Die Voraussetzungen bei der Vergabe von Krediten fallen zwar grundlegend gleich aus, können jedoch in Einzelheiten durchaus je nach Bank variieren. Doch wann genau ist eine Beleihung notwendig?
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Beleihung von Krediten
Ab einer gewissen Darlehenshöhe gehen Banken gemeinhin dazu über, gewisse Sicherheiten zu verlangen. Auf diese Weise mindern sie das Risiko, falls der Darlehensnehmer irgendwann einmal nicht mehr dazu in der Lage sein sollte, die Kreditraten zu bezahlen.
Generell bieten sich hierfür jedoch verschiedene Arten von Sicherheiten an. Sollten zum Beispiel diverse Vermögenswerte vorhanden sein, dann ist es hiermit möglich, eine Beleihung durchzuführen beziehungsweise diese zu beleihen. Somit werden die diversen Absicherungsformen als Beleihung bezeichnet.
Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass für die Vergabe eines Darlehen zum Beispiel nicht der Kaufpreis des Hauses oder der Eigentumswohnung ausschlaggebend ist, sondern der von den Kreditinstituten jeweils festgelegte Beleihungswert.
Um diesen zu ermitteln, werden von den Kreditinstituten verschiedene Faktoren überprüft. Dazu gehört unter anderem das Alter der Immobilie sowie deren Kaufpreis, die Lage und üblicherweise ebenfalls die diversen Ausstattungsmerkmale.
Je nach betreffendem Objekt werden dann von den Banken etwa zehn bis 20 Prozent als sogenannter Sicherheitsabschlag abgezogen. Somit liegt der Beleihungswert der Kreditinstitute üblicherweise zwischen 75 und 90 Prozent des eigentlichen Kaufpreises. Wird eine Immobilie beliehen, erfolgt eine Eintragung ins Grundbuch. Ist es dem Kreditnehmer nicht mehr möglich, die Darlehensraten zu begleichen, ist es für die Bank machbar, eine Zwangsversteigerung anzuordnen. Der Erlös aus der Versteigerung dient dazu den Kredit zu tilgen.
Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass der Kreditnehmer desto mehr Eigenkapital benötigt, umso niedriger das Kreditinstitut die jeweilige Beleihungsgrenze ansetzt.
Es ist jedoch nicht nur möglich, Immobilien zu beleihen. So ist es zum Beispiel ebenfalls gang und gäbe, Wertpapiere, Lebensversicherungen und Bausparverträge als Sicherheiten anzugeben.
Bürgschaft
Eine Bürge tritt bei Zahlungsausfall des Darlehensnehmer ein.
Eine weitere, typische Kreditabsicherung ist eine Bürgschaft. Diese wird von einer zweiten Person übernommen, die jedoch die verschiedenen Kreditvoraussetzungen der Banken erfüllen muss. Dazu gehört neben einem sicheren, regelmäßigen Einkommen ebenfalls eine gute Bonität sowie eine positive Schufa-Auskunft. Außerdem achten die Banken üblicherweise auf einen deutschen Wohnsitz sowie ein deutsches Girokonto.
Somit stellt hier der Bürge die weitere Sicherheit für die Bank dar. Ein Bürge bietet sich jedoch auch dann an, wenn es dem Kreditnehmer selbst nicht möglich ist, die eine oder andere Voraussetzung der Bank zu erfüllen.
Bezahlt der eigentliche Kreditnehmer, wie im Vertrag vorgesehen die anfallenden Kreditraten, kommt der Bürge nicht zum Einsatz. Ist es für den Darlehensnehmer jedoch nicht mehr machbar, die Raten zu begleichen, wendet sich die Bank an den Bürgen.
Der Bürge haftet vollumfänglich und muss somit für die komplette, restliche Darlehenssumme aufkommen.
Als Bürge bieten sich die verschiedensten Personen an, wie etwa Großeltern, Verwandte, gute Bekannte und Freunde.
Beleihung: ist das immer notwendig?
Eine Beleihung ist nicht in jeder Situation notwendig; allerdings wird sie bei einigen Krediten benötigt.
Sofern der Darlehensnehmer alle Voraussetzungen der Banken erfüllt und die Darlehenssumme nicht allzu hoch ausfällt, ist in der Regel keine Beleihung notwendig.
Es kann sich jedoch lohnen, dennoch über die Vergabe von Sicherheiten nachzudenken. Denn in der Regel gilt: umso mehr Sicherheiten vorhanden sind, desto positiver wirkt sich das auf die Kreditvergabe aus. So ist es durch die Angaben von Sicherheiten, auch wenn diese von der Bank nicht ausdrücklich verlangt werden, oftmals möglich, von einem günstigeren Zinssatz zu profitieren. Hier wird der eigene Geldbeutel dann oftmals deutlich geschont.
