Ein Kredit muss in den meisten Fällen über eine längere Laufzeit hinweg beglichen werden. Üblicherweise handelt es sich hierbei um mehrere Monate oder Jahre. Allerdings kann in dieser Zeit einiges geschehen, sodass es unter Umständen notwendig wird, die Darlehensrate zu verändern. Doch ist dies einfach so möglich?
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Ratenhöhe anpassen: Warum?
Das ein Kreditnehmer eine Anpassung der Ratenhöhe wünscht, ist keine Seltenheit, allerdings können hierfür die unterschiedlichsten Gründe dahinterstehen. So ist es zum Beispiel möglich, dass aufgrund des Wechsels der Arbeitsstelle ein niedrigeres, monatliches Einkommen vorhanden ist. Oder es wird damit gerechnet, dass in Zukunft höhere Ausgaben, wie etwa durch die Geburt eines Babys anstehen. Vielleicht fällt hier dann sogar das zweite Haushaltseinkommen vollständig oder zumindest teilweise weg.
In solchen und ähnlichen Fällen kann die Kreditrückzahlung durchaus ins Wanken geraten. Dementsprechend ist es hier deutlich empfehlenswerter, sich vorab bei der Bank über etwaige Optionen zu informieren, als in Zahlungsschwierigkeiten zu kommen.
Es ist jedoch durchaus auch das Gegenteil denkbar: So kann es natürlich auch vorkommen, dass der Darlehensnehmer beispielsweise ein höheres Gehalt ausgezahlt bekommt, eine Wertanlage fällig ist oder Ähnliches, sodass eine höhere, monatliche Rate möglich wäre.
Ist eine Anpassung möglich?
Wurde im Kreditvertrag eine mögliche Tilgungsänderung beschlossen, ist dies gemeinhin ohne Weiteres möglich. Ist das nicht der Fall, sollte ein Gespräch mit der Bank gesucht werden.
Zunächst einmal muss bedacht werden, dass der Darlehensnehmer einen Kreditvertrag mit einer Bank abgeschlossen hat, der rechtlich bindend ist. Das bedeutet, dass man sich hieran halten muss.
Sollte in dem Kontrakt jedoch eine variable Tilgung vereinbart worden sein, dann ist es das Recht des Kreditnehmers, dass er hiervon auch tatsächlich Gebrauch macht. In diesem Fall wird ganz einfach ein Termin mit dem Kreditinstitut vereinbart und in diesem Zuge verdeutlicht, wie man die Ratenhöhe ändern möchte. Diese kann dann, je nach Wunsch, erhöht oder gesenkt werden. Durch die Änderung der Tilgung verändert sich dementsprechend auch die Ratenhöhe. Ebenso muss hier jedoch bedacht werden, dass sich auf diese Weise ebenfalls die Laufzeit des Kredits ändert: Wird die Tilgung erhöht, verkürzt sich die Darlehenslaufzeit. Bei einer niedrigeren Tilgungsrate verlängert sich diese dagegen.
Wurde jedoch keine Tilgungsänderung im Vertrag vereinbart, dann hat die Bank grundsätzlich das Recht auf die vertraglich ausgehandelten Bedingungen, und somit auch auf die Weiterzahlung der monatlichen Rate in der bisherigen Höhe, zu bestehen. Allerdings kann es sich dennoch lohnen, auch hier den Kontakt zur Bank zur suchen. Die meisten Kreditinstitute sind in einem solchen Fall durchaus kulant und geben dem Wunsch, die Ratenhöhe anzupassen, gerne nach. Allerdings muss der Kreditnehmer damit rechnen, dass die Banken nach dem Grund der Ratenänderung fragen.
Des Weiteren wird hier in der Regel ein neuer Kreditvertrag aufgesetzt, sodass hier auch mit einem höheren oder sogar günstigeren Zinssatz gerechnet werden muss. Ebenso kann es unter Umständen der Fall sein, dass für den Vorgang etwaige Gebühren zu begleichen sind.
Vorzeitige, vollständige Kreditrückzahlung
Bei einer Darlehensrückzahlung, die früher als im Vertrag vereinbart, erfolgt, ist es möglich, dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.
