Ein Darlehen muss üblicherweise viele Jahre lang zurückbezahlt werden. Das ist in der Regel vor allem bei Immobilienkrediten der Fall, da hier üblicherweise sehr lange Finanzierungsfristen vorliegen. Im Laufe der Zeit kann es jedoch möglich werden, dass man das Darlehen kündigen möchte und zwar bevor dir restliche Darlehnsschuld beglichen ist. Allerdings taucht hier schnell die Frage auf, ob das überhaupt möglich ist oder ob der Kredit wirklich bis zum Darlehensende in Form der monatlich vereinbarten Raten abbezahlt werden muss?
Inhalt
Kredit kündigen
Generell ist es aus den unterschiedlichsten Gründen heraus möglich, einen Kredit zu kündigen.
Wer sein Darlehen vor Ende der Laufzeit kündigen möchte, muss damit rechnen, dass hierfür in der Regel einige Kosten aufkommen. Der Grund hierfür ist, dass bei einer vorzeitigen Darlehensauflösung der Bank Zinserträge entgehen, die im Darlehensvertrag geregelt wurden. Die Höhe der anfallenden Kosten ist abhängig von der Art des Kredits.
Damit eine Darlehenskündigung überhaupt wirksam wird, muss die Kündigung in Schriftform aufgesetzt und der Bank übergeben werden. Die Kündigung gilt im Regelfall dann als wirksam, wenn diese schriftlich von dem Kreditinstitut bestätigt wurde. Es empfiehlt sich, das Kündigungsschreiben als Einschreiben zu versenden; so hält man einen Nachweis in den Händen, dass der Brief wirklich verschickt wurde.
Gründe, warum man ein Darlehen kündigen möchte, gibt es viele. Dazu gehört zum Beispiel, dass es abzusehen ist, dass die Raten nicht mehr wie vereinbart bezahlt werden können. Hier verhält es sich oftmals so, dass ein günstigeres Angebot bei einer anderen Bank gefunden wurde, sodass ein Wechsel-Wunsch besteht. Oder es wurde beispielsweise eine Lebensversicherung ausbezahlt beziehungsweise ein Bausparvertrag fällig, wodurch der komplette Kredit auf einmal beglichen werden kann. Das ist etwa auch bei einer Erbschaft der Fall.
Fristen
Je nachdem, um welches Darlehen es sich handelt, sind laut Gesetzgeber verschiedene Fristen einzuhalten.
Bei einer vorzeitigen Kündigung müssen laut Gesetz unterschiedliche Fristen beachtet werden. Allerdings ist es durchaus machbar, im Darlehensvertrag günstigere Regelungen für den Kreditnehmer zu verankern. Vereinbarungen, die den Darlehensnehmer, in Bezug auf die gesetzlichen Fristen, benachteiligen, sind dagegen nicht erlaubt.
Ist ein Dispositionskredit vorhanden, kann dieser, wie ebenfalls weitere Kontokorrentkredite, zu jeder beliebigen Zeit gekündigt werden. Bei einem Ratenkredit sieht das dagegen ganz anders aus: Wurde hier ein fester Zinssatz vereinbart, ist es möglich, das Darlehen nach sechs Monaten, nachdem der Kredit komplett ausbezahlt wurde, zu kündigen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Handelt es sich um einen Kredit ohne Zinsfestschreibung, dann ist es machbar, das Darlehen zu jeder Zeit mit einer Frist von lediglich drei Monaten zu kündigen.
Ein Darlehen mit Zinsfestschreibung kann ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu dem Zeitpunkt gekündigt werden, wenn die Zinsbindung beendet ist. Die Kündigungsfrist beträgt hier einen Monat und zwar zu dem Tag, an dem die Bindung des Zinssatzes beendet ist. Außerdem ist es zehn Jahre, nachdem die vollständige Darlehenssumme ausbezahlt wurde, machbar, das Darlehen mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen. Eine Kündigung ist ebenfalls dann möglich, wenn die Immobilie, mit der beispielsweise das Haus bezahlt wurde, verkauft wird oder wenn das Kreditinstitut die Ausweitung des vorhandenen Darlehens ablehnt, sodass es nicht mehr möglich ist, die Immobilie wirtschaftlich zu nutzen. Bei beiden Varianten kann das Kreditinstitut jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Folgen einer Kündigung
Wurde der Kredit vonseiten des Darlehensnehmers gekündigt, verpflichtet er sich üblicherweise dazu, den restlichen Kreditbetrag nach Wirksamwerden der Kündigung binnen 14 Tage vollständig zurück zu bezahlen. Geschieht dies nicht, wird die Kündigung als nicht erfolgt angesehen. Sollten Kreditsicherheiten vorhanden sein, die der Darlehensnehmer der Bank gestellt hat, sind diese dann an ihn zurückzugeben, wenn die vollständige Bezahlung durchgeführt wurde.
