssatz
- 2 Höhe
- 3 Bonität
- 4 Vorteile des effektiven Jahreszinssatzes
- 5 Nachteile
- 6 Bonität erhöhen
- 7 Effektivzins gleich effektiver Jahreszins Definition
- 8 Vergleiche der jeweiligen Kreditangebote über den Effektivzins
- 9 Das Verbraucherkreditgesetz
- 10 Effektiver Jahreszins bei Anleihen
- 11 Kreditkostendarstellung
- 12 Kreditkosten und ihre Bestandteile
- 13 Bearbeitungsgebühr
- 14 Der Sollzins oder Nominalzins
- 15 Darlehn mit langer Zinsbindung
Effektiver Jahreszinssatz
Da der effektive Jahreszinssatz bereits sämtliche Kreditkosten enthält, bietet er sich sehr gut zum Vergleich der diversen Kreditangebote an.
Bei der Aufnahme eines Kredits fällt den Zinsen eine bedeutsame Rolle zu. Das gilt vor allem für den effektiven Jahreszinssatz, da dieser bereits sämtliche Darlehenskosten enthält und sich somit ganz hervorragend zum Vergleich der verschiedenen Kreditangebote anbietet. Er setzt sich aus dem Zinssatz, dem sogenannten Nominalzins und den Bearbeitungsgebühren sowie etwaigen, weiteren Kosten zusammen.
Zu beachten gilt hierbei jedoch, dass bei einigen Darlehensofferten auch die Rede von einem „anfänglichen Jahreszinssatz“ ist. Dieser kommt dann zum Tragen, wenn sich der effektive Jahreszins noch während der Darlehenslaufzeit verändert. Zwar erfolgt hier eine Berechnung mit derselben Formel, wie das bei dem „normalen“, effektiven Jahreszinssatz der Fall ist, jedoch differenzieren sich die beiden Varianten in der Festlegung des Zinssatzes. Ist es zum Beispiel so, dass die Kreditlaufzeit 15 Jahre beträgt und der effektive Zinssatz auf zehn Jahre festgelegt wurde, dann handelt es sich hierbei um den anfänglichen Jahreszinssatz. Anschließend muss nach Ablauf der fünf Jahre erneut mit dem Kreditinstitut über den jeweiligen Zinssatz verhandelt werden.
Höhe
Die Höhe des effektiven Jahreszins gehört zu den wichtigsten Faktoren, bei der Aufnahme eines Darlehens. Dennoch ist es nicht möglich, sie pauschal zu beantworten.
Das ist deshalb der Fall, da der effektive Jahreszinssatz, wie bereits oben erwähnt, von verschiedenen Faktoren abhängt. Dementsprechend fällt dieser bei jedem Antragsteller etwas anders aus. Denn der aktuelle Zinssatz sowie die jeweiligen Bearbeitungsgebühren der Banken und unter Umständen zusätzlich abgeschlossene Versicherungen, sorgen beispielsweise dafür, dass sich der effektive Jahreszinssatz verändert.
Aufgrund dessen ist es immer ratsam, einen Vergleich der verschiedenen Kreditangebote vorzunehmen.
Bonität
Der tatsächliche, effektive Jahreszinssatz, den ein Kreditnehmer erhält, hängt immer auch von der eigenen Bonität ab.
Ein sehr wichtiger Punkt bei der Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes, der jedoch oftmals recht schnell in Vergessenheit gerät, ist die Bonität des Darlehensnehmer.
So findet man bei den diversen, ausgelobten Kreditangeboten, üblicherweise in recht großer, dicker Schrift, einen sehr günstigen Zinssatz. Dementsprechend wird zumeist ganz automatisch davon ausgegangen, dass es sich hierbei ebenfalls um ein sehr günstiges Kreditangebot handelt. Allerdings gilt es hier auch, das Kleingedruckte zu beachten. Denn in der Regel steht unter oder auch neben dem groß gedruckten, effektiven Jahreszinssatz, noch eine kleinere Angabe, die beispielsweise lautet „bis X Prozent“.
Somit wird bei einem Kreditangebot kein allgemein gültiger effektiver Jahreszinssatz angegeben, sondern lediglich eine mögliche Prozentspanne, die der Darlehensnehmer erhalten kann. Alternativ dazu kann es eventuell auch sein, dass das Kreditangebot eine Angabe, wie etwa „ab X Prozent“ oder ähnlich enthält.
