Um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen, wird in der Regel ein Immobilienkredit benötigt. Doch was ist hier die bessere Wahl: eine Darlehensaufnahme mit oder ohne Bürge?
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Immobilienkredit
Damit eine Immobilie über einen Kredit finanziert werden kann, ist es unabdingbar, dass der Antragsteller die verschiedenen Vorgaben der Banken erfüllt.
Da für den Kauf oder Bau einer Immobilie in der Regel sehr hohe Kosten anfallen, ist es oftmals nicht möglich, diese lediglich mithilfe des eigenen Kapitals zu stemmen. Aufgrund dessen kommt es zumeist zur Beantragung eines Immobilienkredits.
Damit die Banken ein solches Darlehen vergeben, ist es jedoch notwendig, dass der Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllt. Diese können beispielsweise je nach Kredithöhe, Bonität des angehenden Kreditnehmers und ausgewählter Bank variieren. In der Regel wird hier jedoch unter anderem auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen ebenso geachtet, wie auf eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Des Weiteren ist ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland gemeinhin ebenso ein „Muss“, wie ein deutsches Girokonto.
Des Weiteren verlangen die Banken bei der Beantragung eines Immobilienkredits gemeinhin ebenfalls, dass der Antragsteller in der Lage ist, Eigenkapital mit in die Finanzierung einzubringen. Zumeist muss dieses zumindest so hoch ausfallen, dass damit die Kaufnebenkosten, wie etwa die Kosten für die Eintragung der Grundschuld und für den Makler, beglichen werden können. Außerdem verlangen einige Banken ebenfalls, dass der Antragsteller dazu in der Lage ist, einen gewissen Anteil des Kaufpreises der Immobilie selbst zu begleichen. Oftmals handelt es sich hierbei um einen Betrag von etwa zehn bis 20 Prozent des Kaufpreises.
Außerdem ist es durchaus üblich, dass die Banken Sicherheiten verlangen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Wertanlagen, wie etwa eine Kapitallebensversicherung oder einen Bausparvertrag handeln. Des Weiteren ist es die Regel, dass die Banken, zur Absicherung des Darlehen, eine Grundschuld in das Grundbuch der Immobilie eintragen lassen. Sollte der Kreditnehmer irgendwann einmal, wider Erwarten, nicht mehr dazu in der Lage sein, die Darlehensraten zu begleichen, dann besitzt die Bank das Recht, auf die betreffende Immobilie zuzugreifen und diese zwangszuversteigern. Der Verkaufserlös dient anschließend zur Tilgung der restlichen, noch offenen Darlehensschuld.
Die Rückzahlung eines Immobilienkredits erfolgt in den meisten Fällen in Form von monatlich gleichbleibenden Raten. So profitiert der Darlehensnehmer hier von einer sehr hohen Übersicht und guten Planbarkeit.
Immobilienkredit: nur mit Bürge?
Ist es dem Antragsteller nicht machbar, die verschiedenen Kreditvorgaben zu erfüllen, dann kann ein solventer Bürge oftmals doch noch für eine erfolgreiche Darlehensvergabe sorgen.
Wenn es dem Antragsteller möglich ist, die verschiedenen Voraussetzungen der Banken zu erfüllen, dann ist für die Kreditvergabe kein Bürge notwendig. Sollte es sich jedoch herausstellen, dass die diversen Vorgaben der Banken für den Antragsteller nicht umsetzbar sind, dann wird die Bank das gewünschte Darlehen gemeinhin verweigern.
Allerdings bedeutet dies nicht zwangsläufig auch gleichzeitig das Ende des Immobilientraums, denn mithilfe eines Bürgen ist es in einem solchen Fall zumeist doch noch möglich, den benötigten Kredit zu erhalten. Unabdingbar ist hierbei jedoch, dass der angehende Bürge seinerseits dazu in der Lage ist, die Kreditvoraussetzungen zu erfüllen. So kann oftmals doch noch eine erfolgreiche Kreditvergabe zustande kommen.
Bürge ohne Notwendigkeit?
Ein Bürge kann auch ohne Notwendigkeit eingesetzt werden; dies wird von den Banken oftmals mit einem gewissen Entgegenkommen honorieret.
