Die eigenen vier Wände sind der Traum vieler Menschen. Damit dieser zur Realität wird, ist es in der Regel jedoch notwendig, einen Kredit aufzunehmen. Doch ist das auch zusammen mit einem Elternteil machbar?
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Voraussetzungen
Bevor die Banken einen Immobilienkredit vergeben, überprüfen die Kreditinstitute, ob der Darlehensnehmer die hierfür geltende Vorgaben erfüllt.
Damit die Banken einen Immobilienkredit vergeben, muss der Antragsteller die verschiedensten Voraussetzungen erfüllen. Je nach Kreditinstitut können diese zwar durchaus etwas variieren aber in der Regel wird hier zum Beispiel auf ein sicheres Einkommen in einer gewissen Höhe, eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa geachtet. Des Weiteren ist üblicherweise ein deutsches Bankkonto sowie ebenfalls ein Wohnsitz innerhalb von Deutschland vonnöten.
Außerdem ist es bei einem Immobilienkredit oftmals der Fall, dass die Banken Sicherheiten verlangen. Dazu gehören unter anderem Bausparverträge sowie Lebensversicherungen. Außerdem wird zumeist eine Grundschuld in das Grundbuch des Hauses, beziehungsweise der Eigentumswohnung, eingetragen.
Des Weiteren wird von den Banken gemeinhin vorausgesetzt, dass der Antragsteller über eine gewisse Menge an Bargeld verfügt. So sind beispielsweise die typischen Kaufnebenkosten, wie etwa Makler- und Notargebühren, von dem angehenden Darlehensnehmer zu begleichen. Außerdem wird oftmals verlangt, dass mindestens etwa 20 Prozent vom Kaufpreis selbst gestemmt werden können.
Zweckgebundener Kredit
Da ein Immobilienkredit zweckgebunden ist, darf das Darlehen für keinen weiteren Verwendungszweck genutzt werden.
Bei einem Immobilienkredit handelt es sich um ein sogenanntes zweckgebundenes Darlehen. Wie die Bezeichnung bereits andeutet, ist die Kreditvergabe somit an einen bestimmten Zweck gebunden: den Kauf der betreffenden Immobilie. Eine anderweitige Verwendung der Kreditsumme ist somit nicht gestattet. Die Bank überprüft dies mithilfe eindeutiger Unterlagen, wie etwa dem Kaufvertrag.
Rückzahlung
Die Tilgung des Kredits erfolgt in den meisten Fällen in Form von monatlich gleichbleibenden Raten. Zudem wird gemeinhin für eine bestimmte Zeit eine Zinsfestschreibung vereinbart.
In den meisten Fällen sind die Raten für den aufgenommenen Immobilienkredit monatlich zu begleichen. Diese umfassen üblicherweise neben der Tilgung ebenfalls die anfallenden Zinsen.
Da Immobilienkredite zumeist eine sehr lange Laufzeit aufweisen, bietet die Bank ihren Kunden in den meisten Fällen für eine gewisse Zeit eine Zinsfestschreibung an. Üblich sind hier zum Beispiel zehn oder auch zwölf Jahre. Ganz gleich, wie sich der Zinssatz während dieser Zeit entwickelt, der Kreditnehmer kann somit jeden Monat Raten in gleichbleibender Höhe bezahlen. Dementsprechend sind hier keine unschönen Überraschungen zu erwarten.
Einige Monate, bevor die Kreditbindung ausläuft, meldet sich die Bank üblicherweise bei dem Darlehensnehmer und unterbreitet ein Angebot zur Finanzierung der restlichen, noch ausstehenden Darlehensschuld. Gut zu wissen ist hierbei, dass der Kreditnehmer nicht dazu verpflichtet ist, die sogenannte Anschlussfinanzierung bei derselben Bank aufzunehmen. Diese kann auch bei einem anderen Kreditinstitut beantragt werden.
Erst wenn die Anschlussfinanzierung ebenfalls vollständig beglichen wurde, hat der Kreditnehmer das Immobiliendarlehen vollständig beglichen.
Kreditaufnahme mit Elternteil?
Die Aufnahme eines Immobilienkredits kann durchaus gemeinsam mit einem Elternteil erfolgen. Jedoch muss die betreffende Person ebenfalls die Darlehensvoraussetzungen der Banken erfüllen.
