Die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits ist für die meisten Antragsteller eher eine Ausnahme, denn die Regel. So ist es sicherlich auch nicht weiter verwunderlich, dass hierzu oftmals die verschiedensten Fragen offen sind.
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Gibt es Kreditvoraussetzungen?
Damit die Banken einen klassischen Ratenkredit vergeben, muss der Darlehensnehmer verschiedene Kreditvoraussetzungen erfüllen. Diese können sich zwar je nach Kreditinstitut durchaus etwas voneinander unterscheiden aber in der Regel wird hier vor allem auf eine gute Bonität, eine positive Auskunft der Schufa und ein sicheres Einkommen geachtet. Ebenso ist es üblicherweise wichtig, dass ein deutsches Girokonto und ein fester, deutscher Wohnsitz vorhanden ist.
Voraussetzungen nicht erfüllbar – Was jetzt?
Sind die Kreditvoraussetzungen nicht erfüllbar, wird die Bank das Darlehen ablehnen. Mithilfe eines Bürgen oder zweiten Kreditnehmers ist es zumeist jedoch trotzdem machbar, das benötigte Darlehen zu erhalten.
Ist es dem Antragsteller jedoch nicht möglich, die verschiedenen Kreditvoraussetzungen zu erfüllen, dann verweigert die Bank üblicherweise die Vergabe des Darlehen. Mit etwas Glück ist es jedoch unter Umständen vielleicht möglich, bei einer anderen Bank doch noch das benötigte Darlehen zu erhalten. Der Grund hierfür sind die unterschiedlichen Richtlinien, nach denen sich die Banken richten müssen. Handelt es sich jedoch um ein schwerwiegendes Problem, wie etwa eine allzu schlechte Schufa, dann werden auch die anderen Banken den Kredit ablehnen.
Dennoch muss das nicht zwangsläufig das Ende der Darlehensvergabe bedeuten. Denn in der Regel ist es durchaus möglich, hier einen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen. Allerdings ist es unabdingbar, dass die betreffende Person dann ihrerseits die verschiedenen Darlehensvorgaben erfüllt. Da die Bank auf diese Weise von einer höheren Kreditsicherheit profitiert, kommt es gemeinhin dann doch zu einer erfolgreichen Darlehensvergabe.
Allerdings muss sich der Bürge beziehungsweise zweite Kreditnehmer vollständig darüber im Klaren sein, was eine solche vertragliche Bindung bedeutet. Denn sollte es dem eigentlichen Kreditnehmer irgendwann einmal nicht mehr möglich sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann tritt die Bank auf den Bürgen beziehungsweise den zweiten Darlehensnehmer zu. Die betreffende Person ist dann ihrerseits dazu verpflichtet, die restliche, noch offene Kreditschuld zu begleichen. Des Weiteren besteht hier oftmals auch eine vollumfängliche Haftung. Dementsprechend sollte die Aufnahme einer Bürgschaft oder einer zweiten Kreditnehmerschaft immer sehr gut überlegt werden.
Als zweiter Kreditnehmer oder Bürgen sich die unterschiedlichsten Personen an. So ist es zum Beispiel denkbar, die Eltern, Geschwister oder auch gute Freunde hiernach zu fragten. Am besten ist es jedoch sicherlich, wenn hierfür eine Person ausgewählt wird, zu der im Allgemeinen ein gutes oder auch sehr gutes Verhältnis besteht. Denn sollte es beispielsweise einmal zu finanziellen Schwierigkeiten und/oder ähnlichen Problemen kommen, dann ist es so in der Regel noch am besten möglich, sich miteinander zu verständigen und gemeinsam eine passende Lösung für beide Parteien zu finden; und zwar ohne, dass das einst gute Verhältnis hieran zerbricht.
Kreditaufnahme: Hausbank oder Online-Bank?
Es ist im Allgemeinen ratsam, die Kreditangebote verschiedener Banken miteinander zu vergleichen; also auch die der Onlinebanken.
Für die meisten Antragsteller ist in der Regel die Hausbank der erste Ansprechpartner, wenn es um die Beantragung eines Kredits geht. Es empfiehlt sich jedoch, es nicht hierbei zu belassen, sondern ebenfalls bei weiteren Banken Kreditangebote einzuholen. Dazu gehören auch die Onlinebanken.
