Klassische Ratenkredite werden von den Banken für die unterschiedlichsten Verwendungszwecke ausgegeben. Dementsprechend profitiert der Kreditnehmer hier von einer sehr großen Flexibilität. Doch ist der Verwendungszweck tatsächlich vollkommen frei wählbar und was ist hierbei zu beachten?
Inhalt
Zweckungebunden
In Bezug auf den Verwendungszweck ist ein Kreditnehmer beim klassischen Ratenkredit tatsächlich vollkommen frei. So ist es mithilfe der Darlehenssumme machbar, die verschiedensten Dinge zu finanzieren.
Zu den typischen Merkmalen eines klassischen Ratenkredits gehört dessen Zweckungebundenheit. Das bedeutet, dass die mit der Bank vereinbarten Kreditsumme tatsächlich frei nach Wunsch nutzbar ist. So kann der Darlehensnehmer mithilfe eines klassischen Ratenkredits zum Beispiel eine unerwartet hohe Rechnung bezahlen, eine Traumreise finanzieren oder auch die plötzlich anfallende Tierarzt-Rechnung begleichen.
Ebenso gut lassen sich damit beispielsweise ebenfalls die verschiedensten Renovierungsarbeiten, der Bau eines Wintergartens oder der Kauf neuer Möbel realisieren. Dabei muss sich der Kreditnehmer nicht auf eine einzelne Sache beschränken. So ist es beispielsweise ebenfalls denkbar, dass mit dem Darlehensbetrag ein neuer Computer, der gewünschte Terrassen-Bodenbelag und eine Küche gekauft wird.
Vorteilhaft bei einem klassischen Ratenkredit ist hierbei jedoch auch, dass die Bank keine Nachweise darüber verlangt, wie die Darlehenssumme genutzt wird. Somit ist der Darlehensnehmer in seinen Entscheidung äußerst frei und die Handhabung diesbezüglich sehr unkompliziert.
Ausnahme
Der klassische Ratenkredit ist zwar zweckungebunden, es gibt jedoch auch Ratenkredite, die zweckgebunden sind. Hier darf die Darlehenssumme nur für den bestimmten Verwendungszweck genutzt werden.
Es existieren jedoch auch Ausnahmen: Von den Banken werden zusätzlich Ratenkredite angeboten, die lediglich für einen ganz bestimmten Verwendungszweck gedacht sind. Hierbei handelt es sich um sogenannte zweckgebundene Darlehen. Typische Beispiele hiervon sind etwa der Auto- und Immobilienkredit. Hier darf die im Vertrag genannte Darlehenssumme tatsächlich nur zur Finanzierung des gewünschten Wagens, beziehungsweise der Immobilie, verwendet werden. Dementsprechend fordern die Kreditinstitute beim Darlehensnehmer auch Nachweise über den Verbleib der Kreditsumme an.
Zu beachten ist außerdem, dass die zu finanzierende Sache bei zweckgebundenen Darlehen der Bank ebenfalls als Sicherheit dient.
So behält das Kreditinstitut beispielsweise bei der Finanzierung eines Neuwagens gemeinhin den Fahrzeugbrief bis zur vollständigen Tilgung der Kreditschuld ein. Beim Erwerb einer Immobilie erfolgt dagegen zumeist die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch des Hauses beziehungsweise der Eigentumswohnung. Dieses Vorgehen birgt oftmals jedoch auch einen Vorteil für den Kreditnehmer. Denn aufgrund der höheren Absicherung bei zweckgebunden Krediten profitiert der Darlehensnehmer in den meisten Fällen beispielsweise von einem niedrigeren Zinsniveau oder der Möglichkeit einer längeren Kreditlaufzeit. Je nach Bank kann dies jedoch variieren. Je nach gewünschtem Verwendungszweck kann es sich also durchaus lohnen, einen zweckgebundenen Ratenkredit auszuwählen.
Darlehensvoraussetzungen
Damit es zu einer erfolgreichen Darlehensvergabe kommt, ist es unabdingbar, dass der Antragsteller die diversen Kreditvorgaben der Bank erfüllt. Die jeweiligen Voraussetzungen können je nach Bank variieren.
Damit die Banken einen klassischen Ratenkredit vergeben, ist es jedoch zunächst notwendig, dass der angehende Kreditnehmer verschiedene Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört zum Beispiel eine positive Auskunft der Schufa sowie eine gute Bonität. Außerdem ist ein regelmäßiges, sicheres Einkommen in einer gewissen Höhe vonnöten. Nicht zuletzt achten die Banken gemeinhin aber auch auf ein deutsches Girokonto sowie auf einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland.
