Die Beantragung eines Kredits ist im Allgemeinen zwar durchaus allein möglich, jedoch kann hier vom Antragsteller der Wunsch aufkommen, einen zweiten Darlehensnehmer hinzuzunehmen. Doch ist das auch mit der Ehefrau möglich?
Inhalt
Kreditaufnahme: Voraussetzungen
Für eine erfolgreiche Kreditvergabe ist die Erfüllung der verschiedenen Darlehensvorgaben ein „Muss“.
Damit die Banken den gewünschten Kredit vergeben, ist es zunächst einmal notwendig, dass der Antragsteller die verschiedensten Darlehensvorgaben erfüllt. Diese können, beispielsweise je nach Kreditart, Darlehenshöhe und Bonität des angehenden Kreditnehmers variiere, jedoch wird von den Kreditinstituten gemeinhin ein hoher Wert auf eine positive Auskunft der Schufa, eine gute Bonität und ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer dementsprechenden Höhe gelegt. Außerdem sollte üblicherweise auch ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland sowie ein deutsches Girokonto vorhanden sein.
Des Weiteren kann es unter Umständen der Fall sein, dass die Banken Sicherheiten verlangen. Dazu gehören unter anderem die verschiedensten Wertanlagen, wie etwa Kapitallebensversicherungen und Bausparverträge.
Darlehensvorgaben nicht erfüllbar?
Sind die diversen Kreditvorgaben der Banken nicht erfüllbar, bietet es sich an, einen zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen.
Es kann jedoch durchaus vorkommen, dass es dem Kreditnehmer nicht möglich ist, die Vorgaben der Banken zu erfüllen. Doch auch in einer solchen Situation ist es nicht unbedingt notwendig, das Kreditvorhaben vollständig aufzugeben. So ist es in der Regel mithilfe eines zweiten Kreditnehmers doch noch machbar, das benötigte Darlehen zu erhalten.
Wichtig hierbei ist jedoch, dass der zweite Kreditnehmer dazu in der Lage ist, die diversen Darlehensvoraussetzungen zu erfüllen. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Kreditvergabe gemeinhin kaum mehr etwas im Wege.
Allerdings muss sich die jeweilige Person voll und ganz darüber bewusst sein, welche Verpflichtung sie hier auf sich nimmt: Denn sollte der eigentliche Kreditnehmer irgendwann einmal nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Darlehensraten zu begleichen, dann tritt das Kreditinstitut auf den zweiten Darlehensnehmer zu. Das bedeutet, dass die betreffende Person dann ihrerseits dazu verpflichtet ist, die komplette, restliche Darlehenssumme zu begleichen. Zudem besteht hier gemeinhin eine vollumfängliche Haftung. Aufgrund dessen ist es generell ratsam, sich vorab immer gut zu überlegen, ob man wirklich eine zweite Kreditnehmerschaft eingehen möchte.
Ehefrau als zweiter Kreditnehmer?
In vielen Fällen wird die Ehefrau als zweiter Darlehensnehmer eingesetzt.
Die Ehefrau ist oftmals der erste Ansprechpartner, wenn ein zweiter Kreditnehmer gesucht wird. Das ist zum Beispiel vor allem dann der Fall, wenn mithilfe der Darlehenssumme eine gemeinsame Anschaffung finanziert werden soll. Hierbei kann es sich zum Beispiel um den Kauf einer Immobilie, eines Autos oder auch um neue Möbel für die gemeinsame Wohnung handeln. Vielleicht soll mit dem Kredit aber auch eine lang ersehnte Traumreise oder eine neue Ausrüstung für das gemeinsame Hobby finanziert werden. In solchen und ähnlichen Fällen bietet sich die Ehefrau als zweiter Kreditnehmer sogar sehr gut, da hier beide Partner die Kreditsumme nutzen.
Aber auch, wenn der Darlehensbetrag lediglich für die Interessen des Ehemanns, wie beispielsweise die Finanzierung eines eigenen Hobbys, dem die Ehefrau nicht nachgeht, dient, kann die Ehefrau durchaus als zweiter Kreditnehmer angegeben werden.
Für die Bank ist es üblicherweise vollkommen irrelevant, wer von beiden Partnern die Kreditsumme verwendet; es müssen jedoch immer in dem im Kreditvertrag angegebenen Rhythmus die Darlehensraten rechtzeitig beglichen werden.
