Der Traum vom Fliegen begeistert von jeher die Menschheit. Heutzutage ist es jedoch deutlich einfacher als früher, sich diesen Traum zu erfüllen. Um ein Flugzeug selbst fliegen zu können, ist jedoch ein Flugschein notwendig, der wiederum mit einigen Kosten verbunden ist. Die hierfür benötigte Summe kann jedoch mithilfe eines Kredits aufgebracht werden, sodass den Ausflügen in die Wolken sicherlich nichts mehr im Wege steht.
Inhalt
Kosten
Der Flugschein setzt sich aus fixen sowie variablen Kosten zusammen.
Die Kosten für einen Flugschein können nicht allgemein beziffert werden, da es hier vor allem auch darauf ankommt, welches Flugzeug man fliegen möchte. Des Weiteren variiert die Anzahl der benötigten Flugstunden; ähnliche, wie das beispielsweise beim Führerschein der Fall ist.
Generell teilen sich die hierfür anfallenden Gebühren in fixe und variable Kosten auf. Zu den feststehenden Kosten zählen zum Beispiel die Prüfungsgebühren (Theorie und Praxis), Verwaltungsgebühren und das Funksprechzeugnis. Insgesamt muss hier grob mit einem Richtwert von etwa an die 1.000 Euro gerechnet werden.
Die Angabe der variablen Kosten gestaltet sich dagegen schwieriger. Dabei gilt: Umso weniger Flugstunden benötigt werden, desto günstiger wird der Flugschein. Allerdings sollte man sich unbedingt vorab auch Gedanken darüber machen, welchen Flugzeugtyp man später fliegen möchte. Im Allgemeinen kann jedoch gesagt werden, dass für die theoretische Ausbildung etwa 500 bis 2.500 Euro eingerechnet werden müssen.
Die Flugstunden sind dagegen kostenintensiver: Hier sind es ungefähr 1.000 bis zu 13.000 Euro, die beglichen werden müssen.
So fallen beispielsweise für einen Flugschein für Segelflugzeite insgesamt etwa 3.500 Euro an. Wer dagegen einen Ultraleichtflieger fliegen möchte, der benötigt eine sogenannte UL-Lizenz: Hierfür müssen dann bereits 5.100 Euro eingerechnet werden. Bei einem motorisierten Flugzeug mit der Privatpilotenlizenz PPL-A sind es mindestens 12.000 Euro.
Wer im Besitz einer privaten Fluglizenz ist, kann zusätzlich eine Erweiterung ablegen und zwar zum Instrumentenflug IR. Hier sind es sogar wenigstens 16.000 Euro, die anfallen.
Dementsprechend kommt hier schnell eine recht hohe Summe zusammen, die man in der Regel nicht einfach zur freien Verfügung auf dem Girokonto stehen hat. Um dennoch einen Flugschein zu absolvieren, bietet sich somit die Aufnahme eines Kredits an.
Ratenkredit
Mithilfe eines Ratenkredits ist es schnell und unkompliziert möglich, den Flugschein zu bezahlen.
Zur Finanzierung des Flugscheins bietet sich die Inanspruchnahme eines Ratenkredits an. Bei einem solchen Darlehen ist es in der Regel möglich, eine Summe zwischen 500 und 75.000 Euro aufzunehmen. Allerdings kann dies je nach Bank durchaus deutlich variieren, sodass es durchaus ebenfalls machbar ist, eine höhere Summe zu erhalten.
Wie die Bezeichnung bereits andeutet, wird ein Ratenkredit nach dessen Vergabe in monatlich gleichbleibende Raten zurückgezahlt. Dementsprechend handelt es sich hierbei um ein sehr übersichtliches sowie gut planbares Darlehen. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Antragsteller einen Ratenkredit erhält.
Voraussetzungen
Für die erfolgreiche Vergabe eines Ratenkredits ist es notwendig, die verschiedensten, von der Bank vorgegebenen Voraussetzungen zu erfüllen.
Damit der gewünschte Kredit beantragt werden kann, muss der Antragsteller volljährig sein. Zwar ist es bei einigen Flugscheinen möglich, diese bereits mit 16 Jahren zu absolvieren, jedoch ist für die Vergabe des Ratenkredits ein Alter von 18 Jahren unabdingbar. Des Weiteren muss ein sicheres, festes Einkommen vorhanden sein. Zudem achten die Banken ebenfalls auf eine hohe Bonität sowie eine positive Schufa-Auskunft. Üblicherweise wird zudem ein hoher Wert auf ein deutsches Girokonto und einen festen, deutschen Wohnsitz gelegt.
