Der Kauf eines neuen Autos ist gemeinhin immer ein großes Ereignis. Da die Kosten für den benötigten, fahrbaren Untersatz jedoch zumeist die Möglichkeiten, die das eigene Girokonto bietet, übersteigen, wird hierfür zumeist ein Kredit aufgenommen. Allerdings sind sich viele angehende Kreditnehmer nicht sicher, ob ein solches Darlehen zweckgebunden ist oder zur freien Verfügung angeboten wird?
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Autokredit
Ein Autokredit ist zweckgebunden und wird von den Banken somit lediglich zur Finanzierung eines Wagens vergeben.
Bei einem Autokredit ist der Name Programm: ein solches Darlehen ist tatsächlich zweckgebunden und darf somit lediglich zum Kauf des gewünschten Fahrzeugs verwendet werden. Dementsprechend ist es nicht erlaubt, die Kreditsumme anderweitig auszugeben, wie beispielsweise zum Kauf neuer Möbel oder Bekleidungsstücke. Die Banken überprüfen dies, indem sie die dementsprechenden Nachweise verlangen.
Ein Autokredit wird von den Banken gemeinhin vor allem zum Kauf von Neuwagen oder hochpreisigen Gebrauchtwagen vergeben. Hier ist es zudem gang und gäbe, dass der Fahrzeugbrief bis zur vollständigen Darlehenstilgung bei der Bank verbleibt. Der Kreditnehmer ist dementsprechend zunächst lediglich der Besitzer des Wagens. Sobald die letzte Darlehensrate bezahlt ist, erhält der Kreditnehmer den Fahrzeugbrief zurück und wird somit zum Eigentümer des Fahrzeugs.
Aufgrund der Zweckgebundenheit und dem Einbehalt des Fahrzeugbriefs besitzt die Bank eine höhere Kreditsicherheit. Dies wirkt sich jedoch auch positiv auf den Kreditnehmer aus, denn üblicherweise werden bei einem Autokredit günstigere Zinssätze vergeben als das beispielsweise bei einem klassischen Ratenkredit der Fall ist. So kann durch die Aufnahme eines Autokredits durchaus auch einiges gespart werden.
Ein Autokredit wird in der Regel in monatlich gleichbleibenden Raten abbezahlt. So profitiert der Antragsteller von einer sehr guten Übersicht und Planbarkeit. Sollte der Darlehensnehmer irgendwann nicht mehr dazu in der Lage sein, die Raten zu bezahlen, dann besitzt die Bank das Recht, auf den Wagen zuzugreifen und diesen zu veräußern. Der Erlös aus dem Verkauf wird anschließend dazu verwendet, um die restliche, noch offene Darlehenssumme zu tilgen.
Damit die Banken ein solches Darlehen vergeben, ist es jedoch unabdingbar, dass der Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllt. Diese können zwar je nach Kreditinstitut variieren, üblicherweise wird jedoch zum Beispiel auf eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa ebenso geachtet, wie auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe. Aber auch ein deutsches Girokonto sowie ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland ist gemeinhin notwendig.
Alternative: klassischer Ratenkredit
Ein klassischer Ratenkredit ist zweckungebunden und kann somit nicht nur für den Kauf des Wagens, sondern für die verschiedensten Anschaffungen verwendet werden.
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens, dessen Anschaffungskosten sich noch in einem gewissen Rahmen bewegen, bietet sich alternativ ebenfalls die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits an.
Der Vorteil eines solchen Darlehen ist, dass keine Zweckgebundenheit vorherrscht. Das bedeutet, dass der Kreditbetrag je nach Wunsch ausgegeben werden kann. So ist es zum Beispiel machbar, nicht nur das Fahrzeug, sondern ebenfalls Schonbezüge, neue Reifen oder etwas komplett anderes, wie etwa neue Küchengeräte, davon zu erstehen. Die Banken fordern hier zudem keinerlei Nachweise über die Ausgabe der Darlehenssumme an. Dementsprechend ist der Kreditnehmer hier deutlich flexibler als bei einem Autokredit.
