Bei Abschluss eines Kredits kann es dazu kommen, dass die Bank Sicherheiten verlangt. Hier wird dann oftmals die Aufnahme einer Lebensversicherung in Betracht gezogen. Allerdings sollten diesbezüglich am besten bereits im Vorfeld einige Dinge beachtet werden.
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Lebensversicherung
In den meisten Fällen wird aufgrund der recht geringen Kosten eine Risikolebensversicherung als Kreditabsicherung ausgewählt.
Im Allgemeinen ist es möglich, einen Kredit mithilfe einer Lebensversicherung abzusichern. Gemeinhin bestehen hier sogar zwei Optionen: zum einen die Risikolebensversicherung und zum anderen die kapitalbildende Lebensversicherung.
In vielen Fällen wird im Rahmen einer Kreditabsicherung zur Risikolebensversicherung gegriffen. Bei dieser Variante profitiert der Antragsteller von einem, im Vergleich, recht günstigen Schutz. Außerdem fällt hier zumeist die Entscheidung für eine sogenannte Tilgungsversicherung. Hierbei handelt es sich um eine Risikolebensversicherung, die sich durch einen fallenden Versicherungsbetrag auszeichnet. Dabei sinken die Beträge sukzessive, wobei ebenfalls der Risikoschutz sinkt. Des Weiteren erfolgt eine allmähliche Tilgung des aufgenommenen Kredits. Der Risikoschutz ist hier „nur“ zur Absicherung des jeweils noch offenstehenden Darlehensbetrages gedacht.
Es kann jedoch durchaus vorkommen, dass der Antragsteller bereits im Besitz einer Kapitallebensversicherung ist. Hier ist es dann ebenfalls möglich, diese als Kreditabsicherung einzusetzen.
Üblicherweise besichert zwar die Hypothek den aufgenommenen Kredit, jedoch kann eine Lebensversicherung als zusätzliche Kreditabsicherung durchaus einige Vorteile bieten.
Ernstfall
Sollte der Schadensfall, zumeist handelt es sich hierbei um den Tod des Darlehensnehmer, eintreten, dann kommt die Risikolebensversicherung für die restliche, zu zahlende Kreditsumme auf.
Bei einem Immobilienkredit steht in der Regel an erster Stelle des Grundbuchs die Bank. Tritt der Tilgungsfall ein, dann ist es das Recht des Kreditinstituts, die betreffende Immobilie zu verwerten, was jedoch üblicherweise mit Verlusten verbunden ist; und zwar für die Bank ebenso, wie für den Darlehensnehmer.
Kommt es zur Zwangsversteigerung, dann verhält es sich üblicherweise so, dass der Verkaufserlös unter dem eigentlichen Wert der Immobilie liegt. Dementsprechend müssen Kreditinstitut sowie Darlehensnehmer oftmals nicht zu verachtende Einbußen hinnehmen.
Wird bei Kreditaufnahme jedoch eine Lebensversicherung abgeschlossen, dann dient diese gemeinhin als vollständige Darlehensabsicherung. Das bedeutet, dass sie im Schadensfall, hierbei handelt es sich zumeist um den Todesfall des Kreditnehmers, komplett ausbezahlt wird. Aufgrund dessen setzen viele Kreditinstitute, bevor ein Hypothekenkredit bewilligt wird, den Abschluss einer Risikolebensversicherung voraus.
Sollte also dem Darlehensnehmer, der oftmals zugleich auch der Hauptverdiener der Familie ist, etwas zustoßen, dann ist zumindest die Familie dahingehend abgesichert, dass neben dem Verlust des Familienmitglieds nicht auch noch das eigene zu Hause verloren wird. So kann immerhin auch weiterhin das Eigenheim bewohnt werden.
Doch eine Lebensversicherung als Kreditabsicherung bietet üblicherweise noch einen weiteren Vorteil: So erhält der Darlehensnehmer hierdurch gemeinhin bessere Darlehenskonditionen. Dementsprechend kann sich der Abschluss einer Lebensversicherung auch aus diesem Grund lohnen.
Versicherungsbetrag
Die Versicherungssumme sollte nicht zu gering ausfallen. Allerdings kann die Police zumeist auch im Nachhinein noch erhöht werden.
Bevor jedoch eine Lebensversicherung abgeschlossen wird, ist es unbedingt ratsam, sich ausgiebig Gedanken um die Höhe der Versicherungssumme zu machen. Das Problem hierbei ist jedoch, dass zum Abschlusszeitpunkt oftmals noch nicht genau gesagt werden kann, wie hoch die Kosten für das jeweilige Vorhaben ausfallen. Das kann jedoch nicht nur beim Kauf, sondern vor allem auch beim Bau einer Immobilie der Fall sein. Allerdings ist es in der Regel zu jeder Zeit möglich, die Police dementsprechend zu erhöhen. Das darf, gegebenenfalls, nur nicht in Vergessenheit geraten.
