Die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits kann aus den unterschiedlichsten Gründen erfolgen. Doch ist es hier auch wirklich notwendig, der Bank den gewünschten Verwendungszweck anzugeben?
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Klassischer Ratenkredit
Ein solches Darlehen wird in Raten zurückbezahlt, deren Höhe jeden Monat gleich bleibt.
Klassische Ratenkredite gehören sicherlich zu den meist vergebenen Darlehensarten. Hier nimmt der Kreditnehmer eine bestimmte Summe auf und zahlt den Kreditbetrag anschließend ganz einfach in monatlich gleichbleibenden Raten zurück. Somit ist ein solches Darlehen sehr übersichtlich und noch dazu sehr gut planbar: Immerhin lassen sich die Raten ohne Weiteres in die die eigenen Ausgaben, die jeden Monat anfallen, mit einberechnen. Etwaige Überraschungen sind hier gemeinhin nicht zu erwarten.
Damit die Banken ein solches Darlehen vergeben, ist es jedoch notwendig, dass der Kreditnehmer verschiedene Voraussetzungen erfüllt. Die jeweiligen Vorgaben können zwar je nach Kreditinstitut variieren, jedoch gehört hier in der Regel ein sicheres, festes Einkommen ebenso dazu, wie eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Ebenso achten die Banken gemeinhin auf einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland und ein deutsches Girokonto. Außerdem ist es unabdingbar, dass der Kreditnehmer bereits volljährig ist; an Minderjährige werden generell keine Kredite vergeben.
Verwendungszweck
Der klassische Ratenkredit ist sehr vielseitig einsetzbar.
Bei einem klassischen Ratenkredit handelt es sich um ein Darlehen, dass von den Banken zur freien Verwendung vergeben wird. Somit sind die Möglichkeiten, die sich hiermit ergeben, enorm. Die Kreditsumme kann zum Beispiel zur Anschaffung neuer Möbel ebenso verwendet werden, wie etwa für einen neuen Fernseher, einen Computer oder ganz einfach für eine neue Hobby-Ausrüstung. Vielleicht möchte man damit aber auch endlich den Wunsch nach der lang ersehnten Traumreise realisieren.
Ebenso gut lässt sich mithilfe eines klassischen Ratenkredits etwa der Bau eines Swimmingpools oder Wintergartens finanzieren.
Doch auch diverse Groß-Elektrogeräte, wie etwa Kühl- und Gefrierschrank oder Waschmaschine lassen sich durch die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits schnell und unkompliziert bezahlen.
Alternativ hierzu ist es ebenfalls machbar, das Darlehen zu nutzen, um beispielsweise verschiedene Rechnungen zu begleichen. Vielleicht ist die Abrechnung der Nebenkosten höher ausgefallen als gedacht oder es steht eine größere Reparatur des Autos ins Haus? Eventuell ist aber auch dringend ein Handwerker notwendig.
Somit kann der klassische Ratenkredit bei einer Vielzahl an unterschiedlichen Möglichkeiten genutzt werden.
Verwendungszweck angeben?
Bei einem klassischen Ratenkredit muss der Darlehensnehmer weder den Verwendungszweck angeben, noch der Bank Nachweise über die Ausgabe der Kreditsumme vorlegen.
Wie bereits oben erwähnt, handelt es sich bei dem klassischen Ratenkredit um ein Darlehen, dass zur freien Verwendung vergeben wird. Das beinhaltet ebenfalls, dass der Kreditnehmer der Bank nicht unbedingt den jeweiligen Grund für die Darlehensaufnahme nennen muss.
Allerdings wird bei einer Kreditaufnahme vor Ort, in einer Filialbank, der Antragsteller oftmals dennoch nach dem gewünschten Verwendungszweck gefragt. Dies ist zumeist schlichtweg ein Teil des Kreditgesprächs und sollte nicht abschreckend wirken. Es kann ebenso gut sein, dass die Bank auf den Verwendungszweck nicht weiter eingeht und lediglich den Darlehensantrag und die Kredit-Voraussetzungen überprüft.
Im Rahmen einer Darlehensbeantragung über das Internet muss in den meisten Fällen lediglich die Darlehensart angegeben werden. Hier kann der Antragsteller zum Beispiel zwischen einem klassischen Ratenkredit, einem Umschuldungsdarlehen oder einem Autokredit auswählen. Dementsprechend wird hier ganz einfach der klassische Ratenkredit ausgesucht. Die Frage nach dem gewünschten Verwendungszweck entfällt hier zumeist völlig.
