Nicht immer kommt allein die Bank als Kreditgeber infrage: So ist es zum Beispiel auch möglich, den Arbeitgeber nach einem Darlehen zu fragen. Doch ist das wirklich eine gute Idee?
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Arbeitgeberdarlehen
Ein Arbeitgeberdarlehen bietet für beide Parteien einige Vorteile.
Zunächst einmal muss berücksichtigt werden, dass nicht jeder Arbeitgeber Kredite an seine Angestellten vergibt. Hierbei handelt es sich in der Regel um größere Unternehmen, die ihre Mitarbeiter auf diese Weise finanziell unterstützten. Dabei handelt es sich jedoch nicht etwa um einen Vorschuss auf das nächste Gehalt, sondern eben um ein „richtiges“ Darlehen, dass anstelle bei einer Bank beim Arbeitgeber aufgenommen wird.
Arbeitgeberdarlehen bieten für Angestellte vor allem den Vorteil, dass sie häufig zinsgünstiger sind als ein Kredit bei einer Bank. So kann durch die Aufnahme eines Arbeitgeberdarlehen oftmals sogar einiges gespart werden. Außerdem ist es, vor allem bei kleinere Kreditbeträgen, zumeist der Fall, dass bei einem Arbeitgeberdarlehen eher keine Sicherheiten verlangt werden, was bei einer Bank durchaus möglich ist.
Doch auch für das Unternehmen selbst birgt die Vergabe eines Arbeitgeberdarlehen einige Vorteile. So erhält die Firma für das Entleihen des Kreditbetrags, wie eine Bank, Zinsen. Dementsprechend ist hier für den Arbeitgeber ein wirtschaftlicher Vorteil gegeben. Des Weiteren fühlen sich Mitarbeiter, die ein solches Darlehen erhalten, oftmals stärker mit dem Unternehmen verbunden. Aber auch bereits die Tatsache, dass eine Firma dazu bereit ist, ihren Mitarbeitern Kredite zu gewähren, sorgt oftmals dafür, dass das Unternehmen positiv auffällt.
Ein Arbeitgeberdarlehen wird oftmals zweckgebunden vergeben. Das bedeutet, dass der Kredit lediglich für den im Darlehensvertrag genannten Verwendungszweck ausgegeben werden darf. Es gibt jedoch durchaus auch Arbeitgeberdarlehen, die zweckungebunden sind und somit je nach Wunsch genutzt werden können.
Die Rückzahlung eines solchen Darlehen erfolgt in der Regel in monatlich gleichbleibenden Raten. Somit hat der Kreditnehmer, nach Zahlung der letzten Monatsrate, seine Darlehensschuld vollständig getilgt. Die Höhe der Raten richtet sich beispielsweise nach der Laufzeit, dem Zinssatz sowie dem Darlehensbetrag. Dabei ist es möglich, dass der Arbeitgeber die Monatsraten festlegt oder das der Mitarbeiter ein gewisses „Mitspracherecht“ besitzt. So ist es durchaus auch denkbar, dass sich beide Parteien, in einem gewissen Rahmen, miteinander absprechen und auf diese Weise eine für beide Seiten passende Monatsrate festlegen.
Arbeitgeberdarlehen: empfehlenswert?
Da Arbeitgeberdarlehen gemeinhin zinsgünstiger als ein Bankkredit sind, ist ein solcher Kredit durchaus empfehlenswert. Dennoch sollte hier immer individuell entschieden werden.
Für Unternehmen ist die Vergabe eines Arbeitgeberdarlehen somit durchaus sinnvoll. Doch auch für die Mitarbeiter kann ein solcher Kredit oftmals eine gute Wahl sein. Immerhin erspart man sich somit den Weg zur Bank und, wie bereits oben erwähnt, sind die Zinssätze hier gemeinhin deutlich niedriger als bei einem Darlehen der Bank.
In großen Unternehmen ist es zudem nicht unbedingt notwendig, für die Vergabe des Kredits direkt mit dem Chef zu sprechen: Hier existiert oftmals eine bestimmte Abteilung, die für die Vergabe der Arbeitgeberdarlehen zuständig ist.
Allerdings möchte nicht jeder Mitarbeiter, dass sein Chef beziehungsweise das Unternehmen, für das man tätig ist, von einer Kreditaufnahme erfährt. Obwohl die Beantragung eines Darlehen heute schon längst gang und gäbe ist, herrscht hier oftmals noch Furcht, dass der Arbeitgeber denken könnte, man wäre in finanziellen Schwierigkeiten. Die Beantragung eines solchen Darlehen kann somit für so manch einen Mitarbeiter als unangenehm empfunden werden. Ebenso ist es möglich, dass eine derartige „Abhängigkeit“ nicht gewünscht wird. Zwar handelt es sich hierbei nicht wirklich um eine „Abhängigkeit“; dies wird jedoch oftmals als eine solche empfunden.
