Trotz der derzeitigen Pandemie kann nicht einfach alles „stillstehen“, sondern müssen einige Dinge weitergehen. So kann es zum Beispiel sein, dass durch die unterschiedlichsten Gründe die Aufnahme eines klassischen Ratenkredit notwendig ist. Doch um was kann es sich hierbei handeln und was sollte heutzutage diesbezüglich beachtet werden?
Inhalt
Finanzierungsmöglichkeiten
Mithilfe eines klassischen Ratenkredits lassen sich die verschiedensten Finanzierungswünsche erfüllen.
Ob mit oder ohne Virus: manchmal sind einfach auch relativ kleinere Anschaffungen notwendig. Hierbei kann es sich zum Beispiel um den Kauf eines neuen Fernsehsessels, eines neuen Smartphones oder auch um neue Bekleidungsstücke für die Arbeit handeln.
Ebenso gut ist es jedoch möglich, dass für dieses Jahr die Anlegung eines Teichs oder der Anbau eines Wintergartens geplant gewesen ist. Doch auch die Modernisierung beziehungsweise Renovierung des Eigenheims ist mithilfe eines klassischen Ratenkredits finanzierbar.
Da es sich bei einem solchen Darlehen um einen zweckungebundenen Kredit handelt, kann die Darlehenssumme wie gewünscht frei verwendet werden. Die Bank fordert diesbezüglich keinerlei Nachweise an, sodass der Kreditnehmer diesbezüglich vollkommen flexibel ist. Mithilfe des klassischen Ratenkredits lassen sich somit die verschiedensten, persönlichen Wünsche erfüllen.
Ebenso gut kann die Darlehenssumme jedoch auch zur Begleichung der verschiedensten Rechnungen verwendet werden. Ist beispielsweise eine Reparatur des Wagens oder auch eines Elektrogroßgerätes notwendig und kann der hierfür benötigte Betrag nicht mit der Summe beglichen werden, die sich auf dem Girokonto befindet, dann ist die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits hier oftmals eine gute Lösung.
Was in Bezug auf Corona bedenken?
Wichtig ist, die derzeitige, besondere Situation zu beachten. Außerdem bietet es sich, zur Verringerung der allgemeinen Ansteckungsgefahr an, eine Onlinekreditbeantragung mit VideoIdent-Verfahren zu nutzen.
Bevor jedoch ein solches Darlehen aufgenommen wird, sollte man derzeit, neben den allgemeinen Dingen, die bei einer Kreditaufnahme wichtig sind, ebenfalls einige weitere Dinge beachten. So gilt er hier zunächst einmal unbedingt, die individuelle, finanzielle Lage genau zu überdenken. Denn immerhin muss die aufgenommene Darlehenssumme kontinuierlich an die Bank zurück bezahlt werden. Bei einem klassischen Ratenkredit handelt es sich um monatliche Ratenzahlungen, deren Höhe sich nicht verändern. So ist hier eine sehr gute Übersicht und Planbarkeit gegeben.
Allerdings haben während der Coronakrise viele Unternehmen beziehungsweise Angestellte mit Kurzarbeit zu kämpfen und/oder müssen Mitarbeiter entlassen.
Eventuell droht sogar eine Insolvenz. Dies gilt es unbedingt vor einer etwaigen Kreditaufnahme zu berücksichtigen, denn in derartigen Situationen kann die Rückzahlung des Darlehen in Gefahr geraten. Vor allem bei Finanzierung mit einer hohen Kreditsumme und langen Darlehenslaufzeit sollte unbedingt an solche Schwierigkeiten gedacht werden.
Des Weiteren ist es, vor allem im Moment, sicherlich durchaus eine Überlegung wert, ob der benötigte Kredit vielleicht online beantragt wird. So ist es hierfür nicht notwendig, die eigenen vier Wände zu verlassen, wodurch die Gefahr einer etwaigen Ansteckung mit dem Coronavirus im Allgemeinen verringert wird. Antragsteller, die sich hier zur Legitimierung für das VideoIdent-Verfahren entscheiden, können sogar die komplette Darlehensabwicklung von zu Hause aus durchführen. Diese Vorgehensweise bietet sich zum Beispiel aber auch dann an, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nur schwer möglich ist, die Wohnung zu verlassen.
Was sonst beachten?
Damit es zu einer erfolgreichen Darlehensvergabe kommt, muss der Antragsteller die Kreditvorgaben der Banken erfüllt. Ist das nicht möglich, hilft in der Regel ein Bürge oder zweiter Darlehensnehmer weiter.
