Ein negativer Schufa-Eintrag sorgt beispielsweise dafür, dass es nicht möglich ist, einen Kredit oder einen neuen Handyvertrag abzuschließen. Doch oftmals ist es den betreffenden Personen nicht bekannt, warum der Antrag abgelehnt beziehungsweise ein negativer Schufa-Score vorhanden ist. Hierfür kann es gleich mehrere Gründe geben.
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Unbezahlte Rechnungen
Nicht jede unbezahlte Rechnung führt sofort zu einem negativen Eintrag.
Wenn eine Rechnung nicht bezahlt wurde und es bereits zu zwei Mahnungen, inklusive Zahlungsaufforderung und der Ankündigung, dass ein negativer Schufa-Eintrag vorgenommen wird, gekommen ist, erfolgt in der Regel ein negativer Score. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Betrag weder bereits beglichen ist, noch Widerspruch eingelegt wurde.
Verhält es sich zum Beispiel so, dass der Betrag nicht stimmig ist und dies dem Verkäufer mitgeteilt wurde, darf er keinen negativen Eintrag vornehmen lassen, bis die Angelegenheit vollständig geklärt ist.
Wurde eine Rechnung dagegen anerkannt aber noch nicht beglichen, sieht der Fall anders aus. Hier kann es durchaus zu einer negativen Eintragung kommen.
Es existieren jedoch gleich mehrere Voraussetzungen bei Nichtzahlungen von Forderungen, die erfüllt sein müssen, damit ein negativer Schufa-Eintrag erfolgt:
- Die betreffende Forderung muss wenigstens zwei Mal, in schriftlicher Form, angemahnt worden sein.
- Die beiden Mahnungen müssen in einem Abstand von wenigstens vier Wochen erfolgen.
- Die Forderung wurde nicht bestritten.
- Eine der beiden Mahnungen enthält die Drohung eines Schufa-Eintrags.
Verhält es sich so, dass auch nur eine der genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist, darf somit auch kein Schufa-Eintrag erfolgen.
Vertragspartner kündigt fristlos
Zahlungsrückstände können zur Kündigung und damit zu einem negativen Score führen.
Der jeweilige Vertragspartner kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn es beispielsweise zu häufigen Zahlungsrückständen kommt. Wurde bereits vorab darauf hingewiesen, dass dann ein negativer Schufa-Eintrag erfolgt und wurden die ausstehenden Beträge immer noch nicht beglichen, ist ein negativer Score die Folge.
Gerichtliche Forderungen
Mahnbescheide, Privatinsolvenz und ähnliches führen meist zu einem negativen Schufa-Eintrag.
Wurde bereits mehrfach die Bezahlung der Rechnung angefordert und diese nicht beglichen, ist es dem Gläubiger gestattet, ein gerichtliches Mahnverfahren zu eröffnen.
In diesem Zuge erhält der Schuldner von dem sogenannten zentralen Mahngericht einen Mahnbescheid. Wird im Zeitrahmen von zwei Wochen kein Widerspruch eingelegt, ist es dem Mahngericht erlaubt, einen Vollstreckungsbescheid zu erlassen. Damit kann der Gläubiger seine Forderung mithilfe einer Zwangsvollstreckung, wie etwa mit einer Pfändung, durchsetzen.
Zudem ist es bei einer Forderungspfändung möglich, dass das Vollstreckungsgericht den jeweiligen Anspruch auf das Gehalt pfändet. Auch wenn die Pfändung erfolglos vonstattengeht, kommt es dennoch zu einem negativen Schufa-Score.
Das ist selbst dann der Fall, wenn eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muss oder eine Privatinsolvenz beantragt wurde.
Kredit-Anfragen
Häufige Kredit-Anfragen bei unterschiedlichen Banken können zu einer negativen Schufa führen.
Hier wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass man einige Absagen erhalten hat, sodass diesbezüglich bei verschiedenen Banken nachgefragt wurde. Aufgrund dessen empfiehlt es sich, die Bank darum zu bitten, lediglich eine Kreditkonditionen-Anfrage bei der Schufa durchzuführen. Diese wird nicht in der Schufa abgespeichert.
Kostenfreie Selbstauskunft
Negativer Schufa-Eintrag und keine Ahnung? Einfach eine kostenfreie Selbstauskunft durchführen.
Es ist im Rahmen einer kostenfreien Selbstauskunft, die üblicherweise einmal im Jahr gestattet wird, möglich, sich selbst über den Schufa-Score sowie die eingetragenen Daten zu erkundigen. Das ist beispielsweise vor allem dann empfehlenswert, wenn die Beantragung eines Kredits geplant ist. Wird hierbei festgestellt, dass veraltete oder auch bereits beglichene Einträge vorhanden sind, kann man diese, mithilfe der betreffenden Nachweise, korrigieren beziehungsweise löschen lassen.
Hilfe bei negativer Schufa
Schulden begleichen bedeutet leider nicht immer gleich Löschung.
Ist ein negativer Eintrag in der Schufa vorhanden und wurden die Schulden mittlerweile abbezahlt, dann sollte nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass dieser sofort aus dem Verzeichnis entfernt wird. In der Regel bleiben negative Eintragungen drei vollständige Jahre, inklusive des bereits angefangenen Jahres, in der Akte bestehen.
Ist es so, dass der Gläubiger meldet, dass sich die Rechnung mittlerweile erledigt hat, beziehungsweise diese bereits beglichen wurde, dann erhält der Eintrag den Vermerk „erledigt“. Die Löschung erfolgt jedoch erst, bis die genannte Frist abgelaufen ist oder der Gläubiger die frühere Löschung veranlasst.
Handelt es sich um schwerwiegendere negative Einträge, wie etwa einen Vollstreckungsbescheid, dann ist es Aufgabe des Schuldners, die offenen Forderungen zu begleichen, eine Bestätigung des Gläubigers einzuholen und die Entfernung aus dem Schuldnerregister des örtlich zuständigen Amtsgerichts zu erwirken. Erst dann wird der negative Eintrag gelöscht.
Ein negativer Schufa-Eintrag hat jedoch auch seine guten Seiten: So schützt er vor einer weiteren Anhäufung von Schulden und kann dazu dienen, das eigene Zahlungsverhalten zu überdenken.
Positive Schufa-Einträge
Durch eine gute Zahlungsmoral für eine positive Schufa sorgen.
So gibt es durchaus auch positive Daten. Dazu gehört zum Beispiel eine pünktliche Bezahlung von laufenden Leasing-, Kredit- und Mobilfunkverträgen. Doch auch ein generell zuverlässiges Zahlungsverhalten wird hier positiv vermerkt.
Schufa Auskunft für Kinder?
Auch Minderjährige können ein Schufa-Konto erhalten; allerdings ohne negativen Score.
Der früheste Zeitpunkt, an dem Minderjährige ein Schufa-Konto erhalten, ist, wenn sie ein Girokonto eröffnen, einen Handyvertrag abschließen oder eine Kreditkarte bekommen. Hier dürfen dann jedoch nur Name, Adresse sowie Geburtsdatum an die Schufa übermittelt werden. Meldungen von negativen Merkmalen sind in diesem Fall nicht erlaubt.