Bei der Beantragung eines Ratenkredits gilt es unter anderem zu überlegen, wie lange die Laufzeit des Darlehens ausfallen soll. Üblicherweise wird hier abgewogen, wie hoch die Monatsrate sein darf, damit sie einerseits ohne Weiteres beglichen werden kann und andererseits dennoch so hoch wie möglich ausfällt, damit es machbar ist, den Kredit schnellstmöglich abzubezahlen.
Allerdings ist es zudem immer einmal wieder im Bereich des Möglichen, dass der Darlehensnehmer während der Kreditlaufzeit plötzlich zu einem gewissen Geldbetrag gelangt. In einem solchen Fall ist es dann im Allgemeinen grundsätzlich machbar, das Darlehen früher als vereinbart zu tilgen und auf diese Weise die Laufzeit zu verkürzen. Des Weiteren ist es ebenfalls machbar, durch eine Umschuldung eine Tilgung durchzuführen. Ist eine vollständige Tilgung geplant, dann kündigt der Darlehensnehmer auf diese Weise, rein rechtlich gesehen, den derzeit laufenden Darlehensvertrag.
Inhalt
Vorzeitige Tilgung: sinnvoll?
Vorzeitige Tilgung bietet sich nur dann an, wenn auf diese Weise keine höheren Kosten entstehen.
Bei einem Darlehen handelt es sich eigentlich um ein Leihgeschäft. In einem solchen Fall bedeutet dass, das von der Bank eine gewisse Geldsumme für eine bestimmte Zeit an den Darlehensnehmer überlassen wird. Dieser bezahlt anschließend nicht nur den betreffenden Betrag, sondern ebenfalls eine Art Leihgebühr, in Form von Zinsen, an das betreffende Kreditinstitut zurück.
Ist der Kreditnehmer jedoch in der Lage, das Darlehen zu einem früheren Zeitpunkt als ursprünglich vorgesehen zurück zu bezahlen, dann verringern sich die Leihgebühren, beziehungsweise die Zinsen, sowie die noch ausstehenden, von der Laufzeit abhängigen Darlehenskosten.
Sollte bei Darlehensabschluss ebenfalls eine Restschuldversicherung vereinbart worden sein, dann wird bei einer vorzeitigen Kredittilgung der dementsprechende Rückkaufwert der Versicherung erstattet. Allerdings gilt es hierbei unbedingt zu beachten, dass die Bank im Falle einer vorzeitigen Tilgung eine Gebühr, die sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung, verlangen kann. Diese wird von den Kreditinstituten aufgrund der entgangenen Zinsleistungen erhoben.
Zudem sollte man hierbei ebenfalls beachten, dass der Betrag, der für die Tilgung ausgegeben wird, ebenso als eine Anlage dienen, also angelegt werden könnte. In diesem Fall würde der Kreditnehmer von einen gewissen Zinsgewinn profitieren. Aufgrund dessen empfiehlt es sich, hierbei den möglichen Zinsgewinn gegen die ersparten Zinsbeträge aufzurechnen.
Eine Tilgung ist hier somit immer dann sinnvoll, wenn die Kostenersparnis aufgrund der vorzeitigen Tilgungszahlung größer ausfällt, als die Kosten, die durch die zu bezahlende Vorfälligkeitsentschädigung sowie die möglichen Anlagezinsen aufkommen.
Umschuldung
Mithilfe einer Umschuldung kann das alte Darlehen durch einen neuen, zinsgünstigeren Kredit ersetzt werden.
Unter Umständen kann es jedoch auch lohnenswert sein, eine Umschuldung vorzunehmen. Hier wird ein neues Darlehen aufgenommen, um damit den alten Kredit vor Ende der Laufzeit zu tilgen. Eine Umschuldung bietet sich immer dann an, wenn sich die aktuellen Kreditzinsen auf einem niedrigeren Niveau als die Zinsen befinden, die bei dem alten Darlehen vereinbart wurden.
Jedoch sollte hierbei unbedingt vorab ein Vergleich durchgeführt werden, ob die Zinsersparnis höher ausfällt, als die Kosten, die aufgrund der Umschuldung aufkommen. Hierzu gehört nicht nur die bereits oben erwähnte Vorfälligkeitsentschädigung, sondern ebenfalls die Bearbeitungsgebühr, die beim Abschluss eines neuen Darlehensvertrages üblicherweise anfällt.
Vorzeitige Tilgung – gesetzliche Regelungen
Die Möglichkeit, ein Darlehen vor dem Ende seiner regulären Darlehenslaufzeit zu kündigen, ist vonseiten des Gesetzes genau geregelt. Das ist ebenfalls für die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung der Fall.
