Die Aufnahme eines Allzweckkredits trägt zur Erfüllung der unterschiedlichsten Wünsche bei. Allerdings stellt sich hier schnell die Frage, ob ein solches Darlehen von jedem aufgenommen werden kann und was beachtet werden muss.
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Allzweckkredit
Unter einem Allzweckkredit wird ein klassischer Ratenkredit verstanden. Hierbei handelt es sich um ein zweckungebundenes Darlehen, dessen Kreditsumme für die verschiedensten Verwendungszwecke genutzt werden kann. So ist damit zum Beispiel ebenso möglich, sich eine Traumreise zu gönnen, wie den Kauf neuer Möbel zu finanzieren. Die Abzahlung erfolgt ganz einfach in monatlich gleichbleibenden Raten, sodass es sich hierbei um ein sehr übersichtliches Darlehen handelt.
Die Aufnahme eines Allzweckkredit steht zwar generell jedem offen, jedoch müssen von dem angehenden Antragsteller die verschiedensten Voraussetzungen erfüllt werden.
Alter
Hier gilt es eine Mindest- und Höchstgrenze zu beachten.
Innerhalb von Deutschland ist es generell nur Personen erlaubt, einen Kredit aufzunehmen, wenn diese bereits volljährig sind, das 18. Lebensjahr somit vollendet haben. Minderjährige erhalten somit generell keine Darlehen.
Allerdings existiert hier auch eine Höchstgrenze, denn selbst bei einem sehr guten Einkommen ist es in der Regel in einem hohen Alter nicht mehr machbar, ein Darlehen zu bekommen. Die meisten Kreditinstitute vergeben hier jedoch ihre eigene Altersgrenze. So kann es zum Beispiel möglich sein, dass einige Banken bereits ab 60 Jahren einen Kredit ablehnen, während das bei anderen Kreditinstituten beispielsweise erst ab über 70 Jahren der Fall ist. Wieder andere Banken lehnen die Vergabe eines sogenannten Rentner- oder Seniorenkredits sogar komplett ab.
Wohnort
Bei der Vergabe eines Kredits achten die Banken ebenfalls auf den Wohnort des Antragstellers.
In Deutschland gilt, dass angehende Kreditnehmer, die hierzulande ein Darlehen beantragen, auch einen festen Wohnsitz in Deutschland besitzen müssen. Antragsteller, die sich in Österreich für einen Kredit interessieren, müssen wiederum in Österreich ihren festen Wohnsitz haben.
Einkommen/Gehalt
Idealerweise ist ein sicheres, regelmäßiges Einkommen sowie ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorhanden.
Angestellte, die einen Kredit beantragen, müssen der Bank in der Regel die letzten drei Einkommensnachweise sowie den Arbeitsvertrag vorlegen. Ist ein sicheres, regelmäßiges Einkommen vorhanden, kann das Kreditinstitut gemeinhin davon ausgehen, dass das Darlehen vollständig zurück bezahlt wird. Unter Umständen werden hier, je nach Bank, ebenfalls Rentenzahlungen akzeptiert.
Wichtig ist jedoch auch die Art sowie die Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Antragsteller, die sich noch in der Probezeit befinden oder einen unbefristeten Arbeitsvertrag besitzen, haben es oftmals schwer, einen Kredit zu erhalten. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Laufzeit des Darlehens länger ausfällt als die Rückzahlung des Kredits.
Ebenfalls nicht leicht ist eine Kreditbeantragung für Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende. Der Grund hierfür ist das hier schwankende Einkommen. Selbst wenn dieses recht hoch ausfällt, ist es möglich, dass die Banken ein Darlehen ablehnen. Die Kreditinstitute achten beispielsweise auch auf eine zuverlässige Rückzahlungen sowie Zinseinnahmen, die geplant werden können. Ein schwankendes Einkommen birgt dagegen ein gewisses Risiko. Hier können jedoch beispielsweise dementsprechende Sicherheiten weiterhelfen.
Sicherheiten
Sicherheiten können für einen niedrigeren Zinssatz sorgen.
Bei Allzweckkrediten ist die Angabe von Sicherheiten zumeist nicht notwendig, kann jedoch durchaus verlangt werden. Banken achten vor allem bei Krediten mit einer langen Laufzeit und einer hohen Darlehenssumme auf eine dementsprechende Absicherung. So werden hier in der Regel Sicherheiten verlangt. Dabei kann es sich beispielsweise um ein Grundstück ebenso handeln, wie um eine bereits zuteilungsreife Geldanlage.
