Oftmals ist es so, dass vor Jahren ein Kredit aufgenommen wurde, der in Form von monatlichen Raten zurück bezahlt wird. Aus den unterschiedlichsten Gründen heraus kann es jedoch möglich sein, dass man das Darlehen jetzt vorzeitig auflösen möchte, sodass sich hier die Frage stellt, wie hier die übliche Vorgehensweise aussieht.
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Auflösung eines bestehenden Kredits
Die Auflösung eines bestehenden Darlehens wird gemeinhin ebenfalls als „Ablösung“ verstanden. Hierbei handelt es sich jedoch schlichtweg um einen anderen Ausdruck. In beiden Fällen ist damit gemeint, dass ein bereits bestehendes Darlehen zu einem früheren Zeitpunkt als im Darlehensvertrag vereinbart wurde, gekündigt und vollständig zurück bezahlt wird. Zu beachten gilt hierbei jedoch, dass eine vorzeitige Kreditkündigung unter Umständen zu weiteren Kosten führen kann. Deren Höhe ist abhängig von der jeweiligen Darlehensart.
Damit es möglich ist, einen Kredit aufzulösen beziehungsweise diesen zu kündigen, ist es unabdingbar, dass die Bank hiervon schriftlich in Kenntnis gesetzt wird. Bei der Kündigung des Darlehensnehmer gilt gemeinhin, dass die Kündigung erst dann wirksam wird, sobald das Kreditinstitut den Eingang der Kündigung, ebenfalls schriftlich, bestätigt. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass die Kündigung der Bank per Post überbracht wird. Hier empfiehlt es sich, die Kündigung als Einschreiben fortzuschicken; auf diese Weise ist sichergestellt, dass das Schreiben auch wirklich ankommt.
Gründe und Ablauf
Es existieren vielfältige Gründe, warum es zu einer Kreditauflösung kommen kann. Dementsprechend variieren hier auch die jeweiligen Abläufe.
Dazu gehört zum Beispiel, dass der Darlehensnehmer absehen kann, dass er nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlichen Raten zu begleichen. In einem solchen Fall ist es empfehlenswert, rechtzeitig vorab das Gespräch mit der Bank zu suchen. So kann es beispielsweise durchaus möglich sein, dass eine Kreditumwandlung durchführbar ist: Eine längere Laufzeit und kleinere Darlehensraten können etwa bereits dafür sorgen, dass das Problem behoben wird. Ist das jedoch nicht der Fall und begleicht der Darlehensnehmer seine monatliche Rate nicht, wird die Bank das Mahnverfahren einleiten. Hilft auch dies nicht beziehungsweise begleicht der Darlehensnehmer auch weiterhin seine Raten nicht, kommt es außerdem zu einer Vertragskündigung, sodass der Kreditnehmer die volle Darlehenssumme sofort in einem Betrag zu begleichen hat.
Aber auch ein günstigeres Kreditangebot von einer anderen oder sogar derselben Bank kann dazu führen, dass der Kredit im Rahmen einer Umschuldung vorzeitig getilgt wird. Hier ist der Ablauf ein vollkommen anderer.
Hier begleicht der Darlehensnehmer ein laufendes Darlehen. Während der Kreditlaufzeit wird sich jedoch zusätzlich nach günstigeren Kreditangeboten umgesehen. Sobald ein Darlehen mit einem günstigeren Zinssatz gefunden wurde, wird bei der jeweiligen Bank ein Kredit mit dem Verwendungszweck „Umschuldung“ beantragt. Sobald der Darlehensnehmer einen positiven Bescheid erhält, übernimmt in der Regel die neue Bank die Umschuldung. Das bedeutet, dass diese die alte Bank von der Umschuldung in Kenntnis setzt und die jeweilige Darlehenshöhe überweist. So wird der bestehende Kredit getilgt und der Darlehensnehmer bezahlt fortan lediglich die Raten des neuen Darlehens ab.
Gelangt der Kreditnehmer jedoch, erwartet oder unerwartet, zu einer gewissen Summe, die hoch genug ausfällt, um das jeweilige Darlehen zu tilgen, dann muss die Bank auch hiervon in Kenntnis gesetzt werden. Nach der schriftlichen Kündigung beziehungsweise sobald das Kreditinstitut diese schriftlich bestätigt hat, wird der betreffende Betrag dann ganz einfach vom Darlehensnehmer überwiesen. Das ist zum Beispiel bei einer Erbschaft oder auch durch die Auszahlung einer Versicherung beziehungsweise eines Bausparvertrages möglich.
