Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung werden üblicherweise hohe Summen benötigt. Neben der dem reinen Darlehensbetrag muss der Kreditnehmer zusätzlich ebenfalls Zinsen zurück bezahlen, sodass hier zumeist eine recht hohe, finanzielle Belastung im Monat bewältigt werden muss. In der Regel ist es jedoch mithilfe eines Bürgen möglich, zu einem zinsgünstigeren Kredit zu gelangen.
Inhalt
Warum einen Bürgen hinzuziehen?
Durch das Hinzuziehen eines Bürgen profitiert die Bank von einer höheren Sicherheit und der Darlehensnehmer von einem günstigeren Zinssatz.
Durch einen Bürgen erhält die Bank eine zusätzliche Kreditsicherheit. Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass in diesem Fall nicht nur der Darlehensnehmer, sondern ebenfalls der Bürge die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllen muss. Dazu gehört neben einem sicheren, regelmäßigen Einkommen in einer gewissen Höhe ebenfalls eine positive Auskunft der Schufa sowie eine gute Bonität. Ebenso wird zumeist darauf geachtet, dass ein deutscher Wohnsitz und ein deutsches Girokonto vorhanden ist.
Sollte der eigentliche Darlehensnehmer irgendwann einmal nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann tritt die Bank auf den Bürgen zu. Dieser haftet in vollem Umfang und ist dazu verpflichtet, die restliche Darlehensschuld zu begleichen.
Aufgrund dessen, dass durch den Bürgen eine höhere Sicherheit gegeben ist, bieten die Banken dem Kreditnehmer einen günstigeren Zinssatz an. So ist es mithilfe der betreffenden Person durchaus möglich, bei einem Immobilienkredit einiges zu sparen.
Ebenso ist durch einen solventen Bürgen aber auch machbar, zu einem Immobiliendarlehen zu gelangen, das von der Bank eigentlich abgelehnt wurde. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Kreditnehmer über kein ausreichendes Eigenkapital verfügt.
Bürgen
Die Aufnahme einer Bürgschaft sollte gut überlegt sein.
Wie bereits oben erwähnt, muss der Bürge die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllen. Ist das der Fall, kommen grundsätzlich verschiedene Personen hierfür in Frage. So ist es zum Beispiel möglich, die Eltern ebenso als Bürgen einzusetzen, wie den Ehepartner, Verwandte oder auch die eigenen Kinder beziehungsweise Geschwister. Selbst Freunde können als Bürgen auftreten. Das gilt ebenfalls für den Arbeitgeber; wobei dies eher selten der Fall ist.
Der Bürge selbst sollte sich diesen Schritt jedoch unbedingt sehr gut überlegen. So muss zum Beispiel der Bürgschaftsfall gut einkalkuliert werden, damit der Bürge nicht selbst auch in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
Des Weiteren empfiehlt es sich, dass der Bürge mit dem eigentlichen Darlehensnehmer und dem Kreditinstitut eine schriftliche Vereinbarung trifft, in der die jeweils anfallenden Konditionen bei einer etwaigen Rückerstattung aufgeführt sind. So ist es auf diese Weise auch für den Bürgen machbar, sich durch einen maximalen Bürgschaftsvertrag und einen genau definierten Bürgschaftszeitraum abzusichern.
Vorteile und Nachteile
Bevor ein Bürge hinzugezogen wird, sollten die verschiedenen Vor- und Nachteile unbedingt beachtet werden.
Die Aufnahme eines Immobilienkredits mit einem Bürgen birgt neben den Vorteilen auch einige Nachteile.
Vorteilhaft für den Darlehensnehmer ist, dass durch das Hinzuziehen des Bürgen die Bank eine höhere Sicherheit erhält und somit den Zinssatz senkt. Auf diese Weise kann, vor allem bei einer so hohen Darlehenssumme wie bei einem Immobilienkredit, oftmals ein nicht zu verachtender Betrag gespart werden
Auch ist es durch einen Bürgen in der Regel möglich, einen Kredit zu erhalten, wenn dieser ansonsten von der Bank abgelehnt werden würde.