Die genauen Vorgaben können allerdings je nach Bank etwas variieren. Zu den Gründen hierfür gehören zum Beispiel die jeweils internen Richtlinien des Kreditinstituts sowie die Höhe der Kreditsumme.
Rückzahlung
Die Rückzahlung eines klassischen Ratenkredits erfolgt in Form von gleichbleibenden Monatsraten. Somit ist die Tilgung der Darlehensschuld sehr einfach, unkompliziert und gut planbar.
Ein klassischer Ratenkredit bereitet seinem Namen alle Ehre, da die komplette Darlehensschuld in Form von monatlich gleichbleibenden Raten zu bezahlen ist. Je nach Teilbarkeit des Gesamtbetrags kann beispielsweise lediglich die Anfangs- oder Endrate minimal von den restlichen Ratenbeträgen abweichen. Somit handelt es sich bei einem klassischen Ratenkredit um ein sehr gut planbares Darlehen, bei dem gemeinhin keine bösen Überraschungen zu erwarten sind.
Dementsprechend ist es für den Kreditnehmer ganz einfach machbar, die Ratenzahlungen zu den anfallenden, monatlichen Ausgaben dazu zu rechnen.
Abgelehnt
Wird der Antrag auf einen klassischen Ratenkredit vonseiten der Bank abgelehnt, ist es unter Umständen eventuell dennoch machbar, zu einem solchen Darlehen zu gelangen.
Es kann jedoch durchaus sein, dass die Bank den Antrag auf einen klassischen Ratenkredit ablehnt. Doch auch bei einem derartigen Fall ist es unter Umständen doch noch machbar, zu einem solchen Darlehen zu gelangen.
So ist es beispielsweise eventuell denkbar, nach einer niedrigeren Kreditsumme und/oder einer kürzeren Kreditlaufzeit zu fragen.
Ist auch dann eine erfolgreiche Darlehensvergabe nicht machbar, kann in der Regel jedoch ein solventer Bürge oder zweiter Kreditnehmer weiterhelfen. Das kommt daher, dass das Kreditinstitut durch das Hinzuziehen einer solchen Person von einer höheren Darlehensabsicherung profitiert. Dabei ist es jedoch unabdingbar, dass der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer seinerseits dazu imstande ist, die jeweiligen Kreditvorgaben der Bank zu erfüllen.
Dazu kommt, dass sich die jeweilige Person voll und ganz darüber im Klaren sein muss, welche finanzielle Verpflichtung hiermit eingegangen wird. Denn sollte der eigentliche Darlehensnehmer irgendwann einmal wider Erwarten nicht dazu in der Lage sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann tritt die Bank auf den Bürgen beziehungsweise zweiten Kreditnehmer zu. Dass bedeutet, dass die jeweilige Person anschließend für die Tilgung der restlichen, noch offenstehenden Darlehensschuld zuständig ist. Somit ist es unbedingt ratsam, die Aufnahme einer Bürgschaft oder zweiten Kreditnehmerschaft gut zu überlegen.
Fazit
Ein klassischer Ratenkredit ist eine sehr gute Wahl, um die verschiedensten Dinge zu finanzieren. Da hier keine Zweckbindung besteht, bleibt es vollkommen dem Kreditnehmer überlassen, für was er den Darlehensbetrag verwendet. Selbst die Finanzierung unterschiedlicher Vorhaben ist damit machbar. Ganz anders verhält es sich dagegen bei zweckgebundenen Krediten; hier darf der Darlehensbetrag tatsächlich nur zur Finanzierung der mit der Bank vereinbarten Sache genutzt werden. Das ist zum Beispiel bei Immobilien- und Autodarlehen gemeinhin der Fall.
Aufgrund der höheren Darlehensabsicherung profitiert der Kreditnehmer zumeist von verschiedenen Vorteilen. Die Banken vergeben klassische Ratenkredite jedoch nur dann, wenn der Antragsteller die jeweiligen Vorgaben hierfür erfüllt. Bei einem solchen Darlehen handelt es sich um einen sehr unkomplizierten Kredit, der anschließend ganz einfach in gleichbleibenden Monatsraten getilgt wird. Lehnt die Bank das gewünschte Darlehen ab, ist es gemeinhin wenigstens noch mithilfe von einem solventen zweiten Kreditnehmer oder Bürgen möglich, den klassischen Ratenkredit doch noch zu erhalten.