Bei einem Immobilienkredit handelt es sich üblicherweise um ein Darlehen mit Zweckbindung. Doch was genau hat es damit auf sich und darf der Kredit somit wirklich nicht für etwas anderes verwendet werden?
Inhalt
Zweckbindung
Bei Kredit-Abschluss muss ein Verwendungszweck angegeben werden. Das Darlehen ist an diesen „Zweck gebunden“.
Bei Abschluss eines Immobilienkredits muss das Geld für den jeweiligen Verwendungszweck ausgegeben werden. In diesem Fall bedeutet das beispielsweise für den Bau beziehungsweise Kauf eines Hauses, einer Eigentums- oder Ferienwohnung. Der „Zweck“ ist somit fest „gebunden“ an das Vorhaben. In Bezug auf die Auszahlung des Darlehens überprüfen die Banken, wohin genau der jeweilige Betrag überwiesen wird. Dazu kommt, dass die Darlehenssicherheiten hier dem Verwendungszweck entsprechen. Bei einem Immobilienkredit bedeutet das in der Regel, dass eine Grundschuld auf das Haus/die Wohnung eingetragen wird. So dient das zu finanzierende Objekt hier ebenfalls als Sicherheit.
Ein Darlehen mit Zweckbindung wird somit nur für diesen einen Zweck aufgenommen. Das ist jedoch nicht nur bei Immobilienkrediten, sondern beispielsweise ebenfalls bei Autofinanzierungen der Fall. Hier ist die Zweckbindung auf den Wagen ausgerichtet, sodass der jeweilige Betrag nur für den Autokauf verwendet werden darf.
Vorteile
Die Zweckbindung des Immobilienkredits sorgt dafür, dass Banken sowie Kreditnehmer von Vorteilen profitieren.
Obwohl die Zweckbindung bei vielen Kreditnehmern im Allgemeinen eher als unangenehm empfunden wird, birgt sie dennoch einige Vorteile für beide Seiten. Der Grund für dieses unangenehme Gefühl gründet zumeist darin, dass die Kreditinstitute hier genau überprüfen, wie der Kreditnehmer die jeweilige Summe verwendet beziehungsweise ob er den Darlehensbetrag auch wirklich für den genannten Zweck ausgibt.
Zu den Vorteilen, von denen die Kreditinstitute profitieren, gehört dass sie auf diese Weise ganz genau Bescheid wissen, wofür der Kreditnehmer den Darlehensbetrag verwendet. Dementsprechend können sie dies auch bei der Vergabe des Darlehens berücksichtigen. Da hier außerdem die Immobilie selbst als Sicherheit dient und somit einen gewissen Wert mitbringt, minimiert sich für die Banken das Risiko.
Doch nicht nur die Banken, sondern ebenfalls die Kreditnehmer profitieren von der Zweckbindung. Denn dadurch, dass die Kreditinstitute ein geringeres Risiko eingehen, vergeben diese einen günstigeren Zinssatz. Hier fließt zudem die Tatsache mit ein, dass bei einem Immobilienkredit eine sehr lange Zinsbindung gegeben ist, die ebenfalls für einen günstigen Zinssatz sorgt.
Zweckbindung: Sicherstellung
Bei einem Immobilienkredit wird die Zweckbindung in der Regel durch die notarielle Eintragung der Grundschuld „bestätigt“. Zugleich erhält die Bank hiermit ebenfalls die von ihr gewünschte Sicherheit.
Allerdings genügt es natürlich nicht, dass die Zweckbindung nur im Vertrag feststeht. Da bei einem Immobilienkredit das Haus beziehungsweise die Eigentumswohnung als Sicherheit dient, möchte die Bank natürlich auch diese Sicherheit erhalten.
Das bedeutet, dass beim Notar die Eintragung der Grundschuld vorgenommen wird und somit auch ein „handfester“ Nachweis vorhanden ist, dass das Darlehen von dem Kreditnehmer für den vorgesehenen Zweck verwendet wurde.
Immobilienkredit: generell günstiger durch Zweckbindung?
Immobiliendarlehen sind in der Regel zwar recht günstig, dennoch sollten die diversen Angebote gut miteinander verglichen werden: die Unterscheide fallen manchmal recht hoch aus.
