Oftmals ist es so, dass die Eltern gegebenenfalls ihren Kindern finanziell unter die Arme greifen. Es kann jedoch auch einmal der Fall sein, dass dies umgekehrt notwendig ist, sodass die Kinder einen Kredit für die Eltern aufnehmen. Doch aus welcher Situation heraus kann sich dies ergeben und was gibt es hierbei zu beachten?
Inhalt
Situation
Ob zur Erfüllung eines persönlichen Wunsches oder zur Finanzierung dringend benötigter Anschaffungen: einen Kredit für die Eltern aufzunehmen, ist oftmals die einzig sinnvolle Lösung.
Die verschiedensten Situationen können dafür sorgen, dass es notwendig wird, dass ein Kind einen Kredit für die Eltern aufnimmt. So ist es beispielsweise möglich, dass die Eltern ein zu geringes Einkommen aufweisen oder die Auskunft der Schufa negativ ist. Doch nicht nur die Bonität, sondern ebenfalls ein zu hohes Alter kann beispielsweise ein Grund dafür sein, dass die Banken den Eltern einen Kredit verweigern.
Allerdings ist es hier jedoch oft der Fall, dass die Darlehenssumme nicht etwa „nur“ zur Erfüllung eines bestimmten Wunsches, wie etwa die Anschaffung einer neuen Hobby-Ausrüstung, gedacht ist, sondern dass das Geld anderweitig dringend benötigt wird. Vielleicht ist es aufgrund einer Gehbehinderung notwendig, einen Treppenlift einzubauen und/oder ein Umbau der Dusche wird notwendig. Eventuell ist aber auch eine neue, kostenintensive Sehhilfe vonnöten oder das Haus muss dringend renoviert werden.
Ob zur Realisierung eines privaten Wunsches, wie etwa einer Traumreise, oder auch eine dringend notwendige Anschaffung beziehungsweise Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahme: ein Kredit, den ein Kind für die Eltern aufnimmt, kann hier Abhilfe schaffen.
Oftmals ist das zum Beispiel dann der Fall, wenn die Immobilie der Eltern, die das Kind später einmal erben wird, renoviert oder modernisiert werden muss. So nimmt hier zwar das Kind für die Eltern das Darlehen auf, hat aber in Zukunft selbst etwas davon. Dieser Gedanke ist für die meisten Eltern tröstlich, denn gemeinhin wird zwar nicht gewünscht, dass die eigenen Kinder einen Kredit aufnehmen, um ihnen damit hilfreich unter die Arme zu greifen, oftmals ist es jedoch schlichtweg unumgänglich.
Darlehensart
Die infrage kommende Kreditart hängt von dem jeweiligen Vorhaben ab.
Je nachdem, ob beispielsweise ein persönlicher Wunsch erfüllt werden möchte, eine dringend benötigte Anschaffung oder eine Modernisierung beziehungsweise Renovierung des Eigenheims notwendig ist, kommen dementsprechend unterschiedliche Kreditarten infrage.
So ist beispielsweise der klassische Ratenkredit gemeinhin dann eine gute Wahl, wenn beispielsweise die Anschaffung eines neuen Fernsehsessels oder eines neuen Kühlschrankes im Raum steht. Soll dagegen das elterliche Haus erneuert werden, bietet sich die Aufnahme eines Modernisierungs- beziehungsweise Renovierungskredits an.
Damit die Banken einen Kredit vergeben, ist es jedoch notwendig, dass das Kind, als angehender Darlehensnehmer, die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllt. Diese können zwar je nach Bank, Kreditart und -höhe schwanken, jedoch wird von den Kreditinstituten im Allgemeinen zum Beispiel einen hohen Wert auf ein sicheres, festes Einkommen, eine positive Auskunft der Schufa und eine gute Bonität gelegt. Außerdem ist in deutsches Konto sowie ein deutscher Wohnsitz gemeinhin ebenfalls ein „Muss“. Des Weiteren ist es unabdingbar, dass der Kreditnehmer zumindest die Volljährigkeit erreicht hat, da die Banken an Minderjährige generell keine Darlehen vergeben.