Es kann sich jedoch unter Umständen auch dann lohnen, einen Bürgen hinzuzuziehen, wenn eine Bürgschaft nicht zwingend für eine erfolgreiche Kreditvergabe notwendig ist.
Benennt der Antragsteller einen Bürgen, dann profitiert die Bank von einer höheren Kreditsicherheit. Sollte beispielsweise der angehende Kreditnehmer die monatlichen Darlehensraten irgendwann einmal nicht mehr begleichen können, dann ist es der Bank möglich, auf den Bürgen zuzukommen und von ihm die Tilgung der noch offenen Kreditschuld zu verlangen.
Die höhere Kreditabsicherung durch eine Bürgschaft wird von den Banken gemeinhin honoriert: So kann es beispielsweise sein, dass durch den Einsatz des Bürgen ein niedrigerer Zinssatz erhältlich ist, dass eine längere Kreditlaufzeit oder ähnliche, weitere Entgegenkommen möglich sind. Aufgrund dessen kann sich das Einbringen eines Bürgen durchaus lohnen.
Was beachten?
Wenn eine Bürgschaft in Erwägung gezogen wird, sollte nicht nur der angehende Bürge, sondern ebenfalls der Kreditnehmer verschiedene Dinge berücksichtigen.
Bevor ein Bürge eingesetzt wird, sollten jedoch unbedingt einige Dinge beachtet werden. So ist es unabdingbar, dass sich die betreffende Person über ihre diesbezüglichen Verpflichtungen voll und ganz im Klaren ist. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, haftet der Bürge immerhin in der Regel im vollem Umfang. Zudem wird eine Bürgschaft am besten nur dann eingegangen, wenn es dem Bürgen im Notfall, also bei einem Zahlungsausfall des Kreditnehmers, möglich ist, die restliche Kreditschuld zu tilgen. Dabei darf der Bürge selbst nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Als Bürge kann im Allgemeinen jede Person eingesetzt werden, die volljährig und dazu in der Lage ist, die verschiedenen Kreditvoraussetzungen zu erfüllen. So ist es zum Beispiel durchaus möglich, die Eltern oder auch Geschwister zu fragen, ob sie eine Bürgschaft übernehmen. Ebenso gut bieten sich hierfür ebenfalls gute Freunde oder andere Bekannte an.
Im Idealfall wird jedoch nicht nur eine Person ausgewählt, für die die Darlehensvorgaben kein Problem darstellen und die auch das finanzielle „Polster“ für den Notfall besitzt, sondern zu der man auch im Allgemeinen ein gutes bis sehr gutes Verhältnis pflegt. So sollte man zum Beispiel bei einem finanziellen Notfall immer noch miteinander reden und gut auskommen können.
So sollte vorab gut überlegt werden, wer als Bürge eingesetzt wird oder ob, falls eine Bürgschaft für eine erfolgreiche Darlehensvergabe nicht zwingend notwendig ist, nicht vielleicht doch besser auf einen Bürgen verzichtet wird. Handelt es sich hierbei beispielsweise um die nicht allzu geliebte Schwiegermutter und steht es zu befürchten, dass man die Bürgschaft immer wieder zu hören bekommt, dann kann es, dem häuslichen Frieden zuliebe, unter Umständen vielleicht doch besser sein, keine Bürgschaft aufzunehmen.
Fazit
Ein Immobilienkredit kann, sofern der Antragsteller sämtliche Darlehensvoraussetzungen erfüllt, ohne Bürge aufgenommen werden. Allerdings verhält es sich oftmals so, dass die Banken, aufgrund der höheren Kreditabsicherung durch den Bürgen, dem Kreditnehmer in einem gewissen Umfang entgegen kommen. So ist es beispielsweise möglich, dass es durch die Bürgschaft zu einem niedrigeren Zinssatz oder einer längeren Kreditlaufzeit kommt.
Sollte der Darlehensnehmer jedoch nicht dazu in der Lage sein, die Vorgaben der Banken zu erfüllen, dann kann ein solventer Bürge dafür sorgen, dass eine erfolgreiche Darlehensvergabe doch noch durchführbar ist.