Die Coronakrise wirbelt derzeit einiges durcheinander, vom Kontaktverbot über das Einkaufen bis hin zur Arbeit. Doch auch im Bereich der Kredite hat sich einiges verändert. So kann es zum Beispiel der Fall sein, dass Darlehensnehmer aufgrund der derzeitigen Situation nicht dazu in der Lage sind, ihre monatlichen Kreditraten zu begleichen. Zwar hat der Gesetzgeber diesbezüglich, für eine gewisse Zeit, eine Stundung ermöglicht, doch was sind eigentlich die Voraussetzungen, um diese in Anspruch nehmen zu können?
Inhalt
Bei welchen Kreditverträgen?
Eine Stundung ist, aufgrund der derzeitigen Situation, bei Kreditverträgen möglich, die noch vor dem 15. März diesen Jahres abgeschlossen wurden. Beachtet werden muss hierbei jedoch, dass dies lediglich für die Stundung von Privatkrediten gilt und sich diese auf Tilgungs-, Zins- sowie Rückzahlungsleistungen beziehen. Für Kredite, die aus gewerblichen Gründen aufgenommen werden, ist diese Möglichkeit leider ausgeschlossen.
Voraussetzungen und Frist
Die Schwierigkeiten in Bezug auf die Kreditrückzahlung müssen aufgrund der Coronakrise entstanden sein. Zudem wurde der Stundungszeitraum vom Gesetzgeber eindeutig begrenzt.
Damit eine Stundung des bestehenden Kredits möglich ist, muss der Darlehensnehmer jedoch nicht nur nachweisen können, dass er Schwierigkeiten mit der Rückzahlung des Darlehen hat, sondern ebenfalls, dass es aufgrund der momentan Coronakrisen zu den finanziellen Problemen gekommen ist. Hier ist für die Banken ein Nachweis wichtig, dass es wegen der Rückzahlungen der Kreditraten derzeit nicht machbar ist, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Hierbei kann es sich zum Beispiel um einen Bestätigung des Arbeitgebers handeln, die bezeugt, dass sich der Kreditnehmer derzeit in Kurzarbeit befindet.
Darlehensnehmer, die aus anderen Gründen heraus in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, können von dieser speziellen Art der Stundung keinen Gebrauch machen, In einem solchen Fall ist es aber dennoch dringend ratsam, frühzeitig das Gespräch mit der Bank zu suchen; oftmals kann auch in einer solchen Situation eine adäquate Lösung gefunden werden.
Zudem ist die Stundung aufgrund der Coronakrise nicht unbefristet möglich. So hat der Gesetzgeber hier vorgesehen, dass die Kreditzahlungen für insgesamt drei Monate, beginnend ab dem 01. April bis hin zum 30. Juni diesen Jahres gestundet werden. Prinzipiell besitzt der Gesetzgeber zudem die Möglichkeit, den genannten Zeitraum zu verlängern, sollte dies aufgrund des Fortgangs der Coronakrise notwendig werden. Ob dies jedoch tatsächlich geschieht oder nicht, dazu kann man im Moment nichts weiter sagen beziehungsweise es wurde von der Regierung noch nichts weiter beschlossen.
Nach der Stundung
Üblicherweise verlängert sich ganz einfach die Vertragsdauer um die Zeit der Stundung. Des Weiteren dürfen die Banken für diese Zeit weder Zinsen verlangen, noch den Darlehensvertrag kündigen.
Das derzeit übliche Vorgehen bei einer Kreditstundung aufgrund der Coronakrise ist, dass sich der Darlehensvertrag ganz einfach um die Dauer der Stundung verlängert. Ebenso verschieben sich auch die weiteren Fälligkeiten des betreffenden Darlehensvertrages. Auf diese Weise kommt es nicht zu einer Doppelbelastung für den Kreditnehmer. Somit ist es in der Regel nicht notwendig, sich mit der Bank auf eine andere Zahlungsweise zu verständigen.
Vorteilhaft ist hier ebenfalls, dass Darlehensnehmer aufgrund der Stundung nicht mit ihren jeweiligen Zahlungen in Verzug geraten, wodurch es hier auch zu keinen Zinsansprüchen der Banken kommt. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer für die Zeit der Stundung keine Zinsen begleichen muss.