In einigen Fällen kann es jedoch auch dazu kommen, dass der Antragsteller plötzlich, wie etwa durch eine Erbschaft oder Schenkung, zu einer größeren Geldsumme gelangt. Hier würde dann unter Umständen auch die Möglichkeit bestehen, den restlichen, offenen Darlehensbetrag in einer Einmalzahlung zu begleichen.
Dies ist in der Regel bei Kreditverträgen ohne fest vereinbarte Zinsbindung zumeist durchaus möglich. Allerdings kann es sein, dass die Banken hierfür eine Gebühr, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, erheben. Diese wird von den Banken aufgrund der frühzeitigen Darlehensrückzahlung und der für das Kreditinstitut einhergehenden Zinsverluste, verlangt.
In einem solchen Fall wird am besten zunächst einmal bei der Bank nachgefragt, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung tatsächlich ausfällt. Sobald der jeweilige Betrag bekannt ist, sollte gut nachgerechnet werden, ob sich eine vorzeitige, vollständige Darlehensrückzahlung wirklich auszahlt.
Sondertilgungen
Mithilfe von Sondertilgungen ist es machbar, die Darlehenssumme frühzeitig zu reduzieren und Zinsen zu sparen.
Es kann jedoch auch möglich sein, dass in dem betreffenden Darlehensvertrag die Option von kostenfreien Sondertilgungen eingeräumt wurde. In der Regel ist eine solche Zahlung mindestens einmal im Jahr, oder auch öfter, bis zu einem bestimmten Betrag machbar.
Hiermit kann zwar nicht die Ratenhöhe angepasst werden aber mithilfe von Sondertilgungen ist es möglich, die Kreditsumme zu reduzieren. Auf diese Weise werden dann auch Zinsen gespart. Sollte es für den Darlehensnehmer aus finanzieller Sicht machbar sein, dann bietet sich kostenfreie Sondertilgungen somit auf ideale Weise an. Da diese im Kontrakt festgehalten wurden, muss der Kreditnehmer auch keine Vorfälligkeitsentschädigung begleichen.
Ratenhöhe: Vor Vertragsabschluss nachrechnen
Um sicherzugehen, dass die monatliche Kreditrate immer ohne Schwierigkeiten beglichen werden kann, bietet sich die Erstellung einer Haushaltsrechnung an.
Es ist ratsam, noch bevor ein Darlehen beantragt wird, gut nachzurechnen, welche Ratenhöhe jeden Monat verlässlich beglichen werden kann. Dies geschieht am besten mithilfe einer Haushaltsrechnung. Hier listet der angehende Darlehensnehmer zunächst sämtliche Einnahmen, die jeden Monat verlässlich auf das eigene Konto fließen, auf. Anschließend wird mit den regelmäßigen sowie ebenfalls den unregelmäßigen Ausgaben ebenso verfahren. So ist sichergestellt, dass zu jeder Zeit sämtliche Rechnungen beglichen werden können. Dann muss man nur noch die Ausgaben von den Einnahmen abziehen. Bei dem Ergebnis handelt es sich um die Summe, die dem Darlehensnehmer jeden Monat verlässlich zur Verfügung steht.
Allerdings ist es nicht empfehlenswert, den kompletten Betrag zur Rückzahlung der Kreditrate einzuplanen. Wesentlich besser ist es, wenn hier kontinuierlich eine gewisse Summe zurück gelegt wird, um auch für etwaige Notfälle gewappnet zu sein. So kann es zum Beispiel durchaus schnell einmal passieren, dass der Kühlschrank streikt und somit die Anschaffung eines neuen Gerätes notwendig wird. Oder das Auto muss in die Werkstatt und die Rechnung hierfür fällt unerwartet hoch aus. Ist jedoch ein gewisser, finanzieller Puffer vorhanden, dann ist es dennoch machbar, die Rechnung zu begleichen, beziehungsweise die notwendige Anschaffung zu finanzieren, und dennoch die monatliche Kreditrate zu begleichen. So gerät hier weder die Rückzahlung des Darlehen ins Schwanken, noch bleibt beispielsweise der Kühlschrank bis Beginn des nächsten Monats leer.
Antragsteller, die sich nicht sicher sind, wählen vielleicht am besten eine niedrigere Darlehenshöhe aus. Auf diese Weise verlängert sich zwar die Laufzeit und es muss mit einer höheren Zinsbelastung gerechnet werden aber immerhin ist so eher die Rückzahlung des Kredits gesichert.