Islamic Banking ist hierzulande noch nicht sehr verbreitet. Das wiederum ist jedoch nicht weiter verwunderlich, denn immerhin dreht sich hier alles um die verschiedensten Bankgeschäfte, die mit den diversen Bestimmungen, die das islamische Recht vorgibt, übereinstimmen. Dementsprechend unterscheiden sich die Geschäfte in manchen Dingen deutlich von den Geschäften, die die Banken hierzulande anbieten.
Inhalt
Grundlegende Prinzipien
Das Islamic Banking verbietet jegliche Geschäfte, die mit Zinszahlungen einhergehen.
Die Entstehungs-Grundlage für das Islamic Banking ist das islamische Zinsverbot. So unwahrscheinlich sich das hierzulande vielleicht anhören mag, ist es bei dieser Banking-Art vollkommen normal, dass lediglich die Finanzprodukte angeboten werden dürfen, die ohne Zinszahlungen auskommen. Das bedeutet wiederum, dass eine islamische Bank keine Zinsgewinne einfährt, sondern sich ihre Gewinne auf der Basis von Gewinnbeteiligungen erwirtschaftet. Es ist beim Islamic Banking sogar definitiv verboten, geschäftliche Aktivitäten aufzunehmen, bei denen es aufgrund von Zinsspannen zu Erträgen kommen könnte. Das operative Geschäft dieser Kreditinstitute beinhaltet von daher hauptsächlich Leasing, Beteiligungsfinanzierungen sowie das Handelsgeschäft.
Hier, in diesen Bereichen, existiert eine Vielzahl an alternativen, unterschiedlichen Finanzinstrumenten. Zum Teil zählen hier auch bekannte Instrumente dazu, die ebenfalls von den hierzulande üblichen, konventionelle Banken genutzt werden.
Allerdings werden diese dann jeweils an die islamischen Rechtsnormen angepasst, sodass sie den islamischen Kunden offeriert werden können.
Ausschlaggebende Prinzipien
Wichtige Prinzipien, die beim Islamic Banking gelten.
Das Islamic Banking zeichnet sich vor allem durch einige wichtige Prinzipien aus. Dazu gehört das bereits eben genannte Zinsverbot, das als Riba-Verbot bekannt ist. „Riba“ ist ein arabisches Wort, dass in etwa „Wucher“ und „Zins“ bedeutet. Somit ist es den betreffenden Banken untersagt, Zinsen einzunehmen oder diese zu bezahlen.
Dazu existiert das Gharar-Verbot. Hierbei handelt es sich um ein Glücksspiel- und Spekulationsverbot. „Gharar“ kann im engeren Sinne durchaus als „Glücksspiel“ übersetzt werden. Weiter gefasst bedeutet es die Absicht, die hinter einer Gewinnerzielung steht die ein sehr hohes Risiko birgt. Um jeden einzelnen zu schützen, verhält es sich im Islam so, dass hier als Schutzmaßnahme Glücksspiel jeglicher Art sowie ebenfalls die Aufnahme hoher Spekulationsrisiken komplett untersagt ist.
Ist es der Wunsch eines Muslim, sich an Unternehmen zu beteiligen, dann muss er ebenfalls darauf Acht geben, womit die betreffende Firma ihren Gewinn erwirtschaftet. Verboten ist es, sich an Unternehmen zu beteiligen, die die verschiedensten Dienstleistungen sowie Güter herstellen, die nach dem islamischen Verständnis „haram“ sind. Die diversen Aktivitäten müssen „halal“ sein. Somit gilt es für die beteiligten Personen hier die Augen offen zu halten und sich vor der einer geschäftlichen Betätigung gut zu informieren.
So sind hier auch unethische Geschäfte verboten:
Dazu zählt zum Beispiel der Handel mit Drogen, Waffen, Alkohol, Tabakwaren, Schweinefleisch oder Pornografie.
Ebenso gehören hier die eben genannten Unternehmens-Beteiligungen dazu, die diese Waren erzeugen beziehungsweise verkaufen.
„Geld produziert kein Geld“
Geld ist im Islam eher ein Tauschmittel und Wertemesser.
Im Islam wird Geld nicht als solches beziehungsweise nicht als ein Gebrauchsgut angesehen. Es dient dort vielmehr als ein Tauschmittel, mit dem es ebenfalls möglich ist, Werte zu messen. Dazu kommt, dass es hier strikt untersagt ist, durch eine Geld-Übergabe weiteres Geld für dessen Nutzung zu fordern. Somit ist es hier generell nur machbar, Erträge aus den verschiedensten Realininvestitionen zu erwirtschaften. So besteht auch hier ein deutlicher Unterschied zu den geschäftlichen Tätigkeiten der Banken hierzulande.
