Selbst in jungen Jahren ist eine Kreditaufnahme unter Umständen notwendig. Dabei sind die Gründe hierfür oftmals sehr unterschiedlich. Doch was ist, wenn die Bank den gewünschten Kredit ablehnt? Welche Möglichkeiten bestehen und worum kommt es oftmals überhaupt zu einer Darlehensablehnung?
Inhalt
Darlehensgründe
Jugendliche können durchaus gute Gründe für die Aufnahme eines Kredits haben.
Für eine Kreditaufnahme kann es selbst bei jungen Menschen gute Gründe geben. So ist es zum Beispiel möglich, dass für das Studium oder die Ausbildung Gelder notwendig sind, die sich nicht auf dem Girokonto befinden.
Auf diese Weise lassen sich beispielsweise Unterlagen, Bücher, Computer und Ähnliches finanzieren.
Ebenso kommt es häufig vor, dass Jugendliche zum studieren oder für ihre Ausbildung eine eigene Wohnung benötigen oder in ein Studentenheim beziehungsweise eine WG ziehen. In einem solchen Fall sind dann in der Regel verschiedene Anschaffungen notwendig, wie etwa Möbel, Waschmaschine, Kühlschrank, Fernseher und vieles mehr.
Jugendliche verfügen gemeinhin noch nicht über das dementsprechende Kapital, das für solche Käufe notwendig ist und auch die Eltern können derartige Ausgaben nicht immer stemmen. Zudem möchte nicht jeder die Eltern um Geld bitten.
Kreditabsage
Zu den üblichen Gründen einer Kreditabsage gehört beispielsweise, dass die Banken lediglich an volljährige Personen ein Darlehen vergeben.
Banken vergeben an Jugendliche in den meisten Fällen eher keinen Kredit. Das kommt zum Beispiel daher, dass die Banken an Minderjährige generell kein Darlehen vergeben. Außerdem verfügen Teenager über 18 Jahren in der Regel über kein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe. Dementsprechend sind üblicherweise keine Kreditsicherheiten vorhanden, die für die Banken relevant sind. So ist es nicht verwunderlich, dass die Kreditinstitute hier zumeist von einem Darlehen absehen.
Ausnahmen
Unter bestimmten Umständen ist eventuell dennoch eine Kreditvergabe möglich.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Eventuell ist es möglich, dass das volljährige Kind einem Nebenjob mit unbefristetem Arbeitsvertrag nachgeht. Hier kann es durchaus sein, dass die Banken einen Kredit vergeben. Allerdings fällt die Darlehenssumme, durch das geringe Einkommen, zumeist recht niedrig aus. Bei einem Ausbildungsvertrag sehen die Banken dagegen eher wieder von einer Darlehenszusage ab, da diese Verträge in der Regel befristet sind. Eine Ausnahme könnte eine sehr niedrige Kreditsumme sein, die nach der Probezeit aufgenommen und binnen der Vertragslaufzeit zurück bezahlt wird
Zweiter Kreditnehmer
Mithilfe eines zweiten Kreditnehmers erhalten die Kinder zumeist doch noch ein Darlehen. Üblicherweise sind es die Eltern, die hier „einspringen“.
Damit die eigenen Kinder doch noch zu dem benötigten Kredit gelangen, ist es beispielsweise möglich, einen solventen, zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen. Wichtig hierbei ist, dass die betreffende Person die diversen Voraussetzungen der Banken erfüllt.
Diese können zwar je nach Kreditinstitut durchaus variieren aber in der Regel achten die Banken beispielsweise vor allem darauf, dass die angehenden Darlehensnehmer volljährig sind und eine gute Bonität besitzen. Ebenso ist unter anderem eine positive Auskunft der Schufa wichtig. Des Weiteren sehen die Banken gemeinhin einen festen deutschen Wohnsitz ebenso als „Muss“ an, wie ein deutsches Girokonto.
Als zweiter Kreditnehmer kommen im Allgemeinen nicht nur die eigenen Eltern infrage. So ist es zum Beispiel auch möglich, andere Verwandte, Arbeitskollegen oder gute Freunde nach einer Bürgschaft zu fragen. In vielen Fällen sind es bei einer Kreditaufnahme eines Jugendlichen jedoch die eigenen Eltern, die als Bürge einspringen.
