Immobilienkredite sind zur Finanzierung des Eigenheims heutzutage gang und gäbe. Einige Banken bieten hier zusätzlich verschiedene Sonderleistungen, wie etwa die Möglichkeit von kostenfreien Sondertilgungen an. Hier stellt sich jedoch schnell die Frage, ob derartige, zusätzliche Zahlungen wirklich notwendig sind oder ob man vielleicht sogar besser darauf verzichtet?
Inhalt
Immobilienkredit
In der Regel wird ein Immobilienkredit mit monatlich gleichbleibenden Raten abbezahlt.
Der Kauf oder Bau eines Hauses ist in der Regel eine kostspielige Angelegenheit, sodass hier zumeist sehr hohe Kreditsummen benötigt werden. Üblicherweise erfolgt bei einem solchen Darlehen eine Zinsfestschreibung über mehrere Jahre. Besteht zu diesem Zeitpunkt eine Niedrigzinsphase, dann bietet es sich an, den Zinssatz so lange wie möglich
festzulegen. Je nach Bank sind hier zum Beispiel zehn, 12 oder auch 15 Jahre machbar. Auf diese Weise wird eine sehr lange Zeit von den niedrigeren Zinsen profitiert. Danach wird eine sogenannte Anschlussfinanzierung benötigt, bei der ebenfalls wieder eine Zinsfestschreibung, nach dem jeweils aktuellen Zinssatz, erfolgen kann.
Der Immobilienkredit wird zumeist in gleichbleibenden, monatlichen Raten abbezahlt. Dementsprechend profitieren Kreditnehmer hier von einer sehr guten Übersicht und Planbarkeit.
Sondertilgungen
Sondertilgungen sind eine gute Möglichkeit, um den Darlehensbetrag zu reduzieren und Zinsen zu sparen.
Zusätzlich zu den monatlich gleichbleibenden Raten ist es, je nach Bank, jedoch oftmals auch machbar, Sondertilgungen zu leisten. Derartige Zahlungen sorgen dafür, dass die Kreditsumme früher als geplant reduziert werden kann, wodurch wiederum weniger Zinsen zu begleichen sind. Dementsprechend sind solche Zahlungen unbedingt empfehlenswert, da sie dem Darlehensnehmer, aufgrund der Ersparnis und der früheren Rückzahlungsmöglichkeit, entgegenkommen.
Allerdings gilt es hier, den Kreditvertrag ganz genau durchzulesen. So bietet zum Beispiel nicht jede Bank die Möglichkeit von Sondertilgungen an. Wichtig hierbei ist auch, dass diese kostenfrei durchführbar sind.
So ist es zum Beispiel bei manchen Kreditinstituten auf Nachfrage hin zwar durchaus machbar, Sondertilgungen durchzuführen, auch wenn diese nicht im Vertrag festgehalten wurden, allerdings wird hier dann eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine spezielle Gebühr, die die Bank bei einer derartigen Zahlung erheben. Der Grund dafür ist, dass den Banken durch die Sondertilgung und somit durch die frühere Teilrückzahlung, Zinsverluste entstehen. Aufgrund dessen sollte in einer solchen Situation unbedingt gut nachgerechnet werden, ob sich die Zahlung einer Sondertilgung dennoch lohnt.
Sollte es sich erst bei Abschluss des Darlehensvertrags herausstellen, dass die Bank keine kostenfreien Sondertilgungen anbietet, kann es sich unter Umständen durchaus lohnen, explizit danach zu fragen. Mit etwas Glück räumt das Kreditinstitut dann doch noch diese Option ein.
Sondertilgungen – wie bezahlen?
Die Gelder für Sondertilgungen können beispielsweise angespart werden oder durch eine Wertanlage zusammenkommen.
Um Sondertilgungen tätigen zu können, muss jedoch eine gewisse Summe vorhanden sein. Zudem muss hier ebenfalls beachtet werden, dass die Banken gemeinhin die mögliche Anzahl an Sondertilgungen sowie ebenfalls die Höhe der Anzahlungen begrenzen. Damit eine Sondertilgung möglich wird, bietet es sich zum Beispiel an, jeden Monat einen gewissen Betrag auf die Seite zu legen. Ob hierfür beispielsweise zu Hause das Sparschwein gefüttert oder je nach Möglichkeit immer wieder ein gewisser Betrag auf das Sparbuch überwiesen wird, bleibt natürlich jedem selbst überlassen. Bei Anlageformen, wie etwa dem Sparbuch oder auch einem Tagesgeldkonto, profitiert der Kreditnehmer zusätzlich noch von Zinsen. Da die Gelder hier zu jeder Zeit zur Verfügung stehen, ist es außerdem auch ohne Weiteres möglich, damit die gewünschten Sondertilgungen durchzuführen.
