Die Aufnahme eines Kredits erfolgt aus den unterschiedlichsten Gründen. Allerdings ist es durchaus möglich, dass der Darlehenswunsch von den Banken abgelehnt wird. In einem solchen Fall ist es jedoch zumeist mithilfe eines Bürgen möglich, dennoch zu dem gewünschten Kredit zu gelangen. Doch ist es auch für erwachsene Kinder möglich, eine Bürgschaft aufzunehmen?
Inhalt
Kreditvoraussetzungen
Damit die Banken ein Darlehen vergeben, müssen Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört üblicherweise etwa ein sicheres, festes Einkommen sowie ebenfalls eine gute Bonität und eine positive Schufa-Auskunft. Des Weiteren wird gemeinhin ein hoher Wert auf ein deutsches Girokonto sowie einen deutschen Wohnsitz gelegt.
Zudem ist es unabdingbar, dass der angehende Kreditnehmer bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat, denn an Minderjährige werden von den Banken generell keine Darlehen vergeben.
Bürgschaft
Auch wenn es sich um die eigenen Eltern handelt: Eine Bürgschaft möchte gut überlegt sein.
In der Regel bieten sich nicht nur die eigenen Kinder als Bürge an, sondern zum Beispiel auch weitere Verwandte, Bekannte und gute Freunde. Allerdings liegt der Gedanke an die eigenen Kinder, das „eigene Fleisch und Blut“ nahe.
Hier gilt es jedoch zu beachten, dass es unter Umständen möglich ist, dass die Bank die Bürgschaft der Kinder für ihre Eltern eventuell als sittenwidrig einstuft. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Kinder noch geschäftsunerfahren sind und aus reiner Hilfsbereitschaft oder einem Gefühl der Verpflichtung heraus die Bürgschaft übernehmen möchten. Ist dies jedoch nicht gegeben, steht in der Regel einer solchen Bürgschaft nichts im Wege; sofern das Kind die diversen Kreditvoraussetzungen der Banken erfüllt.
Allerdings muss es dem Bürgen bewusst sein, dass wenn die Eltern wider Erwarten nicht mehr dazu in der Lage sind, die Kreditraten zu begleichen, er selbst hierfür einspringen muss. Das bedeutet, dass das Kind, dass als Bürge eingetreten ist, vollumfänglich haftet und somit für die komplette restliche Darlehenssumme aufkommen muss. Sicherlich werden die meisten Eltern dafür sorgen, das dies nicht geschieht aber dennoch kann es unter Umständen hierzu kommen. Dies sollte der Bürge unbedingt vorab berücksichtigen. Dementsprechend muss das Kind ebenfalls seine eigene finanzielle Situation beachten, denn gegebenenfalls sind im „Fall der Fälle“ vom eigenen Einkommen die monatlichen Kreditraten zu begleichen.
Wann bietet sich eine Kreditaufnahme mit Bürgschaft an?
Die Aufnahme eines solchen Darlehens wird am besten vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig gemacht.
Generell ist eine Bürgschaft des Kindes dann ratsam, wenn die Eltern die Darlehenssumme dringend benötigen aber selbst nicht die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllen. Ist es dem Kind jedoch möglich, die diversen Vorgaben umzusetzen, dann ist die Kreditvergabe in der Regel durchführbar.
In der Regel greifen Eltern zwar ungern auf ihre Kinder als Bürgen zurück, in manchen Situation kann dies jedoch durchaus notwendig sein und Sinn machen. Bewohnen die Eltern zum Beispiel eine eigene Immobilie, die das Kind später sowieso erbt und die dringend renoviert oder saniert werden muss, dann ist die Darlehensaufnahme inklusive Bürgschaft zumeist eine sehr gute Wahl. So ist es möglich, das Haus instand zu halten, bevor es zu etwaigen, weiteren Schäden kommt, für die das Kind in Zukunft sowieso aufkommen müsste. Auf diese Weise profitiert auch das Kind von der Bürgschaft.
Benötigen die Eltern dagegen beispielsweise einen Kredit für ein neues Auto, ein Haushaltsgerät oder etwas Ähnliches, dass dringend notwendig ist, dann ist auch in diesen Fällen eine Bürgschaft oftmals eine gute Idee.