Allerdings geht die Bank hier auch ein höheres Kreditrisiko ein, sodass der Zinssatz eines klassischen Ratenkredits, wie bereits oben erwähnt, üblicherweise höher liegt als bei einem Autokredit. Dafür bleibt der Fahrzeugbrief in der Regel die komplette Zeit beim Kreditnehmer, sodass dieser sofort der Eigentümer des Wagens ist.
Wie auch beim Autokredit muss der Darlehensnehmer ebenfalls bei einem klassischen Ratenkredit die diversen Darlehensvorgaben erfüllen, damit eine erfolgreiche Kreditvergabe möglich ist.
Darlehensvorgaben nicht erfüllbar?
Ist der angehende Kreditnehmer nicht in der Lage, die Darlehensvoraussetzungen zu erfüllen, dann kann hier in der Regel ein solventer Bürge oder zweiter Kreditnehmer weiterhelfen.
Es ist jedoch auch durchaus möglich, dass zwar dringend ein neuer, fahrbarer Untersatz benötigt wird, wie etwa um damit jeden Tag zur Arbeit zu gelangen, es aber dem Antragsteller nicht machbar ist, die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen zu erfüllen. In diesem Fall wird die Bank jedoch eher dazu geneigt sein, den Kreditwunsch abzulehnen.
Dennoch muss nicht zwangsläufig auf das benötigte Darlehen verzichtet werden. Denn in der Regel ist es mithilfe von einem solventen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer dennoch machbar, zu dem gewünschten Kredit zu gelangen. Allerdings ist es hierbei unabdingbar, dass die betreffende Person ihrerseits dazu in der Lage ist, die diversen Vorgaben des Kreditinstituts zu erfüllen.
Als Bürge oder zweiter Darlehensnehmer bieten sich allgemein die verschiedensten Personen an. So ist es zum Beispiel machbar, die Eltern, Schwiegereltern, Geschwister oder auch Freunde hiernach zu fragen.
Allerdings sollte der angehende Bürge beziehungsweise zweite Kreditnehmer sich voll und ganz darüber bewusst sein, welche finanzielle Verpflichtung er mit einem solchen Vertragsverhältnis eingeht. Denn ist es dem eigentlichen Darlehensnehmer irgendwann einmal nicht mehr möglich, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann kommt die Bank auf den Bürgen/zweiten Darlehensnehmer zu. Die betreffende Person muss, sofern nichts anderes im Kreditvertrag vereinbart wurde, anschließend für die komplette, restliche Darlehenssumme aufkommen. Zudem besteht hier, sofern keine anderen Klauseln im Kreditvertrag enthalten sind, eine vollumfängliche Haftung. Dementsprechend ist es generell ratsam, sich eine Bürgschaft beziehungsweise zweite Kreditnehmerschaft vorab immer sehr gut zu überlegen.
Im Idealfall wird ein solches Vertragsverhältnis lediglich dann eingegangen, wenn es sichergestellt ist, dass die Zahlung der Kreditraten für den zweiten Darlehensnehmer beziehungsweise den Bürgen im Notfall ohne Weiteres möglich ist. Schließlich soll nicht auch noch der Bürge/zweite Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Fazit
Ein Autokredit ist immer zweckgebunden. Dementsprechend ist es dem Darlehensnehmer nur erlaubt, die Kreditsumme für das gewünschte Fahrzeug auszugeben. Zudem dient der Wagen hier gemeinhin als Sicherheit.
Durch die Zweckgebundenheit und die höhere Kreditabsicherung profitieren Antragsteller gemeinhin jedoch von einem niedrigeren Zinssatz.
Alternativ bietet sich, je nachdem, wie hoch die Kosten für den Wagen ausfallen, auch die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits an. Hier fallen die Zinsen zwar gemeinhin etwas höher aus, dafür ist es dem Kreditnehmer erlaubt, die Darlehenssumme je nach Wunsch auszugeben. Hierbei handelt es sich somit um einen zweckungebundenen Kredit. Die Banken fordern dementsprechend auch keinerlei Nachweise an.
Ist es dem Darlehensnehmer nicht möglich, die verschiedenen Kreditvorgaben für einer erfolgreiche Darlehensvergabe zu erfüllen, dann bietet es sich an, einen solventen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen. Auf diese Weise ist es zumeist doch noch möglich, das benötigte Darlehen und somit auch das gewünschte Fahrzeug zu erhalten.