Hausfrauenkredite wurden von den Banken vor allem in früheren Zeiten vergeben. Doch wenn man sich an diese Darlehensart erinnert, kommt oftmals ganz automatisch die Frage auf, ob denn auch heutzutage noch Hausfrauenkredite beantragt werden können?
Inhalt
Hausfrauenkredit – damals
Diese Kreditart war speziell für Hausfrauen vorgesehen; allerdings benötigten die meisten Ehefrauen bei einer Darlehensbeantragung dennoch die Hilfe ihres Ehemannes.
Wie die Bezeichnung bereits vermuten lässt, handelt es sich hierbei um eine Darlehensbezeichnung die aus der Vergangenheit stammt. Der Name dieser Kreditart sollte bereits eindeutig darauf hinweisen, dass auch Hausfrauen ein Darlehen aufnehmen können. Der Hintergrund dafür ist, dass früher hauptsächlich die Ehemänner einer Arbeitsbeschäftigung nachgegangen sind, während die Frau zu Hause für die Führung des Haushalts und die Erziehung der Kinder zuständig gewesen ist. Somit verfügte die Ehefrau in vielen Fällen über kein eigenes Einkommen. Mithilfe des Haushaltskredits sollte es somit möglich werden, dass man als Hausfrau dennoch ein Darlehen erhält, um mit dem Kreditbetrag die verschiedensten Anschaffungen zu tätigen.
Oftmals war es dann jedoch so, dass die Ehefrau, eben aufgrund des fehlenden Einkommens beziehungsweise fehlenden, eigenen Sicherheiten, eben doch nicht ganz so einfach ein Hausfrauendarlehen erhalten hat. So musste hier zumeist der Ehemann als zweiter Kreditnehmer mit unterschreiben oder er wurde als Bürge eingesetzt.
Hausfrauenkredit – heute
Einen Hausfrauenkredit vergeben die meisten Banken mittlerweile nicht mehr. Heutzutage werden dafür klassische Ratenkredite an Hausfrauen ausgezahlt; sofern die jeweiligen Kreditvoraussetzungen erfüllt sind.
Da die Bezeichnung „Hausfrauenkredit“ heutzutage gemeinhin als veraltet angesehen wird, führen sie die Banken zumeist nicht mehr. Wer also speziell nach einem solchen Darlehen sucht, wird somit in der Regel nicht fündig. Das wiederum bedeutet jedoch nicht, dass die Kreditinstitute heute zwangsläufig keine Darlehen mehr an Hausfrauen vergeben.
Frauen, die keiner Arbeitstätigkeit nachgehen, sondern sich um Haushalt und Kinder kümmern, können unter Umständen dennoch einen Kredit erhalten. Allerdings werden die Banken das Darlehen nicht als „Hausfrauenkredit“ deklarieren: Hier wird gemeinhin die übliche Bezeichnung „klassischer Ratenkredit“ verwendet. Im Allgemeinen kann ein klassisches Ratendarlehen von Frauen ohne beziehungsweise mit niedrigem Einkommen ebenso beantragt werden, wie von Frauen, die nicht erwerbstätig sind.
Allerdings stellt sich bei zuletzt genanntem auch heute noch die Hürde, dass eine Kreditbeantragung ohne sicheres, regelmäßiges Einkommen sehr schwierig wird. So wird auch hier zumeist der Ehemann als zweiter Kreditnehmer oder Bürge benötigt. Wobei der Ehepartner zwar üblicherweise die erste Wahl ist, es besteht jedoch ebenfalls die Möglichkeit, eine andere Person hierfür einzusetzen. Das können zum Beispiel die Eltern oder Schwiegereltern sein.
Als Bürge beziehungsweise zweiter Kreditnehmer muss jedoch beachtet werden, dass, sollte der eigentliche Darlehensnehmer irgendwann einmal wider Erwarten nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, die Bank auf ihn zutritt. Das bedeutet, dass die betreffende Person dann ihrerseits dazu verpflichtet ist, die vollständige, restliche Darlehenssumme zu tilgen. Aufgrund dessen sollte es sich der angehende Bürge/zweite Kreditnehmer am besten bereits im Vorfeld sehr gut überlegen, ob wirklich eine Bürgschaft beziehungsweise zweite Kreditnehmerschaft eingegangen wird.
