Es kann immer einmal vorkommen, dass plötzlich eine hohe Rechnung bezahlt werden muss und sich auf dem Girokonto nicht der benötigte Betrag befindet. Dazu müssen natürlich auch weiterhin die üblichen Kosten, wie etwa Miete und Versicherungen, gestemmt werden. Die finanzielle Belastung ist somit manchmal schlichtweg zu hoch, sodass zwangsläufig nach einer Möglichkeit gesucht wird, wie das Loch in der Haushaltskasse wieder geschlossen werden kann. Eine Option hierfür ist der Pfandkredit.
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Pfandkredit
Ein Pfandkredit ist eine recht gute Möglichkeit, um schnell zu einem gewissen Summe an Bargeld zu gelangen.
Unter einem Pfandkredit versteht man ein Darlehen, das nicht etwa von einer Bank, sondern von einem Pfandleiher vergeben wird. Dementsprechend wird der Kreditnehmer als „Verpfänder“ bezeichnet. Hier verhält es sich so, dass die verschiedensten, beweglichen Wertgegenstände als Sicherheit für die gewünschte Summe bei dem Pfandleiher hinterlegt werden.
Ein Pfandkredit bietet verschiedene Vorteile: So fällt bei einem solchen Darlehen zum Beispiel kein derartiger bürokratischer Aufwand an, wie das beispielsweise bei einem klassischen Ratenkredit eines Kreditinstituts der Fall ist. Außerdem spielt hier weder die eigene Bonität eine Rolle, noch erfolgt die Einholung einer Schufa-Auskunft. Dementsprechend kommt es auch nicht zu einer Eintragung in der Auskunftei. So ist es hier lediglich notwendig, den gültigen Personalausweis vorzuzeigen.
Üblicherweise läuft die Verpfändung so ab, dass der Verpfänder etwa 25 bis 50 Prozent des derzeitigen Wertes der betreffenden Gegenstände ausbezahlt bekommt. Somit handelt es sich hierbei um einen deutlich geringeren Betrag, als aus einem Verkauf erzielt werden könnte. Allerdings ersteht der Pfandleiher dafür auch nicht das Eigentum an den jeweiligen Wertsachen. Zudem ist es dem Verpfänder möglich, nach einer Frist von in der Regel drei Monaten die Gegenständer wieder auszulösen.
Zu beachten ist hierbei, dass auch bei einem Pfanddarlehen eine Verzinsung erfolgt. Hier sieht der Gesetzgeber vor, dass bis zu einem Darlehensbetrag von 300 Euro Zinsen von einem Prozent anfallen. Dreht es sich jedoch um eine höhere Summe, dann muss üblicherweise mit Zinsen von zwei Prozent gerechnet werden.
Sobald die vertraglich vereinbarte Frist von gemeinhin drei Monaten abgelaufen ist, ist es, wie bereits oben erwähnt, dem Verpfänder möglich, seine Wertgegenstände auszulösen. Hier wird dann jedoch nicht nur der Darlehensbetrag plus Zinsen, sondern ebenfalls die anfallenden Gebühren bezahlt.
Sollte es sich jedoch so verhalten, dass es dem Darlehensnehmer nach Ablauf von drei Monaten nicht möglich ist, die betreffenden Gegenstände auszulösen, dann ist es oftmals möglich, den Kontrakt zu verlängern. Allerdings darf hier nicht in Vergessenheit geraten, dass so weiterhin Zinsen und erneute Gebühren anfallen.
Sollte es für den Verpfänder jedoch nach spätestens vier Monaten weiterhin nicht möglich sein, die betreffenden Gegenstände auszulösen und wird auch der Vertrag nicht verlängert, dann ist es dem Pfandleiher erlaubt, Wertsachen zu versteigern.
Kommt bei der Versteigerung eine Summe zustande, die höher als das Darlehen, samt Zinsen und Gebühren, ist, dann gehört der Betrag dem Pfandleiher. Ist es dem Pfandleiher jedoch nicht möglich, die Wertsachen zu versteigern, dann ist es ihm ebenfalls erlaubt, die jeweiligen Gegenstände im Laden zu veräußern. So ist es durchaus auch möglich, in einem Pfandleihhaus nicht nur die verschiedensten Wertsachen zu verpfänden, sondern es können dort zumeist auch die unterschiedlichsten Sachen erstanden werden. Die Preise hier fallen, im Gegensatz zu einem Neukauf der jeweiligen Waren, oftmals recht günstig aus.