Weltweite Situation
Islamic Banking gilt zwar als Nischenmarkt, allerdings steigt hieran auch das Interesse der europäischen Banken.
Islamic Banking wird in der Finanzwelt als Nischenmark auf weltweiter Ebene angesehen. Jedoch haben ebenfalls europäische Banken ein steigendes Interesse daran. Allerdings bieten diese Kreditinstitute ihre islamkonformen Produkte vor allem innerhalb der islamischen Länder aus der Golfregion an. So ist es sicherlich recht schwierig, bei europäischen Kreditinstituten solchen Bankgeschäften nachzugehen.
Unterschiedliche Finanzinstrumente
Einlagengeschäft und Kreditgeschäft
Im Islamic Banking besteht das Einlagengeschäft insgesamt aus drei hauptsächlichen Arten von Konten. Hierbei handelt es sich um übliche Girokonten, die für den klassischen Zahlungsverkehr genutzt werden sowie um Sparkonten, die für Ansparungen bei einer ständigen Verfügbarkeit stehen. Ebenso existieren Anlagekonten für Investitionen in Beteiligungsgeschäfte mit langfristiger Bindung.
Das Kreditgeschäft des Islamic Banking beschäftigt sich vor allem mit Unternehmungs-Finanzierung. Das operative Geschäft besteht, wie bereits oben erwähnt, aus der Beteiligungsfinanzierung, dem Handelsgeschäft sowie dem Leasing. In der Zwischenzeit gibt es jedoch ebenfalls Privatpersonen-Kredite. Mit der wachsenden Bedeutung der islamischen Kreditinstitute wird ebenfalls die Finanzierung von kostenintensiveren Privat-Anschaffungen offeriert. Dazu gehört zum Beispiel die Finanzierung von Immobilien. Zu den weiteren, typischen Geschäften zählt zum Beispiel das Musharaka-Vertrag, die besondere Vertragsform Mudaraba und die Murabaha, eine sehr häufig angewendete Form, von einem islamischen Finanzprodukt. Doch auch Ijara, dass das Vermieten oder auch Leasen von einem materiellen Vermögenswert bedeutet, gehört ebenso zu den gängigen Geschäftsformen der Sukuk. Letzteres ist ein Oberbegriff für die schariakonforme Alternative zu einer herkömmlichen Schuldverschreibung.
Kreditkarten und Girokonten
Beides ist erlaubt, sofern das Zinsverbot eingehalten wird.
Beim Islamic Banking sind Kreditkarten und Girokonten zwar erlaubt, jedoch darf die Bank weder Überziehungszinsen von ihren Kunden verlangen, noch Guthabenzinsen bezahlen. Dagegen sind jedoch Lastschriften, Überweisungen, Bargeldabheben am Automaten und Ähnliches ohne Weiteres möglich. Bei Kreditkarten verhält es sich dagegen anders: Die üblichen, hierzulande gängigen Kreditkarten, sind nicht konform mit dem islamischen Grundsatz des dort herrschenden Zinsverbots. Es werden jedoch die sogenannten Debitkarten offeriert, bei denen es sich um Bankkarten auf reiner Guthabenbasis handelt. Eine Kreditmöglichkeit ist hier somit auf keinen Fall gegeben.
Geldanlage
Erspartes Anlegen ist möglich.
Beim Islamic Banking ist es aber auch möglich, das Ersparte nach den Scharia-Regel anzulegen. Obwohl hier ein Zinsverbot herrscht, ist es hier dennoch möglich, Geld zu verdienen. So werden die angelegten Beträge in Finanzprodukte aus islamkonformen Wirtschaftsbereichen investiert. Der Gewinn, der daraus erzielt wird, verteilen die Banken nach einem bereits vorab abgesprochenen Schlüssel auf alle Anleger. Dabei wird nicht nur auf Zinsen verzichtet, sondern ebenfalls ist eine Mindesthöhe in Bezug auf die Rendite nicht garantiert. Die Geldanlage selbst wird hierbei von dem Kreditinstitut über ein Beteiligungskonto geregelt, sodass die jeweiligen Regeln eingehalten werden.
Fazit
Islamic Banking bietet die Möglichkeit, Gewinne einzufahren ohne Zinserträge zu erhalten.
Islamic Bankig ist hierzulande noch nicht sehr bekannt. Jedoch ist es durchaus möglich, hier Geschäfte zu tätigen. Zu den Hauptmerkmalen gehört, dass keine Zinsgeschäfte durchgeführt werden dürfen. Außerdem besteht ebenfalls ein Glücksspiel- und Spekulationsverbot. Des Weiteren sind unethische Geschäfte verboten. Somit differenziert sich das Islamic Banking deutlich von den üblichen Geschäftspraktiken der Banken hierzulande.