Ein laufender Ratenkredit wird gemeinhin über mehrere Monate oder Jahre zurückbezahlt. Allerdings besteht in einigen Fällen auch die Möglichkeit, das aufgenommene Darlehen plötzlich in einem Betrag zu tilgen. Doch ist das überhaupt möglich?
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Klassisches Ratendarlehen
Die Rückzahlung eines klassischen Ratenkredits erfolgt generell in gleichbleibenden Monatsraten.
Unter einem klassischen Ratendarlehen wird ein Kredit verstanden, der von den Banken ohne Zweckbindung vergeben wird. Das heißt, dass die Darlehenssumme je nach Wunsch von dem Kreditnehmer ausgegeben werden kann und das ohne, dass der Bank hier dementsprechende Nachweise vorzulegen sind.
Die Rückzahlungsmodalitäten können, in einem bestimmten Umfang, mit der Bank abgesprochen werden. Die Raten selbst bleiben jedoch jeden Monat gleich hoch, sodass ein derartiger Kredit eine sehr gute Übersicht und Planbarkeit bietet. Sobald die letzte Rate bezahlt wurde, ist die Darlehensschuld vollständig getilgt. Üblicherweise wird ein klassischer Ratenkredit über mehrere Jahre, zumindest jedoch über einige Monate, abbezahlt.
Allerdings kann es durchaus geschehen, dass ein Kreditnehmer im Laufe der Zeit zu einem höheren Geldbetrag gelangt, sodass die Begleichung der Darlehensschuld in einem Betrag möglich wäre. Das ist zum Beispiel bei einer Erbschaft der Fall oder wenn eine Wertanlage fällig ist.
Vorzeitige Darlehensrückzahlung
Die vorzeitige Tilgung eines klassischen Ratenkredits ist generell möglich; allerdings muss hier nach alten und neuen Verträgen unterschieden werden.
Ein Ratenkredit kann zu jeder Zeit ganz oder teilweise zurück bezahlt werden; dies ist gesetzlich geregelt. Allerdings kann es unter Umständen sein, dass aufgrund der vorzeitigen Kreditrückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen ist.
Handelt es sich um Darlehen, die eine restliche Kreditlaufzeit von über einem Jahr aufweisen, dann ist es der Bank lediglich erlaubt, maximal ein Prozent des jeweiligen Rückzahlungswertes als Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Verhält es sich jedoch so, dass die restliche Darlehenslaufzeit weniger als ein Jahr beträgt, dann ist die Gebühr auf 0,5 Prozent des Wertes reduziert. Im Allgemeinen gilt generell, dass die Vorfälligkeitsentschädigung jedoch nicht höher ausfallen darf, als die Darlehenszinsen, die der Kreditnehmer bezahlen müsste, wenn das betreffende Darlehen unverändert weiter laufen würde.
Allerdings gilt es hierbei zu beachten, dass es erst im Jahre 2010 zu dieser Gesetzesregelung gekommen ist. Dementsprechend gelten für Darlehensverträge, die ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, andere Richtlinien. Das bedeutet, dass hier bei einem vorzeitigen Darlehensrückzahlung eine Kündigungsfrist von gemeinhin drei Monaten einzuhalten ist. Des Weiteren muss beachtet werden, dass eine Kündigung zugleich jedoch erst nach sechs Monaten, nachdem die Darlehenssumme ausbezahlt wurde, möglich ist. Dafür erheben die Banken bei einer vorzeitigen Tilgung jedoch keine Vorfälligkeitsentschädigung. Handelt es sich um eine Teilrückzahlung, muss dagegen beachtet werden, was in dem betreffenden Vertrag vereinbart wurde.
Vorzeitige Tilgung sinnvoll?
Eine vorzeitige Tilgung sollte gut überlegt sein.
Ob eine vorzeitige Tilgung sinnvoll ist oder nicht, hängt auch von der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ab und ob der Kreditnehmer bereit ist beziehungsweise es ihm möglich ist, diese sofort zu bezahlen. Allerdings würden bei einer regulären Rückzahlungen die Zinszahlungen fällig; diese verteilen sich jedoch über die komplette Darlehenslaufzeit. Dementsprechend sollte hier am besten individuell abgewogen werden, welche Variante dem Kreditnehmer zusagt.