Pfandleihhäuser
Während einige Unternehmen unterschiedliche Wertsachen annehmen, haben sich andere Pfandleihhäuser spezialisiert.
In nahezu jeder Stadt sind Pfandleihhäuser auffindbar. Allerdings existieren hier durchaus einige Unterschiede: So haben sich manche dieser Häuser auf ganz bestimmte Pfändungsgegenstände spezialisiert. Dementsprechend kann es durchaus der Fall sein, dass ein Pfandleihhaus etwa lediglich Schmuck oder Elektronik annimmt. Selbst Online ist es mittlerweile möglich, auf Pfandleihhäuser zu treffen; allerdings sollte hier unbedingt darauf geachtet werden, dass es sich um ein seriöses Unternehmen handelt.
Als Pfandleihgegenstand können die verschiedensten Wertsachen eingesetzt werden. Es ist jedoch unabdingbar, dass sich die Sachen zum Weiterkauf eignen. Oftmals werden beispielsweise Schmuckstücke oder auch Antiquitäten versteigert.
Rein optisch erinnert eine Vielzahl an Pfandleihhäuser an ein Kreditinstitut, da hier mehrere Schalter vorgefunden werden. Dort ist es den Kunden möglich, ihr jeweiliges Anliegen zu erläutern. Anschließend wird von dem Pfandleiher der Wert des betreffenden Gegenstandes geschätzt, dann der jeweilige Betrag ausgestellt und ein Pfandleihvertrag unterschrieben.
Eine gute Wahl?
Ein Pfandkredit kann durchaus eine gute Wahl sein. Oftmals bietet sich jedoch eher die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits einer Bank an.
Ein Pfandkredit kann dann eine gute Wahl darstellen, wenn er dazu genutzt wird, um kurzzeitige, finanzielle Engpässe zu überbrücken. Allerdings ist es unabdingbar, dass dementsprechende Wertgegenstände vorhanden sind, die eine gewisse Summe erzielen. Aber auch wenn es nicht möglich ist, ein Darlehen von der Bank zu erhalten, kann auf einen solchen Kredit zurück gegriffen werden.
Es ist unbedingt empfehlenswert, dass nicht mit übersteigerten Erwartungen in das Pfandhaus gegangen wird, denn beispielsweise hat sich bereits so manch ein Erbstück nicht als Original, sondern als Imitat herausgestellt.
Zudem verhält es sich oftmals so, dass elektronische Geräte keinen allzu hohen Betrag einbringen. Hier wird vonseiten des Pfandhauses oftmals lediglich ein Viertel bis zur Hälfte des aktuellen Wertes ausbezahlt. Dementsprechend kann ein Verkauf hier unter Umständen deutlich lukrativer sein.
Ebenso ist es zu überlegen, ob es innerhalb der vereinbarten Frist auch wirklich machbar ist, den betreffenden Wertgegenstand wieder auszulösen. Sollte es notwendig werden, das Pfanddarlehen immer wieder zu verlängern, dann ist der Kredit nicht mehr rentabel. So kommt man in einem solchen Fall, durch die anfallenden Gebühren und Zinsen, sehr schnell auf einen Effektivzinssatz von circa 40 Prozent, sodass der eigene Geldbeutel sehr stark belastet wird. In einer ohnehin bereits angespannten, finanziellen Lage, kann dies auch dazu führen, dass die Kosten für den Pfandkredit schlichtweg zu hoch ausfallen.
Dementsprechend ist ein Pfandkredit für eine längere Darlehensdauer nicht empfehlenswert. Hier bietet sich ein klassischer Ratenkredit einer Bank deutlich besser an. Zudem ist es bei einem solchen Darlehen nicht notwendig, die eigenen Wertgegenstände zu verpfänden.
Immerhin besteht bei einem Pfanddarlehen üblicherweise auch die Gefahr, dass es, trotz etwaiger Vertragsverlängerung, nicht möglich ist, die verpfändeten Sachen auszulösen, sodass diese für den Verpfänder verloren sind. Hierbei handelt es sich dann oftmals um einen hohen, individuellen, emotionalen Verlust. Dementsprechend sollte ein Pfandkredit auch aus diesem Grund gut überlegt werden. Denn beispielsweise Uropas Taschenuhr oder Omas wertvolle Halskette sind unweigerlich verloren, wenn es nicht machbar ist, diese wieder rechtzeitig auszulösen.