Kreditnehmer, die ihre Immobilienfinanzierung vor Vertragsende beenden möchten, müssen meistens mit einer Entschädigung an die Bank rechnen. Oft gibt es hinsichtlich der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unterschiedliche Meinungen, die oft in Streit enden. Es gibt jedoch die Möglichkeit, auch ohne Entschädigung vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden und diesen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zu beenden.
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Kündigung erst zum Ende der Zinsbindungszeit
In aller Regel ist eine Kündigung von Immobiliendarlehen erst zum Ende der Zinsbindungszeit möglich. In dieser Zeit sind sowohl die Banken wie auch die Kunden an den geschlossenen Kreditvertrag gebunden und können diesen nicht widerrufen. Dies hat den Vorteil, dass Planungssicherheit für beide Seiten besteht und mögliche Zinsänderungen nicht durchgeführt werden können. Gleichzeitig bedeutet es aber auch, dass ein kurzfristiger Wechsel zu einer anderen Bank oder auch die Ablösung des Darlehens, etwa durch ein Erbe, nicht möglich sind. Wer vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werden möchte, muss die Bank hierum bitten. Diese jedoch wird einem vorzeitigen Ende nur dann zustimmen, wenn die hierbei entstehenden Kosten ausgeglichen werden. Hierfür gibt es die Vorfälligkeitsentschädigung, deren Höhe anhand der aktuellen Darlehensrestschuld, dem bei Vertragsabschluss vereinbaren Zins wie auch dem derzeitigen Zinsniveau berechnet wird.
Außergewöhnliche Kündigungsgründe
In vielen Kreditverträgen ist jedoch vertraglich garantiert, dass Kreditnehmer ihren Kreditvertrag kündigen können, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Haus verkauft werden und der Kredit mit der Verkaufssumme abgelöst werden soll. Auch im Todesfall eines Kreditnehmers kann die noch offene Summe vielfach zurückgezahlt werden. Für diesen Fall schließen viele Kreditnehmer ohnehin Lebensversicherungen ab, die dann als Sicherheit hinterlegt werden. Die ausgezahlte Sterbefallsumme wird hier für die Rückzahlung des Kredites investiert. Auch dann, wenn die Bank eine neue Finanzierung verweigert, die Immobilie aber als Sicherheit für den Neukredit benötigt wird, besteht unter Umständen die Möglichkeit einer vorzeitigen Darlehenskündigung. In all diesen Situationen muss die Bank einer Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten zustimmen.
Details zur Kündigung von Immobiliendarlehen:
- Kündigung erst zum Ablauf der Zinsbindung möglich
- Nach 10 Jahren Kündigung mit sechs Monaten Kündigungsfrist möglich
- In außergewöhnlichen Fällen ebenfalls Kündigung mit sechs Monaten Frist möglich
- Flexible Darlehen bieten jederzeitige Kündigungsmöglichkeiten
Darlehen mit Kündigungsoptionen nutzen
Wer bei der Baufinanzierung flexibel bleiben möchte, hatte bisher nicht viele Möglichkeiten. Hier gab es lediglich die Option, ein Darlehen mit variablem Zins zu nutzen, denn diese können jederzeit zurückgezahlt werden. Allerdings besteht bei derartigen Darlehen die Gefahr steigender Zinsen, denn auch das Zinsniveau kann bei Veränderungen der Leitzinsen angepasst werden. Mittlerweile jedoch bieten einige Banken Baufinanzierungsdarlehen mit Kündigungsrecht. Diese Darlehen können, wie der Name schon sagt, jederzeit gekündigt werden und bieten damit ein Mehr an Flexibilität. Allerdings lassen sich die Banken diesen Service natürlich bezahlen, um mögliche Verluste zu vermeiden. In aller Regel erhöht sich bei diesen Angeboten der Darlehenszins um 0,1-0,3 Prozentpunkte. Kreditnehmer müssen somit entscheiden, ob dieser Mehrpreis für die höhere Flexibilität tatsächlich angemessen ist. Für Kreditnehmer jedoch, die in absehbarer Zeit ohnehin mit einer Erbschaft rechnen oder bei denen ein berufsbedingter Umzug und damit der Verkauf des Hauses möglich sind, können sich mit diesen Darlehen ihre Freiheit erhalten.