Zur Finanzierung einer eigenen Immobilie wird üblicherweise eine nicht zu verachtende Summe benötigt. In der Regel ist der hierfür notwendige Betrag jedoch nicht vollständig auf dem Girokonto zu finden und auch das Ersparte ist zumeist zu wenig, um sich den Traum der eigenen vier Wände zu erfüllen. Dementsprechend wird zum Bau oder Kauf eines Hauses beziehungsweise einer Eigentumswohnung gemeinhin ein Kredit benötigt. Doch auch hier verlangen die Banken gemeinhin einen gewissen Betrag an Eigenkapital.
Inhalt
Vorgaben
Für eine erfolgreiche Darlehensvergabe ist es unabdingbar, dass der angehende Kreditnehmer dazu in der Lage ist, die diversen Bankvorgaben zu erfüllen.
Damit die Banken einen Immobilienkredit vergeben, ist es notwendig, dass der Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllt. Diese können allerdings, je nach Bank, etwas anders ausfallen. Im Allgemeinen wird von den Kreditinstituten jedoch beispielsweise ein sicheres, festes Einkommen in einer gewissen Höhe ebenso verlangt, wie eine gute Bonität und eine positive Schufa-Auskunft. Aber auch ein deutsches Girokonto und ein fester, deutscher Wohnsitz ist gemeinhin vonnöten.
Außerdem ist es oftmals der Fall, dass die Banken bei der Vergabe eines Immobiliendarlehen Sicherheiten verlangen. So dient hier zum Beispiel üblicherweise die Immobilie selbst als Sicherheit. Das bedeutet, dass die Bank gemeinhin eine Grundschuld in das Grundbuch des Hauses oder der Eigentumswohnung eintragen lässt. Sollte es dem Kreditnehmer irgendwann einmal nicht mehr möglich sein, die monatlichen Raten des Immobilienkredits zu tilgen, dann besitzt die Bank das Recht, auf die Immobilie zuzugreifen. Der Verkaufserlös dient anschließend zur Begleichung der restlichen, noch offenen Kreditschuld.
Zu den gängigen, weiteren Sicherheiten gehören beispielsweise Wertanlagen, wie etwa Bausparverträge und Kapitallebensversicherungen.
Doch auch Eigenkapital in einer gewissen Höhe wird bei einem Immobilienkauf oder -bau von den Banken erwartet.
Eigenkapital
Im Allgemeinen muss das Eigenkapital die Kaufnebenkosten und etwa zehn bis 20 Prozent der Kaufsumme abdecken.
Je nach dem, für welche Bank sich der Antragsteller entscheidet, ist es möglich, dass die jeweiligen Vorgaben in Bezug auf die Höhe des Eigenkapitals ebenfalls etwas variieren.
Allerdings wird hier in der Regel zum einen so viel Eigenkapital vorausgesetzt, dass es damit möglich ist, die anfallenden Kaufnebenkosten eigenständig zu stemmen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um etwaige Maklerkosten sowie um die Kosten, die für den Notar und den Eintrag in das Grundbuchamt anfallen.
Zusätzlich setzen die meisten Banken voraus, dass der Antragsteller dazu in der Lage ist, etwa zehn bis 20 Prozent des Kaufpreises aus dem Eigenkapital heraus zu begleichen. Dabei gilt es zu beachten, dass je höher der Anteil an Eigenkapital, desto besser für den Kreditnehmer. Denn so muss eine niedrigere Kreditsumme aufgenommen werden, wodurch wiederum weniger Zinsen zu bezahlen sind.
Kein / nicht ausreichend Eigenkapital vorhanden?
Sollte kein beziehungsweise nicht ausreichend Eigenkapital vorgewiesen werden können, ist es unter Umständen dennoch möglich, zu der gewünschten Immobilienfinanzierung zu gelangen.
Es kann jedoch durchaus auch vorkommen, dass beispielsweise gerade jetzt das eigene Traumhaus zum Verkauf angeboten wird aber zu diesem Zeitpunkt noch kein oder nicht ausreichend Eigenkapital vorhanden ist.
In einer solchen Situation ist es oftmals schwierig, doch noch den gewünschten Kredit zu erhalten. Ist zu wenig Eigenkapital vorhanden, kann es unter Umständen hilfreich sein, bei einer anderen Bank nachzufragen. Aufgrund der verschiedenen Richtlinien der Kreditinstitute kann es unter Umständen durchaus der Fall sein, dass dieser Bank die Höhe an vorhandenem Eigenkapital ausreicht.
