Wer ein Darlehen beantragt, wird von den Banken oftmals auch gefragt, ob zur Absicherung des Kredits ebenfalls eine Kreditversicherung, auch als Restschuldversicherung bekannt, gewünscht wird. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um eine Wahlmöglichkeit; lediglich selten ist der Abschluss einer solchen Versicherung ein „Muss“, um den benötigten Kredit zu erhalten.
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Restschuldversicherung
Bei einer Restschuldversicherung ist, sozusagen, der Name Programm, denn diese schützt den Antragsteller sowie dessen Familienangehörige vor einem eventuellen Zahlungsausfall. Allerdings ist dies nicht allumfassend, denn je nachdem, welche Variante ausgewählt wird, springt die Versicherung zum Beispiel bei Krankheit, Invalidität durch Unfall sowie einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit und bei Tod ein. Kommt es zu einem dieser Fälle, übernimmt die Kreditversicherung die Raten des Darlehen. Bei einem Todesfall wird üblicherweise die vollständige Restschuld überwiesen.
Unterschiedliche Modelle
Bei Abschluss einer Restschuldversicherung ist es möglich, sich zwischen der Basis-, Kombi- und Komplettabsicherung zu entscheiden.
Eine Kreditversicherung ist jedoch nicht gleich eine Kreditversicherung. So werden hier gemeinhin drei unterschiedliche Modelle angeboten. Bei der ersten Variante handelt es sich um das sogenannte „Basis-Modell“, das auch gerne als „Basis-Absicherung“ bezeichnet wird. Hier ist einzig und allein der Todesfall des Kreditnehmers abgesichert. Kommt es dazu, dass der Darlehensnehmer verstirbt, bezahlt die Versicherungsgesellschaft die restliche Kreditschuld. Auf diese Weise ist es möglich, die Erben zu entlasten.
Ein typisches Beispiel hierfür ist die Aufnahme einer Restschuldversicherung bei Beantragung eines Immobiliendarlehen. Oftmals handelt es sich beim Darlehensnehmer auch gleichzeitig um das Familienmitglied, dass einem Vollerwerb nachgeht beziehungsweise das meiste Einkommen erwirtschaftet. Kommt es zum Todesfall, muss die Familie, neben dem traurigen, persönlichen Verlust, nicht auch noch den Verlust des Eigenheims hinnehmen, da die Kreditversicherung den restlichen, noch offenen Kreditbetrag begleicht.
Allerdings sollte der Vertrag unbedingt genau durchgelesen werden, denn so manch eine Versicherungsgesellschaft schließt hier verschiedene Klauseln ein, wodurch deren Leistungen beim Todesfall des Kreditnehmers entweder deutlich begrenzt oder auch komplett ausgeschlossen werden. Das ist etwa beim Vorhandensein von Vorerkrankungen oftmals der Fall.
Etwas mehr Leistung bietet dagegen die „Kombi-Absicherung“. Hier tritt die Versicherung nicht nur beim Todesfall des Kreditnehmers ein, sondern auch dann, wenn es zu einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit kommt. Das gilt, sobald der Darlehensnehmer keine Lohnfortzahlung mehr erhält.
Beachtet werden muss hierbei jedoch, dass die Versicherung im Rahmen einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit nur während der jeweiligen Dauer die Ratenzahlung übernimmt. Zudem sollte auch beim Kombi-Modell unbedingt ein Blick ein sehr genauer Blick in den Arbeitsvertrag erfolgen.
Bei der dritten Wahlmöglichkeit handelt es sich um die vollständige Absicherung. Das bedeutet, dass zusätzlich zum Todesfall und der Arbeitsunfähigkeit ebenfalls die unverschuldete Arbeitslosigkeit versichert ist. Unter zuletzt genanntem ist zu verstehen, dass der Darlehensnehmer nicht aufgrund seines Verhaltens gekündigt wurde und ebenfalls nicht selbst gekündigt hat.
Jedoch übernimmt die Assekuranz hier üblicherweise für den Zeitraum von höchstens zwölf Monaten die Kreditraten. Des Weiteren muss unbedingt bedacht werden, dass die Versicherungen hier üblicherweise eine Warte-/Karenzzeit einplanen, die gemeinhin drei Monate beträgt; und das nicht zum Start der vertraglich vereinbarten Laufzeit, sondern ebenfalls an Beginn der Arbeitslosigkeit. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im schlechtesten Fall eine Frist von sechs Monaten abwarten muss, bevor die Assekuranz in Leistung tritt.