Von der Aufnahme reiner Konsumkredite, hinter denen keine Notwendigkeit steht, ist hier jedoch besser abzusehen. Ein solches Darlehen belastet das elterliche Einkommen, dass aufgrund der monatlich zu entrichtenden Kreditrate durchaus stark geschmälert werden kann. Ist es den Eltern dann plötzlich nicht mehr möglich, für die Rate aufzukommen, muss dies der Bürge übernehmen. Für einen reinen Konsumkredit ist dies jeder zumeist weder für die Eltern, noch für das Kind lohnenswert.
In den meisten Fällen wird jedoch von den Eltern darauf geachtet, dass der Bürge erst gar nicht zur Verantwortung gezogen werden muss. So achten die Eltern in der Regel ungemein darauf, ob die Darlehensaufnahme unbedingt notwendig ist und dass der Kredit aus eigener Kraft beglichen werden kann. Dennoch sollten auch hier plötzliche Änderungen der Situation nicht außer Acht gelassen werden.
Alternative
Zu einer Bürgschaft des Kindes existieren verschiedene Alternativen.
In einigen Fällen ist es den Eltern jedoch auch möglich, unter Umständen auf eine Bürgschaft des Kindes zu verzichten. So ist es zum Beispiel, je nach gewünschter Darlehenssumme, persönlicher, finanzieller Situation und Alter machbar, mithilfe von Sicherheiten zu dem gewünschten Darlehen zu gelangen. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine bereits abbezahlte Immobilie handelt, auf die eine Grundschuld aufgenommen wird oder man geht dazu über, eine Lebensversicherung zu beleihen.
Eventuell ist es aber auch möglich, den Kredit zu erhalten, wenn schlichtweg die Darlehenssumme niedriger angesetzt wird.
Ebenso gut ist es jedoch machbar, dass nicht die Eltern, sondern das Kind das Darlehen aufnimmt und anschließend die Kreditsumme den Eltern übergibt. Das kann zum Beispiel dann einen Sinn ergeben, wenn das Kind eine sehr gute Bonität besitzt und über ein hohes Einkommen verfügt. In einem solchen Fall vergeben die Banken zumeist einen günstigeren Zinssatz. Bekommen die Eltern dagegen eine kleine Rente und/oder besitzen eine nicht so gute Bonität, dann muss hier mit einem höheren Zinssatz gerechnet werden.
Allerdings muss hier das Kind dann sofort die Darlehensverpflichtungen übernehmen und die monatlichen Raten überweisen, was bei einer Bürgschaft erst im „Notfall“ erfolgt. Es ist jedoch im Innenverhältnis, zwischen Eltern und Kind, eine weitere Regelung möglich: So kann beispielsweise geregelt werden, dass die Eltern dem Kind die monatlichen Kreditraten auf sein Konto überweisen. Hier ist es beispielsweise auch denkbar, dass ein niedrigerer Betrag und eine längere Laufzeit vereinbart wird, sodass die monatliche Rente der Eltern keiner allzu starken Belastung ausgesetzt ist.
Eine solche Vereinbarung macht beispielsweise vor allem dann Sinn, wenn der Kredit für die elterliche Immobilie verwendet wird, die später geerbt wird. Aber auch dann, wenn das Kind ebenfalls in dem betreffenden Haus wohnt, bietet sich eine solche Vorgehensweise an.
Fazit
Kindern ist es somit durchaus möglich, für den Kredit ihrer Eltern eine Bürgschaft zu übernehmen. Allerdings kann dieser Wunsch durchaus auch von den Banken abgelehnt werden.
Vor allem, wenn es zum Beispiel um die Renovierung oder Modernisierung eines Eigenheims geht, dass das Kind später sowieso erbt, ist ein solches Darlehen mit Bürgschaft oftmals eine gute Wahl.
Allerdings muss sich das Kind hier darüber bewusst sein, dass es unter Umständen dazu kommen kann, dass es bei einem Zahlungsausfall der Eltern für die Rückzahlung des kompletten Kredits haftet.
Eventuell ist es den Eltern jedoch auch möglich, anstelle der Bürgschaft des Kindes auf eine der genannten Alternativen, wie etwa die Angabe einer dementsprechenden Sicherheit, „umzusteigen“.