Die eigene Immobilie ist der Traum vieler Menschen. Damit dieser zur Realität wird, ist in den meisten Fällen eine Kreditaufnahme notwendig. Da es sich hierbei in der Regel jedoch um recht hohe Summen handelt und die Immobilie vielleicht sogar zu Zweit bezogen wird, kommt es hier oftmals schnell zu der Frage, ob das Darlehen allein oder besser zu Zweit aufgenommen wird?
Inhalt
Zweckgebundener Kredit
Die Kreditsumme wird von den Banken nur zum Bau beziehungsweise Kauf der Immobilie vergeben. Es ist somit üblicherweise nicht möglich, damit andere Dinge zu finanzieren.
Bei einem Immobiliendarlehen handelt es sich um einen sogenannten zweckgebundenen Kredit. Das bedeutet, dass die Darlehenssumme lediglich zum Bau beziehungsweise Kauf des gewünschten Hauses oder der Eigentumswohnung verwendet werden darf. Die Bank fordert hierüber auch die dementsprechenden Nachweise an.
Es ist somit also nicht, wie beispielsweise bei einem klassischen Ratenkredit, möglich, den Darlehensbetrag für verschiedene Dinge zu verwenden. So ist hier zwar die Flexibilität eingeschränkt, dafür sind zweckgebundene Darlehen, aufgrund ihrer höheren Kreditsicherheit, zumeist günstiger.
Voraussetzungen
Für die erfolgreiche Vergabe eines Immobiliendarlehen ist die Erfüllung der verschiedenen Voraussetzungen unabdingbar.
Damit die Banken ein Immobiliendarlehen vergeben, muss der Antragsteller jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
Diese können zwar beispielsweise je nach Darlehenshöhe und Kreditinstitut variieren aber in der Regel wird hierbei vor allem auf folgendes geachtet: Der Kreditnehmer muss über ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe verfügen. Zudem ist eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft ebenso vonnöten, wie ein deutscher Wohnsitz innerhalb von Deutschland und ein deutsches Bankkonto.
Außerdem wird bei Vergabe eines Immobilienkredits üblicherweise auch darauf geachtet, dass der Antragsteller zusätzlich Eigenkapital mitbringt. So verlangen die Banken gemeinhin, dass das Eigenkapital hoch genug ausfällt, um zumindest die Nebenkosten, wie beispielsweise Makler- und Notarkosten, damit abzudecken. Des Weiteren wird in der Regel vorausgesetzt, dass mithilfe des Eigenkapitals etwa zehn bis 20 Prozent des Verkaufspreises der Immobilie selbst beglichen werden können.
Sicherheiten
Bausparverträge, Grundschuldeintragung und Co: Sicherheiten können beispielsweise auch dafür sorgen, dass der Kredit günstiger wird.
Oftmals verlangen die Banken zusätzlich weitere Sicherheiten, wie etwa Bausparverträge oder Lebensversicherungen. Aber auch eine bereits abbezahlte Immobilie kann oftmals als Sicherheit herangezogen werden.
Dazu kommt, dass die Banken üblicherweise eine Grundschuld in das Grundbuch der Immobilie eintragen lassen. Auf diese Weise sichern sich die Kreditinstitute weiterhin gegen einen etwaigen Ausfall der Ratenzahlungen vonseiten des Darlehensnehmer ab.
Sollte dieser irgendwann einmal nicht mehr dazu in der Lage sein, die im Kreditvertrag genannten Ratenzahlungen, die in den meisten Fällen monatlich zu entrichten sind, zu bezahlen, dann besitzt die Bank das Recht, auf die Immobilie zuzugreifen.
Kreditnehmer, die dazu in der Lage sind, der Bank weitere Sicherheiten anzubieten, profitieren oftmals davon: So ist es durchaus möglich, dass das Kreditinstitut in einem solchen Fall beispielsweise niedrigere Zinsen verlangt.
Anschlussfinanzierung
Nach Ende der Zinsfestschreibung benötigt der Kreditnehmer in der Regel eine Anschlussfinanzierung, um den restlichen, noch offenstehenden Darlehensbetrag zu begleichen.
