Es müssen nicht immer Kredite über sehr hohe Summen sein: Oftmals handelt es sich um aus Bankensicht relativ geringe Beträge, die für Antragsteller jedoch von großer Bedeutung sind. Die Kreditinstitute vergeben in solchen Fällen in der Regel sogenannte Kleinkredite, mit deren Hilfe die verschiedensten Finanzierungen realisierbar sind.
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Definition
Kleinkredite sind die richtige Wahl, wenn kein allzu großer Darlehensbetrag notwendig ist. Diese besondere Kreditart ist somit darauf ausgerichtet, relativ kleine Wünsche zu finanzieren.
Bei einem Kleinkredit ist der Name Programm: Hierbei handelt es sich um ein Darlehen, bei dem die Bank recht geringe Kreditsummen vergibt. Oftmals sind es Beträge von bis zu 5.000 Euro. Besonders große Finanzierungswünsche lassen sich mit einem solchen Kredit somit nicht umsetzen. Das ist jedoch auch nicht angedacht, denn ein Kleinkredit ist eben genau darauf ausgerichtet, das angehende Darlehensnehmer nicht zwingend große Summen aufnehmen müssen, sondern eben auch kleinere Kreditbeträge beantragen können.
Voraussetzungen
Um einen Kleinkredit zu erhalten, sind vom Antragsteller die verschiedenen Voraussetzungen der Banken zu erfüllen. Sicherheiten sind bei dieser Art von Kredit jedoch zumeist nicht notwendig.
Wie bei anderen Darlehensarten auch, setzen die Banken ebenfalls bei Kleinkrediten voraus, dass der Antragsteller verschiedene Vorgaben erfüllt. Diese können zwar je nach Kreditinstitut etwas unterschiedlich ausfallen, jedoch verhält es sich gemeinhin so, dass vor allem ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer bestimmten Höhe vorhanden sein muss. Des Weiteren ist üblicherweise eine positive Auskunft der Schufa sowie eine gute Bonität vonnöten. Außerdem legen die Banken gemeinhin einen hohen Wert auf ein deutsches Bankkonto sowie einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland.
Aufgrund der relativ geringen Kreditsumme verlangen die Banken bei dieser Darlehensart jedoch gemeinhin keine Sicherheiten. Dementsprechend handelt es sich hierbei, sozusagen, um einen recht „einfachen“ Kredit.
Tilgung
Ein Kleinkredit ist ebenfalls hinsichtlich der Rückzahlung des Kreditbetrags sehr unkompliziert. So sind hier schlichtweg monatlich gleichbleibende Ratenzahlungen zu leisten.
Die Tilgung der Darlehenssumme mitsamt Zinsen gestaltet sich bei einem Kleinkredit ebenfalls sehr unkompliziert. So sind hier so lange jeden Monat Raten in gleichbleibender Höhe zu begleichen, bis der Kreditbetrag vollständig zurück bezahlt ist.
Dementsprechend ist ein Kleinkredit somit gut planbar.
Dabei gilt generell zu beachten: Umso länger die Kreditlaufzeit, desto niedriger fallen die monatlichen Raten aus und umso mehr Geld verbleibt während dieser Zeit im Geldbeutel. Allerdings sind dann auch mehr Zinsen zu begleichen. Wer sich dagegen für eine kürzere Darlehenslaufzeit entscheidet, muss mit höheren Monatsraten und dementsprechend etwas weniger Geld im Portemonnaie rechnen. Dafür fallen jedoch weniger Zinsen an. Wichtig ist jedoch, dass die Kreditraten immer ohne Schwierigkeiten bezahlbar sind.
Da es sich bei einem Kleinkredit generell um relativ geringe Darlehenssummen handelt, ist der Kreditbetrag zumeist recht schnell wieder zurück bezahlt.
Finanzierungsoptionen
Die Aufnahme eines Kleinkredits bietet die unterschiedlichsten Finanzierungsoptionen an. Dementsprechend lassen sich hiermit diverse Dinge finanzieren.