Zudem kann es unter Umständen sein, dass die Kreditinstitute Sicherheiten verlangen. Dazu zählen zum Beispiel Wertanlagen, wie etwa Bausparverträge oder Kapitallebensversicherungen.
Was beachten?
Wenn ein Kind ein Darlehen für die Eltern aufnimmt, ist es der Kreditnehmer und trägt somit das Darlehensrisiko.
Da das Kind den benötigten Kredit aufnimmt, ist es ebenfalls für die vollständige Rückzahlung der Darlehenssumme zuständig und trägt somit die volle Kreditverantwortung. Dementsprechend haften die Eltern hier in keinster Weise.
Allerdings ist es durchaus möglich, im Innenverhältnis, also zwischen Kind und Eltern, weitere Vereinbarungen zu treffen. Beachtet werden muss hierbei jedoch, dass diese für die Bank vollkommen irrelevant sind: Für das Kreditinstitut ist und bleibt auch in einem solchen Fall das Kind der Kreditnehmer. Die im Innenverhältnis getroffen Vereinbarungen spielen für die Bank somit keine Rolle.
Da die meisten Eltern jedoch eigentlich keine finanzielle Hilfe von ihren Kindern annehmen möchten, die Kreditaufnahme, etwa aufgrund eines benötigten Umbaus aus gesundheitlichen Gründen, unter Umständen jedoch dringend notwendig ist, bietet es sich an, hier familiär weitere Vereinbarungen zu treffen.
So ist es zum Beispiel machbar, dass sich die Eltern, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten, an der Kreditrate beteiligen. Vielleicht wird hier sogar die komplette Rate an das Kind überwiesen oder die Eltern bezahlen einen Teil davon.
Natürlich ist es auch machbar, dass das Kind, sofern es ihm möglich ist, die Kreditsumme den Eltern „schenkt“ beziehungsweise auf eine Rückzahlung des Betrages komplett verzichtet. Alternativ hierzu kann ebenso gut abgesprochen werden, dass die Eltern jeden Monat einen anderen Betrag, eben so, wie es ihnen möglich ist, an das Kind überweisen. Im Innenverhältnis sind die unterschiedlichsten Regelungen denkbar. Hier ist es lediglich wichtig, dass sich Eltern und Kind auf eine bestimmte Vereinbarung einigen.
Sollten die Eltern während der Rückzahlung des Darlehen versterben, dann ist dies, in Bezug auf die Aufnahme des Darlehen für die Eltern, vonseiten der Banken ebenfalls irrelevant. Auch in einer solchen Situation gilt, dass das Kind der Darlehensnehmer und somit im vollem Umfang für die Rückzahlung des Kredits verantwortlich ist.
Fazit
Wenn ein Kind ein Darlehen für die Eltern aufnimmt, dann ist dies für zuletzt genannte in der Regel äußerst sinnvoll. So ist es beispielsweise möglich, dass die Eltern selbst, aufgrund des hohen Alters, keinen Kredit mehr erhalten, das Kind dagegen schon. Mithilfe der Darlehenssumme kann beispielsweise ein neuer Fernsehsessel erstanden oder ein Treppenlift eingebaut werden. Ebenso ist auf diese Weise die dringend notwendige Modernisierung beziehungsweise Renovierung des Eigenheims möglich, dass das Kind später sowieso erbt.
Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass für die Bank das Kind der Kreditnehmer ist und es somit das volle Darlehensrisiko trägt. Somit spielen für das Kreditinstitut die Eltern, diesbezüglich, keine Rolle.
Unabhängig davon ist es jedoch möglich, das Eltern und Kind weitere Vereinbarungen treffen; für die Bank sind diese allerdings irrelevant. Eventuell wird hier besprochen, dass sich die Eltern an der Rückzahlung des Darlehen beteiligen. Hier sind die unterschiedlichsten Absprachen denkbar: Vielleicht bezahlen die Eltern dem Kind, bis zur Tilgung der Darlehensschuld, einen geringen Betrag jeden Monat zurück. Oder das Kind verzichtet vollständig auf eine Beteiligung der Eltern. Hier kommt es lediglich darauf an, welche Vereinbarungen von beiden Seiten akzeptiert werden.