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privates Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren ist wohl für jeden der absolute Horror: die Rechnungen stapeln sich, ein Gläubiger nach dem anderen klingelt an der Tür, das Konto schreibt rote Zahlen. Wer sich in dieser Situation befindet, hat meist schon alles versucht, seine Schulden zu begleichen und sieht keinen anderen Ausweg als die Privatinsolvenz. Was viele nicht wissen: Trotz aller Schulden muss man auch für die Privatinsolvenz bestimmte Voraussetzungen erfüllen.Das heißt im Umkehrschluss: Nicht jeder, der verschuldet ist, hat auch einen Anspruch auf das Insolvenzverfahren. Welche Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz Sie erfüllen müssen und was zu beachten ist, erfahren Sie im Folgenden.
Voraussetzungen für das Insolvenzverfahren
Zunächst einmal ist die wichtigste Voraussetzung für die Privatinsolvenz: Es muss sich beim Antragssteller um eine natürliche Person handeln.Bei Selbstständigen und ihren Firmen handelt es sich beispielsweise meist um juristische Personen – diese haben keinen Anspruch auf das private Insolvenzverfahren, sondern müssen die Regelinsolvenz absolvieren. Natürliche Personen, die auch eine Privatinsolvenz anmelden können, sind in der Regel alle, die in einem nicht-selbstständigen Arbeitsverhältnis stehen; hierzu gehören auch Menschen ohne Erwerbstätigkeit. Die zweite, grundlegende Voraussetzung für das Insolvenzverfahren: Sie müssen tatsächlich zahlungsunfähig sein.Das bedeutet konkret:
- Es darf kein zu hohes Einkommen den offenen Forderungen gegenüber stehen,
- es darf kein weiteres, passives Einkommen, beispielsweise Mieteinnahmen, bestehen,
- Vermögenswerte wie Immobilien, Autos oder Lebensversicherungen müssen bereits aufgelöst sein,
- und auch Ersparnisse sind bereits völlig verbraucht und nicht mehr vorhanden.
Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Antragsverfahren für eine Privatinsolvenz eröffnet werden.
TIPP: Bevor Sie ein privates Insolvenzverfahren in Betracht ziehen, prüfen Sie erst einmal Ihre Ersparnisse und Vermögenswerte. Haben Sie die Möglichkeit, irgendwo noch liquide Mittel zu beschaffen und Ihre Schulden aus diesen zu tilgen?
Schuldenbereinigungsplan – Schritt zwei im Insolvenzverfahren
Eine weitere Voraussetzung für das Insolvenzverfahren ist der Versuch, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Dazu muss zunächst eine punktgenaue Aufstellung gemacht werden, welche Forderungen durch welche Gläubiger bestehen. Wichtig ist hier eine gute Buchführung!Sammeln Sie alle Rechnungen, Mahnungen und Kreditverträge zusammen. Im zweiten Schritt werden diese nach dem dahinter stehenden Gläubiger sortiert. Als Gläubiger treten in den meisten Fällen Banken, Einzelhändler oder Telekommunikationsgesellschaften auf. Genauso müssen alle aktuellen Einnahmen auf den Cent genau aufgelistet und zusammengerechnet werden.Im dritten Schritt brauchen Sie einen genauen Überblick über Ihre Lebenshaltungskosten. Dazu gehören die Miete, die Nebenkosten, notwendige Versicherungen, noch bediente Verträge und selbstverständlich die Kosten für Lebensmittel.
TIPP: Prüfen Sie Ihre Lebenshaltungskosten ganz genau. Welche Verträge werden von Ihnen noch bedient, die Sie entbehren können? Gibt es durch wöchentliche Einkäufe und eine andere Produktwahl die Möglichkeit, Ihre Lebenshaltungskosten zu senken? Besteht noch die Möglichkeit, zu einem günstigeren Versorger für Strom, Gas, etc. zu wechseln?
Die Summe der Einnahmen, die aktuellen Lebenshaltungskosten und die offenen Forderungen werden einander gegenüber gestellt. Dabei werden die Lebenshaltungskosten von den Einnahmen abgezogen und erst diese Summe steht den offenen Forderungen wirklich gegenüber. Nun wird versucht, sich mit den Gläubigern außergerichtlich auf einen Schuldentilgungsplan zu einigen. Eine übliche Maßnahme, um den Schuldentilgungsplan zu erfüllen und allen Gläubigern das ihnen zustehende Geld zukommen zu lassen, ist die Pfändung des Einkommens über einen Zeitraum von sechs Jahren.Dabei wird ein Mindestsatz berechnet, den der Schuldiger zum Leben benötigt, und alle Einnahmen, die darüber gehen, werden von einem Treuhänder einbehalten und auf die Gläubiger verteilt.
TIPP: In vielen Fällen sind die Aufstellung der Schulden und die Verhandlung mit den Gläubigern für die betroffene Person nicht zu leisten. Suchen Sie sich Hilfe bei einer Schuldnerberatung oder einer gemeinnützigen Organisation wie der Caritas!
Voraussetzung für das Insolvenzverfahren – außergerichtliche Einigung gescheitert
Obwohl viele Gläubiger bereit sind, sich auf außergerichtliche Einigungen sowie Stundungen einzulassen, um zumindest einen Teil ihres Geldes zurück zu erhalten, kann die außergerichtliche Einigung scheitern. In solch einem Fall müssen Sie als Betroffener einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz beim Amtsgericht stellen.
TIPP: Auch beim Insolvenzverfahren entstehen Kosten! Reichen Sie deshalb rechtzeitig beim Gericht einen Antrag auf Stundung ebendieser ein.
Können Sie die Einnahmensaufstellung, die Forderungsaufstellung, Versuche der Schuldentilgung, den Schuldenbereinigungsplan und das Scheitern einer außergerichtlichen Einigung beim Amtsgericht nachweisen, entscheidet am Ende das Gericht darüber, ob ein zweiter Einigungsversuch unternommen wird oder ob das Schuldenbereinigungsverfahren eröffnet wird. Nun beginnt für viele Verbraucher der Weg in die Schuldenfreiheit.