Die Beleihung einer Immobilie ist heutzutage schon längst keine Seltenheit mehr und wird somit recht häufig vorgenommen. Doch wann ist eine Beleihung überhaupt empfehlenswert?
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Beleihung
Von einer Beleihung einer Immobilie wird gemeinhin dann gesprochen, wenn die Bank im Rahmen einer Kreditvergabe eine Grundschuld in das Grundbuch des Hauses oder der Eigentumswohnung einträgt. Hier dient die betreffende Immobilie als Sicherheit für das Darlehen. Dabei bleibt der Antragsteller immer noch der Eigentümer; sofern er die Kreditraten regelmäßig begleicht.
Kommt es jedoch irgendwann einmal zu Problemen und ist es dem Darlehensnehmer somit nicht möglich, das Darlehen zu tilgen, dann besitzt die Bank das Recht, auf die Immobilie zuzugreifen und diese der Zwangsversteigerung zuzuführen. Von dem Erlös, den das Kreditinstitut hierbei erzielt, wird anschließend die restliche, offene Darlehenssumme getilgt.
Immobilienkredit
Die Beleihung einer Immobilie bei der Aufnahme eines Hauskredits ist eine übliche Vorgehensweise, durch die sogar Zinsen gespart werden können.
Bei der Aufnahme eines Immobilienkredits, als Beispiel, ist das Beleihen einer Immobilien gang und gäbe. Da beim Kauf beziehungsweise Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung häufig sehr hohe Summen aufgenommen werden, ist es in der Regel nicht möglich, die gewünschte Immobilie vollständig mit dem vorhandenen Eigenkapital zu erwerben. In den meisten Fällen deckt dieses die Kaufnebenkosten sowie gegebenenfalls noch einen gewissen Anteil des Kaufpreises ab. Dementsprechend wird zusätzlich ein oftmals nicht zu verachtender Betrag in Form eines Darlehen benötigt.
Bei der Vergabe eines Immobilienkredits lässt die Bank, wie bereits oben beschrieben, eine Grundschuld im Grundbuch eintragen. Auf diese Weise senkt das Kreditinstitut das Darlehensrisiko. Doch auch für den Kreditnehmer birgt die Beleihung einen nicht zu verachtenden Vorteil: Durch die Grundschuldeintragung und der somit besseren Kreditabsicherung vergeben die Banken gemeinhin einen günstigeren Zinssatz. Dementsprechend wird auf diese Weise auch einiges gespart.
Sobald die letzte Kreditrate beglichen wurde, ist die Darlehensschuld vollständig getilgt. Hier erlöschen dann auch die Rechte, die die Bank in Bezug auf die Immobilie innehat. Die Eintragung der Grundschuld kann entweder aus dem Grundbuch gelöscht werden, wofür jedoch einige Kosten anfallen oder sie wird ganz einfach stehen gelassen. So lange die Immobilie im eigenen Besitz bleibt, ist dies ein gängiges Verfahren; bei einem Verkauf muss die Eintragung jedoch gemeinhin gelöscht werden. Sollte man zu irgendeinem Zeitpunkt wieder ein dementsprechendes Darlehen mit einer Grundschuld benötigen, dann ist es möglich, die Eintragung erneut zu verwenden. Auf diese Weise werden Kosten gespart.
Wann bietet sich sonst eine Beleihung an?
Bei einer erneuten Kreditaufnahmen kann die Beleihung einer abbezahlten Immobilie die Kreditchancen erhöhen und für eine Zinsersparnis sorgen.
Die Beleihung einer Immobilie ist jedoch nicht nur beispielsweise beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung möglich.
So kommt es zum Beispiel häufig vor, dass die Immobilie beziehungsweise das Immobiliendarlehen bereits abbezahlt ist, man jedoch erneut die Aufnahme eines Darlehen erwägt. Das bietet sich zum Beispiel vor allem dann an, wenn die Immobilie modernisiert oder saniert werden soll. Hierfür wird oftmals ebenfalls eine größere Summe benötigt, sodass es nahe liegt, das abbezahlte Haus erneut zu beleihen, um es wieder instand zu setzen. Auf diese Weise lässt sich aber zum Beispiel auch ein Wintergarten oder die Gestaltung einer neuen Terrasse verwirklichen.