Der tatsächliche, effektive Jahreszinnsatz, also der Prozentsatz, den der Kreditnehmer wirklich erhält, ist abhängig von der individuellen Bonität. Das bedeutet, dass Darlehensnehmer mit einer sehr guten Bonität einen sehr günstigen Zinssatz erhalten. Kreditnehmer, bei denen die Bonität dagegen nicht so gut ausfällt, müssen somit auch einen höheren Zinssatz in Kauf nehmen. Sollte die Bonität sehr schlecht sein, dann wird es mit der Darlehensvergabe in der Regel sehr schwierig, denn in einem solchen Fall lehnen die Banken gemeinhin die Vergabe eines Kredits ab.
Vorteile des effektiven Jahreszinssatzes
Verschiedene Vorteile sprechen für den effektiven Jahreszinssatz.
Der effektive Jahreszinssatz bietet einige Vorteile, die angehende Kreditnehmer unbedingt beachten sollten. Dazu gehört zum Beispiel, dass es mit dessen Hilfe leichter ist, die Gesamtkosten eines Darlehens abzuschätzen, wodurch es auch deutlich einfacher ist, die verschiedenen Kreditangebote miteinander zu vergleichen. Allerdings sollte hierbei nicht nur der effektive Jahreszinssatz, sondern ebenfalls die weiteren Leistungen der Banken, wie etwa die Möglichkeit von kostenfreien Sondertilgungen und ein variabler Tilgungssatz, in Betracht gezogen werden.
Außerdem ist es durch Beachtung des effektiven Jahreszinssatzes ebenfalls einfacher, die eigenen Kosten, die in einem Monat anfallen, zu kalkulieren. So kann besser abgeschätzt werden, wie hoch die monatliche Rate ausfällt und bis zu welchem Betrag diese ohne Weiteres bezahlbar ist.
Nachteile
Es existieren jedoch auch Nachteile, die man als angehender Kreditnehmer nicht außer Acht lassen sollte.
So darf hier nicht vergessen werden, dass der effektive Jahreszinssatz lediglich die gesamten Kreditkosten angibt. Das bedeutet, dass hier keine Aufschlüsselung der jeweils einzelnen Positionen, aus denen der effektive Jahreszinssatz besteht, stattfindet.
Außerdem kann ein recht günstiger effektiver Jahreszinssatz auch dazu führen, dass man sich unter Umständen relativ schnell zu einer Kreditaufnahme verleiten lässt, da der Kredit ja günstig ist. Eine Darlehensaufnahme möchte jedoch unbedingt gut überlegt sein, da der Antragsteller üblicherweise wenigstens für mehrere Monate bis hin zu vielen Jahren den aufgenommenen Darlehensbetrag abbezahlen muss. Dementsprechend gilt es hier, auch die langjährige finanzielle Belastung im Auge zu behalten.
Bonität erhöhen
Die eigene Bonität kann mithilfe verschiedener Maßnahmen verbessert werden.
Fällt die eigene Bonität jedoch nicht zu gut oder sogar schlecht aus, gibt es jedoch Möglichkeiten, diese zu verbessern. So ist es zum Beispiel selbst bei einer sehr schlechten Bonität in der Regel dennoch möglich, zu dem gewünschten Darlehen zu gelangen, wenn ein zweiter Kreditnehmer oder Bürge vorhanden ist.
Allerdings muss die jeweilige Person die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllen. Dazu gehört neben einer guten Bonität und einer positiven Schufa-Auskunft beispielsweise ebenfalls ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe. Aber auch auf einen deutschen Wohnsitz sowie ein deutsches Girokonto wird hier im Allgemeinen geachtet.
Ebenso ist es durch die Angabe von Sicherheiten möglich, die eigene Bonität zu erhöhen. Dazu zählen zum Beispiel Wertanlagen ebenso wie bereits abbezahlte Immobilien.
Sollte eine schlechte Auskunft der Schufa Grund für eine Kreditablehnung sein, dann bietet es sich an, dort eine Selbstauskunft einzuholen. Denn es ist durchaus möglich, dass sich in der Auskunftei bereits veraltete oder auch teilweise falsche Einträge befinden. Diese können jedoch dazu führen, dass das gewünschte Darlehen von der Bank abgelehnt wird.
In einem solchen Fall ist es aber machbar, bei der Schufa eine Löschung der jeweiligen Einträge zu beantragen. Allerdings muss der Antrag üblicherweise mit den dementsprechenden Nachweisen versehen werden.
