Die Bearbeitung und Vergabe von Ratenkrediten gehört für die Kreditinstitute zum Alltagsgeschäft. Für die Darlehensnehmer ist ein Kredit in der Regel jedoch eher die Ausnahme, sodass es hier oftmals zu offenen Fragen kommt. Dazu gehört zum Beispiel, ob ein Ratenkredit immer frei nutzbar ist oder ob es erforderlich ist, der Bank Nachweise zukommen zu lassen.
Inhalt
Ratenkredite
Bei einem Ratendarlehen handelt es sich um einen sehr übersichtlichen, gut planbaren Kredit.
Ratenkredite lassen sich grob in zwei unterschiedliche Varianten einteilen: In zweckgebundene und zweckungebundene Darlehen.
Gemeinsam haben beide Varianten, dass sie vom Darlehensnehmer üblicherweise in monatlich gleichbleibenden Raten abzubezahlen sind. Dementsprechend handelt es sich bei einem solchen Darlehen um einen sehr übersichtlichen Kredit, bei dem keine Überraschungen zu erwarten sind. Sobald die letzte Rate beglichen wurde, ist das Darlehen getilgt und der Kreditnehmer somit schuldenfrei.
Um einen Ratenkredit zu erhalten, müssen die angehenden Kreditnehmer verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel eine positive Auskunft von der Schufa, eine gute Bonität sowie ebenfalls ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer bestimmten Höhe.
Zweckungebundene Ratenkredite
Bei diesen Darlehen ist der Kreditnehmer nicht dazu verpflichtet, der Bank Nachweise über die Verwendung der Darlehenssumme vorzulegen.
Wie die Bezeichnung bereits andeutet, handelt es sich hierbei um Darlehen, die „ungebunden“ sind, also frei nach Wunsch verwendet werden können. Somit ist es zum Beispiel machbar, das Darlehen für eine unvergessliche Reise, einen neuen
Computer oder auch die Neuanlegung des Gartens zu verwenden. Der Kreditnehmer genießt hiermit eine sehr hohe Flexibilität und ist in der Lage, sich mit der Kreditsumme die verschiedensten Wünsche zu erfüllen. So ist es zum Beispiel auch möglich, einen Teil der Darlehenssumme für neue Möbel auszugeben, während der andere Teil für den Kauf eines neuen Fernsehgerätes verwendet wird. Da es sich hierbei um einen zweckungebundenen Kredit handelt, verlangen die Banken zudem keinerlei Nachweise, wofür die Darlehenssumme ausgegeben wurde.
Zweckgebundene Ratenkredite
Zweckgebundene Darlehen werden von den Banken lediglich für einen ganz bestimmten Zweck vergeben.
Bei zweckgebundenen Darlehen sieht es dagegen ganz anders aus: Hier wird der Ratenkredit zu einem ganz bestimmten Zweck aufgenommen. Typische zweckgebundene Ratenkredite sind zum Beispiel Auto- und Immobiliendarlehen.
Hier fordern die Banken von dem Kreditnehmer Nachweise bezüglich des Verwendungszweckes an. Dieser wird zwar bereits bei der Aufnahme des Kredits abgeklärt aber hier ist es zudem notwendig, dementsprechende Unterlagen, wie etwa der Kaufvertrag des mit der Darlehenssumme erstandenen Wagens, vorzulegen. Der Hintergrund hierfür ist, dass die Bank den Kredit nur für den jeweils angegebenen Verwendungszweck vergibt.
Zweckungebundene Kredite bieten den Vorteil, dass sie üblicherweise günstiger sind als ihre „Verwandten“, die zweckgebundenen Darlehen. Das kommt daher, dass die Kreditinstitute hier von einer höheren Sicherheit profitieren. So erfolgt bei der Aufnahme eines Immobilienkredits in der Regel die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch.
Im Falle eines Autokaufs behält die Bank zumeist den Fahrzeugbrief des Wagens ein, bis der Darlehensnehmer den Kredit vollständig getilgt hat. Sobald die letzte Kreditrate beglichen wurde, ist der Kreditnehmer nicht nur schuldenfrei, sondern er erhält ebenfalls den Fahrzeugbrief.
Sollte der Darlehensnehmer irgendwann wider Erwarten nicht mehr in der Lage sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, ist es der Bank somit möglich, auf das Auto beziehungsweise die Immobilie zuzugreifen und zu veräußern. Mit dem hieraus gewonnenen Kapital wird dann die restliche Kreditsumme getilgt.
Die höhere Sicherheit „belohnen“ die Banken mit einem niedrigen Zinssatz, sodass hier durchaus einiges gespart werden kann.
Welche Variante nutzen?
Ob ein zweckgebundener oder zweckungebundener Ratenkredit aufgenommen wird, hängt vom Verwendungszweck ab.