Ob der restliche Darlehensbetrag aus Eigenmitteln oder mithilfe eines Darlehens von einer anderen Bank bezahlt wird, ist vollkommen irrelevant.
Vorfälligkeitsentschädigung
Bei der Kündigung eines Kredits muss die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt werden.
Wie bereits oben erwähnt, kann bei der Kündigung eines Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Im Rahmen von Ratenkrediten gilt hierzu mittlerweile seit dem Jahre 2010 eine gesetzlich verankerte Höhe. Das bedeutet bei Verträgen, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, richtet sich die Vorfälligkeitsentschädigung genau nach der Höhe der restlichen, vorhandenen Darlehensschuld. Beträgt die reguläre Darlehenslaufzeit länger als zwölf Monate, dann ist es der Bank vonseiten des Gesetzgebers nur erlaubt, höchstens ein Prozent als Gebühr zu erheben. Bei einer restlichen Darlehenslaufzeit von weniger als zwölf Monaten ist es den Kreditinstituten sogar nur erlaubt, höchstens 0,5 Prozent des restlichen Kreditbetrags zu verlangen. Sollte die Bank dazu übergehen, anstatt der Vorfälligkeitsentschädigung eine Bearbeitungsgebühr zu erheben, so ist dies nicht rechtens.
Bei Immobilienkredit ist die Vorfälligkeitsentschädigung dagegen nicht vonseiten des Gesetzgebers geregelt. Allerdings besteht eine gesetzliche Vorgaben, wie die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen ist. Hier wird zwischen der Aktiv-Aktiv-Methode und der Aktiv-Passiv-Methode differenziert.
Im Rahmen der Aktiv-Aktiv-Methode begleicht der Darlehensnehmer seine restliche Kreditschuld. Hier wird dann davon ausgegangen, dass das Kreditinstitut den betreffenden Betrag im Anschluss mittels eines neuen Darlehens an einen neuen Kunden vergibt. Sollte der Zinssatz des betreffenden Kredits niedriger ausfallen, als der bisherige Zinssatz, dann erleidet die Bank hieraus einen Verlust. Dieser darf bei der Berechnung der Höhe der bezahlenden Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt werden.
Anders sieht es dagegen bei der Aktiv-Passiv-Methode aus: Hier bezahlt der Kreditnehmer zwar ebenfalls die Darlehenssumme zurück aber die Bank ersteht von dem betreffenden Betrag Wertpapiere. Für diese erhält das Kreditinstitut Zinsen, mit denen der entgangenen Zinsen aufgrund der vorzeitigen Kündigung kompensiert werden sollen. Den etwaigen Unterschied zwischen den Zinsen, die bei Weiterführung des Kredits angefallen wären und der Zinseinnahmen der Wertpapiere kann von dem Kreditinstitut berücksichtigt, also berechnet, werden.
Zudem gilt es bei der Kündigung eines Immobilienkredits zu beachten, dass, ganz im Gegensatz zu einem Ratendarlehen, die Bank hier eine Bearbeitungsgebühr verlangen darf.
Fazit
Ein laufender Kredit ist somit durchaus kündbar. Allerdings gilt es hier, je nach Kreditart, verschiedene Fristen zu wahren.
Dazu kommt, dass in den meisten Fällen ebenfalls eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu bezahlen ist. Deshalb ist es am besten, vorab einmal nachzurechnen, ob sich die vorzeitige Kreditkündigung, trotz Bezahlung der Vorfälligkeitsentschädigung, lohnt. Das gilt auch dann, wenn der laufende Kredit durch ein neues Darlehen abgelöst werden soll, dass aufgrund von günstigeren Zinsen auffallen.
Üblicherweise sind die jeweiligen Kündigungsoptionen und -fristen in dem betreffenden Darlehensvertrag genau beschrieben, sodass auch dort nachgelesen werden kann. Bei Unverständlichkeiten und Fragen ist es natürlich immer möglich, sich an die Bank zu wenden.