Ebenso ist es etwa machbar, ein dreizehntes Monatsgehalt beziehungsweise Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld als Sondertilgungen anzusparen beziehungsweise einzusetzen.
Vielleicht wird aber auch eine andere Sparanlage, Lebensversicherung oder Ähnliches fällig, sodass die jeweiligen Beträge ganz oder auch teilweise zu einer früheren Rückzahlung des Darlehens verwendet werden können. Sollte der Darlehensnehmer einen gewissen Betrag erben oder geschenkt bekommen, sind dies natürlich ebenfalls Möglichkeiten, durch die Sondertilgungen zustande kommen können.
Achtung: Werden in einem Kreditvertrag kostenfreie Sondertilgungen vereinbart, so ist dies dennoch kein „Muss“, sondern ein optionales Angebot der Bank. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer derartige Zahlungen auf Wunsch durchführen kann, jedoch nicht dazu verpflichtet ist, dies auch tatsächlich zu tun.
Weitere Sonderleistungen
Einige Banken bieten noch weitere Sonderleistungen an, die ebenfalls die Darlehensrückzahlung erleichtern.
Neben den Sondertilgungen bieten einige Banken ihren Kreditnehmern jedoch auch noch weitere Sonderleistungen an. Dazu gehört zum Beispiel ein variabler Tilgungssatz. Wurde dieser im Kontrakt fest verankert, so bietet sich hier dem Kreditnehmer die Möglichkeit, die Tilgung je nach vorhandenen, finanziellen Mitteln anzupassen. Steht zum Beispiel fest, dass in jedem Monat, etwa aufgrund einer Erhöhung des Gehalts, ein gewisser Mehrbetrag zur Verfügung steht, dann kann die Tilgung höher angesetzt werden. Auf diese Weise ist es ebenfalls möglich, das Darlehen früher zurück zu bezahlen und so die Zinslast zu senken.
Aber auch, wenn plötzlich mit weniger Geld ausgekommen werden muss, ist ein variabler Tilgungssatz oftmals eine sehr gute Hilfe: Hier wird die Tilgung ganz einfach gesenkt, sodass sich zwar die Kreditlaufzeit verlängert, es jedoch aber dennoch machbar ist, das Darlehen weiterhin zu begleichen, ohne das es zu etwaigen, finanziellen Schwierigkeiten kommt.
Das Aussetzen einer monatlichen Rate im Notfall zählt ebenfalls zu den Sonderleistungen, die einige Banken ihren Darlehensnehmern offerieren. Steht zum Beispiel plötzlich eine hohe Handwerkerrechnung ins Haus, dann ist es so machbar, diese zu begleichen und zwar ohne, dass deshalb der Kredit gefährdet wird.
Es ist also durchaus lohnenswert, nicht nur nach kostenfreien Sondertilgungen Ausschau zu halten, sondern ebenfalls die diversen Bankangebote nach weiteren Sonderleistungen zu durchsuchen.
Fazit
Je nach Bank ist es somit durchaus möglich, kostenfreie Sondertilgungen bei einem Immobilienkredit durchzuführen. Da es auf diese Weise möglich ist, die Darlehenssumme schneller zurück zu bezahlen und somit die Zinsbelastung niedriger zu halten, sind Sondertilgungen absolut empfehlenswert.
Ob zu Hause angespart oder mithilfe einer fälligen Wertanlage: Die notwendigen Beträge für eine Sondertilgung können auf die unterschiedlichsten Arten zusammen kommen.
Wurden im Vertrag keine kostenfreien Sondertilgungen vereinbart und möchte der Darlehensnehmer dennoch eine solche Zahlung vornehmen, dann muss zumeist eine Vorfälligkeitsentschädigung beglichen werden.
Bevor ein Kredit aufgenommen wird, lohnt es sich zudem, nach weiteren Sonderleistungen der Banken Ausschau zu halten. So ist es zum Beispiel mithilfe eines variablen Tilgungssatzes sowie dem Aussetzen einer monatlichen Rate im Notfall möglich, die Rückzahlung des Kredits, in einem bestimmten Umfang, einfacher zu gestalten. Außerdem lässt sich diese somit besser auf die jeweils vorhandenen, persönlichen und finanziellen Gegebenheiten „anpassen“.
Somit ist es ratsam, bei der Kreditauswahl nicht nur auf die Möglichkeit von Sondertilgungen, sondern ebenfalls auf weitere Sonderleistungen zu achten.