Beim Kauf einer Immobilie, wie etwa eines Hauses, einer Eigentums- oder Ferienwohnung, kommt in der Regel sehr schnell die Frage nach Eigenkapital und unter Umständen ebenfalls nach weiteren Sicherheiten auf. Doch ist es ebenfalls notwendig, einen Bürgen miteinzubringen? Oder ist ein solcher nur für den Notfall gedacht?
Inhalt
Was ist ein Bürge?
Ein Bürge springt dann ein, wenn der Kreditnehmer seinen Darlehensverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
Eines vorweg: Ein Bürge ist nicht der Kreditnehmer. Zuletzt genannter schließt allein oder zusammen mit einer zweiten Person einen Kreditvertrag mit der gewünschten Bank ab. Er ist es auch, der die anfallenden Raten des Darlehens an das Kreditinstitut abbezahlt. Der Bürge wird zwar in dem Kreditvertrag erwähnt, jedoch einzig und allein in seiner Funktion: Das bedeutet, wortwörtlich, dass er für den Kreditnehmer bürgt. Sollte letzterer einmal seinen Darlehensverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, muss der Bürge für ihn einspringen. Das bedeutet, dass der Bürge in vollem Umfang für die noch ausstehenden Beträge haftet und diese, anstelle des Kreditnehmers, zu begleichen hat.
Somit handelt es sich bei einem Bürgen in gewisser Weise um eine Sicherheit für die Bank.
Welche Voraussetzungen muss ein Bürge mitbringen?
Auch ein Bürge muss gewisse Voraussetzungen erfüllen, wie etwa ein festes, regelmäßiges Einkommen.
Nicht jede Person wird von der Bank anerkannt. So muss dieser zum Beispiel üblicherweise einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland aufweisen und ein deutsches Bankkonto besitzen. Zudem muss der Bürge über ein regelmäßiges, festes Einkommen verfügen und eine gute Bonität aufweisen. Ebenso ist ein positiver Schufa-Auskunft in der Regel Pflicht. Unter Umständen können sich die diversen Voraussetzungen für Bürgen je nach Bank voneinander differenzieren. Wichtig ist jedoch generell, dass immer die dementsprechenden Nachweise vorgelegt werden können.
Welche Personen bieten sich als Bürge an?
Bürgen können die verschiedensten Personen; sofern sie die diversen Voraussetzungen der Bank erfüllen.
Generell kommen hier die verschiedensten Personen infrage. So bieten sich hier beispielsweise die Eltern ebenso an, wie die Großeltern und Geschwister. Doch auch weitere Verwandte, Freunde und Bekannte können als Bürge fungieren. Wichtig ist, dass die jeweilige Person die genannten Voraussetzungen erfüllt.
Zudem entscheidet man sich hier am besten für jemandem, dem man wirklich vertrauen kann und der auch im schlimmsten Fall noch zu einem hält.
Bürgen – ein hohes Risiko?
Bürgen gehen durchaus ein hohes Risiko ein: Sie haften gegebenenfalls für die komplette, noch ausstehende Kreditsumme.
Der Bürge geht durchaus ein nicht zu verachtendes Risiko ein. Immerhin muss er dafür gerade stehen, sollte der Kreditnehmer die monatlichen Darlehensraten nicht mehr aufbringen können. Das bedeutet, obwohl der Bürge keinen einzigen Cent von der Kredit-Auszahlung erhalten hat, muss er in diesem Fall die komplette restliche Darlehenssumme selbst begleichen. Aufgrund dessen sollte es sich generell gut überlegt werden, ob man bürgt oder lieber doch nicht.
Dazu kommt, dass es unter Umständen möglich ist, dass die Bürgschaft für einen „schiefen Haussegen“ sorgt. So kann es eventuell geschehen, dass man es sich immer wieder anhören muss, dass der Kredit nur mithilfe der betreffenden Person bekommen wurde. Tritt dann auch noch der Fall ein, dass der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr begleichen kann und der Bürge die ausstehenden Zahlungen wirklich übernehmen muss, ist der Streit oftmals bereits vorprogrammiert. So ist es empfehlenswert, sich auch um des guten Verhältnis willens, eine Bürgschaft gut zu überlegen.
Muss ein Bürge wirklich sein?