Aus finanzieller Sicht ist ein Arbeitgeberdarlehen somit durchaus empfehlenswert: Immerhin spricht bereits die Zinsersparnis für sich. Aber auch die Tatsache, dass es nicht notwendig ist, einen Banktermin zu vereinbaren, ist eindeutig positiv. Allerdings sollten hier auch etwaige Bedenken berücksichtigt werden. Dementsprechend gilt es, individuell abzuwägen, ob ein Arbeitgeberdarlehen beantragt wird.
Mitarbeiterdarlehen und Kündigung
Bei einer Kündigung vonseiten des Arbeitnehmers sowie vonseiten des Arbeitgebers gelten unterschiedliche Vorgehensweisen.
Während der Kreditlaufzeit kann es durchaus vorkommen, dass entweder der Arbeitnehmer kündigt oder dass das Unternehmen den Mitarbeiter entlässt. Hier gilt es dann natürlich auch zu berücksichtigen, wie es mit dem Arbeitgeberdarlehen weitergeht.
Im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer kommt es im Allgemeinen jedoch nicht gleichzeitig auch zu einer Beendigung des Kreditvertrags. Üblicherweise ist ein Arbeitgeberdarlehen immer separat zu kündigen. Es ist jedoch, nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts, durchaus möglich, dass eine Anpassung des im Darlehensvertrag genannten Effektivzinssatzes auf den derzeit gültigen Marktwert stattfindet.
Etwas anders verhält es sich jedoch, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter kündigt. Wobei hier ebenfalls berücksichtigt werden sollte, dass der Arbeitgeber nicht zwangsläufig auch gleichzeitig daran interessiert ist, das Darlehen zu kündigen. Allerdings ist es dem Arbeitgeber hier erlaubt, den Zinssatz anzuheben; jedoch nur in einem gewissen Maß. Außerdem müssen Unternehmen, die ein Arbeitgeberdarlehen kündigen möchten, eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Dies ist im Bundesgesetzbuch, § 488, Absatz drei, geregelt. Allerdings existiert hier auch eine Ausnahme: Handelt es sich um einen Kleinkredit über einen Betrag von bis zu 200 Euro, dann gilt lediglich eine Kündigungsfrist von einem Monat. Sobald die Kündigungsfrist abgelaufen ist, besitzt der Arbeitgeber das Recht, die komplette, noch offenstehende Kreditsumme zurück zu verlangen.
Hier sollte jedoch Vorsicht walten gelassen werden, denn unter Umständen ist es möglich, dass im Kreditvertrag eine bestimmte Rückzahlungsklausel integriert ist, durch die eine vorzeitige Kreditrückzahlung ermöglicht.
Bevor ein Arbeitgeberdarlehen eingegangen wird, sollte am besten immer vorab nachgeprüft werden, ob für den Fall einer Kündigung dementsprechende Vereinbarungen vorhanden sind. Denn fehlt eine derartige Klausel, dann ist es unter Umständen durchaus möglich, dass der Arbeitnehmer in dieser Situation sofort eine vollständige Tilgung des Arbeitgeberkredits durchführen muss.
Alternativen
Anstelle eines Arbeitgeberdarlehen kann beispielsweise ein Kredit von einer Bank oder einer Privatperson aufgenommen werden.
Als Alternative zu einem Arbeitgeberdarlehen bietet sich die Aufnahme eines Bankkredits an. Hier fallen zwar in der Regel höhere Zinssätze an, dafür erfährt der Arbeitgeber jedoch nichts von der Darlehensaufnahme.
Zudem ist der Arbeitnehmer hier, in einem gewissen Sinn, unabhängiger von dem Unternehmen.
Eine weitere Option ist ein Kredit von Privat. Wie die Bezeichnung bereits andeutet, ist der Kreditgeber hier eine andere, private Person. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Eltern ebenso handeln, wie um einen guten Freund. Bei einem Darlehen von Privat können sämtliche Konditionen vollkommen frei verhandelt werden. Außerdem fallen die Zinsen hier gemeinhin ebenfalls niedriger aus als bei einem Kredit der Bank: Oftmals muss lediglich ein geringer Zinssatz beglichen werden oder der Darlehensgeber verzichtet vollständig auf Zinszahlungen. Allerdings sollte man vorab gut durchdenken, welche Person um ein solches Darlehen gebeten wird. Immerhin sind private Geldvergabe zumeist mit Vorsicht zu behandeln, da es hierbei oftmals zu Streitigkeiten kommt.