Obwohl es bei einem Kleinkredit nicht möglich ist, größere Kreditbeträge aufzunehmen, lassen sich mit dieser besonderen Darlehensart dennoch die verschiedensten Wünsche realisieren. So ist es damit zum Beispiel möglich, einen besonders günstigen Gebrauchtwagen zu erstehen, oder einen Teil der Wohnungseinrichtung zu erneuern. Ob Sessel, Couch, Esstisch oder neue Flurgarderobe: Mithilfe der Kreditsumme ist vieles möglich. Vielleicht darf es auch ein neues Fernsehgerät oder ein Computer sein? Nicht zuletzt kann man die Kreditsumme unter anderem ebenfalls in eine kleine Reise investieren oder die Hobbyausrüstung erneuern, beziehungsweise aufstocken. Alternativ lässt sich mithilfe eines Kleinkredits sicherlich auch der ein oder andere Raum neu streichen und dekorieren.
Des Weiteren ist es ebenfalls möglich, durch einen Kleinkredit eine finanzielle Durststrecke kurzzeitig zu überbrücken.
Denkbar ist beispielsweise, die Kreditsumme für die anstehende Tierarzt- oder Werkstattrechnung zu verwenden. Eventuell ist aber auch die Telefon- oder Stromrechnung deutlich höher ausgefallen, als erwartet. Durch die Aufnahme eines Kleinkredits ist es jedoch machbar, diese ganz einfach in einer Summe zu bezahlen.
Gut zu wissen ist zudem, dass bei einem Kleinkredit üblicherweise keine Zweckbindung besteht. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer die Kreditsumme frei nach Wunsch verwenden kann. Die Banken fragen somit gemeinhin auch nicht nach irgendwelchen Nachweise in Bezug auf die Nutzung des Darlehensbetrages. Aufgrund dessen ist ein Kleinkredit auch ein sehr flexibler Kredit.
Darlehensablehnung
Erfüllt der Antragsteller nicht die verschiedenen Vorgaben der Bank, wird das Kreditinstitut dem Darlehenswunsch nicht nachkommen.
Es kann jedoch auch bei einem Kleinkredit unter Umständen vorkommen, dass die Bank die Darlehensvergabe ablehnt. Das ist dann der Fall, wenn es dem Antragsteller nicht möglich ist, die von der Bank vorgegebenen Voraussetzungen zu erfüllen. Dennoch muss das nicht gleichbedeutend damit sein, das auf keinen Fall eine Darlehensvergabe zustande kommt.
Denn mithilfe eines Bürgen oder zweiten Kreditnehmers ist diese oftmals doch noch realisierbar. Unabdingbar hierbei ist allerdings, dass die betreffende Person ihrerseits dazu in der Lage ist, die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen zu erfüllen. Ist das möglich, steht einer erfolgreichen Vergabe des Kleinkredits in der Regel kaum mehr etwas im Wege.
Zweiter Darlehensnehmer
Wenn es möglich ist, wird am besten ein Bürge oder zweiter Kreditnehmer ausgewählt, zudem ohnehin bereits eine gute Beziehung besteht. Doch auch die betreffende Person überlegt sich dies am besten sehr gut.
Bei der Auswahl eines „passenden“, zweiten Kreditnehmers, beziehungsweise Bürgen, ist es ratsam, eine Person auszuwählen, zu der man im Idealfall bereits seit längerer Zeit eine angenehme Beziehung pflegt.
Sofern möglich, handelt es sich also um jemanden, mit dem man sich im Allgemeinen gut bis sehr gut versteht. Dadurch stehen im Allgemeinen die Chancen relativ gut, dss es durch die Bürgschaft oder zweite Kreditnehmerschaft nicht zu Streitigkeiten oder Ähnlichem kommt. Antragsteller, die hierfür zum Beispiel die ohnehin ungeliebte Schwiegermutter einsetzen, müssen dagegen wahrscheinlich eher noch stärkere Spannungen befürchten.
Doch auch die andere Person überlegt sich am besten bereits im Vorfeld gut, ob sie eine Bürgschaft oder zweite Kreditnehmerschaft eingeht. Denn ist der erste Kreditnehmer irgendwann einmal doch nicht mehr dazu in der Lage, die monatlichen Darlehensraten wie im Kreditvertrag vereinbart zu begleichen, wendet sich die Bank an ihn oder sie. Somit muss dann in der Regel der zweite Kreditnehmer oder Bürge die restlichen, noch ausstehenden Kreditraten begleichen. Das gilt selbst dann, wenn die jeweilig Person ihrerseits keine Beträge aus der Darlehenssumme erhalten hat. Es muss also sichergestellt sein, dass „im Fall des Falles“ ausreichend Kapital vorhanden ist, um die finanzielle Verpflichtung gegenüber der Bank erfüllen zu können.