Damit die Banken ein klassisches Ratendarlehen vergeben, ist es zudem unabdingbar, dass der Antragsteller die verschiedenen Kreditvoraussetzungen der jeweiligen Bank erfüllt. Die Vorgaben können zwar je nach Kreditinstitut durchaus variieren aber in der Regel wird hier zum Beispiel auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe ebenso geachtet, wie auf eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Des Weiteren verlangen die Kreditinstitute gemeinhin ebenfalls, dass der angehende Kreditnehmer im Besitz eines deutschen Girokontos und eines festen Wohnsitzes innerhalb von Deutschland ist.
Sollte es dem Antragsteller jedoch nicht möglich sein, die verschiedenen Vorgaben zu erfüllen, dann wird die Bank von einer Darlehensvergabe absehen. Allerdings muss dies nicht zwangsläufig auch das Ende der Kreditbeantragung bedeuten, denn wenn es dem Antragsteller möglich ist, einen solventen Bürger oder zweiten Darlehensnehmer hinzuzuziehen, kommt es gemeinhin doch noch zu einer erfolgreichen Kreditvergabe. Unabdingbar hierfür ist es jedoch, dass die betreffende Person ihrerseits dazu in der Lage ist, die verschiedenen Darlehensbedingungen zu erfüllen.
Als Bürge beziehungsweise zweiter Kreditnehmer bieten sich im Allgemeinen die verschiedensten Personen an. So ist es zum Beispiel möglich, Verwandte, wie etwa die Eltern oder Geschwister, hiernach zu fragen. Aber auch gute Freunde oder Arbeitskollegen können hier „einspringen“. Am besten ist es jedoch sicherlich, wenn als Bürge oder zweiter Darlehensnehmer eine Person ausgewählt wird, zu der im Allgemeinen ein gutes bis sehr gutes Verhältnis besteht. Denn sollte es, wieder Erwarten, doch einmal beispielsweise zu Missverständnissen oder Schwierigkeiten bei der Rückzahlung kommen, ist es so sicherlich eher möglich, eine einvernehmliche Lösung zu finden und die gute Beziehung weiterhin zu führen, als wenn der „Haussegen“ bereits im Vorfeld schon sprichwörtlich „schief hängt“.
Allerdings muss sich der zweite Kreditnehmer beziehungsweise der Bürge hier voll und ganz darüber bewusst sein, welche finanzielle Verpflichtung er hiermit eingeht. Denn sollte es dem eigentlichen Darlehensnehmer irgendwann einmal nicht mehr möglich sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann tritt die Bank auf den Bürgen/den zweiten Kreditnehmer zu.
Das bedeutet, dass die betreffende Person anschließend dazu verpflichtet ist, ihrerseits die restliche, noch offene Darlehensschuld zu begleichen. Dementsprechend sollte eine Bürgschaft beziehungsweise eine zweite Kreditnehmerschaft generell gut durchdacht sein.
Bei größeren Vorhaben, wie etwa der Anbau eines Wintergartens, ist es zudem ratsam, vorab nicht nur einen Kostenvoranschlag einzuholen, sondern ebenfalls bei den Handwerkern nachzufragen, ob und wann diese dazu in der Lage sind, den Auftrag anzunehmen beziehungsweise auszuführen. Denn schließlich müssen auch diese Unternehmen die derzeitigen Corona-Maßnahmen beachten.
Corona: Darlehenssumme abheben?
Wer zu 100 Prozent sichergehen möchte, überweist die Kreditsumme am besten zu dem jeweiligen Empfänger.
Kreditnehmer, die in Bezug auf die Kreditvergabe beziehungsweise die Auszahlung der Darlehenssumme und einer etwaigen Ansteckung mit dem Coronavirus vollkommen sichergehen möchten, heben die Kreditbetrag am besten nicht in Bar ab, sondern überweisen die Summe an den jeweiligen Händler.
Zwar sind im Moment keine Ansteckungen über Bargeld bekannt aber vollkommen ausgeschlossen kann dies derzeit doch nicht. Zudem besteht eventuell die Gefahr, dass sich der Kreditnehmer an einer kontaminierten Oberfläche, wie etwa an dem Geldautomaten oder dem Bankschalter, infiziert. Auch dies gilt momentan als eher unwahrscheinlich, kann aber eventuell doch vorkommen.