Ein Bürge ist nicht notwendig. Bei einer schlechten Bonität kann er jedoch dabei helfen, doch noch den gewünschten Kredit zu erhalten.
Bei einem Immobilienkauf ist ein Bürge normalerweise keine Pflicht. Erfüllt der Kreditnehmer alle Voraussetzungen, wie etwa eine positive Schufa-Auskunft und ein regelmäßiges, sicheres Einkommen in dementsprechender Höhe, dann ist ein Bürge normalerweise überhaupt nicht notwendig. Üblicherweise geht die Bank zunächst, je nach Einkommenssituation und vorhandenem Eigenkapital, dazu über, nach weiteren Sicherheiten zu fragen. Dazu zählen zum Beispiel Lebensversicherungen oder Bausparverträge.
Außerdem ist es dem Kreditinstitut möglich, eine Grundschuld auf die gekaufte Immobilie eintragen zu lassen, sodass Sie „im Fall des Falles“, sprich, beim Zahlungsausfall des Kreditnehmers, das Haus/die Eigentumswohnung zugeteilt bekommt. Ist beispielsweise die Bonität des Darlehensnehmers jedoch so schlecht, dass die Bank keinen Kredit vergeben möchte, dann ist ein Bürge eine ideale Option, um doch noch zu dem gewünschten Betrag zu gelangen. Erfüllt die betreffende Person die jeweiligen Voraussetzungen, ist der Bürge schlichtweg eine weitere Sicherheit für die Bank, an die sie sich im Notfall allerdings auch schadlos halten wird.
Kann die Bank einen Bürgen verlangen?
Eine Bank zwingt natürlich niemanden dazu, sich einen Bürgen zu suchen. Allerdings kann das Kreditinstitut bei mangelnder Bonität den Darlehensantrag abweisen.
Ein seriöses Kreditinstitut wird wohl kaum jemanden dazu zwingen, sich einen Bürgen zu suchen. Allerdings nimmt sich die Bank etwa bei einer schlechten Bonität und/oder einer negativen Schufa-Auskunft heraus, einen Darlehensantrag abzulehnen, wenn sie befürchtet, dass die Raten von dem Kreditnehmer nicht beglichen werden können. In diesem Fall wird dann zumeist sehr freundlich darauf hingewiesen, dass es so nicht möglich ist, einen Kredit zu erhalten aber das es mit einem geeigneten Bürgen eben doch noch machbar ist, das gewünschte Darlehen zu bekommen.
Gibt es eine Alternative?
Die Alternative zu einem Bürgen ist ein zweiter Kreditnehmer.
Alternativ zu einem Bürgen ist es in der Regel ebenfalls möglich, einen zweiten Kreditnehmer in dem Darlehensvertrag mit aufzunehmen. Hier gibt es jedoch einen grundlegenden Unterschrift: Der zweite Kreditnehmer hat, im Gegensatz zu einem Bürgen, durchaus auch das Recht auf die jeweilige Darlehenssumme. Allerdings muss der zweite Darlehensnehmer dieselben Voraussetzungen erfüllen, wie der Bürge. Oftmals handelt es sich bei dem zweiten Kreditnehmer beispielsweise um den Ehepartner.
Bei einem Hauskauf, als Beispiel, wird es oft so gehandhabt, dass beide Parteien den Kreditvertrag unterschreiben müssen. Doch auch hier existiert kein geringes Risiko, denn beide Darlehensnehmer haften natürlich für die komplette Kreditsumme. Bezahlt also beispielsweise einer der beiden Personen den Kredit nicht regelmäßig weiter ab, dann muss der zweite Kreditnehmer in vollem Maße einspringen. Somit sollte man es sich auch hier gut überlegen, ob man den betreffenden Darlehensvertrag auch wirklich mit unterschreiben möchte.
Fazit
Mit einem Bürgen zum Eigenheim.
Der Traum von den eigenen vier Wänden kann selbst bei schlechter Bonität mithilfe eines Bürgen endlich zur Realität werden. Die Bank verlangt in gewisser Weise keinen Bürgen. Sie weist aber gegebenenfalls darauf hin, dass etwa bei einer schlechten Bonität, nur mit einem Bürgen ein Kreditvertrag zustande kommt.