Als nachteilig wirkt sich eine Bürgschaft für den Bürgen aus, wenn der eigentliche Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, die Kreditraten zu begleichen. Dementsprechend geht die jeweilige Person ein recht hohes Risiko ein, das nicht unterschätzt werden sollte. Kommt es zu einem Bürgschaftsfall, ist der Bürge an den jeweiligen Vertrag gebunden und muss somit die Tilgung der restlichen Kreditschuld tragen.
Für beide Personen, also für den Darlehensnehmer, wie auch für den Bürgen, kann eine Bürgschaft unter Umständen aber auch persönliche Konsequenzen nach sich ziehen. So ist es zum Beispiel möglich, dass der Darlehensnehmer hier das Gefühl von einer gewissen „Abhängigkeit“ verspürt, die im unangenehm ist. Eventuell ist es auch möglich, dass der Bürge betont, dass der Immobilienkredit somit nur dank seiner Hilfe zustande gekommen ist. In solchen und ähnlichen Fällen ist es bereits oftmals zu Streitigkeiten oder gar zu Zerwürfnissen gekommen.
Dementsprechend sollte der Kreditnehmer sich nicht nur aus rein finanzieller Sicht gut überlegen, welche Person er als Bürge angeben möchte.
Bürgschaftsarten
Es existiert die Ausfallbürgschaft sowie die selbstschuldnerische Bürgschaft und die selbstschuldnerische Bürgschaft mit Einredeverbot.
Zudem existieren jedoch verschiedene Bürgschaftsarten, die sich hinsichtlich ihres Risikos voneinander unterscheiden.
So ist es zum Beispiel möglich, eine Ausfallbürgschaft aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um die, aus der Sicht des Bürgen gesehen, sicherste Art einer Bürgschaft. Zwar ist der Bürge auch hier dazu verpflichtet, bei einem etwaigen Zahlungsausfall des eigentlichen Kreditnehmers die restliche Darlehensschuld vollständig zu tilgen, allerdings gilt dies nur dann, wenn das Kreditinstitut vorab bereits sämtliche anderen Möglichkeiten, in Bezug auf den Darlehensnehmer, ausgeschöpft hat.
Mit einem höheren Risiko behaftet ist dagegen die sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft. Hier ist es der Bank erlaubt, sich sofort an den Bürgen zu wenden. Somit müssen hier vorher nicht erst die weiteren, vorhandenen Optionen ausgeschöpft werden.
Das höchste Risiko birgt die selbstschuldnerische Bürgschaft mit Einredeverbot. Hier sollte der angehende Bürge vorsichtig sein, denn er verzichtet bei dieser Bürgschaftsart auf die verschiedensten Rechte verzichtet. Dazu gehört zum Beispiel die Einrede aufgrund einer Forderungsverjährung.
Fazit
Aufgrund des niedrigeren Zinssatzes, den die Banken durch das Hinzuziehen eines Bürgen vergeben, ist es durchaus lohnenswert, eine dritte Person bei der Kreditaufgabe anzugeben. So kann das eigene Konto deutlich geschont und nicht zu verachtenden Summen gespart werden.
Aber auch wenn die Bank, beispielsweise aufgrund eines zu niedrigen Eigenkapitalanteils, eine Kreditvergabe verweigert, ist es mithilfe eines Bürgen dennoch möglich, zu dem gewünschten Darlehen zu gelangen. Der Hintergrund hierfür ist, dass die Bank auf diese Weise von einer höheren Sicherheit profitiert.
Allerdings sollte sich der Bürge die Aufnahme einer Bürgschaft sehr gut überlegen, da er bei einem etwaigen Zahlungsausfall für die Tilgung der kompletten, restlichen Darlehensschuld aufkommen muss.
Des Weiteren gilt es zu beachten, dass verschiedene Arten von Bürgschaften existieren: die Ausfallbürgschaft, die selbstschuldnerische Bürgschaft sowie die selbstschuldnerische Bürgschaft mit Einredeverbot.
Außerdem ist es ratsam, dass sich der angehende Kreditnehmer nicht nur aus rein finanzieller Sicht, sondern ebenfalls aus persönlichen Gründen heraus gut überlegt, welche Person um eine Bürgschaft bittet. Immerhin sind Geldangelegenheiten bereits oftmals der Grund für die verschiedensten Streitigkeiten und Zerwürfnisse gewesen.