Gesundheitsprüfung
Bevor eine Lebensversicherung abgeschlossen wird, kommt es zu einer Gesundheitsprüfung. Alternativ gibt es ebenfalls Angebote ohne eine solche Prüfung; allerdings müssen hier „Abstriche“ hingenommen werden.
Bevor jedoch eine Lebensversicherung endgültig abgeschlossen werden kann, erfolgt hierfür üblicherweise vorab eine Gesundheitsprüfung. Diese ist für die Versicherungsgesellschaften notwendig, damit die Beiträge berechnet werden können. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass beispielsweise Raucher oder auch Sportler, die einer risikoreichen Sportart nachgehen, oftmals deutlich höhere Beträge entrichten müssen. Sind etwaige Vorerkrankungen vorhanden, können diese unter Umständen sogar zu einer Ablehnung vonseiten der Versicherung führen.
Ist es zu einer Ablehnung gekommen, dann wird diese in die Risikowagnisdatei des Gesamtverband der Versicherer eingetragen, wobei die Datei selbst eigentlich als „Hinweis- und Informationssystem Versicherungswirtschaft), sowie in der Kurzform als „HIS“ bezeichnet wird.
Mittlerweile werden jedoch auch Lebensversicherung ohne vorherige Gesundheitsprüfung angeboten. Allerdings muss unbedingt beachtet werden, dass hier gemeinhin eine begrenzte Absicherungshöhe vorhanden ist. Außerdem fallen die Beiträge, aufgrund der fehlenden gesundheitlichen Fragen, üblicherweise höher aus.
Risikolebensversicherung: Vorteile und Nachteile
Die Aufnahme einer Risikolebensversicherung bietet verschiedene Vor- sowie ebenfalls Nachteile.
Zu den Vorteilen bei Abschluss einer Risikolebensversicherung gehört, dass diese, wie bereits oben erwähnt, üblicherweise recht günstig ausfällt, da es hier nicht zur Bildung von Kapital kommt. Zudem springt diese im Todesfall des Kreditnehmers ein und übernimmt die Darlehensrückzahlung, sodass die Familie vor dem Verlust des Eigenheims geschützt ist.
Nachteilig dagegen ist jedoch, dass die Versicherungsgesellschaften es oftmals so handhaben, dass es im Erlebensfall zu keinen Leistungen nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit kommt. Das bedeutet, dass bei Beendigung der Versicherungslaufzeit die vom Versicherungsnehmer eingezahlten Beträge „verbraucht“ sind.
Ein weiterer Nachteil der Risikolebensversicherung ist, dass der Antragsteller bei der Gesundheitsprüfung abgelehnt werden kann. Wer sich für eine Risikolebensversicherung ohne derartige Prüfung entscheidet, muss dagegen zumeist höhere Beiträge sowie eine geringere Absicherung hinnehmen.
Alternative: Bürge
Durch das Hinzuziehen eines Bürgen wird der gewünschte Kredit zusätzlich abgesichert. Oftmals profitiert der Darlehensnehmer dann von günstigeren Kreditkonditionen.
Um den Immobilienkredit abzusichern ist es jedoch gemeinhin auch möglich, einen Bürgen hinzuzuziehen. Allerdings muss die betreffende Person dazu in der Lage sein, die jeweiligen Kreditvorgaben der Banken zu erfüllen. Diese variieren zwar je nach Kreditinstitut, in der Regel wird jedoch beispielsweise zumeist auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen sowie eine gute Bonität und positive Schufa geachtet. Ebenso ist üblicherweise ein fester, deutscher Wohnsitz und ein deutsches Girokonto ein „Muss“.
Durch das Hinzuziehen eines Bürgen profitiert die Bank von einer höheren Kreditabsicherung. Sollte der eigentliche Darlehensnehmer irgendwann einmal nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann tritt das Kreditinstitut auf den Bürgen zu. Die betreffende Person ist dann gemeinhin dazu verpflichtet, für die restliche, noch offene Darlehenssumme aufzukommen.
Doch auch der Darlehensnehmer profitiert zumeist von einem Bürgen: Ist eine solche Person vorhanden, vergibt die Bank oftmals günstigere Kreditkonditionen. So kann es zum Beispiel sein, dass ein günstigerer Zinssatz und/oder eine längere Darlehenslaufzeit möglich ist.