Ist eine Frau beispielsweise in einem kleinen Nebenjob tätig oder sogar auf Teilzeit angestellt, dann ist es gemeinhin durchaus möglich, dass die Bank einen Kredit vergibt; und zwar ohne, dass hierfür extra ein Bürge oder zweiter Darlehensnehmer benötigt wird. Unabdingbar hierbei ist jedoch, dass die diversen Darlehensbedingungen erfüllt werden. Diese variieren zwar je nach Bank, allerdings ist hier üblicherweise neben einem sicheren, regelmäßigen Einkommen in einer gewissen Höhe ebenfalls eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa notwendig. Zudem achten die Banken gemeinhin auch auf einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland sowie auf ein deutsches Girokonto.
Für Frauen, die einer Vollzeittätigkeit nachgehen, gilt dies im Übrigen ebenfalls.
Bei Vorhandensein eines kleinen Nebenjobs, als Beispiel, wird die Bank in der Regel jedoch keine allzu hohe Darlehenssumme ausgeben. Doch oftmals ist es in einem solchen Fall dennoch möglich, sich etwa eine kleinere Anschaffung zu leisten oder auch einen kurzfristigen, nicht ganz so hohen, finanziellen Engpass zu überbrücken.
Klassischer Ratenkredit
Der klassische Ratenkredit ist zweckungebunden; somit ist eine freie Verwendung des Kreditbetrags gegeben.
Bei einem klassischen Ratenkredit handelt es sich um ein zweckungebundenes Darlehen, dass die Banken zur freien Verwendung vergeben. Das bedeutet, dass der Kreditbetrag je nach Wunsch genutzt werden kann.
So ist es hiermit zum Beispiel möglich, sich eine Urlaubsreise zu gönnen, eine neue Küche oder auch einen neuen Fernseher zu finanzieren. Ebenso ist es mithilfe des Kreditbetrags machbar, anfallende Rechnungen, wie etwa eine höher als gedacht ausgefallene Werkstattrechnung zu bezahlen. Die Banken fordern zudem keinerlei Nachweise darüber, was die Verwendung der Kreditsumme betrifft. Dementsprechend ist man bei einem klassischen Ratenkredit sehr flexibel.
Die Rückzahlung des Darlehen erfolgt in monatlich gleichbleibenden Raten. So ist hier auch eine sehr gute Übersicht und Planbarkeit gegeben. Sobald die letzte Rate getilgt wurde, ist die Darlehensschuld somit vollständig beglichen.
Alternative
Alternativ kann ein Kredit von Privat eine gute Wahl sein.
Sollte als Ehefrau, oder auch als Alleinstehende, ein Kredit benötigt werden, und es ist kein beziehungsweise lediglich ein zu geringes Einkommen sowie kein Bürge oder zweiter Kreditnehmer vorhanden beziehungsweise erfüllt die betreffende Person die diversen Kreditvoraussetzungen nicht, dann kann in einigen Fällen beispielsweise ein Kredit von Privat aufgenommen werden. So ist es durchaus möglich, dass sich eine private Person zwar nicht an einem anderen Kredit beteiligen beziehungsweise finanziell binden möchte, jedoch durchaus dazu bereit ist, selbst ein Darlehen zu vergeben.
Ein Kredit von Privat birgt mehrere Vorteile. So ist es hier, in der Regel, nicht notwendig, verschiedene Darlehensvoraussetzungen zu erfüllen: Üblicherweise erfolgt eine solche Darlehensvergabe auf einem reinen Vertrauensverhältnis. Zudem sind hier gemeinhin entweder nur niedrige oder sogar überhaupt keine Zinsen zu bezahlen. Des Weiteren findet bei einem Privatkredit weder das Einholen einer Auskunft, noch eine Eintragung in der Schufa statt.
Sehr vorteilhaft ist ebenfalls, dass die Kreditkonditionen frei von beiden Parteien verhandelt werden können.
Das gilt beispielsweise auch für die Art der Rückzahlung des Kreditbetrags. So kann hier etwa eine regelmäßige Rate ebenso vereinbart werden, wie eine unregelmäßige Darlehensrückzahlung. Ebenso bleibt es dem Kreditnehmer und -geber vollkommen selbst überlassen, ob die Ratenhöhe immer gleich bleibt oder variabel gehalten werden kann.
Es empfiehlt sich jedoch, auch einen Kredit von Privat immer schriftlich festzuhalten. So ist es in vielen Fällen bereits im Voraus möglich, etwaige Missverständnisse und/oder Streitigkeiten zu vermeiden.
Ebenso ist es ratsam, sofern möglich, eine Person nach einem Kredit von Privat zu fragen, zu der im Allgemeinen ein gutes bis sehr gutes Verhältnis besteht. Hier ist es zum Beispiel bei einem finanziellen Notfall in der Regel eher machbar, die Situation in aller Ruhe zu besprechen und gemeinsam eine Lösung zu finden.