Wenn das Auto plötzlich streikt, nicht mehr reparabel ist beziehungsweise sich eine Reparatur schlichtweg nicht mehr lohnt, dann wird in der Regel recht schnell ein neues Fahrzeug benötigt. Hier stellt sich oftmals die Frage, ob eine Autofinanzierung in Betracht gezogen werden sollte?
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Autofinanzierung
Ob Autokredit oder Ratendarlehen: Am besten wird vorab überlegt, welche Finanzierung in Frage kommt. Beide Darlehensarten sind sich zwar ähnlich aber es existieren ebenfalls deutliche Unterschiede.
Bei einer Autofinanzierung hat der Antragsteller gemeinhin die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Kreditarten: einem Autokredit und einem klassischen Ratenkredit.
Bei zuletzt genanntem handelt es sich um ein zweckungebundenes Darlehen, dass für die unterschiedlichsten Dinge genutzt werden kann. So ist es hiermit zum Beispiel machbar, sich neben dem benötigten Fahrzeug zusätzlich neue Schonbezüge zu gönnen. Vielleicht wird aber auch noch etwas anderes gewünscht, wie zum Beispiel einen neuen Laptop. Da ein klassisches Ratendarlehen ohne Zweckbindung vergeben wird, fordern die Banken keinerlei Nachweise in Bezug auf die Verwendung des Kreditbetrags an.
Im Rahmen der Finanzierung eines Autos wird das Darlehen üblicherweise dazu genutzt, um einen Gebrauchtwagen zu erstehen, dessen Anschaffungskosten sich in etwa bis hin zum mittleren Preisbereich erstrecken.
Damit die Banken einen solchen Kredit vergeben, ist es jedoch unabdingbar, dass der Antragsteller die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen erfüllt, die von den Banken vorgegeben werden. Diese können zwar je nach Kreditinstitut variieren, allerdings wird üblicherweise zum Beispiel auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen ebenso geachtet, wie auf eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Des Weiteren ist in der Regel aber auch ein deutsches Girokonto und ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland ein „Muss“.
Die Rückzahlung des klassischen Ratenkredits erfolgt in monatlich gleichbleibenden Raten, sodass der Kreditnehmer hier von einer sehr guten Übersicht und Planbarkeit profitiert.
Ein Autokredit ist einem klassischen Ratendarlehen zwar sehr ähnlich aber dennoch existieren hier einige gewichtige Unterschiede. So vergeben die Banken ein solches Darlehen in der Regel dann, wenn es sich um die Finanzierung eines Neuwagens oder eines hochpreisigen Gebrauchtfahrzeuges handelt. Außerdem ist ein Autodarlehen immer zweckgebunden. Das bedeutet, dass die Kreditsumme allein zum Kauf des Wagens verwendet werden darf.
Neben den Kreditvoraussetzungen, die von den Banken bei der Vergabe eines klassischen Ratenkredits angesetzt werden, muss bei Aufnahme eines Autodarlehen zusätzlich beachtet werden, dass die Kreditinstitute hier üblicherweise zunächst den Fahrzeugbrief als Sicherheit einbehalten. Dementsprechend ist der Darlehensnehmer hier zunächst „nur“ der Besitzer des Wagens. Zum Eigentümer wird er erst dann, wenn die letzte Kreditrate beglichen und das Autodarlehen somit vollständig getilgt ist. Diese Vorgehensweise dient der Bank als Kreditsicherheit: Sollte der Antragsteller irgendwann einmal nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann besitzt die Bank das Recht, auf das Fahrzeug zuzugreifen und dieses zu veräußern. Von dem Erlös wird anschließend die noch offene Kreditschuld beglichen. Der Einbehalt des Fahrzeugbriefs beziehungsweise die Zweckbindung des Darlehen bergen jedoch auch einen nicht zu verachtenden Vorteil für den Kreditnehmer: Aufgrund dessen, dass die Bank hier von einer höheren Darlehenssicherheit profitiert, vergeben die Banken zumeist einen günstigeren Zinssatz. Somit kann hier, im Vergleich zum klassischen Ratenkredit, oftmals einiges gespart werden.
Die Rückzahlung des Darlehen erfolgt aber auch hier in gleichbleibenden Monatsraten.
