Auszubildende verdienen in der Regel noch kein hohes Gehalt, sodass es mit dem betreffenden Betrag oftmals schwierig ist, notwendige Dinge anzuschaffen. Dementsprechend kommt hier in vielen Fällen schnell die Frage auf, ob es denn als Auszubildender machbar ist, einen Kredit aufzunehmen, um mit der Darlehenssumme die erste, eigene Wohnung auszustatten?
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Kreditaufnahme: Warum?
Zu Beginn einer Ausbildung kann ein Wohnortwechsel notwendig werden. Dementsprechend benötigt der Auszubildende eine eigene Wohnung, die auch dementsprechend ausgestattet sein muss.
Auszubildende wohnen gemeinhin zwar noch im elterlichen zu Hause, doch es gibt auch Ausnahmen: So kann es zum Beispiel sein, dass sich die Ausbildungsstelle nicht in der Nähe des Wohnortes befindet und es, aufgrund der Entfernung, in vielen Fällen ebenfalls nicht möglich ist, zu pendeln. Dementsprechend wird eine Wohnung benötigt, von der aus der Arbeitgeber leicht zu erreichen ist. Da anschließend bereits Miete und Nebenkosten sowie die weiteren, üblichen Lebenserhaltungskosten beglichen werden müssen, bleibt oftmals kaum etwas vom Gehalt der Ausbildung übrig. Es kann aber auch sein, dass das Einkommen, vor allem in der ersten Zeit der Ausbildung, nicht ausreicht, um die genannten Kosten zu begleichen. Hier helfen dann zumeist eine Zeitlang die Eltern aus oder es ist unter Umständen möglich, staatliche Hilfe zu beantragen.
Doch eine Wohnung möchte auch ausgestattet werden. So benötigt der Auszubildende beispielsweise nicht nur Möbel und Geschirr, sondern ebenfalls diverse Großelektrogeräte, wie etwa einen Herd und eine Waschmaschine. Um diese Dinge anzuschaffen, wird üblicherweise eine größere Summe benötigt, sodass in einer solchen Situation schnell die Frage nach einem Kredit aufkommen kann. Denn nicht immer besitzen die Eltern das notwendig Geld für die Anschaffungen oder der Auszubildende möchte auf „eigenen Füßen stehen“ und den betreffenden Betrag nicht von den Eltern geschenkt beziehungsweise ausgeliehen bekommen.
Kredit für Auszubildende
Bei einem Azubi-Kredit gilt es, einiges zu beachten.
Eine Vielzahl an Banken vergibt Kredite für Auszubildende, oftmals werden diese auch als Azubi-Kredite bezeichnet. Im Grunde genommen handelt es sich hierbei um einen klassischen Ratenkredit, der jedoch, bei dieser Sonderform, dadurch auffällt, dass die Darlehenssumme sowie der Zinssatz recht niedrig gehalten sind. Außerdem beträgt die Kreditlaufzeit hier üblicherweise lediglich wenige Jahre. Das kommt daher, dass Auszubildende gemeinhin weder über ein hohes Einkommen, noch über Sicherheiten verfügen.
Außerdem wird in vielen Fällen die Kreditlaufzeit maximal auf die Zeit der Ausbildung beschränkt, da hier der Ausbildungsvertrag endet und zumeist noch kein gültiger Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Das heißt, dass die Bank nicht davon ausgehen kann, dass am Ende der Ausbildung auch weiterhin ein Einkommen vorhanden ist. Sollte jedoch bereits ein Vertrag vorhanden sein, der die Weiterbeschäftigung des Auszubildenden als Angestellter garantiert, dann stehen die Chancen recht gut, dass die Bank eine längere Darlehenslaufzeit einräumt. Immerhin ist hier dann auch nach der Ausbildung ein Einkommen vorhanden, dass zudem höher ausfallen dürfte als das Gehalt, dass der Arbeitgeber während der Ausbildung bezahlt.
Damit ein Azubi einen Kredit erhält, muss er jedoch die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllen. So ist es zum Beispiel unabdingbar, dass der Auszubildende bereits volljährig und somit vollständig geschäftsfähig ist. Innerhalb von Deutschland werden an Minderjährige generell keine Darlehen vergeben. Des Weitere ist ein sicheres, regelmäßiges Gehalt in einer gewissen Höhe ebenso vonnöten, was jedoch aufgrund der Ausbildungsvergütung kaum ein Problem darstellen sollte. Aber auch auf eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa wird gemeinhin geachtet.
In der Regel besitzen Auszubildende zwar noch keine weiteren Einnahmen, wie etwa aus Vermietung und Verpachtung und/oder Zinsen aus bereits vorhandenem Vermögen beziehungsweise geldwerte Sachbezüge, doch sollten diese vorhanden sein, dann wertet die Bank dies bei einer Kreditvergabe positiv. Ausgenommen davon sind jedoch Pflege- und Wohngeld sowie Kinderzulagen und ein Kapitalvermögen, dass niedriger als 7.600 Euro ist.
