Manchmal kommt der Wunsch nach dem Kauf einer Immobilie früher auf, als anfänglich gedacht gewesen ist. So ist es zum Beispiel möglich, dass das Traumhaus gerade jetzt zum Verkauf angeboten wird oder die persönliche Situation bietet eine solche Vorgehensweise ganz einfach an. Doch ist die Aufnahme eines solchen Kredits auch dann möglich, wenn der Bausparvertrag noch nicht voll beziehungsweise nicht zuteilungsreif ist?
Inhalt
Bausparvertrag noch nicht voll
Wurde die Bausparsumme noch nicht voll eingezahlt und ist der Vertrag auch nicht zuteilungsreif, dann bietet sich eine Zwischen- oder Vorfinanzierung an.
Sollte die im Vertrag vereinbarte Bausparsumme noch nicht erreicht worden sein und der Bausparvertrag auch noch nicht seine Zuteilungsreife erhalten haben, dann muss der Kauf der gewünschten Immobilie dennoch nicht zwangsläufig aufgegeben werden: In einem solchen Fall ist es dem angehenden Kreditnehmer möglich, eine Vorfinanzierung oder auch einen Zwischenkredit zu beantragen.
Den Bausparvertrag kann man hier, aufgrund der fehlenden Zuteilungsreife, noch nicht direkt nutzen. Das kommt daher, dass die Bausparkassen gemeinhin nach dem sogenannten Solidarprinzip arbeiten, was bedeutet, dass sämtliche Sparer, sozusagen, in einen „Topf“ einbezahlen. Aufgrund dessen hängt die Zuteilungsreife eines Bausparvertrags auch immer von dem Verhalten aller Bausparer ab. Das Datum der Zuteilungsreife wird von den Bausparkassen in einem sehr komplizierten Verfahren ausgerechnet. So kommt es auch, dass ein Sparer zu Vertragsabschluss keinen genauen Zeitpunkt genannt bekommt, ab wann sein Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Allerdings kann in der Regel zumeist mit einer Wartezeit von immerhin mehreren Monaten gerechnet werden.
Dementsprechend sollte ein solcher Vertrag, in den noch nicht voll einbezahlt wurde, zumindest zuteilungsreif sein, um diesen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung zu verwenden. Alternativ kann, wie bereits oben erwähnt, eine Zwischen- oder Vorfinanzierung in Anspruch genommen werden.
Zwischenkredit
Wie die Bezeichnung bereits andeutet, handelt es sich hierbei um eine Zwischenfinanzierung, bis der Bausparvertrag seine Zuteilungsreife erhält.
Sollte es der Fall sein, dass in den Bausparvertrag bereits das Mindestguthaben eingezahlt und somit auch die Mindestlaufzeit vom Sparer bereits erreicht wurde, der Vertrag jedoch weitere Zuteilungsvoraussetzungen noch nicht erfüllt, und somit nicht reif ist, dann kann dieser auch noch nicht verwendet werden. Das ist vor allem dann ärgerlich, wenn die Traumimmobilie genau zu diesem Zeitpunkt verkauft wird. Doch auch für dieses Problem gibt es eine Lösung: einen Zwischenkredit.
Ein solches Darlehen umfasst immer die komplette Bausparsumme, die in dem Bausparvertrag vereinbart wurde. Sobald der Vertrag seine Zuteilungsreife erhalten hat, wird der Zwischenkredit vollständig getilgt.
Bei einer Bewilligung der Zwischenfinanzierung bleibt der Bausparvertrag somit ganz einfach weiterhin bestehen. Zudem werden für den Zwischenkredit lediglich Zinsen und keine Tilgung bezahlt. Nachdem der Bausparvertrag zuteilungsreif geworden ist und die Ablösung mithilfe des Zwischenkredits durchgeführt wurde, bezahlt der Sparer lediglich die Zinsen sowie die Tilgung für den Immobilienkredit.
So vorteilhaft diese Vorgehensweise auch ist, sollte hier nicht in Vergessenheit geraten, dass ein solcher Kredit sehr kostenintensiv ist. Denn das Darlehen wird nicht nur über die noch nicht zugeteilte Kreditsumme, sondern über den kompletten Bausparbetrag aufgenommen. Das wiederum bedeutet nichts anderes, als das der Kreditnehmer hier doppelte Zinsen bezahlen muss; also auch für das Guthaben, dass bereits angespart wurde. In der Regel werden hier zwar ebenfalls Habenzinsen ausbezahlt aber diese sind üblicherweise geringer als die Höhe der Sollzinsen, die für den Zwischenkredit anfallen.