Andernfalls ist es eventuell aber auch möglich, eine sogenannte 110 Prozent Finanzierung in Anspruch zu nehmen. Bei einer solchen Finanzierung übernimmt die Bank die kompletten Kosten, die bei einer Immobilienfinanzierung anfallen. Allerdings vergibt nicht jedes Kreditinstitut ein derartiges Darlehen. Zudem ist hier gemeinhin auch eine sehr gute Bonität vonnöten. Des Weiteren muss bei einer 110 Prozent Finanzierung unbedingt beachtet werden, dass diese üblicherweise einen höheren Zinssatz aufweist, als bei einer herkömmlichen Finanzierung.
Eine weitere, gangbare Alternative ist oftmals aber auch das Hinzuziehen eines solventen zweiten Kreditnehmer oder Bürgen. Wichtig hierbei ist, dass die betreffende Person ihrerseits dazu in der Lage ist, die verschiedenen Bankvoraussetzungen zu erfüllen. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Immobilienfinanzierung zumeist nichts mehr im Wege. Allerdings muss der Bürge beziehungsweise zweite Kreditnehmer hier eindeutig über seine Verpflichtungen aufgeklärt werden. Denn sollte der eigentliche Darlehensnehmer irgendwann einmal nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann kommt die Bank auf die betreffende Person zu. Das bedeutet, dass der Bürge beziehungsweise der zweite Darlehensnehmer anschließend die vollständige, restliche Kreditsumme begleichen muss. Sofern nichts anderes im Kreditvertrag vereinbart wurde, besteht hier zudem eine vollumfängliche Haftung. Dementsprechend ist es unbedingt empfehlenswert, sich bereits im Vorfeld eine Bürgschaft beziehungsweise zweite Kreditnehmerschaft sehr gut zu überlegen.
Als Bürge/zweiter Darlehensnehmer kommen im Allgemeinen die verschiedensten Personen infrage. So ist es zum Beispiel machbar, die eigenen Eltern oder auch den Bruder sowie die Schwester hiernach zu fragen. Ebenso gut bieten sich die Arbeitskollegen, gute Freunde oder weitere Bekannte an.
Ebenso gut ist es jedoch möglich, bei der Bank einen Immobilienkredit aufzunehmen und das fehlende Eigenkapital auf privater Ebene zu leihen. Dabei darf jedoch nicht in Vergessenheit geraten, dass anschließend beide Darlehen, der Kredit von der Bank sowie das Privatdarlehen, zurück zu bezahlen sind. Ein Kredit von Privat bietet jedoch dem Kreditnehmer und -geber die Option, dass sämtliche Darlehenskonditionen vollkommen frei verhandelbar sind. Außerdem werden hierbei oftmals keine oder lediglich geringe Zinsen veranschlagt. Des Weiteren erfolgt hierbei weder eine Auskunft, noch eine Eintragung bei der Schufa.
Es ist jedoch auch bei einem Kredit von Privat unbedingt empfehlenswert, einen schriftlichen Darlehensvertrag aufzusetzen. Auf diese Weise ist es oftmals bereits im Vorfeld möglich, etwaige Missverständnisse und/oder Streitereien zu vermeiden.
Fazit
Bei einer Immobilienfinanzierung ist es in der Regel notwendig, eine gewisse Summe an Eigenkapital mitzubringen. Der jeweilige Betrag muss gemeinhin so hoch ausfallen, dass es damit zumindest möglich ist, die Kaufnebenkosten aus der eigenen Tasche zu bezahlen.
Außerdem verlangen die meisten Banken zusätzlich, dass der Darlehensnehmer dazu in der Lage ist, zehn bis 20 Prozent der Kaufsumme aus dem Eigenkapital zu begleichen.
Sollte kein oder nicht ausreichend Eigenkapital vorhanden sein, bietet sich unter Umständen eine 110 Prozent Finanzierung an. Eine weitere Alternative ist das Hinzuziehen eines Bürgen beziehungsweise zweiten Kreditnehmers. Oder es wird sich das fehlende Eigenkapital auf privater Ebene ausgeliehen. So ist es auch auf diese Weise möglich, doch noch zu der gewünschten Immobilienfinanzierung zu gelangen.