Bei der Aufnahme eines Darlehen wird oftmals nicht daran gedacht, dass nicht nur der Kreditnehmer, sondern ebenfalls die Bank das Recht besitzt, ein Darlehen zu kündigen. Doch auf welchen Grundlagen beruht eine solche Kündigung und was kann dafür vorbeugend getan werden?
Inhalt
Grundlagen
Der Bank ist es erlaubt, den Darlehensvertrag dann zu kündigen, wenn der Kreditnehmer beispielsweise mit zwei Raten im Rückstand liegt.
Die Bank darf einen bestehenden Kreditvertrag natürlich nicht aus Gutdünken heraus kündigen; hierfür müssen triftige Gründe vorliegen. Das ist dann der Fall, wenn sich der Kreditnehmer mit zwei Darlehensraten sowie zehn Prozent des Kreditbetrags im Verzug befindet. Handelt es sich um einen Darlehensvertrag, dessen Laufzeit über drei Jahre beträgt, dann genügen hier sogar bereits fünf Prozent.
Allerdings muss eine rechtlich bindende Kreditkündigung vonseiten der Bank bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So ist eine schriftliche Mahnung vonnöten, in der dem Darlehensnehmer eine 14-tägige Frist zur Begleichung der offenen Raten gestellt wird. Zudem sollte die Mahnung ebenfalls das Angebot eines Beratungsgesprächs beinhalten, in dem nach einer Lösung für die derzeitige, schlechtere finanzielle Lage des Kreditnehmers gesucht werden kann.
Beachtet werden muss hierbei somit, dass eine Darlehenskündigung vonseiten der Bank gerechtfertigt ist, wenn die Rückzahlung des Kredits, selbst unter Einbezug der Darlehenssicherheiten, gefährdet ist. Der Eindruck der Bank verfestigt sich hierbei, wenn sich einerseits die Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmer verschlechtert haben oder wenn
andererseits eine Verschlechterung der Wertigkeit der Darlehenssicherheit bereits eingetreten ist oder eine solche droht.
In diesen Fällen ist es den Banken laut Gesetzgeber erlaubt, eine außerordentliche Kündigung durchzuführen. Dazu kommt, dass eine solche Kündigung sogar fristlos durchgeführt werden kann. Als Konsequenz wird, nach Verstreichen der Kündigungsfrist, die Zahlung der vollständigen, noch offenen Darlehenssumme fällig. Nicht berechnet werden hierbei künftige, im Voraus berechnete Zinsen sowie ebenfalls Darlehenskosten, die von der Kreditlaufzeit abhängen. Die einmalig anfallenden, laufzeitunabhängigen Kosten werden hier jedoch nicht berücksichtigt.
Außerdem ist die Bank im Rahmen einer Kündigung des Darlehen dazu verpflichtet, eine gestaffelte Abrechnung zu erstellen, die ganz genau die Rückrechnung darstellt.
Vorbeugung
Bevor eine Kreditrate nicht mehr beglichen werden kann, sollte der Darlehensnehmer unbedingt ein Gespräch mit der Bank suchen.
Im Idealfall beugt der Kreditnehmer jedoch vor und lässt es erst gar nicht zu einer Kreditkündigung kommen. Am besten ist es natürlich, wenn die im Kreditvertrag vereinbarten Darlehensraten nicht nur pünktlich, sondern vor allem auch in voller Höhe beglichen werden. Doch manchmal ist es der Fall, dass sich die persönliche beziehungsweise finanzielle Situation plötzlich verändert, sodass dies auf einmal nicht mehr möglich ist.
Sobald der Darlehensnehmer bemerkt, dass es zu Schwierigkeiten beim Bezahlen der Darlehensraten kommt, ist es empfehlenswert, die Bank zu kontaktieren und einen Termin zu vereinbaren. Dies sollte jedoch spätestens dann erfolgen, wenn das Kreditinstitut die erste Mahnung bezüglich der Darlehensraten erstellt hat. Schließlich folgt anschließend eine weitere Mahnung mit einer letzten Frist; wird auch diese nicht genutzt, muss der Darlehensnehmer die vollständige, restliche Kreditsumme sofort begleichen.
Im Rahmen eines rechtzeitigen Bankgesprächs ist es hier in der Regel oftmals möglich, eine geeignete Lösung für beide Seiten zu finden. So ist es beispielsweise, das Einverständnis des Kreditinstituts vorausgesetzt, denkbar, dass eine niedrigere Monatsrate vereinbart und dafür die Laufzeit des Darlehen verlängert wird.