So ist es durchaus möglich, die eigenen Bonität zu erhöhen, was sich nicht nur darin widerspiegelt, dass somit unter Umständen doch noch eine Vergabe des Kredits möglich ist, sondern es wird dann zumeist auch von einem günstigeren, effektiven Jahreszinssatz profitiert, da sich die eigene Bonität verbessert hat.
Verbraucher, die Kredite oder Darlehn beantragen wollen, sollten sich sehr gut über die Kosten informieren, die zusätzlich zum Darlehn entstehen. Neben den üblichen Bearbeitungsgebühren, taucht der Begriff Effektivzins auf. Hier stellt sich aber die Frage, was sich hinter dem Begriff Effektivzins verbirgt und wie sich durch diesen Zins ein Kredit oder Darlehn verändert. Wird dem Verbraucher die Höhe des Effektivzins genannt, sollte hier erwähnt werden, dass in der Zinssumme bereits die Bearbeitungsgebühr für den Kredit enthalten ist. Mit der Nennung des Effektivzins erhält der Verbraucher die Möglichkeit, entsprechende Angebote für Kredite und Darlehen relativ gut miteinander vergleichen zu können.
Effektivzins gleich effektiver Jahreszins Definition
In Deutschland besteht bei Beratungen eine Informationspflicht, welche Kosten bei Krediten oder Darlehen der Verbraucher zu erwarten hat. Dies betrifft insbesondere die Zinsen, die auf den Kredit oder Darlehen aufgerechnet werden. Hierbei wird in der Angebotserstellung der Sollzins, sowie der Effektivzins angegeben. Bei dem Effektivzins, üblicherweise wird dieser Zins auch Jahreseffektivzins oder effektiver Jahreszins genannt, handelt es sich um die gesamten Kosten, die durch den Kredit entstehen, inklusive der Kosten, die im Grunde genommen nicht direkt mit dem Kredit in Verbindung gebracht werden. Der Effektivzins, beziehungsweise effektive Jahreszins, eignet sich gut für entsprechende Vergleiche, um letztendlich das beste Angebot für Kredite oder Darlehen herauszufinden.
Vergleiche der jeweiligen Kreditangebote über den Effektivzins
Vergleiche sind notwendig, um Kredite mit identischen Laufzeiten aus der Fülle an Angeboten filtern zu können. Durch den Effektivzins, beziehungsweise effektiven Jahreszins, lassen sich solche Vergleiche in der Regel sehr gut miteinander vergleichen. Schwieriger wird dieses Vorhaben, wenn der Kredit oder das Darlehen mit zusätzlichen Produkten ergänzt werden. Hierzu zählen einerseits Kreditrestlaufzeitversicherungen oder mitunter auch Lebensversicherungen, die mitunter auch als Sicherung für den Kredit verwendet werden. In diesem Fall kann der Effektivzins nicht mehr verlässliche Werte liefern, um einen aussagekräftigen Vergleich durchzuführen. Wie bereits erwähnt, gehört der effektive Jahreszins zu den Pflichtangaben. Der Jahreszins muss unter allen Umständen im Kreditvertrag aufgelistet werden.
Das Verbraucherkreditgesetz
Laut Verbraucherkreditgesetz ist jede Kreditanstalt verpflichtet, den Verbraucher über alle Kosten vor der Kreditvergabe zu informieren. Die Beratung muss dementsprechend dokumentiert werden. Über den effektiven Jahreszins kann der Verbraucher erkennen, welche Kosten in den Zinsen enthalten sind. Zu den Kosten gehören unter anderem
- der Sollzins
- die Bearbeitungsgebühren
- die Tilgungsmodalitäten
- eine eventuelle Restschuldversicherung
Beispiel:
Anhand zweier Angebote und den jeweiligen Jahreszinsen lassen sich entsprechende Rückschlüsse ableiten, welcher der beiden Kreditangebote der vorteilhaftere ist. Mit einer mathematischen Formel lassen sich die jeweiligen Zinssätze genauer bestimmen. Unter Zuhilfenahme der sogenannten „Uniform-Methode“ können Verbraucher in eigener Regie die Zinsangaben überprüfen:
Effektiver Jahreszins = (Kreditkosten / Nettokreditbetrag) * (24 / Laufzeit in Monaten + 1)
Effektiver Jahreszins bei Anleihen
Effektivzinsen werden nicht ausschließlich nur bei Krediten berechnet, sondern greifen zusätzlich noch bei Anleihen. Hier wird allerdings nicht mehr von Zinsen gesprochen, sondern von Renditen oder auch Effektivrenditen. Anleihen sind Anlagengeschäfte, die bei Börsen gehandelt werden und den jeweiligen Kursschwankungen unterliegen. Dies bedeutet, dass ein Anleger bei Anleihen je nach Kurswert einen bestimmten Wert zahlen muss, der allerdings bereits bei Ausgabe die 100 %-Marke übersteigt.