Autofinanzierung lohnenswert?
Ist es nicht möglich, den benötigten Wagen mithilfe des eigenen Ersparten zu bezahlen, bietet sich die Aufnahme eines Kredits oftmals auf ideale Weise an.
Im Allgemeinen ist es natürlich immer am besten, wenn das benötigte Auto mithilfe des eigenen Ersparten erstanden werden kann, sodass eine Kreditaufnahme nicht notwendig ist. Allerdings ist das aufgrund der hohen Anschaffungskosten bei einem Fahrzeug nicht immer möglich. Sollte es sich jedoch so verhalten, dass nur noch ein gewisser Teilbetrag fehlt, bis der Kauf eines Wagens möglich ist, kann es unter Umständen auch machbar sein, hierauf zu sparen.
Wird ein neues Auto jedoch dringend benötigt, da es ansonsten zum Beispiel nicht möglich ist, pünktlich zur Arbeitsstelle zu gelangen oder der Wocheneinkauf andernfalls nicht durchführbar ist, dann kann eine Finanzierung mithilfe eines Kredits durchaus eine gute Wahl darstellen.
Immerhin ist es auf diese Weise machbar, sofort das benötigte Auto anzuschaffen und den Kaufpreis anschließend in Form von monatlichen Raten an die Bank abzubezahlen. Zudem birgt die Aufnahme eines Autokredits oder eines klassischen Ratendarlehen noch einen weiteren Vorteil: Da die Bank den Darlehensbetrag üblicherweise auf das Girokonto des Kreditnehmers überweist, ist es möglich, das gewünschte Auto in einer Summe in Bar zu bezahlen. Auf diese Weise besteht zudem die Option, beim Autohändler einen Barzahlerrabatt auszuhandeln, wodurch üblicherweise noch zusätzlich einiges gespart werden kann.
Kreditvergabe nicht möglich?
Sollte die Bank den gewünschten Kredit ablehnen, ist es in den meisten Fällen mithilfe eines solventen zweiten Kreditnehmer oder Bürgen doch noch möglich, zu dem gewünschten Darlehen zu gelangen.
Es kann allerdings auch die Situation aufkommen, dass zwar dringend ein neuer Wagen benötigt wird, die Bank jedoch die Darlehensaufnahme ablehnt. Das geschieht gemeinhin dann, wenn es dem Antragsteller nicht machbar ist, die diversen Kreditvorgaben zu erfüllen. So ist es zum Beispiel möglich, dass sich negative Einträge in der Schufa befinden. In einem solchen oder ähnlichen Fall muss jedoch nicht zwangsläufig auf den benötigten Kredit verzichtet werden.
Denn in den meisten Fällen kommt es mithilfe eines solventen Bürgen oder zweiten Kreditnehmers doch noch zu einer erfolgreichen Darlehensvergabe.
Sehr wichtig hierbei ist jedoch, dass die betreffende Person ihrerseits dazu in der Lage ist, die diversen Darlehensvoraussetzungen zu erfüllen. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Kreditvergabe in der Regel kaum mehr etwas im Wege.
Allerdings muss sich der zweite Darlehensnehmer beziehungsweise der Bürge genauestens darüber im Klaren sein, welche Verpflichtung er hiermit eingeht. Denn sollte es sich irgendwann einmal, aus welchem Grund auch immer, so verhalten, dass der eigentliche Kreditnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlich anfallenden Raten zu begleichen, dann kommt die Bank auf den Bürgen/zweiten Kreditnehmer zu. Das bedeutet, dass die betreffende Person dann ihrerseits dazu verpflichtet ist, die restliche, noch offene Darlehensschuld zu tilgen. Was ebenfalls beachtet werden sollte, ist, dass hier üblicherweise eine vollumfängliche Haftung besteht. Aufgrund dessen ist es unbedingt ratsam, die Aufnahme einer Bürgschaft oder zweiten Kreditnehmerschaft bereits im Vorfeld eingehend zu überdenken.
Im Allgemeinen bietet sich als Bürge beziehungsweise zweiter Darlehensnehmer zum Beispiel der Ehepartner oder auch die Eltern an. Ebenso gut ist es etwa auch machbar, Geschwister oder gute Freunde hiernach zu fragen.