Es ist jedoch auch möglich, dass die Banken einen Kredit nur dann vergeben, wenn die Eltern nicht als zweiter, sondern als eigentlicher Darlehensnehmer fungieren. Das heißt, dass das Kind die im Vertrag vereinbarte Kreditsumme erhält, die Eltern jedoch Kreditnehmer sind.
Verpflichtungen
Ob als zweiter oder alleiniger Kreditnehmer: Die Eltern gehen gewisse, finanzielle Verpflichtungen ein.
Als zweiter Kreditnehmer sind die Eltern nur dann dazu verpflichtet, die monatlichen Darlehensraten zu übernehmen, wenn das Kind nicht dazu in der Lage ist, diese zu stemmen. Ist das der Fall, begleichen die Eltern die restliche, noch offenstehende Kreditschuld. Dabei verfügt das Kind jedoch nach wie vor über den Darlehensbetrag.
Aufgrund des in der Regel fehlenden oder zu geringen Einkommens ist es jedoch häufiger so, dass die zweite Option eintritt: Die Eltern unterschreiben den Kreditvertrag allein und das Kind erhält die betreffende Darlehenssumme. In diesem Fall sind die Eltern von Anfang an dazu verpflichtet, die monatlichen Kreditraten zu tilgen; obwohl das Kind den Kreditbetrag erhält.
Es ist allerdings möglich, mit dem Kind eine interne Vereinbarung zu treffen. So kann zum Beispiel mit den Eltern vereinbart werden, dass das Kind einen gewissen Teilbetrag oder auch die komplette Kreditsumme in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen abbezahlt. Derartige Vereinbarungen spielen jedoch für die Bank keine Rolle. Für das Kreditinstitut sind und bleiben die Eltern die Kreditnehmer; etwaige Nebenabreden mit dem Kind haben für die Bank keinerlei Bedeutung. Aufgrund dessen überlegt man es sich am besten bereits im Vorfeld sehr gut, ob die Kreditaufnahme wirklich notwendig ist und für das Kind übernommen wird. Das gilt natürlich ebenfalls für eine zweite Kreditnehmerschaft.
Ratenkredit
Durch einen klassischen Ratenkredit sind die verschiedensten Finanzierungen möglich.
Benötigt ein Jugendlicher einen Kredit, handelt es sich im Regelfall um einen klassischen Ratenkredit. Ein solches Darlehen ist zweckungebunden und kann somit frei nach Wunsch verwendet werden.
So ist es zum Beispiel damit möglich, eine Waschmaschine für die neue Wohnung und gleichzeitig einen Laptop für das Studium zu erstehen. Die Banken verlangen über die Verwendung der Kreditsumme gemeinhin keinen Nachweis. Dementsprechend profitiert man hier von einer sehr hohen Flexibilität.
Die Rückzahlung des klassischen Ratenkredits erfolgt generell in Form von monatlich gleichbleibenden Raten. Das birgt einerseits den Vorteil, dass der Zinssatz hier während der kompletten Darlehenslaufzeit gleich bleibt und andererseits sind auf diese Weise keinerlei negativen Überraschungen zu erwarten. Dadurch kann die Rückzahlung des Kredits ganz einfach in die monatlichen Ausgaben eingerechnet werden.
Besser kein Darlehen?
In einigen Fällen ist es sicherlich die bessere Entscheidung, auf die benötigte Summe zu sparen.
Es gibt jedoch auch gute Gründe, die gegen eine Darlehensaufnahme sprechen. Wird das Geld nicht wirklich von dem Kind benötigt, ist es wesentlich besser, auf einen Kredit zu verzichten. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich der Nachwuchs „einfach so“ neue Bekleidungsstücke, Schmuck oder auch ein neues, teures Handy wünscht. In diesen und ähnlichen Fällen ist es die deutlich bessere Wahl, hierauf zu sparen.
So wird einerseits eine frühzeitige Verschuldung vermieden und andererseits müssen die Eltern dann diesbezüglich keine finanzielle Belastung auf sich nehmen.