Bei der Aufnahme eines klassischen Ratenkredits muss somit nicht nur kein Verwendungszweck angegeben werden, sondern die Banken fordern über die Ausgabe der Darlehenssumme auch keine Nachweise vom Kreditnehmer.
Wurde der klassische Ratenkredit zum Beispiel aufgenommen, um eine neue Couchgarnitur zu finanzieren und fällt deren Preis, wider Erwarten, niedriger aus, dann kann die restliche Darlehenssumme ebenfalls frei nach Wunsch verwendet werden. Vielleicht kauft man einen passenden Teppich dazu oder ein neues Wandbild. Aber auch etwas gänzlich anderes, wie zum Beispiel ein neues Küchengerät, ist hiermit finanzierbar.
Voraussetzungen nicht erfüllbar?
Ist es dem Antragsteller nicht möglich, die Voraussetzungen der Banken zu erfüllen, dann bietet sich ein zweiter Kreditnehmer oder Bürger an.
Es kann jedoch durchaus auch der Fall sein, dass es dem Kreditnehmer nicht möglich ist, eine oder mehrere Voraussetzungen der Banken zu erfüllen. Doch auch in einer solchen Situation muss die Darlehensaufnahme nicht zwangsläufig aufgegeben werden.
Hier ist es im Regelfall jedoch machbar, einen zweiten Kreditnehmer oder Bürgen hinzuzuziehen. Dabei ist es jedoch unabdingbar, dass die betreffende Person die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllt. Ist das gegeben, steht einer erfolgreichen Kreditvergabe in der Regel kaum etwas entgegen.
Allerdings sollte sich der zweite Darlehensnehmer beziehungsweise der Bürge vorab gut überlegen, ob er eine solche Verpflichtung eingehen möchte oder doch besser nicht. Denn ist es dem eigentlichen Kreditnehmer, wider Erwarten, nicht möglich, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann tritt die Bank auf den zweiten Darlehensnehmer/den Bürgen zu. Das bedeutet, dass die betreffende Person dann ihrerseits für die Tilgung der restlichen Darlehenssumme aufkommen muss. Sofern im Kreditvertrag nichts anderes vereinbart wurde, haftet der zweite Kreditnehmer beziehungsweise der Bürge im vollem Umfang. Aufgrund dessen sollte unbedingt vorab sichergestellt sein, dass im Notfall die Bezahlung der monatlichen Kreditraten kein Problem darstellt.
Zudem ist es empfehlenswert, sich gut zu überlegen, welche Person als Bürge beziehungsweise zweiter Kreditnehmer eingesetzt wird. Denn schließlich sorgen Geldangelegenheiten oftmals für Streitigkeiten oder Zerwürfnisse.
Fazit
Ein klassischer Ratenkredit wird von den Banken zur freien Verwendung vergeben. Das bedeutet, dass die Darlehenssumme je nach Wunsch ausgegeben werden kann. Zudem ist es nicht notwendig, der Bank den gewünschten Verwendungszweck zu nennen. Die Kreditinstitute verlangen diesbezüglich auch keinerlei Nachweise.
Somit ist es zum Beispiel möglich, die Darlehenssumme zur Begleichung der verschiedensten Rechnungen oder auch zur Finanzierung diverser Anschaffungen aufzunehmen.
Wie bei anderen Kreditarten, vergeben die Banken auch einen klassischen Ratenkredit lediglich dann, wenn der Antragsteller die jeweiligen Kreditvoraussetzungen erfüllt. Ist das jedoch nicht möglich, dann muss der Darlehenswunsch nicht zwangsläufig komplett aufgegeben werden. In einem solchen Fall bietet es sich an, einen solventen Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer hinzuzuziehen.
Allerdings muss hierbei unbedingt darauf geachtet werden, dass die ausgewählte Person die verschiedenen Vorgaben der Kreditinstitute erfüllt. Dann steht im Regelfall einer erfolgreichen Kreditvergabe kaum mehr etwas im Wege. Kommt es jedoch dazu, dass es dem eigentlichen Kreditnehmer nicht mehr möglich ist, die Monatsraten zu begleichen, dann verlangt die Bank, dass der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer die vollständige, restliche Darlehensschuld tilgt.