Restschuldversicherungen werden immer wieder von den Banken angeboten. Doch für wen ist eine solche Versicherung wirklich eine gute Wahl und was sollte hierbei beachtet werden?
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Restschuldversicherung
Restschuldversicherungen kommen zum Beispiel dann zum Tragen, wenn der Kreditnehmer plötzlich arbeitslos wird, unter einer Krankheit leidet, einen Unfall hat oder verstirbt. Hier kann üblicherweise der Darlehensnehmer selbst auswählen, welche Risiken er genau versichern möchte.
Abschluss ein „Muss“?
Im Rahmen einer Kreditvergabe kann der Abschluss einer Restschuldversicherung freiwillig erfolgen oder er ist ein „Muss“ für eine erfolgreiche Darlehensvergabe.
Restschuldversicherungen werden von einigen Banken als zusätzliches Angebot offeriert. So bleibt es dem Darlehensnehmer selbst überlassen, ob er eine solche Versicherung abschließt oder nicht.
Bei anderen Kreditinstituten ist eine Restschuldversicherung dagegen ein „Muss“: Das bedeutet, das ohne eine derartige Versicherung keine Kreditvergabe erfolgt. Das ist oftmals dann der Fall, wenn die Bank ein erhöhtes Darlehensrisiko sieht: hier dient die Restschuldversicherung als Sicherheit.
Angehende Kreditnehmer, die jedoch keine solche Versicherung abschließen möchten, haben in einem solchen Fall lediglich die Wahl, den Abschluss zu verweigern, was jedoch zu einer Ablehnung des Kredits führt oder es wird eine andere Bank aufgesucht. Mit etwas Glück verzichtet diese darauf, dass der Kreditnehmer eine Restschuldversicherung abschließt.
Für wen ist eine Restschuldversicherung eine gute Wahl?
Eine Restschuldversicherung bietet sich zumeist bei einer höheren Kreditsumme und zur Absicherung der Familie an.
Ist der Abschluss der Restschuldversicherung nicht zwingend für eine erfolgreiche Darlehensvergabe notwendig, dann sollte der angehende Kreditnehmer gut überlegen, ob eine solche Versicherung abgeschlossen oder vielleicht doch besser darauf verzichtet wird.
So kommt es hier vor allem auch auf die jeweilige persönliche und finanzielle Situation an. Ein Single, der beispielsweise einen klassischen Ratenkredit in niedrigerer Höhe aufnimmt, um sich mit der Kreditsumme lediglich einige Möbel zu finanzieren, wird eher weniger eine Restschuldversicherung abschließen.
Ganz anders kann es dagegen aussehen, wenn es sich um einen Familienvater mit mehreren Kindern handelt, der im Rahmen einer Immobilienfinanzierung einen höheren Darlehensbetrag aufnimmt.
Hier kann eine Restschuldversicherung durchaus sinnvoll sein. So ist in den meisten Fällen der Familienvater derjenige, der das Hauteinkommen bestreitet. Fällt dieses jedoch beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Unfall weg, muss plötzlich nicht nur mit einem niedrigeren Einkommen ausgekommen werden, sondern es ist auf einmal auch das Eigenheim in Gefahr. Hier kann eine Restschuldversicherung durchaus eine deutliche Erleichterung bieten. Das gilt ebenfalls für den Fall, dass der Familienvater verstirbt. So kommt, durch die Inanspruchnahme der Dienste der Restschuldversicherung, zu der Trauer nicht auch noch der Verlust des Eigenheims hinzu.
Aufgrund dessen ist es ratsam, vor Abschluss einer Restschuldversicherung ebenfalls die Höhe der Kreditsumme sowie der Familienstand zu beachten.
Was beachten?
Vor Abschluss einer Restschuldversicherung gilt es hauptsächlich zu beachten, dass durch die Beiträge die finanzielle Belastung steigt aber auch die diversen Ausschlüsse sollten unbedingt berücksichtigt werden.
Angehende Kreditnehmer, die neben dem gewünschten Darlehen ebenfalls eine Restschuldversicherung abschließen, sollten jedoch vorab auch einige Dinge beachten. Dazu gehört zum Beispiel, dass somit nicht nur die Raten für den Kredit beglichen werden müssen, sondern ebenfalls die Beiträge für die Versicherung. Dabei existieren in der Regel zwei Optionen: So kann es zum einen der Fall sein, dass die Bank die Versicherungsbeiträge in die zu bezahlenden Raten mit einrechnet, sodass die Ratenhöhe steigt oder die Beiträge sind zusätzlich zu entrichten. In jedem Fall aber steigt auf diese Weise die monatliche, finanzielle Belastung. Aufgrund dessen sollte hier am besten bereits im Vorfeld gut nachgerechnet werden, ob dennoch eine Restschuldversicherung gewünscht wird.