Da es bei einem Immobilienkredit gemeinhin um hohe Summen geht, wird in der Praxis oftmals für eine gewisse Zeit, wie etwa zehn oder zwölf Jahre, der Zinssatz des Kreditvertrags festgeschrieben. Für den Kreditnehmer bedeutet diese Vorgehensweise, dass er während des betreffenden Zeitrahmens auf keinerlei negative Überraschungen gefasst sein muss: Die Rate bleibt immer gleich hoch. Nach Ablauf ist der aufgenommene Kreditbetrag jedoch, in der Regel, noch nicht vollständig beglichen, sodass eine Anschlussfinanzierung notwendig ist.
Üblicherweise versenden die Banken dem Kreditnehmer, einige Monate bevor die Zinsfestschreibung abläuft, ein Angebot über eine Anschlussfinanzierung. Wichtig hierbei ist, dass der Darlehensnehmer nicht dazu gezwungen ist, die Anschlussfinanzierung bei derselben Bank vorzunehmen; es ist durchaus möglich, die Bank zu wechseln. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass es zu keiner Lücke in der Finanzierung kommt und die Anschlussfinanzierung, wortwörtlich, an das vorherige Darlehen nahtlos anschließt.
Bevor sich hier für ein Kreditangebot entschieden wird, bietet es sich an, die Offerten verschiedener Banken miteinander zu vergleichen, da sich diese durchaus deutlich voneinander unterscheiden können. Wer hier die Augen offen hält und vergleicht, kann unter Umständen eine nicht zu verachtende Summe sparen.
Zweiter Kreditnehmer?
Das Hinzuziehen eines zweiten Darlehensnehmer kann sich positiv auf die Kreditvergabe auswirken.
Ein Immobilienkredit kann, sofern die jeweiligen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, allein oder zu Zweit aufgenommen werden. Wenn jedoch geplant ist, mit einer weiteren Person, wie beispielsweise dem Partner/der Partnerin in die Immobilie einzuziehen, dann lohnt sich die Überlegung, ob nicht vielleicht beide Personen zusammen den Kredit aufnehmen. Immerhin wird das Haus beziehungsweise die Eigentumswohnung von Beiden genutzt, sodass auch das Risiko geteilt werden sollte.
Dazu kommt, dass bei Nennung eines zweiten Kreditnehmers die Banken zumeist von einer höheren Kreditabsicherung profitieren. Das wiederum kommt gemeinhin ebenfalls den angehenden Darlehensnehmern zugute: So kommen die Banken den Antragstellern dann in der Regel etwas entgegen und bieten beispielsweise einen niedrigeren Zinssatz oder eine längere Darlehenslaufzeit an. So kann durch einen zweiten Kreditnehmer durchaus einiges gespart werden.
Wann allein aufnehmen?
Verfügt der zweite Kreditnehmer über keine gute Bonität oder handelt es sich hierbei nicht um eine feste Beziehung, ist es zumeist besser, das gewünschte Darlehen allein aufzunehmen.
Doch es gibt auch Situationen, in denen von einem zweiten Kreditnehmer eher abzuraten ist.
Das ist vor allem dann der Fall, wenn die betreffende Person über keine allzu gute Bonität verfügt: Hier kann es durchaus geschehen, dass die Bank zur Absicherung höhere Zinsen verlangt oder den Kredit sogar ablehnt.
Doch auch die jeweils persönliche Situation spielt hier eine gewichtige Rolle: Kriselt es beispielsweise derzeit in der Ehe oder handelt es sich nicht um eine feste, sondern eher lose Beziehung, dann sollte am besten vorab gut überlegt werden, ob der Kredit zu Zweit oder vielleicht doch besser allein aufgenommen wird.
Ausfall eines Darlehensnehmer
Fällt ein Kreditnehmer aus, ist der jeweils andere Partner dazu verpflichtet, die komplette, restliche Darlehenssumme allein zu begleichen.
Zudem müssen sich beide Kreditnehmer ihrer finanziellen Verpflichtung vollkommen bewusst sein: Fällt ein Darlehensnehmer, aus welchen Gründen auch immer, plötzlich aus, sodass die Darlehensrate nicht mehr pünktlich beglichen werden kann, dann tritt die Bank auf die jeweils andere Person zu.
Das bedeutet, dass der betreffende Partner anschließend allein für die dementsprechende Summe aufkommen muss. Die finanzielle Belastung, die hierbei gestemmt werden muss, ist somit nicht zu unterschätzen.