Zweiter Darlehensnehmer ohne Notwendigkeit?
Selbst wenn für eine erfolgreiche Kreditvergabe nicht zwingend ein zweiter Darlehensnehmer notwendig ist, kann es sich dennoch lohnen, die Ehefrau hinzuzuziehen.
Ein Ehepartner kann jedoch auch ein Darlehen allein, also ohne zweiten Kreditnehmer, das gewünschte Darlehen aufnehmen. Vielleicht wird sich beispielsweise ein zweiter Computer gewünscht, den die Ehefrau nicht nutzt, oder man möchte sich eine eigene Hobby-Werkstatt in der Garage einrichten. Aber auch gemeinsame Projekte, wie beispielsweise die Renovierung des eigenen Hauses, können durchaus mit einem Kredit finanziert werden, den lediglich ein Ehepartner aufnimmt.
Allerdings kann es sich in vielen Fällen dennoch lohnen, die Ehefrau als zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen. Auf diese Weise profitiert die Bank von einem niedrigeren Darlehensrisiko. Denn sollte, wider Erwarten, der Ehemann die Monatsraten nicht mehr tilgen können, dann besitzt die Bank, wie bereits oben erwähnt, das Recht, die Rückzahlung des noch offenen, restlichen Darlehensbetrags von der Ehefrau zu verlangen.
Doch nicht nur die Bank, sondern ebenfalls die Kreditnehmer erhalten oftmals einen gewissen Vorteil: Wenn ein zweiter Darlehensnehmer vorhanden ist, zeigen sich die Banken zumeist kulant und bieten verschiedene Vergünstigungen an. Hierbei kann es sich zum Beispiel um einen niedrigeren Zinssatz oder auch um eine längere Kreditlaufzeit handeln.
So kann es sich also durchaus lohnen, die Ehefrau als zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen, obwohl hierfür eigentlich keine Notwendigkeit besteht.
Alternative
Als zweiter Kreditnehmer bieten sich neben der Ehefrau beispielsweise auch die eigenen Eltern, Schwiegereltern, Geschwister, weitere Verwandte sowie Freunde und Arbeitskollegen an.
Ist es beispielsweise jedoch nicht möglich, die Ehefrau als zweiten Kreditnehmer einzusetzen, dann ist es auch machbar, andere Personen hierum zu bitten. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn die Ehefrau kein eigenes Einkommen besitzt oder deren Schufa negativ ist. Oftmals wird in einer derartigen Situation zum Beispiel auf die eigenen Eltern oder auch die Schwiegereltern zurückgegriffen. Eine zweite Kreditnehmerschaft kann jedoch ebenfalls von Geschwistern beziehungsweise weiteren Verwandten aufgenommen werden. Selbst gute Freunde oder Arbeitskollegen bieten sich hierfür an.
Für die Banken ist es hauptsächlich von hohem Interesse, dass die betreffende Person dazu in der Lage ist, die anfallenden Monatsraten zu begleichen.
Es empfiehlt sich jedoch, als zweiten Kreditnehmer eine Person auszuwählen, die nicht nur dazu in der Lage ist, die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen zu erfüllen, sondern mit der man sich ebenfalls gut versteht. Sind zum Beispiel Streitigkeiten mit Schwiegervater bereits „vorprogrammiert“ oder besteht zu befürchten, dass der Bruder einem ständig Vorhaltungen macht, dann ist es in der Regel doch eher besser, auf einen solchen zweiten Kreditnehmer zu verzichten und das Darlehen allein zu beantragen. Oder der Darlehenswunsch wird noch eine Zeitlang verschoben, sodass es vielleicht möglich ist, von dem eigenen Ersparten die gewünschte Anschaffung zu tätigen beziehungsweise zusammen mit der Ehefrau den Kredit aufzunehmen.
Immerhin tragen Geldangelegenheiten oftmals zu Streitigkeiten oder gar zu vollständigen Zerwürfnissen bei, sodass ein sowieso schon schwieriges Verhältnis unter Umständen stark unter der zweiten Kreditnehmerschaft leiden kann. Im Idealfall wird deshalb eine Person ausgewählt, mit der man bereits sprichwörtlich durch „dick und dünn gegangen“ ist, sodass beispielsweise auch ein finanzieller Notfall das gute Verhältnis nicht belastet.