Allerdings ist es ratsam, ebenfalls zu beachten, ob der Kreditnehmer das Geld, dass er für die vorzeitige Tilgung aufbringen muss, nicht eventuell zinsbringend anlegen könnte. So ist eine frühere Kredittilgung lediglich dann als sinnvoll zu betrachten, wenn die Ersparnis größer ausfällt, als die Kosten, die aufgrund einer Vorfälligkeitsentschädigung und den jeweils entgangenen Anlagezinsen, aufkommen.
Umschuldung
Mithilfe einer Umschuldung ist es oftmals möglich, einiges an Zinsen zu sparen.
Eine vorzeitige Tilgung kann jedoch auch aufgrund einer Umschuldung durchgeführt werden. Diese Vorgehensweise bietet sich vor allem dann an, wenn der aktuelle Zinssatz auf dem Finanzmarkt sehr günstig ausfällt.
Hier wird der alte Kredit durch die Aufnahme des neuen Darlehens getilgt. Der Zweck hierbei ist, auf diesem Wege von einer Zinsersparnis zu profitieren. Allerdings darf hier ebenfalls nicht in Vergessenheit geraten, dass gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung zu begleichen ist. Dementsprechend sollte bei einem Umschuldungsvorhaben unbedingt vorab gut nachgerechnet werden.
Sondertilgungen
Sondertilgungen sind eine gute Option, um zusätzlich zu den monatlichen Raten die Darlehenssumme zu verringern. Allerdings sollte im Kreditvertrag nachgelesen werden, ob diese kostenfrei möglich sind.
Sollte sich eine vorzeitige, vollständige Darlehensrückzahlung jedoch nicht lohnen, dann können Sondertilgungen unter Umständen eine gute Möglichkeit sein, um den Kredit vorzeitig zu tilgen. Allerdings sollte hierbei unbedingt zunächst im Darlehensvertrag nachgelesen werden, ob solche Zahlungen, ob kostenfreie Sondertilgungen möglich sind. Verschiedene Banken bieten diese Option zumindest einmal im Jahr bis zu einem gewissen Betrag an. Auf diese Weise ist es möglich, die Darlehenssumme zu verringern und so Zinsen zu sparen
Sollten im Kreditvertrag jedoch keine kostenfreien Sondertilgungen vereinbart worden sein, dann wird hierfür in der Regel ebenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Diese richtet sich üblicherweise nach der jeweiligen Summe. Dementsprechend sollte vorab gut nachgerechnet werden, ob eine sich eine Sondertilgung auch in einem solchen Fall lohnt.
Fazit
Darlehensverträge, die ab dem 11, Juni des Jahres 2010 abgeschlossen wurden, können grundsätzlich vorzeitig getilgt werden. Allerdings sollte hier vorab gut nachgerechnet werden, ob sich eine frühere Tilgung der Darlehensschuld tatsächlich lohnt, denn in der Regel muss man hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung begleichen.
Bei Verträgen, die jedoch nach dem oben genannten Datum abgeschlossen wurden, sieht das anders aus: Hier ist es gemeinhin üblich, dass der Kreditnehmer eine Kündigungsfrist von immerhin drei Monaten einhalten muss. Allerdings muss hier dann auch keine Vorfälligkeitsentschädigung beglichen werden.
Eine andere Variante, einen Kredit frühzeitig vollständig zu tilgen, ist eine Umschuldung. Hier wird ein neuer, zinsgünstigerer Kredit aufgenommen, um mit der Darlehenssumme die alte Kreditschuld zu tilgen. Anschließend wird der neue Kredit in monatlich gleichbleibenden Raten abbezahlt. Eine Umschuldung ist üblicherweise nur dann sinnvoll, wenn der neue Kredit günstigere Zinsen bietet, als das alte Darlehen. Je nach Kreditsumme ist es hier jedoch durchaus möglich, beispielsweise mehrere Hundert Euro oder sogar deutlich mehr zu sparen.
Wenn im Kreditvertrag die Möglichkeit von kostenfreien Sondertilgungen eingeräumt wurde, sind diese eine gute Option, um einerseits das Darlehen früher zurück zu bezahlen und andererseits einiges an Zinsen zu sparen. Sind Sondertilgungen nicht im Vertrag vorgesehen, wird für eine solche Zahlung in der Regel ebenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung notwendig. Dementsprechend ist es unbedingt ratsam, gut nachzurechnen, ob sich eine derartige Zahlung, trotz der zu begleichenden Gebühr, lohnt.