Ab einer gewissen Darlehenshöhe verlangen die Banken jedoch gemeinhin eine Beleihung. Üblich ist das beispielsweise im Rahmen eines Immobilienkredits. Hier werden zumeist recht hohe Darlehenssummen vergeben, sodass die Banken das Risiko, dass sie mit der Vergabe eines Kredits eingehen, auf diese Weise minimieren.
Verweigert der Kreditnehmer eine Beleihung, ist es somit oftmals der Fall, dass die Bank das gewünschte Darlehen nicht vergibt. Manchmal ist es unter Umständen jedoch machbar, eine andere Sicherheit vorzuschlagen. Wer beispielsweise statt seiner Lebensversicherung den Bausparvertrag beleihen möchte, kann dies der Bank durchaus so vortragen. Ob diese den Vorschlag genehmigt oder nicht, liegt jedoch im Ermessen des Kreditinstituts.
Worauf achten?
Bei einer Beleihung gilt es, gleich mehrere Dinge zu beachten.
Mithilfe einer Beleihung ist es somit möglich, die benötigten Gelder zu erhalten, die zum Beispiel für den Kauf eines Eigenheims benötigt werden, zu erhalten.
Allerdings ist es vor der Kreditaufnahme und der Beleihung unabdingbar, vorab gut durchzurechnen, ob es dem Darlehensnehmer möglich ist, zumeist für viele Jahre jeden Monat die vereinbarten Raten zu begleichen. Sollte das nicht mehr der Fall sein, geht die jeweils beliehene Sache, wie etwa der Bausparvertrag, in den Besitz der Bank über. Im Falle einer eingetragenen Grundschuld kommt es dann sogar zum Verlust des Eigenheims.
Um sicherzugehen, dass die jeweiligen Monatsraten ohne Weiteres gestemmt werden können, bietet es sich an, vor der Aufnahme eines Kredits einen Haushaltsplan zu erstellen. Hier werden zunächst einmal sämtliche Einnahmen aufgelistet, die jeden Monat regelmäßig auf das eigene Konto fließen. Im Anschluss daran wird ebenso mit den Ausgaben vorgegangen, nur mit dem Unterschied, dass hier ebenfalls unregelmäßige Rechnungen mit einbezogen werden. Auf diese Weise stellt man sicher, dass auf jeden Fall alle Ausgaben zu bewältigen sind. Danach wird die Summe der Ausgaben von den Einnahmen abgezogen. Bei dem Ergebnis handelt es sich um die Summe, die dem angehenden Kreditnehmer jeden Monat zur freien Verfügung steht.
Von diesem Betrag werden dann die anfallenden Kreditraten beglichen. Allerdings empfiehlt es sich, hier nicht die vollständige Summe für die Bezahlung des Darlehens zu verwenden. Denn schließlich kann es immer einmal wieder zu unvorhergesehenen Rechnungen kommen, die plötzlich bezahlt werden müssen. So ist es etwa möglich, dass die Waschmaschine ihren Dienst quittiert oder auch der Kühlschrank steigt. Vielleicht muss aber auch der Wagen in der Werkstatt einer größeren Reparatur unterzogen werden. Ist dann ein dementsprechender, finanzieller Puffer vorhanden, ist es möglich, die jeweiligen Rechnungen zu bezahlen und zwar ohne, dass hierfür die monatliche Kreditratenzahlung in Gefahr gerät.
Die Erstellung eines Haushaltsplans kommt jedoch nicht nur dem angehenden Kreditnehmer selbst zugute, sondern er ist ebenfalls eine wertvolle Hilfe bei dem Bankgespräch. So stellt die Bank, bevor sie ein Darlehen vergibt, dem Antragsteller verschiedene Fragen hinsichtlich seiner persönlichen, finanziellen Situation. Dementsprechend müssen hier die vorhandenen Einnahmen ebenso angegeben werden, wie die notwendigen Ausgaben. Ist es möglich, der Bank einen Haushaltsplan vorzulegen, erhält diese sofort den notwendigen Überblick. Zudem zeigt ein solcher Plan ebenfalls auf, dass der angehende Darlehensnehmer sich bereits eingehend Gedanken über die Aufnahme und Rückzahlung des Kredits gemacht hat und nicht unüberlegt vorgeht. Dies hinterlässt auf jeden Fall einen guten Eindruck.