Allerdings darf hier nicht in Vergessenheit geraten, dass bei einer Kündigung beziehungsweise vorzeitigen Ablösung des Darlehensvertrages je nach Art des Kredits unter Umständen gewisse Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Diese sind jedoch in den jeweiligen Verträgen nachlesbar.
Kosten
Wird ein Kredit vorzeitig abgelöst, muss der Darlehensnehmer gemeinhin damit rechnen, dass die Bank hier eine bestimmte Gebühr erhebt: die Vorfälligkeitsentschädigung. Diese verlangen die Banken aufgrund der Zinsverluste, die ihnen durch die vorzeitige Zahlung der restlichen Darlehensschuld entgehen.
Dementsprechend muss der Darlehensnehmer hier gegebenenfalls unbedingt darauf achten,dass ihm nicht nur ausreichend Kapital zur Verfügung steht, um das alte Darlehen zu tilgen, sondern das es ihm ebenfalls möglich ist, die Vorfälligkeitsentschädigung zu begleichen.
Hier existiert jedoch auch noch ein „Sonderfall“: Sollte es sich herausstellen, dass sich in der Widerrufsbelehrung des Kreditinstituts ein Fehler befindet, dann ist der Kreditnehmer nicht dazu verpflichtet, die Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten. Zu dem Zeitpunkt, an dem der Darlehensvertrag abgeschlossen wird, muss die Bank ihren Kunden dahingehend unterrichten, dass er die Möglichkeit eines Widerrufs besitzt, in dessen Rahmen der Kreditvertrag innerhalb einer ganz bestimmten Frist rückgängig gemacht werden kann. Allerdings befindet sich die Widerrufsbelehrung bei nicht allen Banken auf dem neuesten Stand, sodass es durchaus möglich ist, dass unter Umständen Fehler vorhanden sind. In einem solchen Fall wird das Darlehen ganz einfach vom Kreditnehmer vollständig beglichen und die Bank muss hier auf die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verzichten. Wichtig hierbei ist, dass es aufgrund einer fehlerhaften Widerrufserklärung auch Jahre später noch machbar ist, den Kreditvertrag zu widerrufen.
Sondertilgungen
Sollte es der Fall sein, dass in dem Kreditvertrag, den es jetzt aufzulösen gilt, Sondertilgungen vereinbart gewesen sind, dann muss das Kreditinstitut diese Tatsache ebenfalls berücksichtigen. Der Hintergrund hierfür ist recht simpel: Aufgrund der Sondertilgungen wäre es für den Darlehensnehmer machbar, den Darlehensbetrag und somit ebenfalls die Zinsrückzahlungen zu reduzieren. Dementsprechend müssen die Kreditinstitute die mögliche Reduzierung der restlichen Kreditschuld mithilfe von Sondertilgungen ebenfalls mit einberechnen.
Fazit
Bei einer Kreditauflösung muss somit immer auch die Art des Darlehens und damit einhergehend die verschiedenen Fristen beachtet werden. Da eine Kreditkündigung aus den verschiedensten Gründen heraus erfolgen kann, variiert demnach auch deren Ablauf.
Zu beachten ist hierbei, dass auf den Kreditnehmer unter Umständen auch die Zahlung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung zukommt. Diese Gebühr wird von den Banken aufgrund der vorzeitigen Darlehensrückzahlung und der damit einhergehenden Zinsverlust der Kreditinstitute erhoben. Sollte sich jedoch ein Fehler in der Widerrufsbelehrung der Bank finden, dann ist es dieser nicht erlaubt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu erheben.
Ebenso müssen die Banken bei vertraglich vereinbarten Sondertilgungen diese bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigen.
Generell gilt: Bevor ein Kredit vorzeitig abgelöst wird, sollte man sich unbedingt Gedanken darüber machen, wie die komplette Darlehenssumme beglichen werden soll. Dabei muss unter Umständen auch berücksichtigt werden, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung von den Banken verlangt wird, die man ebenfalls bezahlen muss.
Zudem muss die Kündigung eines Kredits immer schriftlich erfolgen. Erst wenn diese schriftlich von der Bank bestätigt wurde, gilt die Kündigung als bestätigt.