Des Weiteren ist es den Banken nicht erlaubt, von einer solchen Stundung betroffene Darlehensverträge zu kündigen.
Bank: Stundung verweigern?
Eigentlich sollte es vonseiten der Bank zu keiner Stundungsverweigerung kommen. Hiervon ausgenommen sind lediglich besondere, schwerwiegende Fälle.
Die Möglichkeit der Kreditstundung aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten, die durch die Coronakrise ausgelöst wurden, hat der Gesetzgeber beschlossen. So sollte es hier im Allgemeinen nicht zu einer Stundungsverweigerung vonseiten des Kreditinstituts kommen.
Allerdings gibt es hiervon durchaus auch Ausnahme. Das ist etwa dann der Fall, wenn ein missbräuchliches Verhalten vonseiten des Kreditnehmers vorliegt und/oder wenn es zu schwerwiegenden Pflichtverletzungen gekommen ist.
Extravertrag aushandeln?
Verbraucherschützer raten derzeit unbedingt davon ab, voreilig neue Zusatzvereinbarungen oder Verträge abzuschließen.
Bei dieser Frage gilt, dass kein Kreditnehmer aufgrund der „Corona-Stundung“ des Kredits zu einer neuen Vertragsverhandlung gezwungen werden kann. Außerdem wird vonseiten der Verbraucherschützer derzeit sogar davor gewarnt, voreilig neue, zusätzliche Vereinbarungen oder Verträge abzuschließen.
Dies ist auch nicht notwendig, da Kreditnehmer, in dieser besonderen Lage, über einen gesetzlichen Anspruch auf das Stunden ihrer Kreditzahlungen haben; sofern die jeweiligen, oben genannten Bedingungen hierfür erfüllt sind.
Alternativen
Als Alternative zu einer Stundung kann beispielsweise ein Kredit von Privat eine gute Lösung sein. Bei einem solchen Darlehen wird gleich von verschiedenen Vorteilen profitiert.
Wer von der Stundungsmöglichkeit, aus welchen Gründen auch immer, keinen Gebrauch machen möchte, für denjenigen bietet sich zum Beispiel die Aufnahme eines Kredits von privat an. Wie die Bezeichnung bereits andeutet, handelt es sich hierbei nicht um ein Darlehen, dass von einer Bank, sondern von einer anderen, privaten Person vergeben wird.
Ein solcher Kredit bietet eine Vielzahl an Vorteilen. Dazu gehört zum Beispiel, dass sämtliche Darlehenskonditionen frei vom Kreditgeber und -nehmer verhandelbar sind. So ist es zum Beispiel möglich, die hier aufgenommen Summe, die zur Bezahlung der Bankkreditraten verwendet wird, nach und nach in regelmäßigen oder unregelmäßigen Schritten zu begleichen. Oder es wird vielleicht eine Einmalzahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbart. Die Möglichkeiten hier sind somit sehr vielseitig.
Des Weiteren kommt es bei einem Kredit von Privat weder zur Auskunftseinholung, noch zu einer Eintragung bei der Schufa. Zudem bietet ein solches Darlehen gemeinhin einen weiteren Vorteil an: Hier müssen in den meisten Fällen entweder nur geringe oder sogar überhaupt keine Zinsen beglichen werden.
Ebenso ist es bei einem solchen Darlehen in der Regel nicht notwendig, irgendwelche Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorzulegen, da ein Kredit von Privat üblicherweise schlichtweg auf reiner Vertrauensbasis vergeben wird.
Kreditnehmer, die also den Weg zur Bank mit einer Bitte um Stundung scheuen, können somit durchaus ein Darlehen von Privat in Erwägung ziehen. Allerdings bietet es sich an, hierfür am besten eine Person als Kreditgeber auszuwählen, zu der bereits ein gutes oder auch sehr gutes Verhältnis besteht. Denn sollte es, aus welchen Gründen auch immer, beispielsweise einmal zu Schwierigkeiten bei der Rückzahlung des Darlehen kommen, dann ist es sicherlich einfacher, eine für beide Parteien passende Lösung zu finden, als wenn sich Kreditgeber und -nehmer bereits vorab nicht gut verstanden haben. Immerhin sind bereits in der Vergangenheit aus Geldgründen gute Beziehungen gescheitert, was natürlich sehr schade wäre.