Hier gilt es jedoch, zwischen den Darlehen, die vor beziehungsweise nach dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, zu differenzieren. Der Hintergrund hierfür ist, dass zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der EU-weiten Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, eine Gesetzesänderung eingetroffen ist.
Neue gesetzliche Regelung
Generell darf die Vorfälligkeitsentschädigung nicht höher ausfallen, als die Zinsbelastung, die bei regulärer Weiterzahlung des Kredits angefallen wäre.
Bei Ratendarlehen, deren Abschluss ab dem 11. Juni stattgefunden hat, ist es machbar, diese ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist teilweise oder auch zurück zu bezahlen. Dafür ist es den Kreditinstituten erlaubt, eine Vorfälligkeitsentschädigung geltend zu machen. Sind Kredite vorhanden, bei denen die restliche Laufzeit über ein Jahr beträgt, dann ist es den Banken möglich, höchstens ein Prozent des Rückzahlungsbetrages zu verlangen.
Verhält es sich jedoch so, dass die Restlaufzeit kürzer als ein Jahr ist, dann wird eine Vorfälligkeitsentschädigung von 0,5 Prozent des Rückzahlungswertes fällig. Des Weiteren ist gesetzlich festgelegt, dass die Vorfälligkeitsentschädigung nicht höher ausfallen darf, als die Höhe der Zinsen, die der Darlehensnehmer bei regulärer Kreditlaufzeit bezahlen hätte müssen.
Altverträge
Bei Altverträgen gelten die alten Richtlinien; die gesetzlichen Neuerungen kommen hier somit nicht zum Tragen.
Ist man jedoch noch im Besitz eines sogenannten Altvertrages, also einem Vertrag, dessen Abschluss noch vor dem 11. Juni des Jahres 2010 stattgefunden hat, dann sind die oben genannten Regeln noch nicht gültig.
Hier verhält es sich auch weiterhin so, dass der Darlehensnehmer, im Falle einer gewünschten, vorzeitigen Tilgung, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten rechnen muss. Des Weiteren darf eine Kündigung erst ab dem sechsten Monat, nachdem die gewünschte Darlehenssumme ausbezahlt wurde, erfolgen. Dafür ist bei einer kompletten Tilgung des Kredits keine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten. Ist jedoch eine anteilmäßige Rückzahlung erwünscht, dann gelten die Regelungen, die im alten Darlehensvertrag festgehalten wurden.
Leistungen der Banken
Einige Kreditinstitute offerieren sogar kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeiten.
Es gibt jedoch auch Banken, die ihren Kunden, fernab der neuen, gesetzlichen Regelungen, von sich aus kostenfreie Sondertilgungen anbieten. In den meisten Fällen ist es dann möglich, eine solche Zahlung mindestens einmal im Jahr durchzuführen. Wie die Bezeichnung bereits andeutet, muss hier somit keine Vorfälligkeitsentschädigung entrichtet werden. Die von den Banken offerierten, kostenfreien Sondertilgungen sind eine gute Option, um das Darlehen schneller zurück zu bezahlen. So minimiert sich hier nicht nur die Kreditsumme, sondern auch die Zinsbelastung fällt deutlich geringer aus.
Wurde im Darlehensvertrag jedoch keine kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeit festgehalten, dann wird bei den Verträgen, die unter die neue gesetzliche Regelung fallen, eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Aufgrund dessen ist es unbedingt ratsam, bei der Bank noch vor dem Kreditabschluss nachzufragen, ob kostenfreie Sondertilgungen möglich sind. Sollte dies nicht machbar sein, ist es unter Umständen möglich, mit dem Kreditinstitut zu verhandeln oder eine andere Bank aufzusuchen, bei der kostenfreie Sondertilgungen ein fester Bestandteil des Kreditvertrages sind.
Fazit
Kreditverträge, die noch vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, können generell immer vorzeitig getilgt werden. Allerdings sollte vorab unbedingt gut nachgerechnet werden, ob sich eine Tilgung überhaupt lohnt. So muss hier die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung beachtet werden. Bei Altverträgen, die noch vor dem oben genannten Stichtag abgeschlossen wurden, ist jedoch weiterhin eine Kündigungsfrist von insgesamt drei Monaten einzuhalten. Allerdings ist es bei einer kompletten Darlehenstilgung nicht notwendig, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu begleichen.
Mittlerweile ist eine Vielzahl an Banken dazu übergegangen, ihren Kunden kostenfreie Sondertilgungen anzubieten.