Außerdem setzen die Banken zumeist voraus, dass der Auszubildende die Probezeit bereits erfolgreich überstanden hat. So ist es oftmals notwendig, die Probezeit erst zu überstehen und zunächst nur die dringendsten Sachen für die Wohnungsausstattung anzuschaffen. So kann beispielsweise die Wäsche zunächst zu den Eltern zum Waschen gebracht werden und anstelle einer Spülmaschine wird zu Beginn der Ausbildung eben von Hand abgespült. Die genauen Kreditvorgaben können jedoch auch, je nach Bank, etwas variieren.
Wie auch bei einem herkömmlichen, klassischen Ratenkredit, wird auch das Azubi-Darlehen in monatlich gleichbleibenden Raten zurück bezahlt. So profitiert der Auszubildende von einer sehr guten Planbarkeit und Übersicht. Wichtig hierbei ist jedoch, dass der Azubi zu jeder Zeit ohne Probleme dazu in der Lage ist, die monatlichen Raten des Kredits zu tilgen.
Kredit für die Wohnungsausstattung?
Wenn eine eigene Wohnung notwendig ist, um die Ausbildung aufnehmen zu können, dann bietet sich es sich oftmals an, einen Kredit zu beantragen, um diese mit dem Nötigsten auszustatten.
Im Allgemeinen sollte zwar davon abgesehen werden, sich bereits in jungen Jahren mit einer Kreditaufnahme finanziell zu binden, jedoch kann eine Darlehensaufnahme zur Ausstattung der ersten, eigenen Wohnung durchaus sinnvoll sein. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es dem Azubi, durch die Entfernung zwischen Elternhaus und Arbeitgeber, nicht möglich ist, zu Hause zu wohnen. Um die Ausbildungsstelle nicht absagen zu müssen, wird somit eine Wohnung benötigt, die auch dementsprechend ausgestattet sein sollte.
So ist es natürlich unabdingbar, dass wichtige Sachen, wie beispielsweise ein Bett, Kochgeschirr und ein Kühlschrank vorhanden sind aber es muss nicht etwa sofort die neueste Spielekonsole oder ein kostspieliger, großer Fernseher erstanden werden. Die Aufnahme eines Auszubildendenkredit sollte dazu dienen, um das Notwendigste anschaffen zu können. Alles andere kann zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Selbst wenn die Bank eine größere Darlehenssumme vergeben sollte, ist es hier sicherlich dennoch besser, nur einen solchen Betrag aufzunehmen, mit dem die wichtigsten Dinge angeschafft werden können. Denn je höher der Kreditbetrag ausfällt, desto mehr Zinsen sind zu begleichen.
Darlehensvoraussetzungen nicht erfüllbar?
Ist es dem Azubi nicht möglich, die Kreditvorgaben zu erfüllen, dann bieten sich beispielsweise die Eltern als Geldgeber oder Bürgen beziehungsweise zweite Darlehensnehmer an.
Es kann jedoch, vor allem bei einem Ausbildenden, durchaus vorkommen, dass die Kreditvoraussetzungen nicht erfüllbar sind. Zu den Hintergründen hierfür gehört oftmals das niedrige Azubi-Gehalt und die noch nicht erreichte Volljährigkeit.
In diesem Fall muss jedoch nicht zwangsläufig auf ein derartiges Darlehen verzichtet werden. So besteht natürlich generell noch die Möglichkeit, bei den Eltern nach der benötigten Summe zu fragen. Sollten diese jedoch nicht über einen dementsprechenden Betrag verfügen oder möchte der Auszubildende die Eltern nicht „anzapfen“, dann können diese jedoch immer noch als Bürge oder zweiter Kreditnehmer eingesetzt werden.
Durch einen Bürgen beziehungsweise zweiten Darlehensnehmer profitiert die Bank von einer höheren Kreditsicherheit. Dementsprechend erhöht sich somit auch die Chance auf eine erfolgreiche Kreditvergabe. Zudem kann es sein, dass die Kreditinstitute, durch das Vorhandensein von einem Bürgen/zweiten Kreditnehmer, beispielsweise einen höheren Darlehensbetrag und/oder eine längere Laufzeit vergeben.
Wenn der Auszubildende die monatlichen Kreditraten zuverlässig, in der im Kreditvertrag vereinbarten Höhe begleicht, dann kommen auf den Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer keinerlei Zahlungen zu. Sollte es dem Azubi jedoch irgendwann, wider Erwarten, nicht mehr möglich sein, die Kreditraten zu tilgen, dann tritt die Bank auf die betreffende Person zu. Das bedeutet, dass der zweite Darlehensnehmer beziehungsweise Bürge, dazu verpflichtet ist, die komplette, restliche Kreditschuld zu begleichen.