Falls es im Voraus absehbar ist, dass es sich hierbei um einen kurzfristigen, finanziellen Engpass handelt und „nur“ in einem Monat die Rate nicht mehr beglichen werden kann, zwei Ratenzahlungen im nächsten Monat aber eine zu hohe Belastung bedeuten würden, lohnt sich ein Blick in den Kreditvertrag: Eventuell wurde dort verankert, dass X-Mal im Jahr die Aussetzung einer Monatsrate möglich ist. Sollte eine solche Vereinbarung im Darlehensvertrag fehlen, ist es durchaus auch machbar, die Bank hierauf anzusprechen; eventuell ist es dennoch möglich, einmalig eine Darlehensrate auszusetzen.
Auswirkungen einer Kündigung vonseiten der Bank
Bei einer Kreditkündigung vonseiten der Bank kommt es nicht nur dazu, dass die komplette, restliche Darlehensschuld sofort beglichen werden muss, sondern dies zieht ebenfalls negative Folgen in Bezug auf die Schufa nach sich. So wird dies in der Auskunftei eingetragen.
Eine derartige Eintragung kann jedoch schwere Folgen nach sich ziehen; so wird beispielsweise eine erneute Kreditvergabe deutlich schwieriger oder es kommt zu einer kompletten Ablehnung des Darlehenswunsches. Ebenso kann es unter anderem Probleme beim Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder Ähnlichem geben.
Kündigungsrecht und Kreditart
Die Bank hat generell das Recht, jede Art von Darlehen zu kündigen. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass beispielsweise bei einem Immobiliendarlehen oder Autokredit das betreffende Objekt als Sicherheit dient.
Sollte es also dem Darlehensnehmer irgendwann nicht mehr möglich sein, die monatliche Rate des Kredits zu begleichen, dann besitzt die Bank das Recht, auf die Immobilie beziehungsweise das Auto zuzugreifen und zu veräußern. Mit dem Erlös wird dann die Darlehenssumme beglichen.
Alternative
Im Notfall ist es beispielsweise möglich, einen guten Freund zu bitten, die benötigte Summe auszuleihen. Hierbei handelt es sich um ein Darlehen von Privat, dessen Konditionen frei verhandelbar sind.
Bei einem kurzfristigen, finanziellen Engpass wenn Schwierigkeiten vorhanden sind, eine Monatsrate zu begleichen oder im Notfall, wenn der Darlehensnehmer die erste oder zweite Mahnung erhalten hat, bietet es sich an, einen Kredit von Privat aufzunehmen. So ist es möglich, die ausstehende Rate beziehungsweise die restliche Darlehenssumme zu begleichen, ohne das es zu weiteren Konsequenzen vonseiten der Bank kommt.
Bei einem Kredit von Privat wird eine andere Person gebeten, die dementsprechende Summe auszuleihen. Bei einem Privat-Darlehen können die Konditionen frei verhandelt werden. Vorteilhaft hierbei ist, dass bei einem solchen Kredit weder eine Auskunft, noch eine Eintragung in der Schufa erfolgt.
Es ist jedoch ratsam, sich gut zu überlegen, welche Person um ein Darlehen gebeten wird. So sollte derjenige einerseits über die dementsprechende Summe verfügen und andererseits sollte ein sehr gutes Verhältnis vorhanden sein. Oftmals ist das
Ausleihen von Geld unter Freunden oder Verwandten ein recht schwieriges Thema, dass in vielen Fällen zu Streit oder Zerwürfnissen führt.
Da ein Kredit von Privat immer auf einem gewissen Vertrauensverhältnis basiert, sollte die ausgeliehene Summe unbedingt wie vereinbart zurück bezahlt werden. Bei eventuell erneut aufkommenden, finanziellen Schwierigkeiten kann dann sicherlich auch mit dem Kreditgeber gesprochen werden, sodass beispielsweise eine Abänderung der monatlichen Rate oder auch das Aussetzen dieser möglich ist.
Allerdings ist es auch bei einem Kredit von Privat unbedingt empfehlenswert, einen schriftlichen Kreditvertrag anzufertigen. Auf diese Weise lässt sich so manch ein Missverständnis oder auch diverse Streitigkeiten vermeiden.