Bei Krediten mit einer festen Zinsbindung verlangen die Banken im Falle einer gewünschten, vorzeitigen Darlehensrückzahlung zumeist die Begleichung der Vorfälligkeitsentschädigung. Doch ist es nicht vielleicht auch möglich, diese zu umgehen?
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Vorfälligkeitsentschädigung
Bei einer Vielzahl an Krediten vergeben die Banken während eines im Darlehensvertrag genau definierten Zeitraums feste Zinsbindungen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass es innerhalb des Zeitrahmens keine Zinsänderungen gibt, sodass der Darlehensnehmer keine Überraschungen hinnehmen muss, sondern sich auf gleichbleibende Monatsraten verlassen kann.
Es ist jedoch durchaus möglich, sich innerhalb festgehaltenen Zeitraums die persönliche und/oder finanzielle Situation ändert, sodass es auf einmal machbar ist, die noch offenstehenden Kreditsumme früher zu begleichen. Allerdings wird hierbei zumeist etwas vergessen: In einem solchen Fall verlangen die Banken zumeist die Bezahlung einer speziellen Gebühr, der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung. Diese wird von den Kreditinstituten aufgrund der Zinsverluste erhoben, die der Bank durch die vorzeitige Darlehenstilgung entgehen.
Wann bezahlen?
Sobald der Kreditnehmer die restliche, noch offenstehende Darlehensschuld beglichen hat, wird die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Das Inkrafttreten der Vorfälligkeitsentschädigung kommt dann zustande, wenn der Kreditnehmer den vollständigen, noch offenen Kreditbetrag an die Bank bezahlt hat. Daraufhin verschickt das Kreditinstitut die Forderung, dass jetzt ebenfalls die Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten ist. Erst wenn der Kreditnehmer auch diese besondere Gebühr beglichen hat, gilt die Darlehensschuld als vollständig beglichen.
Allerdings besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass die Bank die vorzeitige Kreditrückzahlung und somit ebenfalls die Vertragskündigung ablehnt. In vielen Fällen bleibt es somit eine Ermessenssache des Kreditinstituts, ob es dem Darlehensnehmer erlaubt wird, seine Kreditschuld vorzeitig zu begleichen.
Es gibt jedoch auch eine Ausnahme: Handelt es sich um einen Kredit zu Baufinanzierung und muss das Eigenheim veräußert werden, dann ist muss das Kreditinstitut die Auflösung des Darlehensvertrages durchführen. Zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann es jedoch trotzdem kommen. Etwas ähnliches muss bei einer gewünschten Krediterhöhung beachtet werden: So ist es durchaus machbar, dass der Darlehensnehmer einen Antrag auf Darlehenserhöhung bei der Bank stellt. Sollte das Kreditinstitut den Antrag jedoch ablehnen, dann ist es dem Kreditnehmer erlaubt, das derzeitige Darlehen sofort zu tilgen.
Vorfälligkeitsentschädigung umgehen
Es existieren durchaus Situationen, in denen es zu keiner Vorfälligkeitsentschädigung kommt, wie etwa bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
Unter bestimmten Umständen ist es jedoch durchaus möglich, die Bezahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen. Das ist zum Beispiel oftmals dann der Fall, wenn der Kreditvertrag bereits seit über zehn Jahren läuft: Hier ist eine Kündigung in der Regel ohne Vorfälligkeitsentschädigung machbar. Beachtet werden muss hierbei jedoch, dass den Darlehensnehmern eine Frist von sechs Monaten angerechnet wird, um die restliche Darlehensschuld zu begleichen.
Doch es existiert ebenfalls noch eine weitere Option, mit der die Vorfälligkeitsentschädigung umgangen werden kann; und zwar im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Ist eine solche vorhanden, ist es dem Kreditnehmer erlaubt, den Darlehensvertrag zu jeder Zeit zu kündigen. Als fehlerhaft gilt eine Widerrufsbelehrung bereits dann, wenn beispielsweise die Belehrung selbst keine eindeutigen Formulierungen aufweist oder wenn die Adresse des Darlehensnehmer fehlt. Es kann sich somit durchaus lohnen, die betreffende Widerrufsbelehrung einmal ganz genau durchzulesen.
Handelt es sich jedoch nicht um einen Kredit mit einem festgeschriebenen, sondern einem variablen Zinssatz, dann verhält es sich komplett anders: Hier besitzt der Kreditnehmer generell ein Kündigungsrecht, das ein Kündigungsfrist von drei Monaten beinhaltet. Die Bezahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist hier nicht notwendig.