Denn schließlich muss man Kredit und Versicherung oftmals über viele Jahre hinweg bezahlen.
Dazu kommt, dass Restschuldversicherungen nicht immer automatisch bei jedem Fall eine komplette Leistung erbringen. So gilt es hier ebenfalls, die diversen Ausschlüsse zu beachten, die die Versicherungen in ihren Verträgen inkludieren. Auf diese Weise wird auch vermieden, dass es im Notfall unter Umständen zu einer herben Ernüchterung kommt, wenn die Versicherung nicht die ganze oder sogar überhaupt keine Leistung erbringt, der Kreditnehmer davon jedoch überzeugt gewesen ist.
Alternativen
Als Alternativen zur Aufnahme einer Restschuldversicherung bieten sich oftmals Wertanlagen, eine bereits abbezahlte Immobilie oder auch ein Bürge beziehungsweise zweiter Kreditnehmer an.
Es ist in der Regel jedoch durchaus möglich, der Bank zur Absicherung des gewünschten Kredits Alternativen zur Restschuldversicherung anzubieten. Hierfür eignet sich zum Beispiel eine bereits vorhandene Lebensversicherung oder ein Bausparvertrag. Vielleicht ist aber auch eine bereits abbezahlte Immobilie vorhanden, die als Sicherheit eingesetzt werden kann.
Oftmals wird von den Banken aber auch ein zweiter Kreditnehmer oder Bürge zur Absicherung des Darlehen akzeptiert. Allerdings ist es in einem solchen Fall unerlässlich, dass die betreffende Person ihrerseits die verschiedenen Voraussetzungen der Banken für eine erfolgreiche Kreditvergabe erfüllt. Ist das möglich, steht einem positiven Darlehensbescheid gemeinhin kaum mehr etwas im Wege.
Zwar variieren die jeweiligen Vorgaben der Banken, allerdings gehört hier gemeinhin dazu, dass der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer über ein sicheres, festes Einkommen verfügt. Außerdem ist eine positive Auskunft der Schufa üblicherweise ebenso notwendig, wie eine gute Bonität. Aber auch auf einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland sowie ein deutsches Girokonto wird üblicherweise vonseiten der Kreditinstitute aus ein hoher Wert gelegt.
Außerdem sollte sich der Bürge beziehungsweise der zweite Darlehensnehmer voll und ganz drüber im Klaren sein, welche Verpflichtung er hiermit eingeht. Sollte der eigentliche Kreditnehmer irgendwann nicht mehr dazu in der Lage sein, die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen zu erfüllen, dann tritt die Bank auf den Bürgen/den zweiten Kreditnehmer zu. Die betreffende Person muss dann ihrerseits die restliche, vorhandene Darlehensschuld tilgen. Aufgrund dessen sollte vorab immer gut überlegt werden, ob die Aufnahme einer Bürgschaft oder der Auftritt als zweiter Kreditnehmer wirklich eine gute Entscheidung ist.
Fazit
Eine Restschuldversicherung kann eine gute Wahl sein, wenn es um eine recht hohe Kreditsumme und die Absicherung der Familie geht.
Allerdings gilt es hierbei auch zu beachten, dass es die Versicherungsbeiträge den Kredit verteuern, sodass höhere finanzielle Ausgaben gestemmt werden müssen; und das in der Regel für einen Zeitraum von mehreren Jahren.
Es gibt jedoch gemeinhin auch Alternativen, mit denen es machbar ist, einen Kredit abzusichern. Dazu gehören zum Beispiel verschiedene Wertanlagen, wie etwa eine Lebensversicherung oder ein Bausparvertrag. Aber auch eine bereits abbezahlte Immobilie kann der Bank im Regelfall als Kreditabsicherung angeboten werden.
Des Weiteren bietet sich hierfür aber auch ein Bürge oder zweiter Darlehensnehmer an. Unabdingbar ist jedoch, dass die betreffende Person die verschiedenen Kreditvoraussetzungen der Banken erfüllt.