Selbst wenn hierfür die Beleihung nicht unbedingt notwendig ist, kann es sich allerdings dennoch lohnen, diese in Erwägung zu ziehen. Denn aufgrund der höheren Absicherung, die eine Beleihung bietet, profitiert der Kreditnehmer auch in einem solchen Fall üblicherweise von einem günstigeren Zinssatz.
Aber auch wenn das geplante Darlehen nicht für die Immobilie selbst, sondern für einen anderen Verwendungszweck gedacht ist, kann eine Beleihung durchaus sinnvoll sein. Denn auf diese Weise erhöht sich einerseits die Chance, dass die Bank den gewünschten Kredit vergibt und andererseits ist, wie bereits erwähnt, auch die Zinsersparnis nicht zu verachten.
So ist es beispielsweise machbar, sich mithilfe eines Kredits die langersehnte Weltreise zu gönnen oder es wird ein neuer Wagen gekauft. Vielleicht soll aber auch eine Swimmingpool im Garten entstehen oder der Kauf einer teuren Hobby-Ausrüstung steht an.
Beleihung gut überlegen
Während es bei der Aufnahme eines Immobilienkredits in der Regel üblich ist, dass bei der betreffenden Immobilie eine Eintragung im Grundbuch erfolgt, muss dies bei einer weiteren Kreditaufnahme jedoch nicht zwangsläufig unbedingt notwendig sein. Zwar werden auf diese Weise Zinsen gespart und die Chance, dass die Bank den gewünschten Kredit vergibt, steigt ebenfalls an, aber dennoch sollte hier nicht in Vergessenheit geraten, dass die Bank somit, bei einem etwaigen Zahlungsausfall, das Recht besitzt, auf das Haus beziehungsweise die Eigentumswohnung, zuzugreifen.
Ist also beispielsweise „nur“ die Anschaffung neuer Möbel oder die Neugestaltung des Gartens geplant, dann ist es ratsam, hier zunächst gut zu überlegen, ob eine Beleihung wirklich gewünscht wird. Vielleicht werden die gewünschten Dinge noch etwas aufgeschoben und darauf gespart, sodass weder die Aufnahme eines Kredits, inklusive Zinszahlungen, noch eine Beleihung notwendig ist.
Fazit
Beim Kauf einer Immobilie, die mithilfe eines Darlehen erworben wird, kommt es üblicherweise immer zu einer Beleihung, also zu einer Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch des Hauses beziehungsweise der Immobilie.
Zudem ist es jedoch, vor allem bei einer bereits abbezahlten Immobilie, auch dann möglich, eine Beleihung vornehmen zu lassen, wenn das Haus als Kreditsicherheit dienen soll. Das bietet sich zum Beispiel hauptsächlich dann an, wenn eine Modernisierung oder Sanierung der Immobilie stattfinden soll.
Aber auch bei einer Darlehensaufnahme, die einem komplett anderen Verwendungszweck dienen soll, kann die Immobilie den gewünschten Kredit absichern.
Eine Grundschuld-Eintragung führt zudem oftmals auch dazu, dass die Banken, eben aufgrund der Absicherung, dem Antragsteller einen günstigeren Zinssatz anbieten, sodass der eigene Geldbeutel hier deutlich geschont werden kann.
Allerdings sollte eine Beleihung bei einem weiteren Kreditwunsch dennoch gut durchdacht werden. Denn ist es irgendwann einmal, wider Erwarten, der Fall, dass der Darlehensnehmer nicht mehr in der Lage ist, die monatlich zu entrichtenden Raten zu bezahlen, dann besitzt die Bank das Recht, auf die Immobilie zuzugreifen und eine Zwangsversteigerung anzuberaumen.
Dementsprechend ist es ratsam, den Kreditwunsch gut zu durchdenken und gegebenenfalls vielleicht doch besser noch eine zeitlang zu sparen, um sich den betreffenden Wunsch erfüllen zu können. So ist es beispielsweise durchaus machbar, die geplante Reise eine Zeitlang zu verschieben und darauf zu sparen. Auf diese Weise wird weder die Immobilie beliehen, noch müssen Zinsen bezahlt werden.