Bei einem Immobiliendarlehen handelt es sich aufgrund der Zweckbindung in der Regel zwar um ein günstiges Darlehen, dennoch ist es ratsam, hier nicht sofort das erstbeste Angebot auszuwählen. So ist es hier unbedingt empfehlenswert, die diversen Darlehens-Offerten der verschiedenen Banken gut miteinander zu vergleichen. Hier sollte man jedoch auch beachten, dass bereits einige wenige Prozent-Punkte weniger dafür sorgen können, dass der Kredit deutlich günstiger wird. So kann es sich hierbei etwa um mehrere hundert Euro oder sogar um einen größeren Betrag handeln. Auf diese Weise ist es somit auch machbar, einiges zu sparen.
Weitere, zusätzliche Vereinbarungen
In einem Immobilienkredit können weitere, zusätzliche Vereinbarungen, wie etwa die Möglichkeit von Sondertilgungen, vereinbart sein.
Neben der Zweckbindung gibt es oftmals jedoch noch einige weitere, zusätzliche Faktoren, die bei einem Immobilienkredit enthalten sein können. Dazu zählt zum Beispiel die Möglichkeit von Sondertilgungen. Hier bieten die Kreditinstitute oftmals die Option an, ein- oder auch mehrmals im Jahr eine kostenfreie Sondertilgung bis zu einer bestimmten Höhe vorzunehmen. Das birgt nicht nur den Vorteil, dass sich auf diese Weise die Kreditsumme schneller verringert, sondern es fallen somit auch weniger Zinsen an. Ist dagegen keine kostenfreie Sondertilgung enthalten, kann in manchen Fällen dennoch eine Sondertilgung durchgeführt werden aber hierfür muss man dann normalerweise eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung entrichten. Diese verlangen die Banken aufgrund dessen, da ihnen durch die Sondertilgung Zins-Einnahmen entgehen. Dementsprechend empfiehlt es sich, in diesem Fall vorab gut nachzurechnen, ob sich eine Sondertilgung trotz zu begleichender Vorfälligkeitsentschädigung lohnt.
Ebenso kann es möglich sein, dass die Banken eine Restschuldversicherung anbieten. Ob sich der Abschluss einer solchen Versicherung auszahlt, sollte am besten im Einzelfall geklärt werden. Beim Kauf beziehungsweise Bau eines Hauses ist es jedoch durchaus möglich, dass sich diese eine gute Wahl ist. Allerdings darf hierbei nicht in Vergessenheit geraten, dass dann nicht nur die Raten für das Darlehen, sondern ebenfalls die Beiträge für die Versicherung zu entrichten sind. Eine Restschuldversicherung kommt etwa bei Arbeitslosigkeit oder Tod des Darlehensnehmers zum Tragen. Es ist jedoch auch möglich, dass einige Banken auf den Abschluss der Versicherung bestehen. Hier ist es dann nur machbar, diese entweder abzuschließen oder auf den Darlehensvertrag zu verzichten. Eventuell findet man eine Bank, bei der eine solche Versicherung nicht unbedingt abgeschlossen werden muss.
Doch auch in Bezug auf die Raten können zusätzliche Vereinbarungen vorhanden sein. So bieten einige Kreditinstitute etwa an, dass die erste Rate zur Zurückzahlung des Darlehens nicht sofort, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt entrichtet werden muss.
Ebenso kann es sein, dass im Vertrag das Recht auf eine einmalige Aussetzung der Raten in einem Notfall besteht. Streikt zum Beispiel plötzlich die Waschmaschine, kann man sich auf diese Weise schnell ein neues Ersatz-Gerät beschaffen. Anschließend wird im nächsten Monat die Rate ganz normal weiter bezahlt. So ist es hier machbar, auch einmal einen finanziellen Engpass zu überbrücken, ohne das sofort die komplette Finanzierung ins Wanken gerät.
Fazit
Die Kreditgebundenheit beim Immobilienkredit sorgt für einen günstigeren Zinssatz. Weitere, zusätzliche Vereinbarungen runden diese Kredit-Art ab.
Bei einem Immobiliendarlehen handelt es sich somit um einen zweckgebundenen Kredit, der beispielsweise lediglich zum Bau beziehungsweise Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung verwendet werden darf.
Hier profitieren Bank sowie Kreditnehmer von Vorteilen. Darlehensnehmer freuen sich aufgrund der Zweckbindung über einen niedrigeren und somit günstigeren Zinssatz.
Ebenso können noch weitere, zusätzliche Vereinbarungen in dem Kreditvertrag enthalten sein, wie etwa die Möglichkeit, eine Monats-Rate im Notfall auszusetzen.