Außerdem ist es dem angehenden Kreditnehmer möglich, Sicherheiten in das Darlehen mit einzubringen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um einen Bausparvertrag oder auch eine Lebensversicherung handeln. Aber auch die Eintragung einer Grundschuld bei einem Immobilienbesitz ist grundsätzlich möglich.
Sollte es jedoch, aus welchem Grund auch immer, nicht machbar sein, die diversen Voraussetzungen der Banken zu erfüllen, dann muss der Traum vom Fliegen dennoch nicht zwangsläufig komplett aufgegeben werden. Denn mithilfe eines zweiten Kreditnehmers oder auch eines Bürgen ist es in der Regel trotzdem machbar, das gewünschte Darlehen zu erhalten.
Wichtig hierbei ist allerdings, dass die betreffende Person von ihrer Seite aus die jeweiligen Voraussetzungen des Kreditinstituts erfüllt. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Darlehensvergabe normalerweise kaum mehr etwas im Wege.
Jedoch sollte sich der zweite Kreditnehmer beziehungsweise Bürge vollkommen darüber im Klaren sein, dass er im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des eigentlichen Darlehensnehmers vollständig für die restliche, offenstehende Darlehensschuld aufkommen muss.
Vergleichen und sparen
Ein genauer Vergleich der diversen Kreditangebote lohnt sich: So kann einiges gespart und sich das Leben leichter gemacht werden.
Bevor man einen Ratenkredit in Anspruch nimmt, ist es unbedingt ratsam, vorab die verschiedenen Kreditangebote der diversen Banken gut miteinander zu vergleichen. Immerhin differenzieren sich diese häufig sogar sehr deutlich voneinander. Zudem sollte man sich hier keinesfalls täuschen lassen: Bereits wenige Prozentpunkte Unterschied beim Zinssatz können, je nach Kreditsumme, durchaus eine Ersparnis von einigen Hundert Euro bedeuten.
Als idealer Vergleichsfaktor bietet sich hier der effektive Jahreszinssatz an, denn hier sind bereits sämtliche anfallenden Kreditkosten enthalten. Beim Nominalzins ist das dagegen nicht der Fall.
Außerdem ist es ratsam, nicht nur dem Zinssatz, sondern ebenfalls den weiteren Leistungen, die die verschiedenen Banken anbieten, höhere Aufmerksamkeit zu schenken. So offerieren einige Banken Sonderleistungen, wie etwa die Möglichkeit von kostenfreien Sondertilgungen, das Aussetzen einer Monatsrate und ein variabler Tilgungssatz.
Wurde eine kostenfreie Sondertilgung im Vertrag vereinbart, ist es in der Regel wenigstens einmal im Jahr möglich, eine derartige, zusätzliche Teilleistung bis zu einer gewissen Höhe zu leisten. Auf diese Weise verringert sich nicht nur die Darlehenssumme, sondern es müssen ebenfalls weniger Zinsen beglichen werden. Wer eine solche Zahlung leisten möchte, obwohl sie nicht im Kontrakt festgehalten ist, der muss üblicherweise eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung begleichen. Hierbei handelt es sich um eine Gebühr, die die Banken erheben, da ihnen durch die vorzeitige Teilzahlung gewisse Zinsverluste entstehen. Aufgrund dessen sollte in einem solchen Fall besser vorab gut durchgerechnet werden, ob sich die Zahlung dennoch lohnt.
Im Falle eines variablen Tilgungssatzes ist es während der Vertragslaufzeit möglich, die Tilgung, je nach Bedarf, zu erhöhen oder auch zu senken. Steht beispielsweise eine Gehaltserhöhung ins Haus, bietet es sich an, die Tilgungsrate zu erhöhen, wodurch eine schnellere Kreditabzahlung möglich ist und auch hier wieder weniger Zinsen bezahlt werden müssen. Ist es dagegen absehbar, dass in Zukunft etwa höhere private Kosten anfallen, dann kann die Tilgung ohne weiteres gesenkt werden.
Das Aussetzen einer Monatsrate ist beispielsweise dann vorteilhaft, wenn plötzlich eine höhere Rechnung beglichen werden muss, die das eigene Budget sprengen würde. So ist man zum Beispiel in der Lage, die dringend benötigte Autoreparatur durchzuführen, ohne das die Kredit-Rückzahlung in Gefahr gerät.