Oftmals verhält es sich sogar so, dass diese recht günstige Darlehensofferten anbieten. Das kommt daher, dass Onlinebanken keine Filialen unterhalten und deshalb zumeist einiges ansparen. Oftmals wird diese Ersparnis dann an die Kunden weitergegeben.
Kreditangebote vergleichen: Was beachten?
Neben dem Zinssatz bietet es sich an, ebenfalls die diversen Sonderleistungen zu beachten, die viele Banken ihren Kunden offerieren.
Beim Vergleich der verschiedenen Kreditangebote ist es zunächst empfehlenswert, den Zinssatz genauer zu betrachten. Denn: je niedriger der Zins, desto günstiger das Darlehen. Dabei sollte man sich auch bei augenscheinlich kleinen Differenzen nicht irritieren lassen, denn diese können ebenfalls, je nach Darlehenshöhe, für eine beträchtliche Einsparung sorgen. Als sehr guter Vergleichsfaktor bietet sich hier zudem der effektive Jahreszinssatz an. Im Gegensatz zum Nominalzinssatz beinhaltet dieser bereits sämtliche Darlehenskosten, sodass es hiermit leichter ist, die verschiedenen Kreditofferten miteinander zu vergleichen.
Es ist jedoch ratsam, nicht nur den Zinssatz, sondern ebenfalls die verschiedenen Sonderleistungen zu beachten, die von den Banken angeboten werden. Dazu gehört neben der kostenfreien Möglichkeit von Sondertilgungen ebenfalls ein variabler Tilgungssatz und das Aussetzen einer monatlichen Kreditrate, sollte einmal ein finanzieller Notfall eintreten.
Durch die Inanspruchnahme der verschiedenen Sonderleistungen ist es zum Beispiel machbar, einiges zu sparen und/oder die Rückzahlung des Darlehen in einem gewissen Maß etwas individueller zu gestalten. Es lohnt sich also durchaus, nicht nur den Zinssatz, sondern ebenfalls die Sonderleistungen im Auge zu behalten.
Welche Verwendungszwecke sind erlaubt?
Bei einen klassischen Ratendarlehen ist die Kreditsumme frei verwendbar.
Der klassische Ratenkredit zählt zu den zweckungebundenen Darlehen. Das bedeutet, dass es dem Kreditnehmer erlaubt ist, die Darlehenssumme frei nach Wunsch zu nutzen. So ist es zum Beispiel möglich, mithilfe des Kredits neue Möbel, einen größeren Fernseher oder PC zu finanzieren. Doch auch eine lang gewünschte Reise oder die ersehnte Hobbyausrüstung kann damit erstanden werden. Alternativ dazu ist es jedoch auch machbar, den Kreditbetrag dazu zu nutzen, um damit die verschiedensten, offenen Rechnungen zu begleichen. So kann es zum Beispiel sein, dass die Werkstattrechnung zur Reparatur des Autos deutlich höher ausgefallen ist als gedacht oder das dringend ein Handwerker gerufen werden muss. Auch in diesen Fällen ist die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits denkbar.
Zudem muss die Kreditsumme nicht zwangsläufig für eine einzige Anschaffung verwendet werden. So ist es beispielsweise ebenfalls machbar, zum einen die Stromabrechnung zu begleichen und zum anderen eine neue Küche zu finanzieren. Dementsprechend profitiert der Kreditnehmer hier von einer sehr hohen Flexibilität.
Da der Kreditbetrag frei nach Wunsch verwendet werden kann, fordert die Bank hier auch keinerlei Nachweise über die Nutzung der Darlehenssumme an.
Wie läuft die Rückzahlung ab?
Bei einem klassischen Ratenkredit müssen jeden Monat die im Darlehensvertrag vereinbarten Kreditraten beglichen werden. Deren Höhe fällt jedoch immer gleich aus.
Die Rückzahlung bei einem klassischen Ratenkredit geht denkbar einfach vonstatten. So bezahlt der Kreditnehmer hier ganz einfach jeden Monat die im Darlehensvertrag vereinbarten monatlichen Raten. Die Höhe der Raten bleibt stets unverändert, sodass hier keine bösen Überraschungen zu erwarten sind.
Ganz im Gegenteil: Bei einem klassischen Ratenkredit profitiert man von einer sehr guten Übersicht und Planbarkeit. Sobald die letzte Darlehensrate beglichen wurde ist die Kreditschuld somit vollständig getilgt.