Dennoch können Zwischenkredite durchaus lohnenswert sein. Dies gilt gemeinhin jedoch nur dann, wenn diese zur lediglich als eine kurzfristige Überbrückung bei einer verspäteten Zuteilung eingesetzt werden. Aber auch dann, wenn die gewünschte Traumimmobilie im Moment veräußert wird beziehungsweise ein günstiges Immobilienangebot vorliegt, ist eine Zwischenfinanzierung häufig eine gute Wahl.
Vorfinanzierung
Ist der Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif oder wurde das benötigte Mindestguthaben noch nicht erreicht, bietet sich eine Vorfinanzierung an.
Allerdings kann der Kauf einer Immobilie auch dann, aus den oben genannten Gründen, gewünscht werden, wenn der Bausparvertrag die Mindestlaufzeit oder das Mindestguthaben noch nicht erreicht hat. Hier kommt dann jedoch kein Zwischenkredit, sondern eine Vorfinanzierung der betreffenden Bausparsumme zum Tragen.
In diesem Fall wird dem Kunden ein Kredit über den kompletten Bausparvertrag gewährt. Hier werden dann nicht nur die Zinsen beglichen, sondern es wird auch weiterhin in den Vertrag einbezahlt.
Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, folgt die vollständige Tilgung des Vorfinanzierungskredits. Vorfinanzierung weisen in der Regel somit eine längere Laufzeit als ein kurzfristiger Zwischenkredit auf.
Alternative
Unter Umständen ist es möglich, die Bausparsumme herabzusetzen oder den Vertrag in zwei beziehungsweise in mehrere Teile aufzugliedern.
Alternativ zu einer Zwischen- oder Vorfinanzierung bietet sich jedoch noch eine weitere Option an; sofern es dem Bausparer auch möglich ist, mit einem niedrigeren Bausparbetrag auszukommen.
So ist es zumeist ebenfalls machbar, ganz einfach den Bausparbetrag herabzusetzen. So wird hier, zwischen dem Sparer und der Bausparkasse, eine niedrigere Bausparsumme vereinbart. Das bedeutet, dass anschließend nur noch ein geringerer Betrag anzusparen ist, wodurch der Bausparvertrag wiederum schneller seine Zuteilungsreife erhält.
Sollte jedoch die komplette Bausparsumme benötigt werden, dann ist hiervon abzusehen. Es kann jedoch unter Umständen auch machbar sein, den bereits bestehenden Vertrag in zwei oder, sofern gewünscht, auch mehrere Verträge aufzuteilen. So kann zumindest auf einen Teil der Summe schneller zugegriffen werden. Im Idealfall wird deshalb bereits bei Abschluss des Vertrages darauf geachtet, dass die Bildung von sogenannten „Teilbausparsummen“ machbar ist. Sollte dies kein Bestandteil des Kontraktes sein, kann die Bausparkasse auch direkt auf diese Möglichkeit angesprochen werden.
Fazit
Es ist somit nicht unbedingt notwendig, auf die Traumimmobilie zu verzichten, nur weil in den Bausparvertrag noch nicht voll eingezahlt worden ist beziehungsweise dieser seine Zuteilungsreife noch nicht erreicht hat.
Je nachdem, ob die Mindestbausparsumme bereits erreicht wurde oder noch nicht, kann somit im Regelfall eine Vorfinanzierung oder ein Zwischenkredit aufgenommen werden.
Sollte auch ein geringere Betrag ausreichen, ist es eventuell eine Option, die Bausparsumme herabzusetzen, sodass der Vertrag schneller die Zuteilungsreife erreicht. Alternativ hierzu ist es aber auch oftmals möglich, den bestehenden Bausparvertrag ganz einfach aufzuteilen. So ist es zumindest machbar, deutlich schneller über einen Teil der Summe zu verfügen.
Dementsprechend bestehen hier verschiedene Möglichkeiten, mit deren Hilfe der schnellere Kauf der gewünschten Immobilie durchaus durchführbar ist. Es kann sich somit durchaus lohnen, die Bank sowie die Bausparkasse hiernach zu fragen und diesbezüglich einen Termin zu vereinbaren.
Ist jedoch kein schneller Kauf notwendig, dann empfiehlt es sich in der Regel abzuwarten, bis der bereits vorhandene Bausparvertrag zumindest die Zuteilungsreife erhalten hat.