Kreditkostendarstellung
Die Kreditkosten und dessen Angabe und Darstellung wird über das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Über den Paragraphen § 492 müssen die Kreditkosten schriftlich im Kreditvertrag aufgeführt werden. Dies betrifft ebenfalls die Kostenregelung bei Überziehungskrediten gemäß Paragraph § 493 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Es ist klar definiert, welche Kosten für einen Kredit anfallen, der in Anspruch genommen werden soll. Hierzu zählen
- alle anfallen Zinsen
- Provisionen
- Kreditnebenkosten
Diese Kosten müssen detailliert aufgeführt werden, damit ein Verbraucher sofort erkennen kann, um welche einzelnen Posten es sich handelt. Banken, beziehungsweise Kreditinstitute sind zudem über die Preisangabenverordnung verpflichtet, einen Aushang über die jeweiligen Preise und den Effektivzinssätzen bereitzustellen.
Kreditkosten und ihre Bestandteile
Für Darlehen von der Bank fallen verschiedene Kosten an. Der wichtigste Bestandteil der Kosten findet sich in dem Sollzins wieder. Dieser Zins ist der Hauptteil der Kosten und wird für die Überlassung des Darlehens berechnet. Auch bei diesem Zins ist die Bank oder ein Kreditinstitut verpflichtet, eine genaue Angabe in dem Kreditvertrag zu veranlassen. Weitere Kostenpunkte finden sich in den Versicherungsprämien wieder. Hier beziehen sich die Prämien explizit auf die Restschuldversicherung. Ebenso können Provisionen anfallen. Provisionen fallen in den Fällen an, wenn Kredite über Vermittler an an Verbraucher vermittelt werden und nicht direkt über die Bank bereitgestellt wurden. Die Provision fällt für die Vermittlung zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut, beziehungsweise Kapitalgeber an. Ein weiterer wichtiger Kostenpunkt sind die Kreditnebenkosten, wie zum Beispiel die Bearbeitungsgebühren, die bei umfangreichen Krediten anfallen. Die Bearbeitungsgebühr für Kredite kann zwischen einem und fünf Prozent vom gesamten Kreditbetrag betragen und wird separat fällig.
Bearbeitungsgebühr
Eine Kreditvergabe machte eine Aufwandsentschädigung erforderlich. Diese manifestierte sich durch die Bearbeitungsgebühr. Eine wichtige Aufgabe, die durch die Bearbeitungsgebühr abgedeckt wurde, war die Bonitätsprüfung. Allerdings kippte der Bundesgerichtshof (BGH) die Anwendung der Bearbeitungsgebühr, wodurch bei aktuellen Verträgen auf die Berechnung der Aufwandspauschale verzichtet wird. Allerdings machte der Bundesgerichtshof in Sachen Aufwandsentschädigung nur Einschränkungen hinsichtlich der standardisierten und pauschalisierten Vermerke innerhalb der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Werden Bearbeitungsgebühren individuell berechnet, ist die Verwendung dieser Gebühren weiterhin zulässig. Bei Kreditinstituten, die aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofes auf eine Bearbeitungsgebühr verzichten, kann es sein, dass sie den Effektivzins angehoben haben, um die Kosten für die Bearbeitung des Kreditvertrages abzufangen.
Der Sollzins oder Nominalzins
Der Sollzins oder aber auch Nominalzins wird für die reine Darlehnsverzinsung fällig. In dem Sollzins werden keine weiteren Kosten berücksichtigt. Die Höhe des Nominalzinssatzes orientiert sich an der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Dies bedeutet, korrigiert die Europäische Zentralbank den Leitzins nach oben, steigt der Nominalzins prozentual. In Fällen von risikobehafteten Krediten, wie zum Beispiel bei Kreditnehmern mit einer schwachen Bonität, wird ein bonitätsabhängiger Zinssatz fällig.
Darlehn mit langer Zinsbindung
Wird eine Kreditsumme bei einem Kreditinstitut beantragt, dessen Tilgungsdauer längerfristig geplant ist, wird eine Zinsbindung dem Kreditnehmer eine optimale Planungssicherheit bieten. Dieser Zins wird in dem Fall auch gebundener Sollzins genannt, da der Zins während der gesamten Laufzeit gebunden ist.