Sicherheiten bieten jedoch noch einen weiteren Vorteil: Je besser ein Darlehen abgesichert ist, umso geringer fällt das Risiko für die Bank aus. Das wiederum spiegelt sich oftmals in einem günstigeren Zinssatz wieder.
Bonität
Der Kreditnehmer bringt am besten eine gute Bonität mit.
Damit die Banken einen Allzweckkredit vergeben, ist eine gute Bonität sowie ebenfalls eine positive Schufa-Auskunft notwendig. Dabei gilt: umso besser die Bonität ausfällt, desto niedriger ist der Zinssatz. Bei einer mittleren Bonität ist es, je nach Bank, gewünschter Darlehenssumme und sonstiger, finanzieller Situation, zwar oftmals noch möglich, einen Kredit zu erhalten, jedoch muss hier mit einem höheren Zinssatz gerechnet werden. Ist die Bonität zu schlecht, vergeben die Banken keinen Kredit.
Allerdings existiert hiervon auch eine Ausnahme: Ist es dem Kreditnehmer möglich, einen zweiten Darlehensnehmer oder einen Bürgen hinzuziehen, der seinerseits die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen erfüllt, dann steht einer erfolgreichen Kreditvergabe in der Regel kaum mehr etwas im Wege. Jedoch muss sich der zweite Darlehensnehmer beziehungsweise der Bürge im Klaren darüber sein, dass er bei einem etwaigen Ausfall des Kreditnehmers, also wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, die monatlichen Raten zu bezahlen, für die komplette Darlehenssumme selbst aufkommen muss. Der Bürge/zweite Kreditnehmer haftet hier in vollem Umfang.
Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung ist etwa bei Arbeitslosigkeit und Tod eine gute Kreditabsicherung.
Während der Abschluss einer Restschuldversicherung bei einigen Banken obligatorisch ist, kann es, je nach vorliegender Situation, durchaus möglich sein, dass andere Kreditinstitute auf den Abschluss einer solchen Versicherung bestehen.
Die Restschuldversicherung springt zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder auch Tod des Kreditnehmers ein und übernimmt die Bezahlung der Kreditschuld. So ist selbst in diesen Fällen die Darlehensrückzahlung gesichert. Allerdings müssen angehende Darlehensnehmer unbedingt beachten, dass zusätzlich zu der monatlich zu begleichenden Kreditrate die Beiträge der Restschuldversicherung zu begleichen sind. Dementsprechend steig hier dann auch die monatliche, finanzielle Belastung an.
Fazit
So ist es zwar zunächst jeder volljährigen Person möglich, den gewünschten Allzweckkredit aufzunehmen, jedoch müssen hierfür die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Ist das nicht der Fall, wird e s in der Regel schwierig, zu dem gewünschten Darlehen zu gelangen. Es besteht zumeist jedoch die Möglichkeit, einen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer hinzuziehen, der seinerseits die diversen Bankvoraussetzungen erfüllt. Hier ist zumeist eine erfolgreiche Kreditvergabe möglich.
Zudem ist es generell ratsam, die verschiedenen Angebote der diversen Banken gut miteinander zu vergleichen. Zwar fallen die meisten Kreditvoraussetzungen ähnlich aus, dennoch ist es, je nach Bank, durchaus möglich, dass diese variieren. So kann es zum Beispiel der Fall sein, dass ein Kreditinstitut die Vergabe des gewünschten Allzweckkredits verweigert, während eine andere Bank dem Darlehenswunsch zustimmt. Dementsprechend ist es durchaus lohnenswert, hier verschiedene Kreditangebote einzuholen.
Bei den jeweiligen Offerten wird zusätzlich am besten noch auf einen niedrigen effektiven Jahreszinssatz geachtet. Ebenso bietet es sich an, den verschiedenen, weiteren Leistungen der Banken ein genaues Augenmerk zu widmen, da diese die Rückzahlung des Kredits sowie die persönliche, finanzielle Situation unter Umständen deutlich erleichtern können. Zu den Sonderleistungen der Banken zählen zum Beispiel Sondertilgungen und ein variabler Tilgungssatz.