Besteht eine Wahlmöglichkeit, wie das zum Beispiel beim Kauf eines Gebrauchtwagens der Fall sein kann, dann empfiehlt es sich, auf einen zweckgebundenen Kredit zurückzugreifen. Das ist deshalb ratsam, da hier von einem günstigeren Zinssatz profitiert wird.
Wer dagegen eine hohe Flexibilität wünscht, der nutzt am besten einen zweckungebundenen Kredit.
Unterschiedliche Angebote
Da sich die verschiedenen Kreditangebote zumeist deutlich voneinander unterscheiden, ist es ratsam, diese gut miteinander zu vergleichen.
Bei der Aufnahme eines zweckungebundenen oder zweckgebundenen Ratenkredits gilt es jedoch unbedingt, vorab die verschiedenen Angebote gut miteinander zu vergleichen. Denn je nach Kreditinstitut variieren diese häufig sehr stark.
Dabei ist es empfehlenswert, ein besonderes Augenmerk auf den effektiven Jahreszins zu richten. Denn dieser enthält, im Gegensatz zum Nominalzins, bereits sämtliche Darlehenskosten, sodass sich dieser sehr gut für einen Vergleich anbietet.
Doch auch die weiteren Angebote der Banken sollten hier nicht außer Acht gelassen werden. So bieten einige Kreditinstitute zum Beispiel ein oder mehrmals im Jahr die Möglichkeit von kostenfreien Sondertilgungen an. Mithilfe dieser zusätzlichen Zahlungen ist es machbar, die Darlehenssumme frühzeitig zu senken. Auf diese Weise ist der Kredit nicht nur schneller zurück bezahlt, sondern es müssen zugleich ebenfalls weniger Zinsen beglichen werden.
Ebenso kann das Aussetzen einer Monatsrate eine sehr gute Option darstellen. Verhält es sich zum Beispiel so, dass plötzlich eine größere Reparatur in der Wohnung oder am Auto notwendig wird, dann kann diese durchgeführt werden, ohne das hierfür die Darlehensrückzahlung in Gefahr gerät.
Eine weitere, sehr hilfreiche Sonderleistung der Banken ist ein variabler Tilgungssatz. Hier ist der Kreditnehmer in der Lage, die Tilgugn je nach seinen finanziellen Möglichkeiten anzupassen. Muss zum Beispiel in den nächsten Monaten mit weniger Geld ausgekommen werden, dann bietet es sich an, die Tilgung herabzusetzen, um so die monatliche, finanzielle Belastung zu senken. Ist dagegen jeden Monat mit einem höheren Einkommen zu rechnen, beispielsweise aufgrund der Aufnahme eines Nebenjobs oder einer Gehaltserhöhung, so kann die Tilgungsrate ganz einfach erhöht werden.
Voraussetzungen nicht erfüllt?
Ist es dem Darlehensnehmer nicht machbar, die diversen Voraussetzungen zu erfüllen, dann bietet sich ein zweiter Kreditnehmer oder Bürge an.
Ist es dem Antragsteller jedoch nicht möglich, die verschiedenen Voraussetzungen der Kreditinstitute zu erfüllen, dann lehnen die Banken den gewünschten Kredit üblicherweise ab.
Allerdings muss dies nicht zwangsläufig das Ende der gewünschten Darlehensaufnahme bedeuten. In einem solchen Fall bietet es sich an, einen zweiten Kreditnehmer oder auch einen Bürgen hinzuziehen.
Sehr wichtig hierbei ist jedoch, dass der zweite Darlehensnehmer beziehungsweise der Bürge die verschiedenen Forderungen der Kreditinstitute erfüllt. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Kreditvergabe in der Regel nichts mehr im Wege.
Als Bürge kommen generell die verschiedensten Personen infrage. Allerdings muss diese bereits die Volljährigkeit erreicht haben. So ist es zum Beispiel machbar, Verwandte hierum zu bitten. Ebenso gut bieten sich jedoch auch gute Bekannte und Freunde an.
Jedoch ist es unbedingt empfehlenswert, sich vorab gut zu überlegen, wer als Bürge/zweiter Kreditnehmer eingesetzt wird. Immerhin hat das Thema „Geld“ bereits sehr viele Freundschaften entzweit und dafür gesorgt, dass sich Verwandte zerstreiten.
Der zweite Kreditnehmer beziehungsweise der Bürge muss sich dagegen vollkommen im Klaren sein, welche Verantwortung er hiermit eingeht. Sollte der eigentliche Kreditnehmer irgendwann nicht mehr dazu in der Lage sein, die Kreditraten zu begleichen, so muss der Bürge/zweite Darlehensnehmer hierfür vollumfänglich aufkommen.