Immobilienkrediten
Durch eine Erhöhung der Tilgung und der Zahlung von kostenfreien Sondertilgungen, sofern im Kreditvertrag vereinbart, ist es möglich, die Darlehensschuld frühzeitig zu verringern.
Bei einem Immobilienkredit muss der Darlehensnehmer zwar in der Regel ebenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung begleichen, jedoch gibt es hier gemeinhin etwas abweichende Regelungen als beispielsweise bei einem klassischen Ratenkredit. Das kommt daher, dass Immobilienkredite üblicherweise über sogenannte Grundpfandrechte abgesichert sind. Das bedeutet, dass die Bank, bei Nicht-Zahlung der monatlichen Raten des Kredits, das Recht besitzt, das Haus beziehungsweise die Eigentumswohnung zu veräußern.
Hier existieren jedoch weitere Möglichkeiten, dank derer das Darlehen schneller beglichen werden kann, und das ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn im Vertrag die Option von kostenfreien Sondertilgungen integriert ist. Ebenso kann bei Festlegung einer höheren Tilgungsrate das Eigenheim schneller schuldenfrei werden.
Ebenso bietet es sich, falls aus finanzieller Sicht möglich an, während der Kreditlaufzeit zu sparen. Denn nach zehn Jahren Kreditlaufzeit ist die Zinsbindungsfrist in der Regel abgelaufen, sodass die restliche, noch offenstehende Darlehenssumme ohne Begleichung der Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden kann. Wurde während der Darlehenslaufzeit eine ausreichende Summe angespart, dann kann auf diese Weise eine Anschlussfinanzierung vermieden werden. So ist der Darlehensnehmer schneller schuldenfrei und spart gemeinhin eine nicht zu verachtende Summe, denn eine Anschlussfinanzierung fällt in der Regel kostenintensiver aus als der ursprüngliche Kreditvertrag.
Einvernehmliche Auflösung
Kommt es zu einer einvernehmlichen Kreditauflösung, muss der Darlehensnehmer üblicherweise keine Vorfälligkeitsentschädigung begleichen, da der Bank hier keine Nachteile entstehen.
Im Allgemeinen besteht jedoch ebenfalls noch die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auflösung des Kreditvertrags. Das bedeutet, dass Kreditnehmer sowie die Bank sich damit Einverstanden erklären, dass der betreffende Darlehensvertrag vor Ende der eigentlichen Kreditlaufzeit aufgelöst wird. Eine einvernehmliche Auflösung kann aus den unterschiedlichsten Gründen erfolgen. In der Regel wird hier eine neue Verhandlung der bestehenden Darlehenskonditionen gewünscht. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Kreditnehmer bei der Bank um eine Anpassung der derzeitige Darlehenssumme bittet.
Im Rahmen einer einvernehmlichen Auflösung des Kreditvertrags kommt es gemeinhin nicht zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Der Hintergrund hierfür ist, dass sich hier keine Nachteile für das Kreditinstitut ergeben, sodass eine dementsprechende Gebühr schlichtweg nicht notwendig ist.
Vorzeitige Kreditrückzahlung trotz Vorfälligkeitsentschädigung?
Am besten ist es, wenn der Kreditnehmer vorab gut nachrechnet, ob sich eine vorzeitige Darlehensrückzahlung, trotz Begleichung der Vorfälligkeitsentschädigung, lohnt.
Bevor ein Kredit vollständig zurück bezahlt wird, bietet es sich an, zunächst einmal bei der Bank nachzufragen, ob und in welcher Höhe gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung beglichen werden muss. Im Anschluss daran kann darüber nachgedacht werden, ob die geplante, vorzeitige Kreditrückzahlung dennoch durchgeführt wird oder ob man besser darauf verzichtet.
Bei diesen Überlegungen sollte ebenfalls nicht in Vergessenheit geraten, dass die Summe, die zur Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung aufgebracht wird, ebenso gut in eine Wertanlage investiert werden könnte. Hier würde man zwar weiterhin die monatlichen Kreditraten begleichen aber dafür ist in der Regel ebenfalls ein Gewinn möglich. Allerdings sollte auch hier vorab gut nachgerechnet werden, ob sich dies lohnt. So kommt es hier auch darauf an, wie hoch der Gewinn aus der Wertanlage ausfällt.