Die Beantragung eines Immobilienkredits muss nicht zwangsläufig als Einzelperson erfolgen. So ist es durchaus möglich, das Darlehen zusammen mit einer zweiten Person aufzunehmen. Oftmals handelt es sich hierbei um den Ehepartner, beziehungsweise um den Lebensgefährten, der mit in die Immobilie einzieht. Es ist in der Regel aber durchaus auch möglich, dies zusammen mit einem Elternteil zu realisieren. Dabei ist es irrelevant, ob die betreffende Person mit in das Haus oder die Eigentumswohnung einzieht oder nicht. Allerdings muss der zweite Darlehensnehmer ebenfalls dazu in der Lage sein, die von der Bank geforderten Voraussetzungen zu erfüllen.
In einem solchen Fall tritt das Elternteil gemeinhin als zweiter Kreditnehmer oder Bürge auf. Allerdings sollte sich die Person über die möglichen Folgen einer Bürgschaft, beziehungsweise einer zweiten Kreditnehmerschaft, vollauf im Klaren sein. Denn sollte der eigentliche Darlehensnehmer einmal nicht mehr dazu in der Lage sein, die Kreditraten zu begleichen, fordert die Bank die Tilgung der restlichen Kreditsumme, sowie der Zinsen, von dem Bürgen/zweiten Kreditnehmer.
Darlehensangebote vergleichen
Vor Abschluss eines Immobilienkredits ist es unbedingt ratsam, einen Kreditvergleich durchzuführen.
Zudem sollte vor der Aufnahme eines Immobilienkredits unbedingt darauf gedacht werden, die verschiedenen Kreditangebote der diversen Banken gut miteinander zu vergleichen. Denn oftmals verhält es sich so, dass angehende Darlehensnehmer ganz einfach zu ihrer Hausbank gehen und dort einen Immobilienkredit beantragen.
Da der Finanzmarkt jedoch hart umkämpft ist, sollte keineswegs auf einen Kreditvergleich verzichtet werden. Auf diese Weise ist es oftmals möglich, einiges zu sparen.
Darlehen abgelehnt?
Bei einer Kreditablehnung kann ein solventer Bürge oder zweiter Darlehensnehmer doch noch für eine erfolgreiche Kreditvergabe sorgen.
Das Hinzuziehen eines Elternteils kann jedoch auch dann von Vorteil sein, wenn die Bank den Kreditantrag einer Person ablehnt. Dadurch, dass ein zweiter Kreditnehmer oder Bürge dazu kommt, profitiert die Bank von einer höheren Kreditsicherheit, sodass es oftmals doch noch zu einer erfolgreichen Darlehensvergabe kommt.
Alternative Person
Im Allgemeinen ist es durchaus möglich, eine andere Person als ein Elternteil als zweiten Kreditnehmer oder Bürgen zu benennen.
Anstelle eines Elternteils oder des Partners kann jedoch auch eine andere Person als zweiter Kreditnehmer oder Bürge ausgewählt werden. So ist es zum Beispiel ebenfalls machbar, hierfür den Bruder, die Schwester oder auch einen anderen Verwandten einzusetzen. Selbst ein guter Freund ist beispielsweise möglich.
Am besten wird sich jedoch vorab gut überlegt, welche Person man um die Aufnahme einer Bürgschaft oder zweiten Kreditnehmerschaft bittet. Im Idealfall handelt es sich um jemanden, zu dem ein gutes bis sehr gutes Verhältnis besteht. Handelt es sich dagegen beispielsweise um die sowieso ungeliebte Tante, sind Streitigkeiten, Missverständnisse oder Ähnliches in der Regel bereits „vorprogrammiert“. Hier wird der zumeist ohnehin schon fragile Familienfrieden eher noch weiter gestört.
Fazit
Einen Immobilienkredit kann man somit durchaus zusammen mit einem Elternteil aufnehmen. Wichtig ist jedoch, dass die diversen Vorgaben der Banken erfüllt werden. Alternativ ist es aber auch möglich, eine andere Person als zweiten Darlehensnehmer oder Bürgen anzuführen. Selbst wenn bei einer alleinigen Kreditbeantragung der Immobilienkredit bereits abgelehnt wurde, kann es mithilfe eines solventen Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer oftmals doch noch zu einer erfolgreichen Kreditvergabe kommen. Es empfiehlt sich jedoch, die verschiedenen Darlehensangebote der diversen Banken gut miteinander zu vergleichen, da sich diese in vielen Fällen sogar recht deutlich voneinander unterscheiden. Durch einen Kreditvergleich verbleibt zumeist deutlich mehr Geld im eigenen Portemonnaie.