Kosten
Für eine Restschuldversicherung müssen oftmals Kosten in Höhe von zehn bis 15 Prozent der Nettokreditsumme aufgebracht werden.
Die Kosten für eine Kreditversicherung fallen sehr unterschiedlich aus und hängen immer auch von der Höhe der Darlehensschuld sowie von der jeweiligen Kreditsumme ab.
In vielen Fällen wird hier jedoch von einer Nettokreditsumme von etwa zehn bis 15 Prozent ausgegangen werden.
Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass die Kosten für die Kreditversicherung gemeinhin nicht im effektiven Jahreszinssatz berücksichtigt sind. Allerdings sind die Angebote der verschiedenen Darlehensangebote recht unterschiedlich, sodass es sich durchaus lohnt, diese bereits vor einer Kreditbeantragung miteinander zu vergleichen.
Im Allgemeinen kann jedoch oftmals gesagt werden, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung die Kreditaufnahme gemeinhin spürbar verteuert.
Restschuldversicherung benötigt?
Ob sich eine Kreditversicherung lohnt, sollte am besten immer individuell entschieden werden.
Aufgrund der recht hohen Kosten, die für eine Restschuldversicherung beglichen werden müssen, ist es ratsam, sich vorab der Gedanken zu machen, ob eine solche Versicherung wirklich benötigt wird.
So ist die Kreditversicherung zum Beispiel für eine Person, die allein lebt und sich mithilfe des Kredits „nur“ einen neuen, größeren Fernseher finanzieren möchte, oftmals kaum lohnenswert. Bei einem Familienvater mit mehreren Kindern, der allein erwerbstätig ist und einen hohen Immobilienkredit abbezahlt, sieht das dagegen gemeinhin ganz anders aus. Hier dient die Restschuldversicherung dann üblicherweise nicht nur der eigenen Absicherung, sondern vor allem auch der Absicherung der Familie und des Eigenheims.
Restschuldversicherung umgehen
Durch das Einbringen von Sicherheiten ist es oftmals durchaus möglich, auf eine Restschuldversicherung zu verzichten.
Restschuldversicherungen sind für die Banken zumeist eine recht lukrative Einnahmequelle. Es ist oftmals jedoch durchaus auch möglich, auf eine solche Versicherung zu verzichten beziehungsweise diese zu umgehen.
Ist bei der Aufnahme des gewünschten Kredits bereits eine Risikolebensversicherung vorhanden, dann ist es durchaus möglich diese der Bank als Sicherheit anzubieten. Ebenso gut kann jedoch auch eine solche Versicherung anstelle einer Restschuldversicherung abgeschlossen werden. Als Schutz für die im Todesfall Hinterbliebenen kann sich diese Vorgehensweise durchaus lohnen.
Sollte jedoch keine Risikolebensversicherung vorhanden sein und möchte der Kreditnehmer auch keine derartige Versicherung abschließen, dann bietet es sich an, weitere Sicherheiten ins Spiel zu bringen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Renten- oder Kapitallebensversicherungen, die der Kreditnehmer der Bank als Alternative zu einer Restschuldversicherung anbietet.
Kreditversicherung kündigen
Die Kreditversicherung ist kündbar; hier müssen jedoch die jeweiligen, im Vertrag vereinbarten, Fristen beachtet werden. Zudem existiert ein Sonderkündigungsrecht.
Stellt es sich für den Darlehensnehmer heraus, dass die einst abgeschlossene Kreditversicherung zu teuer ist, kann über eine Kündigung nachgedacht werden. Hierfür müssen jedoch zunächst die im Vertrag festgehaltenen Fristen beachtet werden.
Allerdings muss der Darlehensnehmer bei einer Kündigung bedenken, dass somit die Abschlusskosten und die bereits beglichenen Prämien verloren sind aber es dafür möglich ist, die Prämien anteilig für die noch verbleibende Laufzeit zurück zu verlangen.
Bei einer vorzeitigen Kredittilgung oder bei einer Umschuldung kann jedoch das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden. Doch auch hier ist es notwendig, eine Kündigung zu schreiben sowie die Assekuranz an die Ausbezahlung der anteiligen Prämien zu erinnern.
Das Sonderkündigungsrecht ist deshalb vorhanden, da bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Kredits schlichtweg der Versicherungszweck entfällt. Dementsprechend wird die Restschuldversicherung hier somit nicht mehr benötigt.